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frage zur kranken-/alterskasse (pflicht) hohe kosten

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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114 Beiträge • Seite 3 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 8
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Entschließungsantrag er FDP- Frakton z. LSV

Beitragvon freischütz » Fr Nov 16, 2007 20:22

Meine Antwort an MdB Dr. Geisen und die Bundestagsfraktion der FDP zum Entschließungsantrag der FDP- Fraktion. Drucksache 16/7010 v. 7.11.07
Dieser Entschließungsantrag ( 3 DIN A4 Seiten ) kann per PM bei mir angefordert werden.

Sehr geehrter Herr Dr. Geisen,

Sie waren so freundlich meinem Freund Albert Kahle in Kirchheim den Entschließungsantrag der FDP- Bundestagsfraktion zur Landw. Sozialversicherung, Drucksache 16/7010 v. 7.11.2007 zukommen zu lassen.

Unter Punkt II wird gefordert, dass ... z. B. nur gewerbsmäßige Imkereien, die als Mitglieder einer landw. Berufsgenossenschaft Beiträge zahlen ( LBG ), als Leistugnsberechtigte anerkannt werden....

Das ist so nicht richtig, denn z. B. im Bundesland Thüringen werden schon Imkereien ab 4 Bienenvölker zur LBG veranlagt. In einigen Bundesländern werden Imkereien ab 25 Bienenvölker zwangsweise in die LBG vereinnahmt in anderen wieder ab 40 Bienenvölker usw..

Als ein von der Landwirtschaftlichen Sozialkassen ( LSV )in mafiöser Art und Weise verfolgter und schikanierter Hobbyimker darf ich wie folgt dazu Stellung nehmen :

Bundesweit gehen die Finanzämter ( FA ) von einer gewerblich betriebenen Imkerei ab 160 Bienenvölker aus. Bis zu 160 Bienenvölker betrachten und bewerten die FA diese Imkerein als Liebhabberei. Selbst eine Imkerei mit erheblich höheren Völkerzahlen als 160 wird und kann in Deutschland / Nordeuropa auf Grund verschiedener Umstände, welche ich Ihnen gern erläutere , keine Gewinne erzielen, zumal die Imker anders als Landwirte keinerlei Subventionen erhalten ! Beiträge zur LSV , incl. LBG sollten erst dann fällig werden, wenn im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung überhaupt Überschüsse ( Gewinne ) anfallen. Zum anderen sollte es jedem selber überlassen werden, wie er seine persönlichen Risiken abdeckt.
Beachten Sie bitte dazu auch die folgenden Pulikationen auf
www.umweltbund.eu und www.imkereibrandt.de http://www.steuerzahler.de/forum/viewto ... picID=1826

Wie Sie vielleicht wissen hat das Landessozialgericht Sachsen eine dem Europäischen Gerichtshof ( EuGH ) Beschlußvorlage in Sachen Berufsgenossenschaft zur Entscheidung vorgelegt. Das LSG Sachsen ist der Ansicht, dass die deutschen Gesetze zur Berufsgenossenschaft verfassungswidrig sind. Die Beschlußvorlage des LSG Sachsen lasse ich Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.
Wieso soll der Imker indem er durch sein Hobby einen unschätzbaren Dienst an der Umwelt leistet, dafür durch horrende Beiträge zur LSV bestraft werden?
Ich bedanke mich bei Ihnen und der FDP- Fraktion für Ihr Interesse und Engagement in Sachen Abschaffung verfassungswidriger Mitgliedschaft in der landw. Zwangsorganisation !

Adresse Unterschrift
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Beitragvon kalumet » Sa Nov 17, 2007 14:01

Hallo,
obwohl ich nicht alles hier gelesen (ist mir ja fast zu viel) hab ich trotzdem eine Meinung zu den LSVen.

Die Vollerwerbsbetriebe kommen ja mit denen noch einigermaßen zu Rande. Aber wehe du hast einen Hobby- oder Nebenerwerbsbetrieb - dann kommen die wenn, dann ............. Zwangsmitgliedschaft usw.
Es gibt genug Nebenerwerbler, die nur wegen der Zwangsmitgliedschaft (meist für die Ehefrau) ihren Betrieb aufgegeben haben, obwohl sie sehr daran gehangen haben.
Das interessiert die Mafia von den LSVen aber nicht, im Gegenteil, die haben sich in allen Regierungsbezirken Verwaltungspaläste gebaut, und jetzt hat die Politik noch mehr Schiß davor, rigoros durchzugreifen und LKK und LAK abzuschaffen bzw. die LBG auf 2 oder 3 Zentralen im Bundesgebiet zusammenzulegen.
Der Freischütz ist ja hier sowas wie ein Einzelkämpfer und hat meine ganze Symphatie, zumindest was dieses Thema hier betrifft.

Der Trakehner täte gut daran, sich etwas zurückzunehmen, und auch der gerd setzt hier Beiträge rein, als würde er von der LKK oder so einem Verein bezahlt.

Hans
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Beitragvon Panic » Sa Nov 17, 2007 16:51

Meine Meinung dazu: Jeder der Einkommen aus der Landwirtschaft bezieht, egal wie hoch, sollte Alterskasse zahlen. Es kann doch nicht sein, das solches Einkommen ohne Sozialabgaben daherkommt, und das auf Kosten der Vollerwerbsbetriebe. Ansonsten gilt ja auch das ein zweites Einkommen mit Sozialabgaben belastet ist.
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Beitragvon kalumet » Sa Nov 17, 2007 17:59

Hallo,
ja gibts denn sowas auch noch?
Was hast Du denn für Anschauungen?
Kannst Du mir einen logischen Grund nennen, warum jemand in 2 Rentenkassen und vielleicht auch noch in 2 Krankenkassen einzahlen soll?
Möchtest Du vielleicht auch noch die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und gleichzeitig die Einheitsrente für alle einführen?
Und vielleicht auch noch Renten- und Krankenkassenbeiträge auf Erspartes(nicht nur auf Kapitalerträge)?

Auf solche Leute haben wir gewartet.


Gruß
Hans
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Beitragvon gerd gerdsen » Sa Nov 17, 2007 18:32

in zwei krankenkassen muß schonmal gar keiner einbezahlen, dass ist dummfug erster güte .
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Beitragvon bona terra » Sa Nov 17, 2007 18:50

[quote="Panic"]Meine Meinung dazu: Jeder der Einkommen aus der Landwirtschaft bezieht, egal wie hoch, sollte Alterskasse zahlen. Es kann doch nicht sein, das solches Einkommen ohne Sozialabgaben daherkommt, und das auf Kosten der Vollerwerbsbetriebe. Ansonsten gilt ja auch das ein zweites Einkommen mit Sozialabgaben belastet ist.[/quote]

Ich seh kein Problem dabei, sofern sich der Beitrag auch am erwirtschafteten Gewinn orientiert. Wäre meiner Ansicht nach nur gerecht. Eine ähnliche Ungleichbehandlung der Einkommen kenne ich aber auch in gewerblichen bzw. normalen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen: Da gibt´s genug Kleingewerbler, die nebenbei einen Teilzeit-Job ausüben um Kranken- und Rentenversichert zu sein, ihr Einkommen aus dem Gewerbe bleibt aber in jeder Hinsicht außen vor. Gleicher Sachverhalt.

Eigentliches Problem der LSV ist aber deren ständig schrumpfende Mitgliederzahl. Besonders im Rahmen des Generationswechsels ausscheidende Betriebe beziehen noch Jahrzehnte Leistungen aus der Renten- und Krankenkasse, während kein Beitragszahler mehr nachrückt, da deren Nachwuchs ja in der Regel in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlt. Von daher wäre es meiner Ansicht nach am sinnvollsten, den ganzen LSV-Bereich in die gesetzliche Sozialversicherung überzuführen. Nur so könnte der Generationenvertrag wieder funktionieren.
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Beitragvon gerd gerdsen » Sa Nov 17, 2007 19:39

.... mein einkommen ist für einen beitragszuschuß zu hoch, aber grade diejenigen die hier herum jammern können einen beantragen und bekommen dafür die volle leistung :

Beitragszuschuss

Zur Feststellung des Anspruchs auf Beitragszuschuss ist das Jahreseinkommen des Landwirts und seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten zu ermitteln; das ermittelte Einkommen wird hierbei jedem Ehegatten zur Hälfte zugerechnet. Die hälftige Aufteilung des Einkommens ist ungeachtet der möglicherweise abweichenden güterrechtlichen oder steuerrechtlichen Zuordnung vorzunehmen, es sei denn, die Ehegatten leben dauernd getrennt.

Das auf diese Weise festgestellte Jahreseinkommen des jeweils pflichtversicherten Ehegatten darf 15.500 EUR nicht übersteigen. Bei Ehegatten besteht mithin ein Anspruch auf Beitragszuschuss, solange das jährliche Gesamteinkommen der Ehegatten 31.000 EUR nicht übersteigt.

Zum Jahreseinkommen zählen folgende Einkommensarten:

* Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft
* außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen
* dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen
* kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen
* Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetzes.

Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft

Neben dem Arbeitseinkommen aus dem (inländischen) Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, zählt auch vergleichbares im Ausland erzieltes Einkommen zum Jahreseinkommen. Die Ermittlung der Höhe des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft richtet sich danach, ob es sich um ein Buch führendes oder ein nicht Buch führendes Unternehmen handelt.

Buch führende Unternehmen

Das land- und forstwirtschaftliche Arbeitseinkommen ist bei Betrieben, deren steuerrechtliche Gewinnermittlung nach § 4 Absätze 1 oder 3 des Einkommensteuergesetzes erfolgt (Buch führende Unternehmen) oder deren Gewinn nach § 162 der Abgabenordnung geschätzt wird, dem zuletzt vom Finanzamt erlassenen Einkommensteuerbescheid zu entnehmen, sofern ein solcher für eines der letzten vier Kalenderjahre erlassen wurde.

Nicht Buch führende Unternehmen

Bei Landwirten, deren Gewinnermittlung nicht nach § 4 Absatz 1 oder Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes ermittelt und auch nicht nach § 162 der Abgabenordnung geschätzt wird oder für die das Finanzamt für keines der letzten vier Kalenderjahre einen Einkommensteuerbescheid erlassen hat, wird das Arbeitseinkommen aus der Land- und Forstwirtschaft auf der Grundlage von Beziehungswerten aus dem Wirtschaftswert abgeleitet. Diese Beziehungswerte, die durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jährlich bekannt gegeben werden, ergeben sich aus dem Wirtschaftswert und dem fünfjährigen Durchschnitt der Gewinne der für den Agrarbericht der Bundesregierung ausgewerteten landwirtschaftlichen Testbetriebe. Dabei wird die unterschiedliche Ertragssituation von Haupt-, Zuerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben berücksichtigt.

Auszugehen ist von dem im letzten Einheitswertbescheid vom Finanzamt festgestellten Wirtschaftswert. In den neuen Bundesländern ist von dem im letzten Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt festgestellten Ersatzwirtschaftswert auszugehen. Sofern mehrere Unternehmen bewirtschaftet werden, gelten diese bei der Feststellung als ein Unternehmen. Weichen die Betriebsverhältnisse von denen ab, die der steuerlichen Feststellung zugrunde liegen, hat die Alterskasse den Wirtschaftswert auf der Grundlage der finanzamtlichen Bewertung unter Beachtung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse selbst zu ermitteln. Maßgebend sind die Betriebsverhältnisse am 1. Juli des jeweiligen Vorjahres. Nach diesem Zeitpunkt eintretende Betriebsveränderungen wirken sich erst auf den Beitragszuschuss für das darauf folgende Kalenderjahr aus.


wo bitte ist also das problem ?
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Beitragvon Panic » So Nov 18, 2007 14:47

Bio-Bio hat geschrieben:
Panic hat geschrieben:Meine Meinung dazu: Jeder der Einkommen aus der Landwirtschaft bezieht, egal wie hoch, sollte Alterskasse zahlen. Es kann doch nicht sein, das solches Einkommen ohne Sozialabgaben daherkommt, und das auf Kosten der Vollerwerbsbetriebe. Ansonsten gilt ja auch das ein zweites Einkommen mit Sozialabgaben belastet ist.


Ich seh kein Problem dabei, sofern sich der Beitrag auch am erwirtschafteten Gewinn orientiert. Wäre meiner Ansicht nach nur gerecht. Eine ähnliche Ungleichbehandlung der Einkommen kenne ich aber auch in gewerblichen bzw. normalen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen: Da gibt´s genug Kleingewerbler, die nebenbei einen Teilzeit-Job ausüben um Kranken- und Rentenversichert zu sein, ihr Einkommen aus dem Gewerbe bleibt aber in jeder Hinsicht außen vor. Gleicher Sachverhalt.

Eigentliches Problem der LSV ist aber deren ständig schrumpfende Mitgliederzahl. Besonders im Rahmen des Generationswechsels ausscheidende Betriebe beziehen noch Jahrzehnte Leistungen aus der Renten- und Krankenkasse, während kein Beitragszahler mehr nachrückt, da deren Nachwuchs ja in der Regel in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlt. Von daher wäre es meiner Ansicht nach am sinnvollsten, den ganzen LSV-Bereich in die gesetzliche Sozialversicherung überzuführen. Nur so könnte der Generationenvertrag wieder funktionieren.



Völlig korrekt!!
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Beitragvon kalumet » So Nov 18, 2007 17:43

Hallo,
eines der Probleme ist natürlich die ständige schrumpfenden Zahl der
Alterskassenmitglieder. Das hat aber weitgehend die Politik zu verantworten, da ihr der Strukturwandel immer noch viel zu langsam geht.

Das Hauptproblem ist aber der Neidfaktor, da einige meiner Vorredner natürlich meinen, wenn alle einzahlen, dann mußten sie selber weniger zahlen und hätten im Alter einen höheren Rentenanspruch. Und scheinbar meinen auch manche, daß jeder Hektar Land mit den gleichen Abgaben für die Alterskasse und am besten auch noch für Krankenkassen zu belasten ist. Sie alle vergessen aber dabei, daß es natürlich auch bei den Landwirten so was wie eine Beitragsbemessungsgrenze gibt, die heißt da nicht nur so. Auf gut deutsch, ein 1000 ha Betrieb bezahlt nicht den 100fachen Beitrag eines 10 ha Betriebes. Ist ja auch okay, er bekommt ja auch nicht die 100fache Rente.


Zwangsmitgliedschaften hat es vielleicht bei den Kommunisten gegeben, nicht aber in einem freien Land. Wer nicht einzahlt, hat auch keinen Anspruch, also wo ist das Problem? Und niemand sollte einem jungen Menschen, der in die LVA einzahlt, abverlangen, daß er auch noch Beiträge für die LAK entrichtet. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, daß er dann in 30 oder 40 Jahren 2 Renten, ohne gegenseitige Anrechnung kriegt.
Spätestens dann, wenn die "alles muß einzahlen" Schreiber mit der Tatsache konfrontiert werden, daß ihr Sohn oder ihre Tochter als Hofübernehmer dann zweimal Rentenbeiträge zahlen sollen, merken die, welchem Blödsinn sie ihr Leben lang das Wort geredet haben.

Hans
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Beitragvon Panic » So Nov 18, 2007 18:42

kalumet hat geschrieben:Hallo,
Das Hauptproblem ist aber der Neidfaktor, da einige meiner Vorredner natürlich meinen, wenn alle einzahlen, dann mußten sie selber weniger zahlen und hätten im Alter einen höheren Rentenanspruch. Und scheinbar meinen auch manche, daß jeder Hektar Land mit den gleichen Abgaben für die Alterskasse und am besten auch noch für Krankenkassen zu belasten ist. Sie alle vergessen aber dabei, daß es natürlich auch bei den Landwirten so was wie eine Beitragsbemessungsgrenze gibt, die heißt da nicht nur so. Auf gut deutsch, ein 1000 ha Betrieb bezahlt nicht den 100fachen Beitrag eines 10 ha Betriebes. Ist ja auch okay, er bekommt ja auch nicht die 100fache Rente.


Hans


Wir reden hier vom Ertrag(Gewinn), da ist es vollig gleich wieviel ha er bewirtschaftet.Das wäre natürlich ein Systemwechsel, würde die Betriebe aber wesentlich gerechter belasten und eben auch Nebenerwerbslandwirte.
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Beitragvon gerd gerdsen » So Nov 18, 2007 18:52

das ist das Solidarprinzip, die sich das damals beim alten Bismark ausgedacht haben, wollten eigentlich den Arbeitern und Bauern etwas gutes tun . Siehe auch Berufsgenossenschaft, z.B. Bergbau, da zahlen alle das gleiche, egal ob sie vorne als Hauer im Streb arbeiten oder nur in der Materialausgabe sind .
Und natürlich gibts zwei Renten, bekommt fast jeder Landwirt, da ja in der Regel in den ersten Jahren vom Papa oder Anderen (z.b. Bundeswehr) für ihn geklebt wurde.
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Beitragvon kalumet » So Nov 18, 2007 20:57

Gerd,
ich bin überzeugt davon, daß der alte Bismark den Bauern wirklich etwas gutes tun wollte.
Die heutigen Verfechter wollen sogar unser bestes, nämlich unser Geld, von wem ist denen eigentlich egal.

Daß viele Bauern heute 2 Renten kriegen, mag schon stimmen, daß das in 30 Jahren auch noch so ist, glauben nur Optimisten.
Warum soll ich mein Geld jemandem anvertrauen, damit er es dann 40 Jahre später nach Gutdünken wieder verteilt - oder vielleicht doch nicht?

Auf mein Geld kann ich immer noch am besten selber aufpassen.

Hans
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Beitragvon gerd gerdsen » Mo Nov 19, 2007 8:29

kalumet hat geschrieben:

Auf mein Geld kann ich immer noch am besten selber aufpassen.


.... im Wollsocken unter der Matratze :?
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Beitragvon 2810 » Mo Nov 19, 2007 8:54

gerd gerdsen hat geschrieben:das ist das Solidarprinzip, die sich das damals beim alten Bismark ausgedacht haben, wollten eigentlich den Arbeitern und Bauern etwas gutes tun .


Bei uns im Süden gibt´s die Bauernrente erst seit 1957 .
Vorher gab´s auch eine Solidargemeinschaft : Versorgung in der Familie :roll: .In der Qualität war die ganze Bandbreite vertreten :von hui bis pfui :gewitter:

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Beitragvon gerd gerdsen » Mo Nov 19, 2007 9:16

früher war man halt der meinung das ein selbstständiger bauer keine rente braucht, er lebt und arbeitet ja nach wievor auf dem hof und bekommt sein altenteil, daher ist auch heute die bauernrente eher etwas zu knapp bemessen .
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