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Enthornungsliste

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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71 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Enthornungsliste

Beitragvon Stoapfälzer » Do Nov 30, 2017 16:57

Hallo zusammmen,
eben kamen wir hier zufällig auf das Thema und einer meinte nach CC muss man eine Enthornungsliste führen. Persönlich hab ich da noch nichts mitbekommen und war jetzt doch etwas verwundert.
Wisst ihr da bescheid und wenn ja was muss alles drin stehen?
Ohrmarkennr., Geb datum, Datum Enthornung, ausführende Person, Betäubung, Schmerzausschaltung, :?: :?: :?: :?:

Gruß Stoa
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon julius » Do Nov 30, 2017 18:14

Wenn man das mit Ohrmarkennummer ins herkömmliche Arzneimittelbuch zum Abgabebeleg vom TA reinschreibt sollte das reichen.
Wichtig ist das man die Betäubung UND zusätzlich das Schmerzmittel anwendet wenn ich das richtig verstanden habe.
Mein QM Kontrolleur hatte damals nachgefragt ob ich auch beide Mittel anwende.
Bisher hab ich im Arzneimittel Anwendungsbuch immer " ALLE Kälber " geschrieben, da ich auch alle männlichen Kälber enthorne.
Allerdings sind bei " alle Kälber " auch die genetisch hornlosen Kälber dabei was dann nicht ganz passt. :wink:

Der QM Prüfer vor einigen Monaten meinte es wäre besser wenn ich alle Ohrmarken der enthornten Kälber ins Arzneimittel Anwendungsbuch reinschreiben würde.
Also Datum, Ohrmarke, welche Mittel und die anwendende Person.
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon TLH » Do Nov 30, 2017 18:51

ich würde mich hüten zu viel zu dokumentieren, bietet nur Angriffsfläche!
also fragen wo im Gesetz man das nachschauen kann, wo in den QS-Statuten es steht, und bestenfalls wenn da schriftlich was steht, kann man ja mal bei Gelegenheit oder so ...
im Aua-Beleg tauchen eh alle auf
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon Stoapfälzer » Do Nov 30, 2017 21:00

Betäubung und Schmerzausschaltung ist nur bei QS/QM Pflicht und bisher hab ich laut Arzneimittelrecht die Ohrmarkennummern in den Abgabebeleg hinten eingetragen.
Ohne Qualitätsprogramm sollte es auch zulässig sein. Lass mich aber gerne eines besseren belehren.

PS: Wer kramt jetzt das aktuelle CC Buch hervor und guckt nach. :roll:
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon tröntken » Fr Dez 01, 2017 8:07

Passt auf das das Betäubungsmittel nicht abläuft.
Da man davon ja meist relativ wenig braucht, ist die Flasche nach 30 Tagen zu entsorgen, sofern sie den nicht "leer" ist. :wink: :roll:
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon Temme » Fr Dez 01, 2017 11:40

Ich bestell einmal im Monat passend für die Kälber, die da sind, dann hat man die Baustelle mit dem "nach Anbruch in 28 Tagen aufzubrauchen" schon mal nicht mehr...
Dann noch darauf achten, dass die Kälber nicht älter als 42 Tage bei Enthornung sind und die Prüfer sind zufrieden...
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon julius » Fr Dez 01, 2017 14:10

Betäubung ist immer Pflicht.
Ist denn das Schmerzmittel auch bei jeder Enthornung Pflicht oder erst bei Enthornungen ab 42 Tage ?
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon cerebro » Fr Dez 01, 2017 15:09

Vorsicht ! Eine Sedierung ist Pflicht.....und eine Sedierung ist keine Betäubung! Beträung wäre z.B. eine örtliche Spritze bei den Hornanlagen. Sedierung ist Ruhigstellen (Schlafenlegen)
Und ja, ein Schmerzmittel ist Pflicht und ab 42 Tage zusätzlich die örtliche Betäubung durch den TA !!

Es werden alle lt Bestandsliste enthörnt genügt nur wenn auch Datum, Anwender, wie angewahnt, Menge, Mittel und Dosierung vermerkt sind. Passend zum Abgabebeleg des Tierarztes !....somit kannst grad die OM auch noch dazu schreiben :mrgreen:
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon Peter North » Fr Dez 01, 2017 16:59

Und seit wann muss ich die Kälber bei der Enthornung sedieren???? Bisher hatte ich den Kenntnissstand, dass Kälber unter 6 Wochen nicht betäubt werden müssen.
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Dez 01, 2017 21:03

Irgendwie sagt jeder etwas anderes :?
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Dez 01, 2017 21:07

Peter North hat geschrieben:Und seit wann muss ich die Kälber bei der Enthornung sedieren???? Bisher hatte ich den Kenntnissstand, dass Kälber unter 6 Wochen nicht betäubt werden müssen.

So ist auch mein Kenntnissstand auch eine Schmerzmittel ist nicht Pflicht. Oder kann es da auf Landesebene sogar Unterschiede geben?

Beim QM Erstaudit hat mich der Prüfer darauf aufmerksam gemacht das ich ein Mittel zu sedieren und zur Schmerzlinderung laut QM einsetzen muss und das mach ich seitdem. Von mehr war nicht die Rede.
Bei CC Viehkontrollen war bis jetzt nie die Rede vom Enthornen die zählen lieber Tiere und Tierpässe. :roll:
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon julius » Fr Dez 01, 2017 22:42

Probleme kanns mit den 28 Tage geben wegen der Aufbrauchfrist.
Bei leichten Kälbern mit geringer Aufwandmenge reicht so eine Flasche schon eine zeitlang.
Denn wann die Flasche angebrochen wurde und wann sie aufgebraucht wurde kann anhand der Aufzeichnungen leicht nachkontrolliert werden.

Ich hoffe das ist kein CC Verstoß ( oder anderer Verstoß ) wenn die 28 Tage überzogen werden ? Oder wird bei der CC Kontrolle dann das Veterinäramt verständigt ?
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon julius » Fr Dez 01, 2017 23:02

cerebro hat geschrieben:Vorsicht ! Eine Sedierung ist Pflicht.....und eine Sedierung ist keine Betäubung! Beträung wäre z.B. eine örtliche Spritze bei den Hornanlagen. Sedierung ist Ruhigstellen (Schlafenlegen)
Und ja, ein Schmerzmittel ist Pflicht und ab 42 Tage zusätzlich die örtliche Betäubung durch den TA !!



Das stimmt schon so wenn ich das richtig nachgelesen habe.

Das betäubungslose Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen ohne Sedierung und zusätzliche Schmerzmittelgabe ist ein Verstoß gegen die im Rahmen von Cross Compliance zu beachtenden Verpflichtungen zu werten.
Seit Juni 2015 bereits Pflicht.

http://www.landberatung.de/fachartikel/ ... rlass.html

Laut CC Vorschriften muss bereits seit 2015 auch unter 6 Wochen sediert z.b. über Xylazin und zusätzlich ein Schmerzmittel
( Metacam ) verabreicht werden.
Bei Verstoß Prämienabzug von 5 %.
Ich vermute die werden bei einer Kontrolle bis 2015 zurück kontrollieren.

Zusätzlich würden laut dem Link auch die Veterinärämter die Einhaltung dieser Vorschrift überprüfen.
Bei einem Verstoß wird vermutlich das Amt für Landwirtschaft informiert und es folgt eine CC Kontrolle.
Enthornung über 6 Wochen nur mit Tierarzt.

Aufpassen bei den Aufzeichnungen der Anwendung hab ich eben festgestellt : Xylazin : i.v. oder i.m anwenden und Metacam s.c. oder i.v. also nicht i.m. sonst ist das der nächste Verstoß.

Schon blöd. Die Flasche Xylazin reicht für ungefähr 200 Kälber, Metacam für 50 Kälber und die müssen jeweils in 4 Wochen aufgebraucht sein oder entsorgt werden und wieder neu eingekauft werden.
Und mit der neuen Düngeverordnung steht bereits neues Ungemach vor der Tür. :roll:
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon tröntken » Sa Dez 02, 2017 7:45

julius hat geschrieben:Probleme kanns mit den 28 Tage geben wegen der Aufbrauchfrist.
Bei leichten Kälbern mit geringer Aufwandmenge reicht so eine Flasche schon eine zeitlang.
Denn wann die Flasche angebrochen wurde und wann sie aufgebraucht wurde kann anhand der Aufzeichnungen leicht nachkontrolliert werden.

Ich hoffe das ist kein CC Verstoß ( oder anderer Verstoß ) wenn die 28 Tage überzogen werden ? Oder wird bei der CC Kontrolle dann das Veterinäramt verständigt ?


Laut meines Wissen Standes ist das ein CC Verstoß!
Man ist ja somit eigentlich gezwungen, das "passend" aufzuschreiben.
Danke Bürokratie....
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Re: Enthornungsliste

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Dez 02, 2017 19:53

Wo bitte soll ich als 30 Kuhbetrieb innerhalb 28 Tagen 50 Kälber hernehmen? Das ist doch ein Witz.
CC Tier hat bei uns jetzt 3 mal das Vet Amt kontrolliert die sind dafür zuständig.
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