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EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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119 Beiträge • Seite 8 von 8 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Zement » Do Aug 05, 2021 20:41

weissnich hat geschrieben:naja das zeitalter der lithium ionen akkus neigt sich ja schon dem ende.. es kommen schon neue bessere akkugenerationen die auch weniger brandgefährlich sind..

Zwei von den großen Accuherstellern stellt um auf Natrium Ionen Accu erste Auslieferung war glaube ich Ende 2022, andere werden nachziehen , oder noch ein bessere Accutyp. Feststoff - Accu?
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Falke » Do Aug 05, 2021 20:50

Zement am 5. Aug 2021, 21:41 hat geschrieben:erste Auslieferung war glaube ich Ende 2022

Zurück in die Zukunft.
Gewisse User bringen mich doch immer wieder zum Schmunzeln ... :roll: :mrgreen: (oder eher zum Kopfschütteln)

A.
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Neo-LW » Do Aug 05, 2021 21:31

Moin,

Falke hat geschrieben:
Was ich nicht verstehe:
Jedes Elektronikprodukt, das eine Lithium-Batterie enthält - und sei es nur eine "Knopfzelle" von der Größe einer CR 2032 mit ca. 3 g Gewicht, muss beim Versand gesetzlich einen Warnaufkleber
auf der Verpackung angebracht haben, der mindestens etwa Postkartengröße hat.
E-Autos mit einem Lithium-Accu mit dem zigtausendfachen Gewicht fahren ganz ohne Warnaufkleber durch die Gegend. :shock:

Wie geht das?



Ganz einfach.

Man beachte folgenden Halbsatz in der Gefahrgutverordnung:

"... ausser sie sind in Fahrzeugen verbaut."

Deswegen plädiere ich ja schon seit 5 Jahren dafür,
daß Batterie-Fahrzeuge rundrum Gefahrguttafeln bestückt werden müssen.

Man hat aus politischen Gründen den Halbsatz verfasst.
Die Physik und Chemie sind gleich den Batterien für Funktelefone.

Jedes Battrie-Auto ist per se ein Gefahrguttransport.

Wenn man das zu Ende denkt, würde auch jeder Fahrer einen Gefahrgutlizenz brauchen.

Das wollte man den Deutschen Autofahrern nicht zumuten.

Von Eurotransport:
"Wie komplex die Thematik ist, zeigt sich allein schon an folgendem Beispiel: Beim Straßentransport von Ionen-Batterien mit jeweils bis zu 100 Wh kommt die Sondervorschrift (SV) 188 zur Geltung. Für die Versandstücke gelten Stabilitätskriterien (Fallprüfung aus 1,20 Meter Höhe), zudem müssen sie mit dem Abfertigungskennzeichen für Lithiumbatterien gekennzeichnet sein. Neben der zutreffenden UN-Nummer muss auf dem Kennzeichen auch eine Notfall-Telefonnummer angegeben werden. Bei über 100 Wh (etwa der Batterie eines Pedelecs) handelt es sich schon um reguläres Gefahrgut, die Batterien müssen unter anderem mit dem Gefahrzettel Nr. 9a gekennzeichnet sein, darüber hinaus sind Beförderungspapiere mitzuführen. Befin­den sich mehr als 333 kg solcher Batterien auf der Ladefläche, muss das Fahrzeug gekennzeichnet und entsprechend ausgerüstet sein. Der Fahrzeugführer benötigt in diesem Fall auch eine ADR-Schulungsbescheinigung."

Also wehe man transportiert auf dem Rücksitz seines Tesla eine Li-Io-Batterie mit mehr als 100 Wh.

UN-Nummern:
... sowie UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien und UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in und mit Ausrüstung. Lithium-Batterie betriebene Fahrzeuge werden der UN-Nummer UN 3171 zugeordnet.


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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Zement » Do Aug 05, 2021 21:52

Falke hat geschrieben:
Zement am 5. Aug 2021, 21:41 hat geschrieben:erste Auslieferung war glaube ich Ende 2022

Zurück in die Zukunft.
Gewisse User bringen mich doch immer wieder zum Schmunzeln ... :roll: :mrgreen: (oder eher zum Kopfschütteln)

A.

Tja Falke DU hast deinen Namen zurecht.;-)
Was ein ✓ schon ausmachen kann.
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Zement » Do Aug 05, 2021 22:03

Falke hat geschrieben:Was ich nicht verstehe:
Jedes Elektronikprodukt, das eine Lithium-Batterie enthält - und sei es nur eine "Knopfzelle" von der Größe einer CR 2032 mit ca. 3 g Gewicht, muss beim Versand gesetzlich einen Warnaufkleber
auf der Verpackung angebracht haben, der mindestens etwa Postkartengröße hat.
E-Autos mit einem Lithium-Accu mit dem zigtausendfachen Gewicht fahren ganz ohne Warnaufkleber durch die Gegend. :shock:

Wie geht das?

A. aus Ö.

Weil es E-Autos sind und die Accu's
sind geschützt.
Die Knopfbaterien sind ungeschützte.
Die 18650 Accu (eneloop) gibt es geschützt und ungeschützte
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Neo-LW » Do Aug 05, 2021 22:12

Moin,

Zement hat geschrieben:
Weil es E-Autos sind und die Accu's
sind geschützt.
Die Knopfbaterien sind ungeschützte.



Selten so gelacht.

Verkehrsunfälle sind ja bei Batterie-Autos ausgeschlossen.

Die Verpackung spielt nach Gefahrgutverordnung keine Rolle für die Einstufung.

340 Liter Benzin kann ich verpacken, in was ich will.
Es ist und bleibt ein Gefahrguttransport.


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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Trecker-fahrer » Do Aug 05, 2021 22:18

Neo-LW hat geschrieben:Moin,......
Man beachte folgenden Halbsatz in der Gefahrgutverordnung..... ausser sie sind in Fahrzeugen verbaut."
Deswegen plädiere ich ja schon seit 5 Jahren dafür,
daß Batterie-Fahrzeuge rundrum Gefahrguttafeln bestückt werden müssen.
.........Von Eurotransport:
"Wie komplex die Thematik ist, zeigt sich allein schon an folgendem Beispiel: Beim Straßentransport von Ionen-Batterien mit jeweils bis zu 100 Wh kommt die Sondervorschrift (SV) 188 zur Geltung. Für die Versandstücke gelten Stabilitätskriterien (Fallprüfung aus 1,20 Meter Höhe), zudem müssen sie mit dem Abfertigungskennzeichen für Lithiumbatterien gekennzeichnet sein. Neben der zutreffenden UN-Nummer muss auf dem Kennzeichen auch eine Notfall-Telefonnummer angegeben werden. Bei über 100 Wh (etwa der Batterie eines Pedelecs) handelt es sich schon um reguläres Gefahrgut, die Batterien müssen unter anderem mit dem Gefahrzettel Nr. 9a gekennzeichnet sein, darüber hinaus sind Beförderungspapiere mitzuführen. Befin­den sich mehr als 333 kg solcher Batterien auf der Ladefläche, muss das Fahrzeug gekennzeichnet und entsprechend ausgerüstet sein. Der Fahrzeugführer benötigt in diesem Fall auch eine ADR-Schulungsbescheinigung."..
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Das ist normal und gilt auch für Benzin/Diesel der in Reservebehältern im Fahrzeug mitgeführt wird. Hier ist auch bei 60l Schluss. Aber im Tank vom Fahrzeug kann ein Vielfaches der Spritmenge sein.
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Neo-LW » Do Aug 05, 2021 22:29

Moin,

Trecker-fahrer hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:Moin,......
Man beachte folgenden Halbsatz in der Gefahrgutverordnung..... ausser sie sind in Fahrzeugen verbaut."
Deswegen plädiere ich ja schon seit 5 Jahren dafür,
daß Batterie-Fahrzeuge rundrum Gefahrguttafeln bestückt werden müssen.
.........Von Eurotransport:
"Wie komplex die Thematik ist, zeigt sich allein schon an folgendem Beispiel: Beim Straßentransport von Ionen-Batterien mit jeweils bis zu 100 Wh kommt die Sondervorschrift (SV) 188 zur Geltung. Für die Versandstücke gelten Stabilitätskriterien (Fallprüfung aus 1,20 Meter Höhe), zudem müssen sie mit dem Abfertigungskennzeichen für Lithiumbatterien gekennzeichnet sein. Neben der zutreffenden UN-Nummer muss auf dem Kennzeichen auch eine Notfall-Telefonnummer angegeben werden. Bei über 100 Wh (etwa der Batterie eines Pedelecs) handelt es sich schon um reguläres Gefahrgut, die Batterien müssen unter anderem mit dem Gefahrzettel Nr. 9a gekennzeichnet sein, darüber hinaus sind Beförderungspapiere mitzuführen. Befin­den sich mehr als 333 kg solcher Batterien auf der Ladefläche, muss das Fahrzeug gekennzeichnet und entsprechend ausgerüstet sein. Der Fahrzeugführer benötigt in diesem Fall auch eine ADR-Schulungsbescheinigung."..
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Das ist normal und gilt auch für Benzin/Diesel der in Reservebehältern im Fahrzeug mitgeführt wird. Hier ist auch bei 60l Schluss. Aber im Tank vom Fahrzeug kann ein Vielfaches der Spritmenge sein.


Bei Benzin aber nur bis 333 Liter.

Darüberhinaus ist es ein Gefahrguttransport.

Bei Lithium-Ionen-Batterien in Fahrzeugen gibt es aber keine Obergrenze.


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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Zement » Do Aug 05, 2021 23:02

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

Zement hat geschrieben:
Weil es E-Autos sind und die Accu's
sind geschützt.
Die Knopfbaterien sind ungeschützte.



Selten so gelacht.

Verkehrsunfälle sind ja bei Batterie-Autos ausgeschlossen.

Die Verpackung spielt nach Gefahrgutverordnung keine Rolle für die Einstufung.

340 Liter Benzin kann ich verpacken, in was ich will.
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Deswegen kommen keine Batterien in die E-Auto sondern Accu , denn das sind geschützte ,oder auch PCB Accu, während zum Beispiel die Batterie für die Bordelektronik eine ungeschützte ist, die selbe Art sind als Starterbatterien beim Verbrenner drin.
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon weissnich » Fr Aug 06, 2021 1:34

Falke hat geschrieben:Kommen die?
Ich hab' noch nirgends welche gesehen, die es ganz normal zu kaufen gäbe ... (erst dann ist eine neue Technologie mMn etabliert)

Was ich nicht verstehe:
Jedes Elektronikprodukt, das eine Lithium-Batterie enthält - und sei es nur eine "Knopfzelle" von der Größe einer CR 2032 mit ca. 3 g Gewicht, muss beim Versand gesetzlich einen Warnaufkleber
auf der Verpackung angebracht haben, der mindestens etwa Postkartengröße hat.
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Wie geht das?

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in meinem haus ist ein eisenphosphatakku das ist schon nicht mehr so feuergefährlich.. übrigens im china model 3 ist das ebenso verbaut.. enthält auch kein kobalt mehr - nur so nebenbei wegen der afrikanischen kinder und so..
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon Neo-LW » Mi Feb 16, 2022 1:45

Moin,

Zement hat geschrieben:
weissnich hat geschrieben:naja das zeitalter der lithium ionen akkus neigt sich ja schon dem ende.. es kommen schon neue bessere akkugenerationen die auch weniger brandgefährlich sind..


Feststoff - Accu?


Kann man bauen.

Haken an der Sache:
Diese Feststoff-Akkus brauchen eine Betriebstemperatur von 80 °C.

Ist ja bei Fahrzeugen im Fall eines Unfalls eine prickelnde Vorstellung:
Der Inhalt vom Akku mit einer Temperatur von 80 °C breitet sich über die
Fahrzeuginsassen aus.


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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon langer711 » Mo Mär 21, 2022 10:15

Sind wir hier im E-Auto Thema, oder wie jetzt?

Welchen Sicherheitsabstand brauchen wir denn, wenn wir Akku-Blöcke wegen der Brandgefahr separieren wollen?
10m könnten ja schon ausreichen.
Aber 20m können ja auch nicht schaden.

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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon 2250 » Mo Okt 16, 2023 8:36

Guten Morgen bei vielen sind doch bald die 20 Jahre rum.
Was macht ihr mit eurer vorhandenen PV Anlage.
Unsere läuft noch 3 Jahre.
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Re: EEG- Anlage älter 20 Jahre - Nulleinspeisung oder Insel?

Beitragvon weissnich » Mi Okt 18, 2023 15:15

musst du halt überlegen ob repowern anegsagt ist oder die anlage noch so gut bringt das man damit in die direktvermarktung wechseln kann..
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