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frage zur kranken-/alterskasse (pflicht) hohe kosten

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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114 Beiträge • Seite 7 von 8 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Nov 27, 2007 19:26

ich weiß es besser, hatte mit denen heute ein gespräch, es werden wartezeiten anderer versicherer mit angerechnet .
ausgezahlt wird nur wenn es wirklich evtl. weniger als 15 beitragsjahre in der LAK waren und sonst auch keine anderen rentenbeiträge bezahlt wurden .

ich verstehe auch die aufregung nicht so ganz, irgendwas muß man doch für seine alterssicherung tun, und ob euer geld bei den sogenannten "heuschrecken" (dazu zähle ich auch die kapital-lebensversicherer) aufgehoben ist, will ich mal dahingestellt lassen, denn dort steht die eigene profitmaximierung an aller erster stelle .
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Nov 27, 2007 19:55

noch'n argument, wenn meine eltern keine bauernrente bekommen würden, dann wäre meine altenteiler- oder austragsleistung an die beiden um über 650 euro im monat höher, von irgend was müssem die ja leben, pech hat natürlich wer zu früh stirbt, da sich die beiden aber bester gesundheit erfreuen, bekommen die beiden mehr rente als ich beiträge zahle, das dürfte für die meisten landwirte gelten .
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Beitragvon freischütz » Di Nov 27, 2007 20:59

Hallo Gerd, davon steht nichts im Gesetz ,
ausgezahlt wird nur wenn es wirklich evtl. weniger als 15 beitragsjahre in der LAK waren und sonst auch keine anderen rentenbeiträge bezahlt wurden .
, denn dort heißt es klipp und klar :

" Beiträge werden auf Antrag erstattet
1. Versicherte , die die Wartezeit von 15 Jahren.... nicht mehr erfüllen können.

2., Witwen , Witwern und Waisen, wenn wegen der Nicherfüllung der Wartezeit von fünf Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach dem Tode des Versicherten nicht besteht."

Im Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte und in den Kommentaren zu diesem findet sich nirgendwo ein Hinweis, dass vorherige Beitragsleistungen an andere Rentenkassen als die LSV zu einem Ausschluß der Rückerstattungspflicht ( auf Antrag ) durch die LSV führen!
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Beitragvon Geronimo » Di Nov 27, 2007 21:06

Ich zahle monatlich 390 € an Krankenkassenbetrag. Für eine private Krankenversicherung müßte ich 200 € weniger aufwenden. Ein anderer Selbstständiger Unternehmer hätte die Wahl, bei mir gehn allein in den nächsten 10 Jahren 26000 € den Bach runter. :evil:
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Beitragvon matze_1 » Mi Nov 28, 2007 8:49

Kone77 hat geschrieben:Ich zahle monatlich 390 € an Krankenkassenbetrag. Für eine private Krankenversicherung müßte ich 200 € weniger aufwenden. Ein anderer Selbstständiger Unternehmer hätte die Wahl, bei mir gehn allein in den nächsten 10 Jahren 26000 € den Bach runter. :evil:



Günstig ist eine Private Krankenkasse wenn du Jung und ohne Familie bist.
Mit Familie wird es dann recht teuer, wenn der Partner nicht arbeitet braucht dieser auch eine Private Kasse zuzügl. die Kinder, so hast du dann auch schnell Monatsbeiträge von 500 €.
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Beitragvon matze_1 » Mi Nov 28, 2007 8:50

Kone77 hat geschrieben:Ich zahle monatlich 390 € an Krankenkassenbetrag. Für eine private Krankenversicherung müßte ich 200 € weniger aufwenden. Ein anderer Selbstständiger Unternehmer hätte die Wahl, bei mir gehn allein in den nächsten 10 Jahren 26000 € den Bach runter. :evil:



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Beitragvon gerd gerdsen » Mi Nov 28, 2007 9:32

es ist absolut naiv zu glauben das einem irgendwo etwas geschenkt wird und gerade bei einer privaten krankenversicherung nicht !

was ich über die wartezeiten, bzw die anrechnungszeiten von anderen rentenkassen geschrieben habe ist der stand der dinge heute !
in der vergangenheit war es tats. anders, aber manchmal ändern dinge sich !
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Beitragvon hannomag » Mi Nov 28, 2007 19:58

Hallo,
ich muß da jetzt nochmal nachfragen. Vorher nochmal, ich war heuer 50, bringe kaum noch 15 Jahre bis zur Rente zusammen, habe bisher immer zur LVA einbezahlt.
Kann ich mich jetzt befreien lassen oder nícht?
Also wenn ich nicht einzahlen mußte, ware mir das 10 mal lieber.
Ich will nicht unbedingt bei der Alterskasse anfragen, sonst haben die mich irgendwie, oder fast oder sowas.

Gruß, Günther
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Beitragvon freischütz » Mi Nov 28, 2007 20:33

@ hannomag; Siehe dazu meine vorherigen Beiträge. 15 Jahre Wartezeit ist nach wie vor gegeben, auch wenn Gerd etwas vorlaut etwas anderes behauptet. Was ich Gerd nicht übel nehme, denn die LSV trickst mit Haken und Ösen, um ihre abzockerischen Machenschaften zu verbergen. Falschausagen der LSV und dem dazugehörigen Bauernverband sind leider die Regel und bestimmen das Tagesgeschäft dieser ehrwürdigen Körperschaften d.ö. Rechts.. Also nur z. B. 14 J. und 11 Monate eingezahlt, kein Rentenanspruch. Da ist nichts mit Hinzurechnung von Beiträgen an andere Rentenkassen ! Das Geld ist schlicht futsch !

Rechenbeispiel nach meinen Recherchen: Wartezeit erfüllt und 16 Jahre mtl. ca . 200,-€ / mtl. eingzahlt ( ohne Beitragsanpassungen ) ergibt eine mtl. Rente von ca. 105 Euro. Faustregel : Pro Beitragsmonat ca. 50 Eurocent Rentenanspruch.
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Beitragvon Geronimo » Do Nov 29, 2007 0:35

matze_1 hat geschrieben:
Kone77 hat geschrieben:Ich zahle monatlich 390 € an Krankenkassenbetrag. Für eine private Krankenversicherung müßte ich 200 € weniger aufwenden. Ein anderer Selbstständiger Unternehmer hätte die Wahl, bei mir gehn allein in den nächsten 10 Jahren 26000 € den Bach runter. :evil:



Günstig ist eine Private Krankenkasse wenn du Jung und ohne Familie bist.
Mit Familie wird es dann recht teuer, wenn der Partner nicht arbeitet braucht dieser auch eine Private Kasse zuzügl. die Kinder, so hast du dann auch schnell Monatsbeiträge von 500 €.



Du hast es erfasst, WENN der Partner NICHT arbeitet. Was aber gerade bei jungen Familien meist der Fall ist.
Außerdem sehe ich es nicht ein, dass Singles und junge Landwirte, bei denen die Frau auch arbeiten geht, für die Familie der andren mit zahlen!
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Beitragvon bona terra » Do Nov 29, 2007 9:32

Du hast es erfasst, WENN der Partner NICHT arbeitet. Was aber gerade bei jungen Familien meist der Fall ist.
Außerdem sehe ich es nicht ein, dass Singles und junge Landwirte, bei denen die Frau auch arbeiten geht, für die Familie der andren mit zahlen![/quote]

Hallo Kone,

wärst Du dann auch bereit, auch in späteren Jahren, und wenn Ihr dann mal Kinder habt und Deine Frau nicht mehr arbeiten geht, in der Privatkasse zu bleiben und für alle Familienmitglieder Beiträge zu zahlen?

Oder würdest Du es dann vorziehen, wieder unter die Decke der Solidarkasse zu schlüpfen?
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Beitragvon gerd gerdsen » Do Nov 29, 2007 9:45

wir sind eine gesellschaft voller egoisten, jeder sieht nur seinen eignen kleinen vorteil :cry:
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Beitragvon freischütz » Do Nov 29, 2007 11:08

Hallo Gerd ich verstehe Deine Überheblichkeit und böswilligen Beleidigungen nicht.
Nochmals zur Klarstellung, ein Anspruch auf Rentenzahlung durch die LAK entsteht erst nach einer Beitragszeit von mindestens 180 Monaten ( 15 jährige, sogenannte Wartezeit ). Erst dann können auch Rentenzahlungen aus der LAK mit Rentenzahlungen anderer Sozialkassen, wie Knappschaft und BfA zu einer Gesamtrente führen.
Fakt zu dem Thema Wartezeiten zur LAK aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes ( BSG ) , also der höchsten Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit:

Auszug aus dem nicht revidierbaren Urteil des BSG :
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 6.2.2003, B 13 RJ 17/02 R

Anrechnung von Beitragszeiten der Alterssicherung der Landwirte zur Wartezeiterfüllung in der gesetzlichen Rentenversicherung - analoge Anwendung des § 17 Abs 1 S 2 Nr 1 ALG

Leitsätze

Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte sind zur Wartezeiterfüllung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anrechenbar. Eine durch analoge Anwendung des § 17 Abs 1 S 2 Nr 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ausfüllbare planwidrige Gesetzeslücke besteht nicht.

Dies gilt analog auch für den umgekehrten Fall !
Das gesamte Urteil ist zu finden unter : http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1810.php
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Beitragvon gerd gerdsen » Do Nov 29, 2007 12:09

Der in der BT-Drucks 13/1349 dokumentierten politischen Initiative zur gegenseitigen Anrechnung von Versicherungszeiten hat der Gesetzgeber mit dem ASRG-ÄndG nur teilweise entsprochen (vgl BT-Drucks 13/3057 zu A II, zweiter Absatz, S 25). Er hat § 17 Abs 1 ALG allein dahingehend geändert, dass nunmehr in der Alterssicherung der Landwirte (ua) Pflichtbeitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, nicht aber umgekehrt auch Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte auf die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl BT-Drucks 13/3057, zu B, Nr 6 Buchst a S 26).Maßgeblicher Zweck dieser gesetzlichen Änderung war es, die eigenständige Sicherung der Bäuerinnen - insbesondere die Situation der Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten - zu verbessern und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Situation dieser Ehefrauen und ihrer Familien häufig dadurch gekennzeichnet ist, dass die wirtschaftliche Existenz und spätere Alterssicherung auf außerlandwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit beruht (BT-Drucks 13/2747 zu A I, erster Absatz S 12). Entsprechend wird zur Begründung der geänderten Regelung in § 17 ALG ausgeführt: "In der Alterssicherung der Landwirte sollen künftig für Rentenansprüche dem Grunde nach sowohl Beitragszeiten nach diesem Gesetz als auch Zeiten angerechnet werden, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt sind" (BT-Drucks 13/2747 zu B Nr 6 Buchst a S 13).


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Beitragvon Geronimo » Do Nov 29, 2007 13:15

Bio-Bio hat geschrieben:Hallo Kone,

wärst Du dann auch bereit, auch in späteren Jahren, und wenn Ihr dann mal Kinder habt und Deine Frau nicht mehr arbeiten geht, in der Privatkasse zu bleiben und für alle Familienmitglieder Beiträge zu zahlen?




ja, weil das Leistungsspektrum der Privaten erheblich besser ist, als das der LKK! Und außerdem hätte ich bis dahin wohl schon an die 10000 gespart!
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