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frage zur kranken-/alterskasse (pflicht) hohe kosten

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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114 Beiträge • Seite 1 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 8
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frage zur kranken-/alterskasse (pflicht) hohe kosten

Beitragvon FRED222 » So Sep 03, 2006 17:40

hallo, vorab durch die suche habe ich keine ausreichenden infos gefunden, die frage betrifft aber sehr viele hier könnte ich mir vorstellen.

also obwohl ich aus der landwirtschaft kein wirkliches einkommen erziele (ausgaben werden gerade gedeckt, kassenbeiträge nicht miteinbezogen) bin ich mit mehr als 4 ha zwangsversichert in der kasse. kürzlich wurden die beiträge massiv angehoben, angeblich wegen einer unterlassenene anpassung der letzten jahre, wie auch immer ich zahle jetzt weit über 6000 euro im jahr, ungefähr jeweils zur hälfte für alters und krankenkasse. meine gesamten sonstigen einkünfte (vermietung alte, ehemalige hofstelle, gilt aber nicht mehr als ldw) gehen dafür drauf. eine bekannter ist selbsständig und zahlt ca. 1800 krankenkasse im jahr alterskasse tec. ist allein seine sache bzw. freiwillig. dies ist für mich auch ein wichtiger punkt, denn ich bin mir rel. sicher dass ich in ca 30 jahren aus der alterskasse nichts mehr sehe (bestenfalls eine grundsicherung) da einfach wegen der geburtenzahlen es nicht anders mgl. ist. ich würde also viel lieber privat für meine alterssicherung sorgen und mich günstiger selbst krankenversichern. ich habe mir also gedacht soviel flächen zuverpachten, dass ich unter 4ha komme, zb. 3,8 behalte um die grüne nummer etc. nicht zugefährden. frage geht das? denn ich habe ja kein außerlandwirtschaftliches arbeitseinkommen (nur mieteinkunft) wenn ja wonach wird überhaupt der krankenkassenbeitrag berechnet?, meines wissen zählten früher ja keine mieteinkünfte?.
ich wäre auch für erfahrungen überhaupt aus diesem themefeld dankbar, zumal es ja für viele kleinlandwirte interessant sein dürfte!.

danke
FRED222
 
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Beitragvon Egbert » Di Sep 05, 2006 16:26

Das sagt Herr Genhofer, sorry Seehofer als Fachminister zur LSV. Auszug aus seiner Haushaltsrede im Deutschen Bundestag :

....." Ein ganz großes Thema in den nächsten Monaten wird die Reform der agrarsozialen Sicherung sein. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, in diesem Bundeshaushalt die Mittel für die agrarsoziale Sicherung unangetastet zu lassen. Das war im letzten Jahr nicht so. Wir haben nun die Mängel des letzten Jahres wieder ausgeglichen. Ich bin der Auffassung, dass man die Mittel für die agrarsoziale Sicherung nur dann reduzieren kann, wenn man gleichzeitig Strukturreformen bei der agrarsozialen Sicherung durchführt. Sonst bedeutet es für die Landwirte nichts anderes als eine Einkommenskürzung.

Diese Strukturreformen sind schwierig. Da werden wir in der Koalition viel Gehirnschmalz aufwenden müssen.

Ich nenne an erster Stelle die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die Landwirte klagen zunehmend über die Höhe der Beiträge. Ich teile ihre Sorgen ausdrücklich. Ich weise darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben in den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften im Durchschnitt bei 12 Prozent liegen, während die Verwaltungsausgaben in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Durchschnitt noch nicht einmal 6 Prozent betragen. Ich sage allen, die in diesem Bereich der Verwaltung tätig sind: Wir müssen auf diesen Stand kommen und die Verwaltungskosten halbieren; denn wir können angesichts der Lage in der Landwirtschaft nicht zunehmend mehr für die Selbstverwaltung ausgeben.

Ich gehe davon aus, dass wir auch hier Ende Mai, nachdem wir in der Koalition darüber beraten haben, in der Lage sind, die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen.

Ich bin entschieden der Auffassung, dass wir die anstehende große Gesundheitsreform nutzen sollten, um die landwirtschaftliche Krankenversicherung mit der allgemeinen Krankenversicherung zu verzahnen. Nicht, dass die landwirtschaftlichen Krankenkassen aus der allgemeinen Krankenversicherung bedient werden sollen. Aber ich glaube, dass die demografische Herausforderung in der Landwirtschaft noch ein ganzes Stück größer ist als in der allgemeinen Sozialversicherung und dass die landwirtschaftliche Krankenversicherung nur dann ernsthaft eine Zukunft hat - ohne ständig am Tropf der öffentlichen Haushalte zu hängen -, wenn wir sie mit der allgemeinen Krankenversicherung stärker verzahnen.

Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir die landwirtschaftliche Krankenversicherung in die Grundentscheidung einbeziehen, die wir in den nächsten Wochen im Hinblick auf die allgemeine Krankenversicherung treffen. - Frau Höfken, darauf dürfen Sie gespannt sein. Zum Schluss werden Sie sogar überrascht sein, was wir alles zustande gebracht haben.

Ein weiteres großes Thema ist der Bürokratieabbau. Natürlich braucht man auch in der Landwirtschaft eine Verwaltung. Eine Verwaltung ordnet ja, wenn sie vernünftig aufgebaut ist, die Systeme. Aber wir haben im landwirtschaftlichen Bereich die Grenze von der Verwaltung zur Schikane überschritten. Das muss man so deutlich sagen... "

siehe dazu auch die einschlägigen
Beiträge auf der Homepage
http://www.umweltbund.eu

Gruß Egbert
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Beitragvon Servus » Di Sep 05, 2006 21:47

Hallo Fred,

du hast da ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen - wo sich die wenigsten wirklich auskennen - ich denk 99,9 Prozent der Leute steigen hier nicht wirklich durch - ich gehöre leider zu ihnen.

Ich denke du mit solchen Fragen in diesem Forum falsch!
Wirklich kompetente unabhängige Beratung und noch dazu recht günstig erhält man beim Sozialverband www.vdk.de für 5 euro pro Monat Top Beratung bei allen sozialversicherungsrechtlichen Dingen und sozialgerichtliche Vertretung - ich denk dort wird man dir weiterhelfen können. Oder halt ein RA für Sozialrecht.

Gruß

Servus
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man kann auch

Beitragvon FRED222 » Fr Sep 08, 2006 10:15

ganz gut direkt bei der kasse anfragen, ich hatte zumindestens dass gefühl dass die sich bemühen, nichstdestotrotz bin ich noch nicht erschöpfend informiert, da es diverse wenn dann punkte gibt.......
vielleicht wäre mal jemand so nett und würde ein thema dazuschreiben, was dann vom moderator automatisch nach oben gesetzt würde.
ich bin fest überzeugt, dass diese ganzen nebenkosten mit zum niedergang beitragen, wenn mal eben so 10-15000 tausend weg sind ohne dass man eien einflußnhame hat ist das schwer zuschultern.
sozialversicherungen
ak
kk
pflegek
diverse weitere versicherungen
gebäude
haftpflicht
haftpflicht schlepper
haftpflicht pkw
ggfs rechtschutz
gst
kammerumalge
berufsgenossenschaft
ich hör mal lieber auf ..........................................................
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Sep 12, 2006 18:41

....aber du hast dann dir auch ein recht auf ansprüche erworben, dass wurde hier leider vergessen !
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...

Beitragvon FRED222 » Mi Sep 13, 2006 16:04

naja... für mich ist klar, dass spätestens wenn die geburtenstarken jahrgänge in die alterskasse und mit zunehmenden alter auch mehr in die krankenkassen drängen, diese nicht mehr funktionieren werden, dann wird es eine art grundsicherung geben, welche wahrschienlich dem jetzigen hartz 4 garnicht so unähnlich sein wird. damit wird ein großteil meiner ansprüche verfallen, bzw. verbraucht sein, denn der gebrutenrückgang setzte ja bereits mitte der sechziger ein, ich bin aber erst 10 jahre später geboren.....
also schön wärs
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Beitragvon Egbert » Mi Sep 13, 2006 20:50

Du schreibst :
dann wird es eine art grundsicherung geben, welche wahrschienlich dem jetzigen hartz 4 garnicht so unähnlich sein wird. damit wird ein großteil meiner ansprüche verfallen, bzw. verbraucht sein,


Richtig, bisher sind die Landwirtschaftl.Sozialversicherungen, wie Rentenkasse, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft über die Bundesländer organisiert.

Anläßlich eines Besuches in Berlin beim Ausschußvorsitzenden für Soziales, wurde uns gesagt, dass die LSV,s zukünftig Bundessache werden . Dies wird mit der Förderalisreform umgesetzt.

Der zuständige Ausschuß im Bundestag stellt sich die Umorganisation folgendermaßen vor :

Die BG und und LKK werden auf freiwillige Mitgliedschaft weitergeführt und mit anderen Kassen zusammengelegt.. Die Landw. Alterskasse wird der Knappschaft übertragen und der Wasserkopf der LSV in Kassel wird komplett aufgelöst.

Dagegen läuft der DBV z. Zt. Sturm, weil er seine Pfründe gefährdet sieht.

Bleibt abzuwarten ob die finanziellen Nöte in der LSV tatsächlich zu einer Auflösung derselben führt. Mindestens ist der Deutsche Bundestag wild entschlossen, alle Subventionen zur LSV recht kurzfristig zu streichen

An diesen Verhandlungen mit den Ausschussmitgliedern habe ich persönlich teilgenommen und habe den Ausschuß zu rigorosen Kürzungen der Subventionen geraten.
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
" Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die "Normalen" gebracht haben. "

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Am Ast sägen der einen grad trägt ..oder wie???

Beitragvon Trakehnerstar » Mi Sep 13, 2006 22:50

Hallo..verstehe ich es richtig.. Sie sind landwirt und setzen sich dafür ein, dass die "Subventgionen" für die Agrasoziale Sicherung gestrichen werden...
Nichts gegen ostgfriesland, kenne ich da sehr gut aus und mag die Leute aber so was provziert gewisse Witze!!!
Die sogenannten Subventionen dind einzig und alleine ein Ausgleich für die geringe Zahl an Beitragszahlern. Diese Abnahme wird/wurde v.a bewirkt durch schier unmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die fleisigen und cleveren deutschen Landwirte. Bei Ökosteuern; Hoftorbilanz und HIT kann oft der beste kaum noch bestehen. Daher muss die Last der Altenteiler und Invaliden aus der LW auch von der Allgemeinheit getragen werden..schließlich provitiert die Bevölkerung von billigsten preisen. Ich hoffe Sie haben keine Vater oder Mutter die Altersgeld beziehen, ansonsten würde mich mal interessen wer demnächst deren Rente zahlen soll. Viele grüße.
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Beitragvon Servus » Do Sep 14, 2006 19:18

Wie werden eigentlich die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung berechnet? - Kann mir das mal jemand erklären? -bei Arbeitern und Angestellten geht das nach dem Einkommen .... aber bei Landwirten geht das doch nach Fläche oder ? Warum wieso weshalb????

Egbert ? - Weißt du hier eine Antwort? Erklären sie mir doch das bitte genauer wie die Beiträge in der Landw. Sozialversicherung berechnet werden?!
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Beitragvon Egbert » Do Sep 14, 2006 21:48

Kein Problem Servus . Zu Deiner Frage :
Egbert ? - Weißt du hier eine Antwort? Erklären sie mir doch das bitte genauer wie die Beiträge in der Landw. Sozialversicherung berechnet werden?!


Die LSV,s sind nach Bundesländern organisiert. Jede LSV hat in jedem Bundesland eine eigene Beitragssatzung. Daher sind die Beiträge und Satzungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Bayern gibt es 2 eigenständige LSV,s mit unterschiedlichen Satzungen und Beiträgen.

Die LSV Franken und Oberbayern hat z. B. folgende Beitragsbemessungen bei der Berufsgenossenschaft :
Hat ein privater Grundstücksbesitzer mehr als 5.000 m² Grund, z. B. Villengrundstück, ist ab 5.001 m² ein Jahresbeitrag von € 78,- zu zahlen. Es könnte ja dem Grundstücksbesitzer der Rasenmäher über die Füße fahren.

Für Imker wird pro Volk ein halber Hektar Landbewirtschaftung unterstellt und er ist auch als Hobbyimker beitragspflichtig.
In der übrigen Landwirtschaft wird der Beitragsatz , wie hoch er ist weiß ich nicht, pro Hektar Grund berechnet.

Die Alterskassen- und Krankenkassenbeiträge legt die jeweilige Satzung fest. Die Beitragssatzung wird vom Vorstand beschlossen und von der jeweiligen Landesregierung genehmigt. Also eine völlig undemokratische Entscheidungsfindung. Na ja, die Politiker, welche die Satzungen genehmigen, werden wohl ihren finanziellen und sonstigen Vorteil daraus ziehen.
Also, alles in allem Tango Corrupti für verdiente Parteimitglieder, denn diese sitzen in den Gremien. Nicht zu vergessen ist , dass der Deutsche Bauernverband kräftig in der LSV mitmischt und abzockt. In Baden- Würtemberg nimmt der Bauernverband in Personalunion die Belange der LSV wahr. Also Beschwerden gegen LSV- Abzockerveranlagungen nutzen dort nichts, denn diese landen beim Bauernverbandsfuntionär ( Generalsekretär oder Geschäftsführer des DBV ) Dieser wird, weil er ein 2. Gehalt von der LSV bekommt, schwerlich dem Beschwerdeführer helfen wollen.
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Beitragvon Servus » Do Sep 14, 2006 22:08

Egbert hat geschrieben:Kein Problem Servus . Zu Deiner Frage :
Egbert ? - Weißt du hier eine Antwort? Erklären sie mir doch das bitte genauer wie die Beiträge in der Landw. Sozialversicherung berechnet werden?!


Die LSV,s sind nach Bundesländern organisiert. Jede LSV hat in jedem Bundesland eine eigene Beitragssatzung. Daher sind die Beiträge und Satzungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Bayern gibt es 2 eigenständige LSV,s mit unterschiedlichen Satzungen und Beiträgen.

Die LSV Franken und Oberbayern hat z. B. folgende Beitragsbemessungen bei der Berufsgenossenschaft :
Hat ein privater Grundstücksbesitzer mehr als 5.000 m² Grund, z. B. Villengrundstück, ist ab 5.001 m² ein Jahresbeitrag von € 78,- zu zahlen.
Für Imker wird pro Volk ein halber Hektar Landbewirtschaftung unterstellt und er ist auch als Hobbyimker beitragspflichtig.
In der übrigen Landwirtschaft wird der Beitragsatz , wie hoch er ist weiß ich nicht, pro Hektar Grund berechnet.

Die Alterskassen- und Krankenkassenbeiträge legt die jeweilige Satzung fest. Die Beitragssatzung wird vom Vorstand beschlossen und von der jeweiligen Landesregierung genehmigt. Also eine völlig undemokratische Entscheidungsfindung. Na ja, die Politiker, welche die Satzungen genehmigen, werden wohl ihren finanziellen und sonstigen Vorteil daraus ziehen.
Also, alles in allem Tango Corrupti für verdiente Parteimitglieder, denn diese sitzen in den Gremien. Nicht zu vergessen ist , dass der Deutsche Bauernverband kräftig in der LSV mitmischt und abzockt. In Baden- Würtemberg nimmt der Bauernverband in Personalunion die Belange der LSV wahr. Also Beschwerden gegen LSV- Abzockerveranlagungen nutzen dort nichts, denn diese landen beim Bauernverbandsfuntionär ( Generalsekretär oder Geschäftsführer des DBV ) Dieser wird, weil er ein 2. Gehalt von der LSV bekommt, schwerlich dem Beschwerdeführer helfen wollen.



danke - vor allem der letzte Absatz von dir ist sehr interessant......aber warum wird des nicht nach dem Einkommen gemacht? nicht jeder Bauer baut gleich gut an.. nicht jeder hat die gleichen Erträge /Vermarktungsmöglichkeiten - denke das ist ein ziemlicher Beschiss alles - wenn man dann sieht welche Gebäudekomplexe die hinstellen Schwebeaufzug, beamer kommt aus der Decke etc.....dann weiß man was die mit dem Geld machen....

am besten wird es wohl sein sich irgendwo anders günstig in abhängiger beschäftigung zu versichern....

würde es funktionieren wenn ich als student den hof von meinem Vater pachte und ihn dann wieder als Arbeiter einstellle? müsste ich dann zahlen? - auch wenn ich sage das mach ich alles nebenbei..? dann wäre mein vater als arbeitnehmer versichert und nciht mehr als landwirt und ich wär als student daheim noch Familienversichert bzw. ab 25 dann als studnet krankenversichert?
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Beitragvon Egbert » Fr Sep 15, 2006 8:29

Hallo Servus,

diese Deine Überlegungungen
würde es funktionieren wenn ich als student den hof von meinem Vater pachte und ihn dann wieder als Arbeiter einstellle? müsste ich dann zahlen? - auch wenn ich sage das mach ich alles nebenbei..?
beantwortest Du selbst.

Ja der Pächter zahlt alle Beiträge die auf dem Hof lasten. Dabei spielt es für die LSV überhaupt keine Rolle ob der Betrieb im Vollerwerb oder so " nebenbei " geführt wird !! Zusätzlich hättest Du die Sozialversicherungskosten Deines Vaters zu zahlen.

Dein Vater hätte allerdings Anspruch auf die landwirtschaftliche Rente, wenn er denn nicht mehr mitarbeitet. Diese ist aber lächerling gering. Selbst nach 40 - jähriger Einzahlung in die Landw. Alterskasse, würde der Rentenanspruch keine 500,- € im Monat betragen. Deswegen müssen viele Landwirte ihren Hof bis ins hohe Alter selber führen, weil die landw. Altersrente nicht ausreicht. Das ist aber vom Deutschen Bauernverband politisch gewollt, damit die kleinen Betriebe aufgeben müssen !

Unser Vorschlag an den Sozialaussschuss in Berlin war : Einstellung sämtlicher Subventionen an die Landw. Alterskasse und Auflösung derselben. Der Landwirt ist , wie es für jeden anderen selbstständigen Unternehmer selbstverständlich ist, für seine Altersvorsorge selbst verantwortlich. Bestehende Altfälle werden von der " Knappschaft "weitergeführt.
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Beitragvon Servus » Fr Sep 15, 2006 11:56

Egbert hat geschrieben: Dabei spielt es für die LSV überhaupt keine Rolle ob der Betrieb im Vollerwerb oder so " nebenbei " geführt wird !! Zusätzlich hättest Du die Sozialversicherungskosten Deines Vaters zu zahlen.


mmh warum gehen dann soviele landwirte noch nebenbei in die Arbeit? -bei uns sogar welche die locker von der LW leben könnten und noch viele andere einkommensquellen haben, weil sie als Arbeitnehmer günstig Sozialversichert sind. Bei uns hat z.B. ein Bauer seinen Betrieb an den Schwiegersohn verpachtet, damit er in Rente gehen kann, und der Schwiegersohn wo anders angestellt ist und somit keine Abgaben in die Landwirtschaftlichen Sozialsysteme zahlen muss - ich kann mir nicht vorstellen dass der Schwiegersohn von dem in die Landwirtschaftlichen Sozialsysteme einzahlt, vielleicht Berufsgenossenschaft aber in die Krankenversicherung und landw. Rentenkasse sicher nicht....

Egbert hat geschrieben:Dein Vater hätte allerdings Anspruch auf die landwirtschaftliche Rente, wenn er denn nicht mehr mitarbeitet. Diese ist aber lächerling gering. Selbst nach 40 - jähriger Einzahlung in die Landw. Alterskasse, würde der Rentenanspruch keine 500,- € im Monat betragen.


was würde ein Arbeiter kriegen wenn er 40 Jahre lang die gleichen Beiträge einbezahlt hätte wie ein Landwirt? Mehr??

Egbert hat geschrieben:Unser Vorschlag an den Sozialaussschuss in Berlin war : Einstellung sämtlicher Subventionen an die Landw. Alterskasse und Auflösung derselben. Der Landwirt ist , wie es für jeden anderen selbstständigen Unternehmer selbstverständlich ist, für seine Altersvorsorge selbst verantwortlich. Bestehende Altfälle werden von der " Knappschaft "weitergeführt.


des wär doch des Beste was passieren könnte... von dem Geld was man sich somit spart könnte man sich privat absichern Mietshaus etc.....

Wenn die landw. Alterskasse aufgelöst wird, was passiert dann mit dem bereits einbezahltem Geld? - wird dass dann verzinst ausbezahlt? oder wird das einer anderen Rentenversicherung zugeschustert?

Gruß´
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Beitragvon Egbert » Fr Sep 15, 2006 12:11

Hallo Servus einige Antworten auf Deinen Beitrag :
der Schwiegersohn wo anders angestellt ist und somit keine Abgaben in die Landwirtschaftlichen Sozialsysteme zahlen muss
Dies ist mitnichten so. Ein Beispiel aus Oberbayern: Landw. Betrieb 20 ha Grünland , 15 Milchkühe. Hofinhaberhaberin 80 Jahre alt. Schwiegersohn selbstst. Bauunternehmer. Damitdie Schwiegermutter überhaupt in den Genuß der Rente bekommt ( mit 80 Jahren !!! ) übernimmt er den Betrieb pro forma, per Pachtvertrag. Folge für den Schwiegersohn mit eigener KV, RV usw. Nachzahlungsforderung der LSV über € 60.000,-. Selbst der Ehepartner, welcher einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, ist somit automatisch Landwirt und haftet für die Verbindlichkeiten des Partners gegenüber der LSV. Obwohl diese Haftung nach dem BGB ausgeschlossen ist. Siehe dazu auch ein Urteil des Landessozialgerich in München : http://www.recht-in.de/urteile/urteilze ... _id=101158

Wenn die landw. Alterskasse aufgelöst wird, was passiert dann mit dem bereits einbezahltem Geld? - wird dass dann verzinst ausbezahlt? oder wird das einer anderen Rentenversicherung zugeschustert?
Das Thema ist vom zuständigen Bundestagsausschuß noch nicht abschließend erörtert worden. Nur das die bestehenden Rentenansprüche über die Knappschaft weitergeführt werden sollen.
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