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Das Grünlandjahr 2022

Hier ist Platz für alles was mit Futterbau und Grünland zu tun hat.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon DWEWT » Sa Mai 28, 2022 7:18

langholzbauer hat geschrieben:Das ist Privatbesitz ohne jegliche öffentlichen Rechte daran.


Das ist nicht richtig! Zunächst einmal gibt es ein allgemeines Recht des Begehens von ldw. Flächen! Dieses Recht wird eingeschränkt für den Fall, dass mit dem Betreten wirtschaftliche Schäden für den Besitzer und oder Eigentümer entstehen! Darauf muss im Zweifelsfall der Besitzer und oder Eigentümer hinweisen. Ein Schild mit dem HInweis auf das Verbot des Betretens ist die Voraussetzung für die Erlangung einer Entschädigung! Fehlt dieses und ist es für den landwirtschaftlich ungebildeten Betreter nicht erkennbar, dass er durch sein Betreten Schäden anrichtet, laufen Entschädigungsansprüche ins Leere! Werte Kollegen, hier wird mal wieder viel geschwafelt und nur wenig Stichhaltiges mitgeteilt. Kein Wunder, dass offensichtlich einige Zeitgenossen den Landwirten auf der Nase herumtanzen können. Schilder mit "Betreten verboten" oder ähnlichen Aufschriften, kann man auch kaufen! Im Übrigen gilt immer noch der Spruch: "Wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück". Das gilt vor allem für den Kollegen von 1937!
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Isarland » Sa Mai 28, 2022 9:18

Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht klipp und klar: Das betreten Landw. genutzer Flächen ist während der Vegetationszeit verboten. Aus Basta.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon DWEWT » Sa Mai 28, 2022 9:58

Isarland hat geschrieben:Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht klipp und klar: Das betreten Landw. genutzer Flächen ist während der Vegetationszeit verboten. Aus Basta.


Das bedeutet dann wohl, dass mit Wintergetreide bestellte Flächen durchaus in der Zeit von Oktober bis März betreten werden dürfen? Etwas kurzsichtig, diese Regelung! So viel zu "Basta"!
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon eifelrudi » Sa Mai 28, 2022 10:21

1Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. 2Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. 3Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.
Zitat aus dem § 44 des Naturschutzgesetzes in Baden-Württemberg. Dort ist "Basta" wohl klar.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon HL1937 » Sa Mai 28, 2022 10:33

Dann sagt halt Euer "basta" mal der vollgefressenen dekadenten Freizeitgesellschaft.
Auf das Echo bin ich gespannt.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Isarland » Sa Mai 28, 2022 10:42

Hab grad nachgeschaut. Der Satz von Aussaat bis zur Ernte steht bei uns auch drin.
Das Gesetz ist identisch mit den von BW. Ganz blöd ist der Gestzgeber auch nicht.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Isarland » Sa Mai 28, 2022 10:56

HL1937 hat geschrieben:Dann sagt halt Euer "basta" mal der vollgefressenen dekadenten Freizeitgesellschaft.
Auf das Echo bin ich gespannt.

Mei, wenns sogar Landwirte gibt, die einen Schaden negieren. :roll:
Ein Beispiel: Es ist schon viele Jahre her, als vier Reiterinnen mit ihren Heitern nebeneinander durch mein Triticalefeld im Febr. bei tiefem Boden galoppierten. Von einer habe ich die Nummer erwischt, die andern 3 hatten keine Nr. Ich rief die Polizei. Die machten Fotos, suchten die Reiterin und haben sie eindringlich belehrt. Die anderen drei bekamen eine Anzeige wegen der fehlenden Schilder. Als der Reitstallbesitzer davon erfuhr, mußten sich alle vier einen neuen Stall suchen.
Anzeige habe keine Anzeide erstattet. Ist mir zu blöd.
Ich habe das in einem anderen Forum geschrieben, dann regte sich ein Landwirt auf..." Ja und, was ist da schon dabei, machen doch keinen Schaden".
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Hosenträger » Sa Mai 28, 2022 12:56

Isarland ich kanns auch nicht verstehen, wenn man sich über so was aufregt und solchen Wind macht. Soll aber jeder machen wie er/sie will. Bei uns fuhr der Jäger immer Querfeld ein und aus durch die Flur, bis er eines Tages angestapft kam, daß ich sein Auto aus unsere Wiese ziehen soll, da er trotz Allrad versumpft ist. Meine Antwort war kurz und knapp daß meinetwegen daß Auto dort bis zum st. Nimmerleinstag verrotten kann! :mrgreen:
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Sturmwind42 » So Mai 29, 2022 7:12

DWEWT hat geschrieben: Ein Schild mit dem HInweis auf das Verbot des Betretens ist die Voraussetzung für die Erlangung einer Entschädigung!
Fehlt dieses und ist es für den landwirtschaftlich ungebildeten Betreter nicht erkennbar, dass er durch sein Betreten Schäden anrichtet, laufen Entschädigungsansprüche ins Leere!
Das halte ich mal für ein großes Gerücht, demnach könnte man sich jeder auf Kulturflächen austoben(zu Fuss, mit Pferd , Motorrad, Auto ) ohne in Regress genommen zu werden . Also zumindest für Bayern gilt das ganz sicher nicht, da weiss ich von zu vielen Fällen die auch ausgeglichen wurden mussten.

Schilder mit "Betreten verboten" oder ähnlichen Aufschriften, kann man auch kaufen!
Sicher eine altdeutsche Vorgehensweise ... verboten ... verboten ..verboten ..

Mir geht es zu begründen und Verständnis zu wecken ! Auch darum dass es von offizieller Stelle kommt, das nicht nur ein kleines Bäuerlein dahinter steht, sondern ein ganzer Verband / Berufsvertretung samt Mitglieder.
Man könnte diese in meiner Vorstellung z B bayernweit beziehen und zu Vegetationsbeginn auch mal in der Tageszeitung/ soziale Medien , Amtsblatt ect veröffentlichen .
Oder wie lange möchte man dem Entern der Flächen durch alles mögliche tatenlos zusehen ?
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Sturmwind42 » So Mai 29, 2022 7:14

eifelrudi hat geschrieben:[color=#FF0000]1Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.

Der Satz hat ja mal eine Logik ! weil ja ein Weg eine landwirtschaftliche Nutzfläche ist ;-)
Naja wenn ich auf dem Weg bleibe, dann betrete ich m M keine LN . Bullshit.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon rottweilerfan » So Mai 29, 2022 7:48

mal zurück zum thema. wir wollen heute das erste bodengetrocknete heu einfahren,mit mütze und schal :lol:
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Pegasus_o » So Mai 29, 2022 8:12

Zu Pfingsten soll es warm werden, danach sogar warm&trocken bis 30 Grad.

Ich werde die Woche die Maschinen durchsehen und die Halle fegen...
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon 240236 » So Mai 29, 2022 8:31

Nächste Woche hätte ich den 2ten Schnitt geplant, aber laut Wetterbericht sieht es nicht danach aus.
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon DWEWT » So Mai 29, 2022 8:45

Nur noch eine kurze Anmerkung, wenn auch hier z.T. als o.t. verstanden. Wir Landwirte beklagen immer wieder, dass sicj die "normale" Bevölkerung immer weiter von der Landwirtschaft entfernt und deshalb auch die Probleme dieses Berufsstandes nicht mehr nachvollziehen kann. Auf der anderen Seite möchten wir sie möglichst aus unserer "Werkstatt" raushalten. Wie kann das gehen? Der Gesetzgeber schreibt ganz genau vor, wie sich wer in der Kulturlandschaft bewegen darf. Während des Kulturzeitraumes und während der Vegetation, hat kein Fremder etwas auf den Nutzflächen zu suchen! Auch kein Haus-/Heimtier. Die bearbeitete Stoppel kann jedermann betreten; auch wenn es einigen hier schwerfällt, "betreten" bedeutet begehen und nicht befahren oder darauf herunzureiten! Grundsätzlich darf auch der gepflügte Acker betreten werden, solange er nicht bestellt ist! Hier ist es wichtig, dass sich vor allem die Landwirte, wenn sie die "Städter" belehren wollen, vorab sehr konkret informieren. Es möge sich auch mancher bezüglich seiner pädagogischen Fähigkeiten halbwegs realistisch einschätzen! Kurze knappe HInweise, natürlich im freundlich-verbindlichem Ton, sind besser als ausschweifendes Gerede ohne Hand und Fuß!
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Re: Das Grünlandjahr 2022

Beitragvon Kartoffelbluete » So Mai 29, 2022 13:19

@rottweilerfan - hat es bei euch heute und die letzten Tage nicht genieselt :?: :roll:
Wir sind ja nicht so weit weg, aber auf die Idee Heu zu machen, kam bei uns niemand.
Immer wolkig, bisle sonnig und jeden 1ltr. bis 2ltr. Nieselregen. Reicht gerade zum silieren,
aber bodengetrocknetes Heu :?:
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