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Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon josefpeter » So Jun 23, 2013 17:08

Mir wurde ja letztens im Forum nahegelegt, ich sei zu kritisch, zu nörgelnd und zu hinterfragend (besonders gegenüber Neulingen).
Die TE wird von vornherein pauschal verurteilt so wie überl beleidigt (Vergleich mit Notdurft hinter der Hütte, wundert mich nicht dass du alleine reitest, etc).
Untereinander wird heftig unter der Gürtellinie ausgeteilt (z.b. wenn du meine Meinung nicht annimmst, bist du ein Depp). Nur der eigene Standpunkt ist richtig.
Dann schaukelt sich es sich hoch zu einem Verurteilung aller Reiter (wenn nicht Freizeitsportler), die werden gnadenlos zerrissen, sind alle schlecht und böse. Nicht zu vergessen, die Jäger als Feinbilder müssen auch noch mitspielen.
Eine junge Reiterin ist plötzlich die Göre. (Warum gilt hier nicht der Grundsatz wie im Forstforum, sind wir froh dass die jungen Mädels nicht saufen und sonstigen Schwachsinn anstellen; für die Forstneulinge gilt das und entschuldigt doch auch jeden Blödsinn)

Mein Fazit, da sollen sich neben mir auch sehr viele, welche hier geschrieben haben, Gedanken machen ob das nicht noch viel mehr auf sie selbst zutrifft.
josefpeter
 
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Re: Darf man Waldwege für Reiter sperren ?

Beitragvon chili » So Jun 23, 2013 17:13

Fadinger hat geschrieben:Hallo!
chili hat geschrieben:Auch das ist in Deutschland etwas anders geregelt, hier darf man Pilze für den Eigengebrauch ohne Zustimmung des Eigentümers sammeln, der Eigentümer kann es nicht wie in Österreich verbieten:

Jedenfalls bietet auch deutsches Recht Möglichkeiten, ein (Wald)Grundstück einzufrieden/abzusperren.
Und wer "einsteigt" ("darübersteigt"), ist rechtlich fällig.

Gruß F


Bei Zäunen gilt:
"Nach Naturschutzrecht dürfen Flächen in der freien Natur u.a. „zur Vermeidung von Schäden an Forstkulturen“ gesperrt werden. ... Der Schutzzweck ist regelmäßig dann nicht mehr gegeben, wenn die vorher schutzbedürftigen Forstpflanzen weitgehend dem „Äser des Wildes“ entwachsen sind und daher eine „erhebliche und flächige“ Beschädigung der Pflanzen weitgehend ausgeschlossen ist oder wenn ein Zaun aufgrund von Baufälligkeit oder sonstigen Schäden wilddurchlässig geworden ist.

Quelle: http://www.aelf-re.bayern.de/forstwirtschaft/28407/

Wenn du den Zaun dann nicht abbaust, kannst du sogar ein Bußgeld bekommen. Und Ärger mit deinem Jäger kriegst du auch irgendwann
chili
 
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