DWEWT hat geschrieben:
Ich hatte den argumentativen Ansatz der Berufskollegen zugrunde gelegt. Die sagen ja immer wieder, dass sie nur im angemessenen Rahmen z.B. Düngemittel verwenden. Um solchen Eventualitäten zukünftig vorbeugen zu können, so wird die Politik demnächst argumentieren, wird die zulässige Höhe bei den Düngemitteln weiter begrenzt. Ich wäre von solchen Begrenzungen erst betroffen, wenn weniger als durchschnittlich 72kg N/ha erreicht sind.
Also man könnte das ziemlich einfach überprüfen. Indem man einfach den Nitratgehalt im Boden am Ende des Herbstes (so November) bestimmt, bevor die Grundwasserneubildung einsetzt. Denn letztendlich kann eigentlich nur der Stickstoff ausgewaschen werden, der während der Grundwasserneubildung wasserlöslich im Boden ist (also als Nitrat).
Das wäre eigentlich ein sachgerechtes Kriterium. Den Rest kann man sich dann weitestgehend sparen (Gesamtmenge N, N aus Gülle, Zwischenfruchtanbau ....).
Hier ist z.B. ein großer Teil als rotes Gebiet ausgewiesen. Dabei hat der lokal fördernde Trinkwasserversorger nur 2 mg/l im Wasser. Und auch das Argument, dass es sich verschlechtern könnte, zählt nicht. Denn früher wurde gegen ganz viele Regelungen von heute verstoßen. Da hatte man 3 Monate Güllelagerkapazität. Da wurde dementsprechend ganzjährig Gülle gefahren. Habe auch in den 80er Jahren einige Fässer Ende Januar bei 15 cm Schnee ausgebracht (auf Wiese), weil sonst die Güllegrube übergelaufen wäre. Dann wurde zu den Zwischenfrüchten über 60 kg N/ha gedüngt, ......
Habe teilweise im laut N-Min dann nur ~ 20 kg/N im Boden (das Vorjahr war die Fläche noch nicht rot). Aber laut Düngeverordnung habe ich zuviel gedüngt. Und bei den Niederschlägen in Franken war da auch eine Auswaschung im Sommer auszuschließen. Zwischenfruchtanbau (Gründüngung) nach Wintergerste habe ich aufgegeben, weil da z.B. Phacelia erkennbar der Stickstoff fehlte (wuchs nur an den (wenigen) Überlappstellen vernünftig)