Ebenso kann jeder Land kaufen, das Grundstücksverkehrsgesetz greift erst ab 2ha (in manchen BL mit kleinerer Struktur auch shcon ab 0,5ha). Es wollen halt nur die wenigsten, aber die, die das wirklich wollen, schaffen das auch heute schon.
Aktuelle Zeit: Mo Dez 01, 2025 1:16
Ebenso kann jeder Land kaufen, das Grundstücksverkehrsgesetz greift erst ab 2ha (in manchen BL mit kleinerer Struktur auch shcon ab 0,5ha). Es wollen halt nur die wenigsten, aber die, die das wirklich wollen, schaffen das auch heute schon.
Einmal die der Zahlungverpflichtung für die Landnutzung und einmal die der Zahlungsverpflichtung für die Nahrungsüberlassung, der Gewinner ist BEIDE Male der landeignende Bauer, der BEIDE Male einen ANDEREN in ein Abhängigkeitsverhältnis zwingt und hält.
Mensch hat geschrieben:Wenn Sie von der Wichtigkeit, und diese besteht zweifellos, der Nahrungsmittelversorgung sprechen, dann steht doch die Frage im Raum, warum soll dann nicht der, der dies eigenverantwortlich, zumindest in Teilen, für sich und seine Lieben bewerkstelligen will, Zugriff auf dieses dafür unabdingbar nötige Land haben, um erst genau in diese Lage zu kommen?
tyr hat geschrieben:Fakt ist, die Kirche und ihr Adel haben sich das Land ursprünglich einfach von den, vormals, freien Bauern per Dekret angeeignet, das römische Bodenrecht ist kein natürliches gewachsenes Recht und kann auch heute schnell, per Gesetz, verschwinden wenn der Staat der Meinung ist....
Mensch hat geschrieben:
Frage: was man hier im Forum davon hielte, wenn
das Eigentumsrecht an Boden in ein Besitzrecht an Boden umgewandelt würde
und Bodennutzung im Form von Allmende stattfände?
was sagt IHR dazu?
Mensch hat geschrieben:debonoo hat geschrieben:Mensch hat geschrieben:Ich möchte einmal die Frage stellen, was man hier im Forum davon hielte, wenn das Eigentumsrecht an Boden in ein Besitzrecht an Boden umgewandelt würde und Bodennutzung im Form von Allmende stattfände?
Das alte Eigentumsrecht als Allmende fortgeführt, wird durch die dies ihr Eigentum nennende Gemeinde, in der auch die Boden-Besitzer vereint sind, gemeinschaftlich örtlich verwaltet.
Das ist ja grundsätzlich eine sehr alte Verwaltungsform, die auch heute noch, allerding nurmehr sehr vereinzelt, ausgeübt wird.
Sagt das Allen was oder nur Einigen oder Niemandem und was sagt IHR dazu?
Ich denke
die Frage ist mittlerweile beantwortet...![]()
mfG.
Andreas
So so, und welches Ergebnis möchten Sie verkünden?
tyr hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:tyr hat geschrieben:Fakt ist, die Kirche und ihr Adel haben sich das Land ursprünglich einfach von den, vormals, freien Bauern per Dekret angeeignet, das römische Bodenrecht ist kein natürliches gewachsenes Recht und kann auch heute schnell, per Gesetz, verschwinden wenn der Staat der Meinung ist....
Das soll aber hoffentlich kein Argument sein. Schließlich ist jedweder Umstand von einer ausreichenden Mehrheit/Macht im Staat schnell abänderbar. Auch der von Gemeinschaftseigentum, Freiwirtschaften oder sonstwas.
Freiwirtschaft beschreibt kein Gemeindschafteigentum:
"Gesell baute seine volkswirtschaftlichen Überlegungen auf den Eigennutz des Menschen als gesundem, natürlichem Antrieb, der es ihm erlaube, seine Bedürfnisse zu verfolgen und wirtschaftlich tätig zu sein. Dieser Gegebenheit müsse auch eine Wirtschaftsordnung gerecht werden, sonst sei sie zum Scheitern verurteilt. Deshalb nannte Gesell die von ihm entworfene Wirtschaftsordnung „natürlich“. Mit dieser Haltung stellte er sich bewusst in Gegensatz zu Karl Marx, der eine Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse forderte.
In Berücksichtigung des Eigennutzes trat Gesell ein für freien, fairen Wettbewerb mit gleichen Chancen für alle. Dazu gehörte für ihn der Abbau aller ererbten und gesetzlichen Vorrechte. Jeder sollte einzig seine persönlichen Fähigkeiten einsetzen, damit aber auch sein Auskommen finden können. In der von ihm angestrebten „natürlichen Wirtschaftsordnung“ würde der freie Wettbewerb den Begabtesten gerechterweise das höchste Einkommen sichern, ohne Verfälschung durch Zins und Bodenrente. Ebenso würde sie den weniger Befähigten ein ausreichendes Auskommen gewähren, weil ihnen keine Abgaben für Zins und Bodenrente auferlegt sein würden. Ein gerechter Ausgleich von Arm und Reich wäre möglich. Daneben stünden für die Unterstützung von Bedürftigen genügend Mittel zur Verfügung, weil das erhöhte Durchschnittseinkommen jedem erlaube, für sie das Nötige aufzuwenden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Silvio_Gesell
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