tröntken hat geschrieben:julius hat geschrieben:Probleme kanns mit den 28 Tage geben wegen der Aufbrauchfrist.
Bei leichten Kälbern mit geringer Aufwandmenge reicht so eine Flasche schon eine zeitlang.
Denn wann die Flasche angebrochen wurde und wann sie aufgebraucht wurde kann anhand der Aufzeichnungen leicht nachkontrolliert werden.
Ich hoffe das ist kein CC Verstoß ( oder anderer Verstoß ) wenn die 28 Tage überzogen werden ? Oder wird bei der CC Kontrolle dann das Veterinäramt verständigt ?
Laut meines Wissen Standes ist das ein CC Verstoß!
Man ist ja somit eigentlich gezwungen, das "passend" aufzuschreiben.
Danke Bürokratie....
Leider kann ich es nicht passend für mich aufschreiben.
Ich muss nach dem Geburtsdatum ( Hit Datenbank ) innerhalb 6 Wochen enthornen und das aufzeichnen. Dann sind die beiden Flaschen nach dem Kauf angebrochen.
Dann hab ich 4 Wochen Zeit damit nochmal ein paar Kälber in dieser Zeit zu enthornen. Geht auch nur bei denen die laut HIT Datenbank in exakt diesen 4 Wochen geboren wurden.
Wann diese 4 Wochen Aufbrauchfrist um sind sehen sie ja wenn sie das Arzneimittelbuch mit dem ersten Anwendungsdatum der Flasdchen einsehen ( ab Datum der ersten Enthornung + 4 Wochen )
Da ist alles lückenlos und total gläsern zu kontrollieren.