µelektron hat geschrieben: kann jetzt aber auch alles runter,
wenn die Rieslinge nicht och so brutal Säre hätten
Haben diese Woch nur 1 Tag geerntet, sonst Pause.
Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 18:55
µelektron hat geschrieben: kann jetzt aber auch alles runter,
grapedesigner hat geschrieben:wenn die Rieslinge nicht och so brutal Säre hätten
Haben diese Woch nur 1 Tag geerntet, sonst Pause.
µelektron hat geschrieben:Obsti hat geschrieben:Ich bin fertig mit der 2017 ner Ernte, liege 29 % unterm Kontigent.
Gruß Obsti
Hossa, da hast Du aber hin gelangt ... bin bei knapp 2/3, nächste Woche fertig, kann jetzt aber auch alles runter, hatten 20L Regen da wird nichts mehr zu gewinnen sein.
Unter Kontingent ist bitter ... so gewollt (Zielgruppe Premium)? Oder blöd gelaufen? Eingelagert oder abgegeben?
Pong hat geschrieben:Hallo,
ich kann heute nun Bilanz ziehen.
SB 132 kg/ar und 92° +4% der Menge im Vergleich zum letzten Jahr
MTH 138 kg/ar und 85° -29% der Menge im Vergleich zum letzten Jahr
Bin soweit zufrieden und auch von Frostschäden und ähnlichem einigermaßen verschont geblieben.
mikrokern hat geschrieben:Hallo,
wie siehts bei euch mit kompakten SB aus? Wegen dramatischem Frostschaden im April hinkt die Reife der neugebildeten Triebe/Trauben nach, hab Mittwoch nur 83 Grad Oe im 52-86 gemessen, und Essig/Botrytis nehmen immer mehr zu. Wie lange trau ich mich noch zu warten?
Frostbeihilfe:
Seit einigen Tagen sind die Anträge zur Frostbeihilfe verfügbar und können im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter folgendem Link:
http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/ML ... hilfe+2017
heruntergeladen werden.
Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine Ertragsminderung (Erntemenge) durch Frostschaden in einem einzelnen Produktionsverfahren (z.B. Apfel, Kirsche, Reben) von mindestens 30% im Vergleich zu den letzten 3 Jahren. Die Untergrenze für eine Entschädigung liegt bei 3.000 €. Maximal werden bis zu 50% des Netto-Gesamtschadens als Zuwendung gewährt. Der Gesamtschaden muss daher bei über 6.000 € liegen.
badnerbub hat geschrieben:Na das nenn ich mal clever - bloß aufpassen das die kleinst Betriebe bzw. Nebenerwerbler nichts abbekommen
Terrassenwein hat geschrieben:badnerbub hat geschrieben:Na das nenn ich mal clever - bloß aufpassen das die kleinst Betriebe bzw. Nebenerwerbler nichts abbekommen
Die Haupterwerbler haben halt auch eine Lobby, für uns Kleine interessiert sich der Weinbauverband eher nicht.
Hätte bei mir aber auch so nichts gegeben, weil je der Schaden durch den Vergleich mit den letzten fünf Jahren ermittelt wird. Bei uns gab es aber in vier der letzten 6 Jahre mehr oder weniger umfangreiche Frostschäden.
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