Wenn ich mit dem Pkw an der Ampel stehe,und daneben kommt ein Radler nicht aus seinen Clickpedalen,fällt zu Seite wie ein nasser Sack,mit dem Kopf (trotz Helm) gegen meine Autotür und bricht sich dabei die Halswirbel aso daß er nichtmehr aufsteht, -dann bin ich da auch schuld dran oder was???
Also - wenn ich jetzt nicht grundlegend was falsch verstanden oder eine grundlegende Änderung verpasst hab - dann hast Du damit vollkommen recht! Ja, wenn der sich an deinem (grad temporär) stehenden Fahrzeug die Birne einhaut, dann bist du erst mal schuldig.
Und zwar - mittlerweile 20 Jahre her, das unser aller "das iss so"-Gerd an die Macht kam - da hat er gleich mal die grundsätzliche Haftung in unserer schönen Republik dahingehend geändert, das der "Verkehrsstärke" erst mal im Schadensfall Schuld hat. Läuft unter "Gefährdungshaftung" bzw. "verschuldensunabhängige Haftung"
https://www.das.de/de/rechtsportal/verk ... aetze.aspx - da etwas anschaulicher
http://www.juraindividuell.de/artikel/h ... -dem-stvg/ - da etwas bürokratischer
Also - wenn was passiert, dann hast du, der mit dem Fahrzeug unterwegs bist, immer erst mal "schuld" und musst deine Unschuld beweisen.
Wenn ich mich jetzt nicht zusätzlich irre, gab es sogar mal eine recht weitgehende Klage, weil ein Kind mit seinem Rad in ein parkendes Auto geknallt is - und dann der Autohalter auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verklagt wurde. Ging dann aber m.E. am Ende doch einigermaßen zugunsten des gesunden Menschenverstandes und damit zugunsten des Autohalters aus. Wenn allerdings Kinder beteiligt sind, dann wird's für den Fahrzeugführer eh noch komplizierter.
Also - letztlich stehst du immer mit einem Bein im Knast wenn man mit dem Auto unterwegs is, erst recht mit nem Gespann aus Zugmaschine und Anhänger egal welcher Art. Warum sollte man das Bein gleich im Knast parken?
mfG
Axel