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Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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92 Beiträge • Seite 6 von 7 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon yogibaer » So Jun 23, 2013 13:27

chili hat geschrieben:Ich frage mich, wie ihr fast alle darauf kommt, dass man das Bereiten eines Privatwegs einfach verbieten kann?
Klar, man kann einfach ein Schild aufstellen mit "Reiten verboten", aber rechtlich hat das erstmal keine Bindungswirkung, da es gegen §16 Bundeswaldgesetz verstößt:
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html



Hallo, wenn man schon Gesetze zitiert muß man den gesamten Text eines § zitieren.
[img]Bundeswaldgesetz § 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.[/img]

Also obliegt es den Ländergesetzen das Reiten auf Wald- und Feldwegen zu regeln.
Gruß Yogi
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon chili » So Jun 23, 2013 13:31

@Fadinger:
Vielleicht ist das bei euch im Ösiland so, in Deutschland jedenfalls nicht.

Wenn du den Link oben anklickst, siehst du unter Absatz 2, dass die Länder (nicht der Waldbesitzer !! ) davon abweichende Regelungen treffen können!

Das Betretungsrecht des Waldes (und das Recht, auf Waldwegen zu reiten) ist eine Beschränkung des Eigentumsrechtes, das der Eigentümer nicht einfach aushebeln kann. Man könnte es vergleichen mit einem eingetragenen Wegerecht im Grundbuch, hier musst du auch Verkehr auf deinen Flächen dulden. Nur dass es hier keines Eintrags in das Grundbuch braucht, weil das recht schon per Gesetz existiert.

Der Hintergrund ist der, dass nach dem Grundgesetz §14 gilt: (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Und die spezielle Regelung im Bundeswaldgesetz soll es eben der Bevölkerung ermöglichen, die Natur und die Wälder zu genießen.

Auch wenn das dem Eigentümer vielleicht nicht schmeckt, sollte man das im Hinterkopf haben. Solche Einschränkungen des Eigentumsrechts gibt es im Wald an mehreren Stellen, zum Beispiel bei den Beschränkungen bei Kahlschlägen oder dem Wiederaufforstungsgebot. Da kannst du auch nicht argumentieren damit, dass du der Eigentümer bist und du alleine entscheidest, wo es langgeht.

Man kann sich zwar auf die Aussagen, die hier im Thread immer wieder wiederholt werden, versteifen, und darauf hoffen, dass die Leute das glauben, aber rechtlich ist das Sperren von Waldwegen als "Privatgrund" nicht so einfach! Argumente wie "Ich zahle für den Wegebau, deswegen kann ich bestimmen, wer den Weg benutzt, gelten eben nicht!"

Und "das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet" bedeutet, daß es auf schmalen Geh- und Wanderwegen unter 3,5m generell verboten ist.


Wie du auf diese Aussage kommst, musst du mir noch erklären...
@yogibaer
Ja, du hast Recht, die Länder können genaueres Regeln. Aber nicht der Waldbesitzer! Als Waldbesitzer kannst du höchstens bei den Behörden versuchen, eine entsprechende Regelung für deine Flächen zu erreichen. Du kannst aber nicht selbst ein solches Verbot erlassen (man kann es natürlich, aber es ist nicht wirksam).
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Fadinger » So Jun 23, 2013 14:25

Hallo!
chili hat geschrieben:@Fadinger:
Vielleicht ist das bei euch im Ösiland so, in Deutschland jedenfalls nicht.

Dieses allgemeine Betretungsrecht gibt es in A ebenfalls, aber es gilt eben nur so lange, wie nicht anderweitig geregelt (Eingezäuntes Waldstück, Verbotsschilder, ...)
In D ist es wohl so, daß Reiten erlaubt ist, wenn nicht explizit verboten.
In A ist es generell verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt.
"Eine über das Betreten und Aufhalten zu Erholungszwecken hinausgehende Benutzung, wie das Reiten, aber auch das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, oder Befahren (auch mit Fahrrädern), ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, und in Bezug auf Forststraßen nur mit Zustimmung des Forststraßenerhalters (der zumeist der Waldeigentümer ist) zulässig.
Das bedeutet, dass der Waldeigentümer- oder Forststraßenerhalter das Reiten ausdrücklich erlauben muss. Besteht keine solche Erlaubnis, ist das Reiten im Wald, zu dem auch die Forststraßen zählen, verboten."

Verhalten im Wald

Gruß F
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Hackschnitzl » So Jun 23, 2013 14:33

Fadinger hat geschrieben:Hallo!
chili hat geschrieben:@Fadinger:
Vielleicht ist das bei euch im Ösiland so, in Deutschland jedenfalls nicht.

Dieses allgemeine Betretungsrecht gibt es in A ebenfalls, aber es gilt eben nur so lange, wie nicht anderweitig geregelt (Eingezäuntes Waldstück, Verbotsschilder, ...)
In D ist es wohl so, daß Reiten erlaubt ist, wenn nicht explizit verboten.
In A ist es generell verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt.
"Eine über das Betreten und Aufhalten zu Erholungszwecken hinausgehende Benutzung, wie das Reiten, aber auch das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, oder Befahren (auch mit Fahrrädern), ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, und in Bezug auf Forststraßen nur mit Zustimmung des Forststraßenerhalters (der zumeist der Waldeigentümer ist) zulässig.
Das bedeutet, dass der Waldeigentümer- oder Forststraßenerhalter das Reiten ausdrücklich erlauben muss. Besteht keine solche Erlaubnis, ist das Reiten im Wald, zu dem auch die Forststraßen zählen, verboten."

Verhalten im Wald

Gruß F


Genauso ist es, und nicht anders!
Trotzdem irgendwie interessant wie einige hier "versuchen" das Gesetz "legal" zu dehnen.
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon chili » So Jun 23, 2013 14:37

Na dann sind wir uns einig. Ich habe ja meine Aussage auch explizit auf Deutschland bezogen.
In Deutschland ist es so, dass es erlaubt ist, wenn es nicht aus irgendwelchen Gründen explizit vom Land verboten ist.

In Bayern z.B.:

Wo darf man reiten?

Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen geritten werden (Art. 25 Abs. 2 BayNatSchG, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 1 BayWaldG).
Entscheidend ist die Eignung des Weges. Die Rechtsprechung hat es dem Waldbesitzer zugestanden, diese Einschätzung (unter Aufsicht der Naturschutzbehörden) zu treffen. Der Waldbesitzer kann aber nicht willkürlich einen Weg als ungeeignet bezeichnen und ihn sperren oder das Reiten untersagen. Er muß die fehlende Eignung gegebenenfalls auch belegen und glaubhaft machen können.

Die Eignung eines Wegs für das Reiten hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach der Beschaffenheit, wie sie für den Weg durchschnittlich oder wenigstens überwiegend besteht. Zum Beispiel kann ein Erdweg in Mulden oder Senken stets so weich sein, dass er auch nach nur vereinzeltem Durchreiten für Fußgänger unpassierbar würde. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg wird in der Regel immer die Eignung zum Reiten aufweisen. Bei einem unbefestigten Erdweg ist dies fraglich. Hier wird die Eignung von der Gefährdung des Wegs abhängen, durch das Reiten beschädigt oder "verschlammt" zu werden. Dies hängt u.a. vom jeweiligen Untergrund, der Geländeform und den überwiegenden Witterungsverhältnissen ab.

Quelle: http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfu ... /index.php

Also nochmal: Man kann in Deutschland nicht einfach so einen Weg sperren, weil man Eigentümer ist! Wenn man einen Weg sperren lassen will, muss man dies bei den Naturschutzbehörden beantragen und begründen, wieso der Weg nicht geeignet ist!
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Fadinger » So Jun 23, 2013 14:50

Hallo!
chili hat geschrieben:Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen geritten werden (Art. 25 Abs. 2 BayNatSchG, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 1 BayWaldG).
Entscheidend ist die Eignung des Weges. Die Rechtsprechung hat es dem Waldbesitzer zugestanden, diese Einschätzung (unter Aufsicht der Naturschutzbehörden) zu treffen. Der Waldbesitzer kann aber nicht willkürlich einen Weg als ungeeignet bezeichnen und ihn sperren oder das Reiten untersagen. Er muß die fehlende Eignung gegebenenfalls auch belegen und glaubhaft machen können.

Unter 3,5m liegt eine Eignung nicht vor, da ein Reiter und ein Fahrzeug dann nicht mehr ungehindert aneinander vorbei können ...

Gruß F
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Fadinger » So Jun 23, 2013 15:15

Hallo!

Weil es gerade dazupaßt:

Ist das Pilze- und Beerensammeln im Wald erlaubt?

"Unzulässig gesammelte Pilze oder Früchte können im Rahmen der Selbsthilfe vom Waldeigentümer abgenommen werden."
Nix Nötigung ... :wink:

Gruß F
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon chili » So Jun 23, 2013 15:24

Fadinger hat geschrieben:Unter 3,5m liegt eine Eignung nicht vor, da ein Reiter und ein Fahrzeug dann nicht mehr ungehindert aneinander vorbei können ...

Gruß F


Hmm, mit dem Argument dürfte man ja dort auch nicht mit dem Fahrzeug fahren, denn da kannst du auch nicht ungehindert an einem entgegenkommenden Fahrzeug vorbeifahren... denke nicht, dass man damit durchkommt.
Zuletzt geändert von chili am So Jun 23, 2013 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Hackschnitzl » So Jun 23, 2013 15:25

chili hat geschrieben:
Fadinger hat geschrieben:Unter 3,5m liegt eine Eignung nicht vor, da ein Reiter und ein Fahrzeug dann nicht mehr ungehindert aneinander vorbei können ...

Gruß F


Hmm, mit dem Argument dürfte man ja dort auch nicht mit dem Fahrzeug fahren, denn da kannst du auch nicht ungehindert an einem entgegenkommenden Fahrzeug vorbeifahren...



Dort hast du auch mit deinem Fahrzeug nichts "verloren", ist das denn sooooooooo schwer zu verstehen?
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon chili » So Jun 23, 2013 15:31

Fadinger hat geschrieben:Hallo!

Weil es gerade dazupaßt:

Ist das Pilze- und Beerensammeln im Wald erlaubt?

"Unzulässig gesammelte Pilze oder Früchte können im Rahmen der Selbsthilfe vom Waldeigentümer abgenommen werden."
Nix Nötigung ... :wink:

Gruß F


Auch das ist in Deutschland etwas anders geregelt, hier darf man Pilze für den Eigengebrauch ohne Zustimmung des Eigentümers sammeln, der Eigentümer kann es nicht wie in Österreich verbieten:
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/natur ... _recht.htm
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon sek1986 » So Jun 23, 2013 15:32

.....
Zuletzt geändert von sek1986 am So Jun 23, 2013 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Brotzeit » So Jun 23, 2013 16:10

sek1986 hat geschrieben:
harley2001 hat geschrieben:
sek1986 hat geschrieben:

bei uns ist es sogar so das die jäger löcher in den weg machen für die futterplätze der tiere damit sie sie nach dem erlegen einfacher ins auto bekommen

@ harley

wenn es dir nicht gefällt das ich keine . und , mache dann verbessere den text doch wenn du willst.
ich rede mit dir darüber nicht mehr.



Ich war ja mal wieder nur der Erste ,der es angesprochen hat. Sehen ja anscheinend noch andere so. Deine Ignoranz ist grenzenlos. Bei dir trifft das zu ,was wiso über Michael.stro geschrieben hat, der es einfach nicht besser kann. Du bist einfach nur zu faul, richtig zu schreiben. Denk ich mal. Man sollte die "German Power" nicht nur im Traktor, sondern auch im Kopf haben.


genau ich schreibe extra so damit du was zu meckern hast sonst wir es hier ja zu langweilig :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
im kopf hab ich genug german power die ich aber anders nutze das hier ist schließlich nicht ein diktat wo es um fehler oder des gleichen geht


@sek1986: Denk 'mal darüber nach, warum in der Schule ein Diktat geschrieben wurde bzw. wird. Vielleicht kommst du ja sogar selber drauf (bei soviel "German Power")...

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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Brotzeit » So Jun 23, 2013 16:20

Es geht natürlich um's Thema, deshalb braucht man aber trotzdem die Beträge nicht so hinrotzen...

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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon Fadinger » So Jun 23, 2013 16:51

Hallo!
chili hat geschrieben:Auch das ist in Deutschland etwas anders geregelt, hier darf man Pilze für den Eigengebrauch ohne Zustimmung des Eigentümers sammeln, der Eigentümer kann es nicht wie in Österreich verbieten:

Jedenfalls bietet auch deutsches Recht Möglichkeiten, ein (Wald)Grundstück einzufrieden/abzusperren.
Und wer "einsteigt" ("darübersteigt"), ist rechtlich fällig.

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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon sisu » So Jun 23, 2013 16:55

Hallo!
In Ö ist es auf jeden Fall so wie ich es geschrieben habe, aber vielleicht hilft das auch dem letztem Skeptiker weiter
http://www.lebensministerium.at/forst/w ... mwald.html
Mit freundlichen Grüßen aus Niederösterreich
sisu

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