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Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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1253 Beiträge • Seite 78 von 84 • 1 ... 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81 ... 84
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon sc » Sa Mär 06, 2021 2:06

Servus,

weiß jemand was zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Förderung bei Betrieben mit Regelbesteuerung?

Ich hab leider dazu nix gefunden, aber gehe ich recht in der Annahme, dass der Zuschuss umsatzsteuerpflichtig ist?
Hier ( https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 67617.html ) sind ein paar Beispiele aufgeführt, aber so richtig hilfts mir nicht weiter.

Gruß

sc
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon barneyvienna » Sa Mär 06, 2021 18:42

hallo sc, so wie ich das sehe, kannst Du Dir die komplette Ust. (von der Rechnung der geförderten Maschine) im Jahr der Anschaffung als Vorsteuer gutschreiben. Der Förderbetrag selbst mindert Deinen Betriebsaufwand: Du kannst die Maschinen-Förderung A) entweder als Einnahme buchen (was ich aber nicht machen würde, weil als Einnahme gebucht erhöht die Förderung Deinen Betriebs-Umsatz, was sich negativ auf eventuelle umsatzabhängige Corona-Unterstützungen auswirkt), oder B) Du kannst die Maschinen-Förderung von Deinem Betriebs-Aufwand abziehen (= eine Förderung verringert Deinen Bertriebs-Aufwand).
Meine Buchhalterin sagte, ich soll im " Aufwands-Journal " ein eigenes " Negativ-Konto " eröffnen, in das die Förderungen eingetragen werden. In der Gesamt-Abrechnung wird dann der Förderbetrag vom Aufwand abgezogen, womit der Aufwand (um den Förderbetrag) reduziert wird.
Bei beiden Berechnungsarten hast Du am Ende den selben Betriebsgewinn, bloss hast Du bei Berechnungsart B weniger Betriebseinnahmen (weil Du es ja nicht als Einnahme gebucht hast) und kannst bei umsatzabhängigen Corona-Unterstützungen vielleicht einen höheren Corona-Zuschuß lukrieren (falls Dein Betrieb Corona-Unterstützungen erhält).
Wie bisher kannst/musst Du die kompletten Maschinenkosten (netto, laut Rechnung) im "Anlageverzeichnis" aufnehmen und die Gesamtkosten der Maschine auf mehrere Jahre aufteilen und abschreiben. Hoffe behilflich gewesen zu sein, L.G. Hermann
Nachtrag: in der Maschinen-Förderung ist keine Ust. enthalten, davon musst Du keine Ust. abführen.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon sc » Sa Mär 06, 2021 19:26

Hallo barneyvienna,

danke für deine Ausführung, die ich auch Teile - bis auf deinen Nachtrag:

barneyvienna hat geschrieben:Nachtrag: in der Maschinen-Förderung ist keine Ust. enthalten, davon musst Du keine Ust. abführen.


Dass in der Förderung keine USt ausgewiesen ist, bedeutet (meine Meinung) nicht unbedingt zwangsläufig, dass es sich hierbei um einen umsatzsteuerfreien Umsatz handelt.

In dem Link oben wird ja die "Zahlungen eines Forstamts an einen Landwirt für die Aufforstung von dessen Grundstück" als umsatzsteuerpflichtig angegeben. Ich denke, in der Zahlung vom Forstamt ist auch keine USt ausgewiesen, trotzdem wird eine fällig (...sofern Regelbesteuerung)


Ich hoffe aber, nun etwas vergleichbares gefunden zu haben:
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/z/zuschuesse/
Hier wird beschrieben, dass die BAFA Förderung für Elektro-Fahrzeuge ein "echter Zuschuss" ist. Und echte Zuschüsse sind m.W. umsatzsteuerfrei.

Begründung:
"Bei der Zahlung des Bundes handelt es sich um einen echten Zuschuss gem. Abschn. 10.2 Abs. 7 UStAE. Der Umweltbonus wird unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt, da er im überwiegend öffentlich-rechtlichen Interesse gezahlt wird (Förderung umweltpolitischer Aspekte)."


Die Förderung der Rentenbank ist wie folgt deklariet: "Investionszuschuss ... für nachhaltige Waldwirtschaft"
Also ebenfalls Förderung umweltpolitischer Aspekte, oder?

Teilt irgendwer diese Anschauung oder kann sie jemand widerlegen?


Gruß

sc
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon barneyvienna » Sa Mär 06, 2021 20:13

Hallo sc. Ich sehe das so: eine Förderung ist mal prinzipiell kein Umsatz.(ist zwar eine Einnahme, aber kein Umsatz, ich habe ja keine Leistung erbracht, für die ich eine Rechnung stelle).
Wenn der Fördergeber keine Ust. ausweist, dann kann er sich keine Ust. als Vorsteuer gutschreiben, und somit werde ich als Förderempfänger keine Ust. aus dieser Förderung abliefern (wo sollte die auch plötzlich herkommen ?).
Falls mir dann das Finanzamt das Gegenteil beweist (wie denn, wenn der Fördergeber die Ust. nicht ausgewiesen hat ?), dann würde ich die Ust. nachzahlen.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon MartinH. » Mo Mär 08, 2021 9:21

nach ja, jetzt kommt doch noch was:

Klöckner stockt „Investitionsprogramm Wald“ auf

https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/kloeckner-stockt-investitionsprogramm-wald-auf-12495135.html?utm_campaign=start&utm_source=topagrar&utm_medium=referral&fbclid=IwAR1NkyMQ9w60CzeLo4gMIE_4yUNnYUdn5p6TixpQYS36muZLry_58OoIM28
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Ecoboost » Mo Mär 08, 2021 9:34

Servus,

das mit den 15 Mille ist doch längst ein alter Hut, damit verlängerte sich lediglich die Antragsfrist um einen Tag.
Erst wurde der 23.11. als Fristende festgelegt, jetzt ist es halt der 24.11.20.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Forstjunior » Mo Mär 08, 2021 11:51

Aber nur solange bis die nächsten 50 Mille bewilligt sind. Schliesslich ging das Programm nicht nur um das Jahr 2020. Also abwarten..das Gesamtpaket umfasst incl. Landtechnik 500 mille.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bernhard B. » Mi Mär 10, 2021 7:54

Forstjunior hat geschrieben:Aber nur solange bis die nächsten 50 Mille bewilligt sind. Schliesslich ging das Programm nicht nur um das Jahr 2020. Also abwarten..das Gesamtpaket umfasst incl. Landtechnik 500 mille.


Nachdem der Bereich Investitionsförderung Landwirtschaft für 4 Jahre angesetzt wurde, und eine Antragstellung halbjährig mit je 70 Mio startet, sind diese Gelder schon verplant.
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Ben83 » Mi Mär 10, 2021 17:25

Hab heute auch einen positiven Bescheid bekommen. Antrag online am 19.11. abgegeben und die Hausbank am 20.11.
Im Rentenbank Account steht immer noch dass ein Einreichen der Rechnung nicht möglich ist.

Großes Problem, laut Hausbank Kundenbetreuer, die extrem langen Lieferzeiten diverser Hersteller.
Dass wurde hier ja auch schon mehrfach erwähnt.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon woermawo » Sa Mär 13, 2021 17:06

Hallo ...,
Es rührt sich nichts mehr :(
Hat keiner mehr eine Zusage bekommen ... was machen die denn in der RB :cry:
LG W
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon I-berger » So Mär 14, 2021 12:46

Hallo zusammen
Habe am 11.3. einen positiven Bescheid bekommen.
Antrag wurde am 17.11. gestellt.
Leider kann mir die Firma Perzl gewünschten Rückewagen erst Ende Januar liefern, muß mir jetz schnell Alternative überlegen und einen Änderungsantrag stellen um auf anderes Fabrikat zu wechseln.
Laut telefonischer Aussage der Rentenbank wird die Frist vom 31.10. sicher nicht verlängert.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Gruul86 » So Mär 14, 2021 13:04

Die Bundesmittel sind im Haushalt des Bundes für 2021 veranschlagt! Aus diesem Grund muss das Geld bis 30.10. ausbezahlt sein!
Das war das gleiche mit dem Geld, das für 2020 eingeplant war! Das Budget ist auch weg gewesen, obwohl es nicht komplett verbraucht wurde! Dann hat sich aber der Bund dazu entschieden, das Geld vom letzten Jahr für dieses Jahr nochmal bereitzustellen! Warum das nicht für 2022 geht weiß ich nicht! Evtl liegt es daran, dass es beim Bund immer Doppelhaushalte gibt, also für 2020 und 2021! Für 2022 brauchen sie also wieder einen komplett neuen Haushalt!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon dappschaaf » So Mär 14, 2021 13:21

I-berger hat geschrieben:Hallo zusammen
Habe am 11.3. einen positiven Bescheid bekommen.
Antrag wurde am 17.11. gestellt.
Leider kann mir die Firma Perzl gewünschten Rückewagen erst Ende Januar liefern, muß mir jetz schnell Alternative überlegen und einen Änderungsantrag stellen um auf anderes Fabrikat zu wechseln.
Laut telefonischer Aussage der Rentenbank wird die Frist vom 31.10. sicher nicht verlängert.


Hallo,

wie muss man sich das in der Praxis vorstellen, kannst du den eingereichten Betrag überschreiten? Oder darf es keinesfalls mehr sein?

Gruß
Dappschaaf
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » So Mär 14, 2021 13:26

Man kann auch teurer kaufen. Dann kriegt man aber trotzdem nur den ursprünglich zugesagi Betrag und keinesfalls mehr.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon eicherstefan » So Mär 14, 2021 13:53

Servus, ich habe meinen Antrag am 11.11. gestellt (online) und am 20.11. dann die Bank, der Kreditantrag musste dann nochmal geändert werden und ging am 25.11.nochmal raus.
Bin gespannt welcher Termin zählt.

Lt. Rentenbank wissen die Hausbanken bereits bescheid ob positiv o. negativ!

Grüsse
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