240236 hat geschrieben:Ein Bekannter möchte bei seinem Wohnhaus das Dach neu decken. Also Schindel runter, Rauschalung rauf, neu Latten und neue Dachdeckung. Jetzt gilt ja die PV-Pflicht in Bayern auch bei Dachsanierung. Der Statiker sagt: geht von der Statik nicht. Wie läuft das jetzt?
Art. 44a Absatz 4 BayBO beinhaltet für Wohngebäude (anders als für Nichtwohngebäude) doch eine reine Empfehlung, keine Pflicht?
(4) 1Die Eigentümer von Wohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2025 eingehen, sollen sicherstellen, dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden. 2Dies gilt auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wird. 3Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. 4Die Abs. 5 und 6 gelten entsprechend.
(Hervorhebung durch mich)
Hinzu kommt, dass in Absatz 5 eine Ausnahme bei technischer Unmöglichkeit enthalten ist.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet