Ford8210 hat geschrieben:Du mußt nicht erst warten, bis der Wald überschrieben ist. Wenn der Waldbesitzer -in deinem Fall dein Vater- eine BG-Nummer hat, dann wird die auf dem Antrag für denKurs mitgeteilt und dein Vater unterschreibt, daß du als "mithelfender Familienangehöriger" in seinem Wald tätig werden sollst.
Ja oder so wie bei uns, wir haben keinen Wald aber die nummer von der LBG somit war mein Lehrgang kostenlos.
Die Leiter haben noch dazu gesagt es wäre kein Problem wenn auf eine nummer kein Wald oder nur wenige ar gemeldet wären, aber wenn auf so einen nummer mit keinem Wald gleich 4 oder mehr Lehrgangsteilnehmer gemeldet wären, würde es dort doch mal zu villeicht doch mal zu einer Nachfrage der BG kommen.

