wie kommt denn die nachforderung zustande?
er ist ja erst beitragspflichtig ab dem zeitpunkt der hofüberhahme, also müßte er, um eine schuld in der größenordnung zusammenzubekommen den hof 10 jahre lang schon gepachtet haben....
Aktuelle Zeit: So Mai 19, 2024 2:04
Egbert hat geschrieben:Hallo Servus einige Antworten auf Deinen Beitrag :Dies ist mitnichten so. Ein Beispiel aus Oberbayern: Landw. Betrieb 20 ha Grünland , 15 Milchkühe. Hofinhaberhaberin 80 Jahre alt. Schwiegersohn selbstst. Bauunternehmer. Damitdie Schwiegermutter überhaupt in den Genuß der Rente bekommt ( mit 80 Jahren !!! ) übernimmt er den Betrieb pro forma, per Pachtvertrag. Folge für den Schwiegersohn mit eigener KV, RV usw. Nachzahlungsforderung der LSV über € 60.000,-. Selbst der Ehepartner, welcher einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, ist somit automatisch Landwirt und haftet für die Verbindlichkeiten des Partners gegenüber der LSV. Obwohl diese Haftung nach dem BGB ausgeschlossen ist. Siehe dazu auch ein Urteil des Landessozialgerich in München : http://www.recht-in.de/urteile/urteilze ... _id=101158der Schwiegersohn wo anders angestellt ist und somit keine Abgaben in die Landwirtschaftlichen Sozialsysteme zahlen mussDas Thema ist vom zuständigen Bundestagsausschuß noch nicht abschließend erörtert worden. Nur das die bestehenden Rentenansprüche über die Knappschaft weitergeführt werden sollen.Wenn die landw. Alterskasse aufgelöst wird, was passiert dann mit dem bereits einbezahltem Geld? - wird dass dann verzinst ausbezahlt? oder wird das einer anderen Rentenversicherung zugeschustert?
wie kommt denn die nachforderung zustande?
er ist ja erst beitragspflichtig ab dem zeitpunkt der hofüberhahme, also müßte er, um eine schuld in der größenordnung zusammenzubekommen den hof 10 jahre lang schon gepachtet haben....
Ja, von den beiden Abzockerkassen schon aber nicht von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.hast du bereits eine sozialversicherung über den arbeitgeber, dann wirst du von der landwirschaftlichen kranken und alterskasse befreit
Schön wäre es. Selbst dann, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner eine andere Versicherung z. B. aus nichtselbsständiger Tätigkeit nachweist, ist diese Person beitragspflichtig. Sie haftet sogar , als ungewollte Landwirtin für etwaige Schulden bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.persönlich find ich ne frechheit, daß der ehegatte sofort lsvfpflichtig wird und man dem verein beweisen muß, daß sie woanders versichert ist....
Besser wäre nach Einkommmen (wie bei der Alterkasse).
Alterskassenbeiträge und Einkommen. Die absolute Beitragshöhe wird von Gesetzgeber (STaat) festgelegt, nicht von den LSVs. Die Höhe ist in der ganzen BRD gleich (auch in Bayern!!!!). Je nach Einkommen (laut Steuerbescheid)
" Solange Menschen denken, das die Tiere nicht denken können und die
Ressourcen der Natur unendlich sind, so müsssen die Tiere und die Natur
fühlen, dass Menschen nicht denken können ! "
stadlerg hat geschrieben:Was denkt ihr was eine Private Krankenversicherung kostet ????
Vorallen wenn man sieht was die Landwirte zahlen
Mitglieder: Bing [Bot]