Selbstverständlich muss die UNB ihre Forderung nach Beräumung der Randstreifen auch mit Gesetzen oder Rechtsvorschriften begründen.
Den Nachweis für den Mehraufwand gegenüber Kommunen und Landkreisen in anderen Bundesländern( dei nur 2 mal jährlich
mulchen) muss sich auch deine Gemeinde , schon aus Haushaltsdisziplin, von denen liefern lassen.
Aber der UNB muss sich kein Landwirt zwangsweise mit dem MFA unterwerfen.
Vermutlich habe ich deshalb mit deren SB eine entspannte Zusammenarbeit auf Augenhöhe aufbauen können.
Die Eskalation mit einem Fachdiensleiter, den ich daran erinnern musste, über wessen Eigentum und Besitz er sich ohne Gesetzesverstöße einmischen wollte, hatte ich hier , im LT , auch schon geschrieben...
