chili hat geschrieben:Ich frage mich, wie ihr fast alle darauf kommt, dass man das Bereiten eines Privatwegs einfach verbieten kann?
Klar, man kann einfach ein Schild aufstellen mit "Reiten verboten", aber rechtlich hat das erstmal keine Bindungswirkung, da es gegen §16 Bundeswaldgesetz verstößt:(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html
Hallo, wenn man schon Gesetze zitiert muß man den gesamten Text eines § zitieren.
[img]Bundeswaldgesetz § 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.[/img]
Also obliegt es den Ländergesetzen das Reiten auf Wald- und Feldwegen zu regeln.
Gruß Yogi
