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frage zur kranken-/alterskasse (pflicht) hohe kosten

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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114 Beiträge • Seite 2 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 8
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Beitragvon automatix » Fr Sep 15, 2006 16:15

wie kommt denn die nachforderung zustande?
er ist ja erst beitragspflichtig ab dem zeitpunkt der hofüberhahme, also müßte er, um eine schuld in der größenordnung zusammenzubekommen den hof 10 jahre lang schon gepachtet haben....
automatix
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Beitragvon automatix » Fr Sep 15, 2006 16:23

Egbert hat geschrieben:Hallo Servus einige Antworten auf Deinen Beitrag :
der Schwiegersohn wo anders angestellt ist und somit keine Abgaben in die Landwirtschaftlichen Sozialsysteme zahlen muss
Dies ist mitnichten so. Ein Beispiel aus Oberbayern: Landw. Betrieb 20 ha Grünland , 15 Milchkühe. Hofinhaberhaberin 80 Jahre alt. Schwiegersohn selbstst. Bauunternehmer. Damitdie Schwiegermutter überhaupt in den Genuß der Rente bekommt ( mit 80 Jahren !!! ) übernimmt er den Betrieb pro forma, per Pachtvertrag. Folge für den Schwiegersohn mit eigener KV, RV usw. Nachzahlungsforderung der LSV über € 60.000,-. Selbst der Ehepartner, welcher einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, ist somit automatisch Landwirt und haftet für die Verbindlichkeiten des Partners gegenüber der LSV. Obwohl diese Haftung nach dem BGB ausgeschlossen ist. Siehe dazu auch ein Urteil des Landessozialgerich in München : http://www.recht-in.de/urteile/urteilze ... _id=101158

Wenn die landw. Alterskasse aufgelöst wird, was passiert dann mit dem bereits einbezahltem Geld? - wird dass dann verzinst ausbezahlt? oder wird das einer anderen Rentenversicherung zugeschustert?
Das Thema ist vom zuständigen Bundestagsausschuß noch nicht abschließend erörtert worden. Nur das die bestehenden Rentenansprüche über die Knappschaft weitergeführt werden sollen.


servus schrieb ja auch von jemanden, der angestellt ist - hast du bereits eine sozialversicherung über den arbeitgeber, dann wirst du von der landwirschaftlichen kranken und alterskasse befreit - ist der übernehmer selbständig (und damit, wenn überhaupt freiwillig versichert) kann das schon passieren, daß die LSV ihn da nicht auskommen läßt.

persönlich find ich ne frechheit, daß der ehegatte sofort lsvfpflichtig wird und man dem verein beweisen muß, daß sie woanders versichert ist....
automatix
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Beitragvon Egbert » Fr Sep 15, 2006 16:33

@ automatix

Du fragst :
wie kommt denn die nachforderung zustande?
er ist ja erst beitragspflichtig ab dem zeitpunkt der hofüberhahme, also müßte er, um eine schuld in der größenordnung zusammenzubekommen den hof 10 jahre lang schon gepachtet haben....


Die Nachzahlungsforderung in der genannten Höhe war für die LSV kein Problem. Denn dem Schwiegersohn wurde unterstellt, das dieser den Hof schon 10 Jahre vor der Pachtmeldung de facto geführt hat. Scharf kombiniert anbetracht des Alters der Schwiegermutter ( 60 Jahre ) bei Meldung des Pachtvertrages. Bei unterstellter arglister Verschweigung zählt die sonst angewendete 4 Jahresrückrechnung nicht für die LSV.

Bekanntlich ist die LSV eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechtes und kann, egal ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht, einen sofort vollstreckbaren Schuldtitel ausstellen. Kein Gericht dieser Welt prüft vor Rechtskraft des Titel die Berechtigung dieser Schuld.

Deswegen läuft zur Zeit u. a. eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und zeitgleich eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die LSV.

hast du bereits eine sozialversicherung über den arbeitgeber, dann wirst du von der landwirschaftlichen kranken und alterskasse befreit
Ja, von den beiden Abzockerkassen schon aber nicht von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

persönlich find ich ne frechheit, daß der ehegatte sofort lsvfpflichtig wird und man dem verein beweisen muß, daß sie woanders versichert ist....
Schön wäre es. Selbst dann, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner eine andere Versicherung z. B. aus nichtselbsständiger Tätigkeit nachweist, ist diese Person beitragspflichtig. Sie haftet sogar , als ungewollte Landwirtin für etwaige Schulden bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
Seehofer sprach nicht ohne Grund von Schikane im Rahmen der LSV !!!
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
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oje..

Beitragvon Trakehnerstar » So Sep 17, 2006 22:10

tut mir leid aber hier häufen sich soviele fachliche Fehler und Angaben die nicht stimmen können, dass hier langsam totale Falschaussagen entstehen. Wie das wirklich mit den bayr. Bauunternehmer war, sollte jeder noch einmal nachlesen. So kanns nicht gewesen sein.
Mal allgemein zu den "ABzockerkassen"
Die LSV (landwirtschaftl. Sozilaversicherung) hat mehrere Säulen.
1) LKK Krankenkasse, gesetzliche KK wie z.b. AOK, DAK IKK, nicht schlechter oder besser als diese. Beitrag wird nach Fläche errechnet, was meines Erachtens nicht optimal ist. Besser wäre nach Einkommmen (wie bei der Alterkasse). Für Selbstständige ist die LKK recht interessant (früher für Zahnärzte und RA absoluter Geheimtipp)
2 LAK Alterskasse, also Rentenversicherung für Haupterwerbslandwirte. Beiträge werden nach Einkommen ermittelt. Für Einkommensschwache gibts einen Zuschuss vom Staat. Gerade für kleine oder einkommensschwache Betriebe ist dies ein Segen. Wenn Mister egbert das System abschaffen will, dann macht er gerade diesen Leuten das Leben schwer. Ausserdem: zu glauben der Bundeszuschuss bleibe in irgendeiner Form nach Liquiderung der LSV übrig ist lächerlich!
In der Rentenkasse ist auch kein Geld aus eingezahlten Beiträge vorhanden (weil Umalgesystem). Tatsache ist: es gibt landw. Rentner/innen und die bekommen Rente..ob von der Knappschaft oder LSV...Geld kann man dadurch nicht einsparen.
3) BG gesetzliche Unfallversicherung. Im Gegensatz zu 1) und 2) ist dies eine V ohne Befreiungsmöglichkeit wenn ein landw. Betrieb ab einer gewissen Größe bewirtschaftet wird. Mit den Beiträgen werden Unfallverhütung, Renten , Behandlungen und Betriebshelfer bezahlt.
Viele dieser Leistungen können durch eine private Versicherung nicht abgedeckt werden. Auch hier möchte egbert am liebsten das System abschaffen. Daher die Frage: wenn Dein Lehrling morgen auf dem Betrieb schwer verunglückt und die BG wird abgeschafft...wer zahlt dann die lebenslage Rente für den Azubi????
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Beitragvon Egbert » Mi Sep 20, 2006 21:16

@ Trakehnerstar

wie kommst Du denn darauf ?
Besser wäre nach Einkommmen (wie bei der Alterkasse).


Seit wann werden die Alterskassenbeiträge nach dem Einkommen berechnet ? Vielleicht auf dem Mond, nicht aber bei der LSV in Bayern. Die Satzung der LSV sagt bezüglich der Alterskasse : " Die Art und Höhe der Beiträge werden vom Vorstand festgesetzt. "

Ein Landwirt , welcher ca 45 jahre in die landw. Alterskasse eingezahlt hat, hat eine Rente zwischen 600,- und 800,- Euro zu erwarten. Bei der BfA wäre die mtl. Rente bei der vergleichbaren Beitragssumme ca. 50 % höher ausgefallen. Das sind die wirklichen Sozialschmarotzer und Sesselfurzer namens LSV.

Gar nicht erst zu beschreiben das Chaos mit der LSV wenn es um die Betriebsübergabe geht. Der Landwirt kann 80 Jahre und älter sein. Solange der Betrieb nicht " übergeben " wird, weil die Rente z. B. zu knapp ist gibt es keine Rentenzahlung. Was ist, wenn niemand den Hof pachten will ? Was ist, wenn kein Betriebsnachfolger da ist ? Ungeklärte Fragen über Fragen !! Verschleudern an den Bauernverband oder die Kirche ?

Ein Unding z. B. bei der BfA. Da wird die Rente ab 65 / 67 gezahlt, egal welcher Beschäftigung der Rentner noch nachgeht.
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Beitragvon Trakehnerstar » Mi Sep 20, 2006 22:31

1) Der Lehrling und die private Lebensversicherung...
Gemeint ist wohl eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitfersicherung...von wegen Ruhen lassen...ein Monat nicht gezahlt und die Kündigung droht (übrigens genauso wie bei der privaten Krankenversicherung). Warum meinst Du, gibt es mittlerweile soviele leute in der BRD die gar keine KV mehr haben?? Weil sie vorübergehen als "Private" Geldmangel hatten und nach der Kündigung nirgens mehr unterkommen.
Preisfrage: was ist eigentlich mit dem Lehrling der schon Rückenprobleme hat...den nimmt keine Private Versicherung mehr. Nur die "abgezockte" LSV!
2) Andere Länder...welche...die soziale Absicherung ist ein Hauptgrund für Migranten in die BRD zu kommen (ob LSV oder DAK oder AOK). Im Vergleich z.B. zu England oder USA ist das noch das Paradies!
3) Alterskassenbeiträge und Einkommen. Die absolute Beitragshöhe wird von Gesetzgeber (STaat) festgelegt, nicht von den LSVs. Die Höhe ist in der ganzen BRD gleich (auch in Bayern!!!!). Je nach Einkommen (laut Steuerbescheid) gibts einen BUNDESZUSCHUSS (auch den legt der BUND fest, nicht die LSVs!!!!!!!). Die LSV haben nur die Aufgabe der Verwaltung und Gewährung übernommen.
4) Rentabilät der deutschen rentenversicherungsanstalt besser als Altersgeld der Landwirte....50% höher...das buchen wir mal als Witz.
Spätens wenn ein Landwirt (und dessen Ehepartner) wenigstens Zeitweise den Bundeszuschuss bekommen ist die Rendite der eingezahlten Beiträge gar nicht so schlecht.
Eine vergleichbare private Versicherung mit den Leistungspaket (Waisenrente, Betriebshilfe etc etc) wäre teurer!!! Dazu besteht für viele die Hürde der Gesundheitsfragen!!
5) Altersgeld und Betriebsabgabe. Das ist eine Sache die u.a. der Bauernverband und viele "Leute die jeden Tag von Landwirtschaft leben müssen" absolut befürworten!
Beispiel: Ein Landwirt hat einen recht stattlichen Betrieb. Mit 65 bekommt er und seine Frau Altersgeld. Gleichzeitig behält er alle seine Fläche. Grund: ZA, das Geld von der EU, gibts auch wenn kaum was geerntet wird. Die "Jungbauern" in der Nähe, die dringend Flächen brauchen, bekommen keine, weil die Rentner weiter wirtschaften dürfen.
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Beitragvon Egbert » Do Sep 21, 2006 7:05

@trakehnerstar
Alterskassenbeiträge und Einkommen. Die absolute Beitragshöhe wird von Gesetzgeber (STaat) festgelegt, nicht von den LSVs. Die Höhe ist in der ganzen BRD gleich (auch in Bayern!!!!). Je nach Einkommen (laut Steuerbescheid)


Auch durch Wiederholung wird die Behauptung nicht richtig ! Bundeszuschuß das ich nicht lache, das sind Almosen. Wenn denn überhaupt was gezahlt wird. Genau dieser Bundeszuschuß wird in Kürze komplett wegfallen.
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Beitragvon Trakehnerstar » Do Sep 21, 2006 10:20

Für die die still mitlesen (oder fürs Archive) die Antwort zum vorgeschrieben. Jeder kann selber in i-net nachlesen ob das falsche Behauptungen sind z.b. über lsv.de

Hier mal ein paar Zitat (z.B. zur Berechnung der Eigenanteile für die Rentenversicherun):
"Zur Feststellung des Anspruchs auf Beitragszuschuss ist das Jahreseinkommen des Landwirts und seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten zu ermitteln; das ermittelte Einkommen wird hierbei jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet. Die hälftige Aufteilung des Einkommens ist ungeachtet der möglicherweise abweichenden güterrechtlichen oder steuerrechtlichen Zuordnung vorzunehmen, es sei denn, die Ehegatten leben dauernd getrennt.."

Noch ein paar Angaben: hier Steuerliches Einkommen , Bundeszuschuss pro Monat, und moantlicher Eigenanteil.


Summe der Einkünfte
bei Verheirateten
Zuschuss Eigenanteil
16.440 119 80
17.480 111 88
18.520 103 96
19.560 96 103 .....usw.

Beispiel: schlechte ernte, schlechtes Jahr..nur 19.000 Euro Gewin!
Die Hälfte des AK-Beitrags (insgesamt 199 Euro/Monat) gibts vom Bund dazu. Von wegen Almosen!!!!!
Bei einer privaten Versicherung wäre der ganze Beitrag aufzubringen!!
Einige Leue hier scheinen sich ja zu freuenn wenn diese soziale Unterstützung für die Landwirte wegfällt...denke mal das sie selber gar kein Landwirte sind.
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Beitragvon Trakehnerstar » Do Sep 21, 2006 13:20

1) Gemüsehändlerin..
- die Mitversicherung des Ehegatten ist (glaube ich) so um 1993 eingeführt worden. Warum: weil einige Lobbyfrauen (aus Bereich Rot-Grün) das so wollten. Es wäre ja versklavung wenn eine Bäuerin das ganze Leben lang auf dem Betirieb arbeiten würde ohne eigene Alterssicherung (in totaler Abhängigkeit ihres rentenbeziehenden Mannes). Es gibt hiervon zahlreiche Befreiungsmöglichkeiten, älteren Bäuerninen wurden großzügig Anrechnungszeiten geschenkt. Dennoch ist das ganz mit Sicherheit auch nicht in meinem Sinne. Aber: wenn die Unternehmerin kaum Gewinn hatte, dann hat sie ganz wesentlich von den landw. Einkünften ihres Mannes gelebt, und die waren auch ganz ordentlich sonst müsste sie nicht die höchstsätze zahlen.
Außerdem gehen die AK-Beiträge nicht verloren sonderen werden mit anderen Rentennansprüchen verrechnet
2) alle weitere Angaben beziehen sich auf die Berufsgenossenschaft nicht auf die anderen LSV-Systeme
Lieberhaberbetriebe bis zu einer gewissen Größe können sich sehr wohl befreien lassen.
3) Die Höhe des Gesamtbeitrages zur landw. Alterskasse wird vom Staat festgelegt..n i c h t von den LSVs. Es legt doch auch keine Rentenanstalt fest, wieviel % vom Einkommen der Arbeitmehmer und Arbeitgeber an die gesetzl. Rentenversicherung abführen müssen.
Das macht Frau Merkel und Co!!
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Beitragvon Trakehnerstar » Fr Sep 22, 2006 8:37

@Herr-Schmitt...
Vielen Danke für die Aufklärung, hatte mich auch schon gewundert! :shock:
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Beitragvon Egbert » Fr Sep 22, 2006 11:13

Welch ein weises Wort :
" Solange Menschen denken, das die Tiere nicht denken können und die
Ressourcen der Natur unendlich sind, so müsssen die Tiere und die Natur
fühlen, dass Menschen nicht denken können ! "
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
" Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die "Normalen" gebracht haben. "

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Krankenkasse beiträge

Beitragvon stadlerg » So Okt 01, 2006 15:15

Was denkt ihr was eine Private Krankenversicherung kostet ????

Vorallen wenn man sieht was die Landwirte zahlen
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Re: Krankenkasse beiträge

Beitragvon Servus » Do Okt 05, 2006 19:08

stadlerg hat geschrieben:Was denkt ihr was eine Private Krankenversicherung kostet ????

Vorallen wenn man sieht was die Landwirte zahlen


ne -wissma ned - sags uns halt was du zahlst ? und was du bei der privaten KV dafür kriegst was man in der gesetzlichen KV nicht kriegt...


und was zahlt ein Landwirt?

Danke für deine Antwort im voraus

mfg
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