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frage zur kranken-/alterskasse (pflicht) hohe kosten

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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114 Beiträge • Seite 6 von 8 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8
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Beitragvon freischütz » Fr Nov 23, 2007 17:40

Lieber Forenkobold, schon wieder voll daneben. Auch Selbstständige dürfen nach Renteneintritt diese Renten auch beziehen, egal
ob diese Selbstständigen noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht ! Dazu ein Beispiel aus dr Praxis : Ein mit mir befreundeter Tierarzt bekommt aus seinem Versorgungwerk seit dem 65 -zigsten Lebensjahr seine Altersrente. Die Tierarztpraxis darf er aber mit Wissen des Tierärzteversorgungswerkes uneingeschränkt weiter betreiben. Dabei sind gewisse Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, welche evtl. zu einer Rentenküzung führen können. Diese Hinzuverdienstgrenzen sind allerdings so hoch angesetzt, dass kaum einer in die Rentenküzungsverlegenheit kommt. Gewinn -und Verlustrechnungen lassen sich bei Selbstständigen legal leicht etwas nach unten korrigieren.

@gerd Eine Verpachtung des Betriebes in Schlehdorf ist aus folgenden Grund nur zu einem lächerlichen Pachtpreis möglich. Der Ort Schlehdorf in dem der betreffende Hof angesiedelt ist,liegt am Rande des Kochelsees und des sich anschließenden Murnauer Moos ( Moor ). Das bedeutet das nur Grasland auf moorigen Grund möglich ist. Der Betrieb ist nach Angaben der Eigentümerin ca. 25 ha groß und ernährt Schlecht und Recht ca. 15- 20 Milchkühe. Jeder Pächter müßte mehr an die LSV bezahlen, als das was der Betrieb über das geringe Milchgeld einbringt !
Verkaufen kommt nicht in Frage, da der Hof in der 6. oder 7. Generation in der Familie ist.
Das was in diesem Fall kritisiert werden muß ist, dass die LSV nicht in der Lage ist bestimmte betriebliche Hindernisse in der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Dazu kommt das die Beiträge nach dem wirtschaftlichen Erfolg berechnent werden sollten und nicht nach irgendwelchen starren Prinzipien.Ich verkneife mir einen ähnlich gelagerten Fall aus Bruchsal oder Karlsruhe zu schildern. Auch dort wird stur nach Satzung verfahren, egal ob der Betrieb damit überfordert ist oder nicht !
Zuletzt geändert von freischütz am Fr Nov 23, 2007 18:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon columella » Fr Nov 23, 2007 17:58

freischütz hat geschrieben:In Sachen LSV hilft nur eines, die Bande gehört samt und sonders liquidiert !

Ich war mal so frei und habe deinen terroristischen Beitrag dem Admin gemeldet. Sowas geht eindeutig zu weit. Weisst du wer verklagt wird wenn "die Bande" das liest? Der Admin,der so großzügig ist,dich deinen Schwachsinn hier ungehindert verbreiten zu lassen.
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
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Beitragvon freischütz » Fr Nov 23, 2007 18:11

@ columella Danke ! liquidiert bedeutet nichts anderes als aufgelöst, bzw. ersatzlos gestrichen. Einen Prozess mit der LSV in dieser Sache sehe ich mit Vergnügen entgegen ! Nur zu columella, denn Du scheinst auf der Gehaltsliste dieser mafiaähnlichen Vereinigung zu stehen.

Das die LSV eine Abzockerbande ist bleibt unbestritten, . Selbst Seehofer ( Bundeslandwirtschaftsminister ) hat dies so in seiner Regierungserklärung formuliert.
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Beitragvon columella » Fr Nov 23, 2007 19:06

freischütz hat geschrieben:@ columella Danke ! liquidiert bedeutet nichts anderes als aufgelöst, bzw. ersatzlos gestrichen. Einen Prozess mit der LSV in dieser Sache sehe ich mit Vergnügen entgegen ! Nur zu columella, denn Du scheinst auf der Gehaltsliste dieser mafiaähnlichen Vereinigung zu stehen.

Was es heisst beispielsweise ein Unternehmen zu"liquidieren" weiss ich selber. Aber im Zusammenhang mit dem Begriff "Bande" liegt die zweite Bedeutung näher. Deine Wortwahl erinnert mich an eine unselige Zeit in unsrer Geschichte. Nur zu freischütze,denn du scheinst auf der Mitgliederliste menschenverachtender Gruppierungen zu stehen.
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
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Beitragvon gerd gerdsen » Fr Nov 23, 2007 19:39

freischütz hat geschrieben:
Verkaufen kommt nicht in Frage, da der Hof in der 6. oder 7. Generation in der Familie ist.

genau das ist der springende punkt, erzähl das mal den alg II empfängern .

im übrigen möchte ich noch erwähnen das der demographische faktor bei der LAK gegenläufig zu dem bei der BfA ist .

wegen dem strukturwandel kommen jetzt ganz wenig einzahler auf ganz viele empfänger, es fließen momentan enorme staatliche zuschüsse in die LAK .
dieses wird sich in den nächsten 20 bis 30 jahren erheblich verbessern .
es wäre also ein sehr schlechtes geschäft mit der BfA zu fusionieren .

@columella: egbert wurde hier schon gebannt, jetzt macht dieser kerl einfach munter als freischütz weiter, warum carsten sich das gefallen läßt weiß ich auch nicht
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Beitragvon hannomag » Fr Nov 23, 2007 21:47

Guten Abend,
habe das mal durchgelesen, hätte auch eine Frage dazu, sind ja viele Experten daran an dem Thema.
Bin jetzt Landwirt im Nebenerwerb und nicht bei der landwirtschaftlichen Versicherung versichert. Könnte mir vorstellen, daß ich die Landwirtschaft als Haupterwerb betreibe, und noch etwas zum arbeiten gege. Ich bin 50 Jahre, und wenn es Rente mit 65 gibt krieg ich noch knapp 15 Jahre zusammen. Irgendwo habe ich gelesen, man muß 15 Jahre einzahlen um überhaupt Rente zu kriegen. Kann man da von der landwirtschafttl. Rentenkasse befeit werden, wenn man im vorhinein weiß, daß man die 15 Jahre gar nicht vollkriegt? Oder gilt da auch schon Renten m it 67, würde dann noch 2 Jahre warten, wenn ich dann nicht mehr einzahlen müßte.

Gruß, Günther
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Beitragvon aldersbach » Sa Nov 24, 2007 10:16

Aus den Bestimmungen der LSV:
Landwirte, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige werden auf Antrag von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreit, wenn sie


die Wartezeit von 15 Jahren für eine Altersrente
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr erfüllen können.

Wchtig!! Du mußt Dich unbedingt befreien lassen sonst zahlst Du 15 Jahre Beiträge ohne später auch nur einen einzigen Cent davon als Rente zu sehen. (Das wär doch wieder mal ein super Geschäft für die Abzocker :lol: )
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Beitragvon columella » Sa Nov 24, 2007 12:42

gerd gerdsen hat geschrieben:@columella: egbert wurde hier schon gebannt, jetzt macht dieser kerl einfach munter als freischütz weiter, warum carsten sich das gefallen läßt weiß ich auch nicht

Du meinst er hat mehrere accounts?
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
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Beitragvon matze_1 » Sa Nov 24, 2007 13:45

Es kann dann ein Problem geben wenn du dich befreien lässt ( falls es überhaupt geht) wenn du verheiratet bist und deine Frau unter 401 € verdient, muß deine Frau in die LAK zahlen.

Ich kämpfe schon seit zwei Jahren mit der LAK, ich bin seit 16 Jahren befreit, jedoch nach meiner Hochzeit zahle ich für meine Frau, obwohl diese wie viele andere Hausfrauen eines Arbeitnehmer auch nur den Haushalt machen, und für dies auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Und wenn ich in den Einzelhandel schaue, hier sind min. 70% als geringverdiener eingestellt.
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Beitragvon hannomag » Sa Nov 24, 2007 14:10

Hallo, das mit der Frau wird ja kein Problem sein, da sie Teilzeit, etwa 50 %, arbeitet, mehr verdient als 401 Euro.
Aber warum bist Du Dir nicht sicher, ob Befreiung von der Alterskasse überhaupt möglich ist?

Gruß Günther
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Beitragvon matze_1 » Sa Nov 24, 2007 15:40

hannomag hat geschrieben:Hallo, das mit der Frau wird ja kein Problem sein, da sie Teilzeit, etwa 50 %, arbeitet, mehr verdient als 401 Euro.
Aber warum bist Du Dir nicht sicher, ob Befreiung von der Alterskasse überhaupt möglich ist?

Gruß Günther


Nein meine Frau arbeitet weniger als die 401 €, und ich mußte zwei Jahre nachzahlen.

Gruß Matze
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Beitragvon hans435 » Di Nov 27, 2007 17:07

Also ich habe mein Beratungsgespräch mit der LSV nach hinten verlegt.

Die Beiträge für Rentenkasse (204 €) und Krankenkasse als Student (47€) sind im Jahr ne Menge Holz. Im Jahr wären dies ohne Zuschüsse 4250€.

Was ich noch nicht weis, ist wie hoch der Beitrag der Berufsgenossenschaft ist. Ist aber egal, die fällt auch an wenn ich befreit bin.

Das zahlen in die Rentenkasse macht für mich eh kein Sinn, da ich keine 15 Jahre einzahlen werde.

Also vermut ich, dass ich es Formal über meinen Vater laufen lassen werde. Sein Job ist mehr als sicher. Bei meiner Mutter auch kein Problem.

Kann es da irgend welche Größere Probleme geben wenn es über mein Vater läuft?
läuft!
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Nov 27, 2007 19:09

du bekommst auf jedenfall eine bauernrente auch wenn du keine 15 jahre ein bezahlst, die rentenjahre anderer rentenversicherer zählen am ende mit .
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Nov 27, 2007 19:12

hannomag hat geschrieben:Guten Abend,
habe das mal durchgelesen, hätte auch eine Frage dazu, sind ja viele Experten daran an dem Thema.
Bin jetzt Landwirt im Nebenerwerb und nicht bei der landwirtschaftlichen Versicherung versichert. Könnte mir vorstellen, daß ich die Landwirtschaft als Haupterwerb betreibe, und noch etwas zum arbeiten gege. Ich bin 50 Jahre, und wenn es Rente mit 65 gibt krieg ich noch knapp 15 Jahre zusammen. Irgendwo habe ich gelesen, man muß 15 Jahre einzahlen um überhaupt Rente zu kriegen. Kann man da von der landwirtschafttl. Rentenkasse befeit werden, wenn man im vorhinein weiß, daß man die 15 Jahre gar nicht vollkriegt? Oder gilt da auch schon Renten m it 67, würde dann noch 2 Jahre warten, wenn ich dann nicht mehr einzahlen müßte.

Gruß, Günther


das gleiche gilt auch für dich, du hast bereits genügend pflichtjahre bei der anderen rentenversicherung, so das du aufjedenfall trotzdem eine bauernrente bekommen würdest .
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Zinsloser Kredit für die LSV

Beitragvon freischütz » Di Nov 27, 2007 19:19

du bekommst auf jedenfall eine bauernrente auch wenn du keine 15 jahre ein bezahlst, die rentenjahre anderer rentenversicherer zählen am ende mit .

Leider Unsinn, lieber Gerd, 15 Jahre Wartezeit ist nun einmal 15 Jahre Wartezeit. Da wird nichts angerechnet. Aber, nach § 75 Alterssicherungsgesetz der Landwirte werden die Beiträge auf Antrag erstattet. Ich zitiere aus dem Gesetz :

" Beiträge werden auf Antrag erstattet : für Versicherte die die Wartezeit von 15 Jahren ...nicht erfüllen können. "

Wunderbar ein zinsloser Kredit für die LSV und der wird nur zurückerstattet wenn der " Versicherte " einen Antrag stellt. Versäumt er es diesen Antrag zu stellen ist das Geld für immer verloren.

Übrigens das kpl. Gesetzeswerk zur Altersicherung der Landwirte kostet im Buchhandel schlappe € 97,-
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