Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 4:52
clemi hat geschrieben:moinsen,
ja das sind alles "abzugsmasken"......der durchschnitt bekommt eh keinen zuschlag....kannste maximal 0,5cent plus bekommen....und maximal 2cent !!!.......abzug.....wer da unterm strich gut mit fährt merkste selber ne
Grimli hat geschrieben:wenn man wegen solch einem Anreiz aber die unauffälligen Millionärinnen gehobenen Alters die vielleicht mal nen halbes Jahr früher ne Euterentzündung hatten frühzeitig aus der Produktion nimmt, erhöht sich dadurch die Remontierung es geht mindestens ne halbe Laktation flöten eventuell wenn das Tier schon tragend ist darfst nicht mal etwas machen vor dem nächsten Kalbetermin und auch das Fleisch auffüttern fällt weg.
Wer ist denn der Profi im Herdenmanagement der Bauer oder die Molkerei ?
T5060 hat geschrieben:Würde ich ernsthaft mal versuchen auf dem Klageweg solche Kapriolen und Gaunereien abzuwürgen
Bonifaz hat geschrieben:Zott staffelt den Milchpreis nach Zellgehalt und spart sich dadurch , so heißt es, rd. eine knappe Million Milchgeld
T5060 hat geschrieben:Es protestiert kein Bauer gegen hohe Zellzahlabzüge, denn dann würde er ja zugeben er habe diese.
Es sollte von daher darauf hingewirkt werden, dass Repressalien ausserhalb der MilchgüteVO, Bio und VLOG unzulässig sind
Bonifaz hat geschrieben:Was mich wundert, das große Schweigen der Verbände und der Fachpresse.
Der VMB erinnert lieber an die 2jährige Amtszeit der "Milchhoheiten". Von der BayernMEG hört man auch nichts. Ist so ein Vorgehen seitens der Molkerei Zott von der "freien Vertragsgestaltung" gedeckt. Für was haben wir dann eine Milchgüteverordnung, Deckt die neue Fassung ein solches Geschäftsgebaren? Die zwar eine S-Klasse vorsieht aber darüber hinaus wohl nichts.T5060 hat geschrieben:Würde ich ernsthaft mal versuchen auf dem Klageweg solche Kapriolen und Gaunereien abzuwürgen
Das wäre wohl das Richtige, um der Rohstoffabteilung dieser Molkerei mal eine Schramme zuzufügen.
wastl90 hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Es protestiert kein Bauer gegen hohe Zellzahlabzüge, denn dann würde er ja zugeben er habe diese.
Es sollte von daher darauf hingewirkt werden, dass Repressalien ausserhalb der MilchgüteVO, Bio und VLOG unzulässig sind
Ich würde das als Milchbauer auch nicht toll finden. Andererseits kann doch jeder Abnehmer bestimmen welche Kriterien er beim Kauf aufstellt und was er dazu bereit ist zu bezahlen. Die andere Partei, also der Verkäufer, kann ja immer noch entscheiden zu solchen Konditionen zu liefern. Natürlich ist das in der Praxis, gerade im Bereich Milch, völlig unrealistisch. ABER ob solche Vorgaben rechtswidrig sind? Kann ich mir echt nicht vorstellen!