Meine Antwort an MdB Dr. Geisen und die Bundestagsfraktion der FDP zum Entschließungsantrag der FDP- Fraktion. Drucksache 16/7010 v. 7.11.07
Dieser Entschließungsantrag ( 3 DIN A4 Seiten ) kann per PM bei mir angefordert werden.
Sehr geehrter Herr Dr. Geisen,
Sie waren so freundlich meinem Freund Albert Kahle in Kirchheim den Entschließungsantrag der FDP- Bundestagsfraktion zur Landw. Sozialversicherung, Drucksache 16/7010 v. 7.11.2007 zukommen zu lassen.
Unter Punkt II wird gefordert, dass ... z. B. nur gewerbsmäßige Imkereien, die als Mitglieder einer landw. Berufsgenossenschaft Beiträge zahlen ( LBG ), als Leistugnsberechtigte anerkannt werden....
Das ist so nicht richtig, denn z. B. im Bundesland Thüringen werden schon Imkereien ab 4 Bienenvölker zur LBG veranlagt. In einigen Bundesländern werden Imkereien ab 25 Bienenvölker zwangsweise in die LBG vereinnahmt in anderen wieder ab 40 Bienenvölker usw..
Als ein von der Landwirtschaftlichen Sozialkassen ( LSV )in mafiöser Art und Weise verfolgter und schikanierter Hobbyimker darf ich wie folgt dazu Stellung nehmen :
Bundesweit gehen die Finanzämter ( FA ) von einer gewerblich betriebenen Imkerei ab 160 Bienenvölker aus. Bis zu 160 Bienenvölker betrachten und bewerten die FA diese Imkerein als Liebhabberei. Selbst eine Imkerei mit erheblich höheren Völkerzahlen als 160 wird und kann in Deutschland / Nordeuropa auf Grund verschiedener Umstände, welche ich Ihnen gern erläutere , keine Gewinne erzielen, zumal die Imker anders als Landwirte keinerlei Subventionen erhalten ! Beiträge zur LSV , incl. LBG sollten erst dann fällig werden, wenn im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung überhaupt Überschüsse ( Gewinne ) anfallen. Zum anderen sollte es jedem selber überlassen werden, wie er seine persönlichen Risiken abdeckt.
Beachten Sie bitte dazu auch die folgenden Pulikationen auf
www.umweltbund.eu und www.imkereibrandt.de http://www.steuerzahler.de/forum/viewto ... picID=1826
Wie Sie vielleicht wissen hat das Landessozialgericht Sachsen eine dem Europäischen Gerichtshof ( EuGH ) Beschlußvorlage in Sachen Berufsgenossenschaft zur Entscheidung vorgelegt. Das LSG Sachsen ist der Ansicht, dass die deutschen Gesetze zur Berufsgenossenschaft verfassungswidrig sind. Die Beschlußvorlage des LSG Sachsen lasse ich Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.
Wieso soll der Imker indem er durch sein Hobby einen unschätzbaren Dienst an der Umwelt leistet, dafür durch horrende Beiträge zur LSV bestraft werden?
Ich bedanke mich bei Ihnen und der FDP- Fraktion für Ihr Interesse und Engagement in Sachen Abschaffung verfassungswidriger Mitgliedschaft in der landw. Zwangsorganisation !
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