Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 20:30
holsa hat geschrieben:Allerdings haben die auch den ganzen Tag gearbeitet
Gruß
Klaus
PFLANZENSCHUTZMITTEL DETAILANSICHT
Name: Gaucho 600 FS
Formulierung: Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung
Wirkstoffe: 600 g/l Imidacloprid
Ende der Zulassung: 31.12.2007
Letzte Aktualisierung: 10.09.2002
Anwendungsauflagen: NW263 NW466 NW601
W-Auflage: nein
Gefahrstoffeinstufung: Xn Gesundheitsschädlich
Bienengefährlich:
B3 Bienen werden nicht gefährdet aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels.
Kurzbeschreibung:
Gaucho ist eine insektizide Beize. Durch die Behandlung des Saatgutes bietet Gaucho einen langanhaltenden Schutz vor Bodenschädlingen sowie virusübertragenden Blattläusen.
Genehmigung nach §18:
Kultur: Mais
Anwendungszeitpunkt: Beizung
Aufwandmenge: 90 ml/Einheit
Max. Anwendungen: 1
Gewässerabstand: -
Anwendung:
Beizung nach Gebrauchsanweisung
Wirkungsweise:
Nach der Aussaat wird der Wirkstoff aktiviert und verteilt sich in unmittelbarer Umgebung des Korns, dadurch tritt die sofortige Kontaktwirkung ein. Außerdem wird der Wirkstoff im Saftstrom der Pflanze verteilt und wirkt somit systemisch.
Wartezeiten:
Bei Anwendung nach Zulassung, Festsetzung einer Wartezeit nicht erforderlich.
Gerätereinigung:
Das Spritzgerät nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Spülwasser nach der Reinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
D.I.B.-Präsident Anton Reck und DBIB-Präsident Manfred Hederer nahmen am
Treffen teil und stellten klar, dass nach der raschen Ursachenklärung nun weitere
Schritte möglichst schnell umzusetzen seien. Dazu gehöre:
1. Die erheblichen Schäden der betroffenen Imker müssen ersetzt
werden. Zu klären sei hier, wer diese Kosten trägt.
2. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisten, dass sich
Schäden des eingetretenen Ausmaßes nicht wiederholen können.
Sabi(e)ne hat geschrieben:Wir reden hier von systemischen Nervengiften einer Giftigkeitsklasse, die bisher nicht vorstellbar war, toxisch für alle Lebewesen.
Sabi(e)ne hat geschrieben: Nö, nicht für ein imaginäres, sondern für reale!
GVO-Raps/Mais liefert GVO-Pollen - Honig mit GVO-Pollen ist nicht verkehrsfähig.
Wovon lebe ich dann?
BernhardHeuvel hat geschrieben:Der Deutsche Imkerbund hat sich bereits geäussert in der Sache:D.I.B.-Präsident Anton Reck und DBIB-Präsident Manfred Hederer nahmen am
Treffen teil und stellten klar, dass nach der raschen Ursachenklärung nun weitere
Schritte möglichst schnell umzusetzen seien. Dazu gehöre:
1. Die erheblichen Schäden der betroffenen Imker müssen ersetzt
werden. Zu klären sei hier, wer diese Kosten trägt.
2. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisten, dass sich
Schäden des eingetretenen Ausmaßes nicht wiederholen können.
aus: http://www.deutscherimkerbund.de/phpwcms_ftp/Bienensterben_Baden_2_6_08.pdf
zu finden unter: http://www.deutscherimkerbund.de/index.php?presse
Im übrigen bin ich selbst Mitglied im Deutschen Imkerbund und Kassierer des Ortsvereins.
Freundliche Grüße,
Bernhard
BVL setzt Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Rapssaatgut wieder in Kraft
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Rapssaatgut mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Die Mittel Antarc, Chinook, Cruiser OSR und Elado dürfen damit wieder vertrieben und bei Rapssaatgut angewendet werden.
Ende April und Anfang Mai 2008 war es in einigen Regionen Süddeutschlands zu einem massiven Bienensterben gekommen. Da der Verdacht bestand, dass die Bienenverluste im Zusammenhang mit der Aussaat von Mais stehen, der mit Clothianidin behandelt war, ordnete das BVL am 15. Mai das Ruhen der Zulassung für insektizide Saatgutbehandlungsmittel an. Aus Vorsorgegründen erstreckte sich diese Maßnahme nicht nur auf Mittel zur Behandlung von Maissaatgut, sondern auch auf solche zur Behandlung von Rapssamen.
Da beim Rapssaatgut das als Ursache des Bienensterbens festgestellte Ausbreiten des Wirkstoffs in die Umgebung verhindert wird, kann das BVL die Behandlung von Rapssaatgut mit Insektiziden nun wieder zulassen. Das BVL hat die Zulassung für Raps unter der Auflage wieder in Kraft gesetzt, dass das Pflanzenschutzmittel mit einem zusätzlichen Haftmittel ans Rapskorn gebunden wird, so dass ein Abreiben des Pflanzenschutzmittels vom Saatgut vermieden wird. Beim Mais hatte dieser Abrieb dazu geführt, dass Stäube des Pflanzenschutzmittels in die Umwelt gelangten und beispielsweise auf Raps-, Löwenzahn- und Obstblüten von Honigbienen aufgenommen wurden. Weiterhin kommen bei der Aussaat von Raps nur Maschinen zum Einsatz, die keinen Abriebstaub in die Luft abgeben; wenn überhaupt ein Luftstrom entsteht, so wird dieser in oder unmittelbar auf den Boden geleitet. Schließlich hat das BVL noch einmal geprüft, ob der Wirkstoff von der Rapspflanze aufgenommen wird und später in die Blüte gelangen kann. Aber hier hat sich die frühere Bewertung bestätigt, dass auf diesem Pfad eine Belastung der Bienen nicht möglich ist.
Das BVL stützt sich bei seiner heutigen Entscheidung auf Untersuchungen des Julius Kühn-Instituts, sowie die Prüfung von Zulassungsunterlagen und Gespräche mit betroffenen Unternehmen, Saatguterzeugern, Landmaschinenherstellern, Verbänden und unabhängigen Fachleuten.
Maissaatgut darf auch weiterhin nicht mit Insektiziden behandelt werden. Das BVL wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Maissaatgut wieder entsprechend behandelt werden darf.
Übersicht der zur Rapssaatbeizung wieder in Kraft gesetzten Zulassungen
* Antarc, Zulassungsnummer 4674-00
* Chinook, Zulassungsnummer 4672-00
* Cruiser OSR, Zulassungsnummer 4922-00
* Elado, Zulassungsnummer 5849-00
Erscheinungsdatum: 25.06.2008
Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
Mitglieder: 3048, Bing [Bot], Google [Bot], Grumsch, GüldnerG50, Südheidjer, tyr