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Fragen zum Schnaps brennen

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Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon Waldmichel » Mi Feb 27, 2019 21:07

Hallo zusammen,

ich konnte bisher nirgends ein vernünftiges Forum zum Thema Schnaps brennen und destillieren finden können.
Aber hier werden doch sicher auch ein paar Kollegen unterwegs sein, die Zuhause auf dem Hof noch das Brennrecht haben und auch anwenden.
Nach einigen Jahren Pause habe ich heute, nach erfolgreicher Anmeldung und Genehmigung, mal wieder mit dem Brennen angefangen.
Alles was ich weiß, kommt von meinem inzwischen verstorbenen Schwiegervater. Ähnlich war es auch im Forstbereich, hier hat sich im Nachhinein gezeigt dass hier aber nicht alles Gold war, was glänzte. Ich tue mich aber schwer, die Kontrolleure vom Zoll mit Fragen zu bombardieren, ich will ja keine schlafende Hunde wecken...

Es war bei uns schon immer so, dass wir aus Apfelmost Obstler gebrannt haben. In der 80L-Brennblase haben wir in 5 Rohbränden á 60L gebrannt um dann zum Schluss noch einen Feinbrand durchzuführen. Die Rohbrände sind von 6-14h angemeldet und der Feinbrand dann von 14-18h. Mal passt es dass ich bis 14h mit den Rohbränden fertig bin, mal bin ich vorher oder erst später fertig, gibt es da einen Spielraum oder ist das Gesetz?
Wie ist das mit dem Schichtende? Wenn ich bis 18h den Feinbrand angemeldet habe, dann bin ich aber um 16:30h mit dem Brand fertig und um 18h ist dann auch das Feuer tatsächlich aus. Ist das richtig so oder müsste ich offiziell für den Feinbrand den Zeitraum 14-16:30h angeben?

Gruß Mathias
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon Frankenbauer » Mi Feb 27, 2019 22:47

Machs mal konkreter; Du brennst sechs Tage jeweils von 6-14 Uhr Deine Raubrände und am letzten Tag haust Du den Feinbrand ins warme Geschirr?
Ich brenne rau drei Brände von 7 -19 Uhr, immer vier Stunden je Brand, da kannst Du einen mal überziehen, wenn Du am Ende wieder pünktlich bist, also 19 Uhr das Geschirr offen ist. Glut hab ich dann immer noch, die heizt dann nochmal etwas Wasser, dann ist das Geschirr am nächsten Morgen nicht ganz kalt. Zum Feinbrand musst Du ja putzen, dann ist das Geschirr kalt. Feinbrände melde ich von 8 - 16 Uhr an, bin ich eher fertig ists Recht, brauch ich die Zeit ists auch egal, wichtig ist um 16 Uhr ist das Geschirr offen.
Brennen, bzw. anmelden darfst Du nur zwischen 6 und 20 Uhr, länger geht nicht und wird zurückgewiesen. Diese Erfahrung musste ich machen, da ich heuer zum ersten Mal selbst brennen muss und gerne von 17-21 Uhr immer nach Feierabend einen Raubrand machen wollte.
Ich schreib den Moderator mal an, damit er diesen Faden ins Obstbauforum verschiebt, dort gibts auch schon einiges zum Brennen zu lesen.

Gruß

Werner
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon Waldmichel » Do Feb 28, 2019 5:43

Moin!

Ich brenne 3 Tage lang das selbe Programm: von 6-14h 5 Rohbrände und direkt danach im Anschluss von 14-18h einen Feinbrand. Dazwischen wird das Geschirr nur kurz mit dem Schlauch abgespritzt/ausgewaschen. Nach den 3 Tagen habe ich über 30L Alkohol erzeugt und kann das Restkontingent weiter verkaufen.
Wie ist hier eigentlich der Preis? Mein Abnehmer hat mir mal was von 1€/L erzählt. Passt das oder wurde ich da angeschmiert?
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon mf13597 » Do Feb 28, 2019 18:42

Hallo,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Zollbeamten es weniger interessiert, ob du den Feinbrand um 13:30 einfüllst oder erst um 15:00. Wenn sie sehen das die angemeldete Menge passt, die Ausbeute stimmig ist, und alles mit rechten Dingen zugeht, sind sie zu 99% zufrieden.
Auch die Zöllner wissen was sein kann und was nicht, und zu welchen Unwägbarkeiten es beim Brennen kommen kann: Maische hängt an oder kotzt, Ausbeute warum auch immer niedriger als erwartet - daher schneller fertig mit den Abtrieben, der eine gibt Zunder weil ihm Aroma egal ist und einen frühen Feierabend will, der andere schafft nebenbei noch was anderes im und ums Haus und hat vergessen Holz nachzulegen, ...
Das allerwichtigste ist in deinem Fall dass du nicht vor deinem angegeben Zeitraum anfängst, und nicht danach aufhörst (sprich 6 bis 18Uhr :!: ) und unbedingt die angemeldete Menge stimmt. Ob du dann mit deinem Tagesprogramm schon um 17Uhr fertig bist oder erst auf punkt 18Uhr ist zu vernachlässigen - wichtig ist der Kessel ist um 18Uhr leer.

Ich persönlich gebe bei der Anmeldung lieber einen Zeitpuffer mit dazu, man weiß nie was an dem Tag dann tatsächlich passiert, wenn du früher fertig bist ist dann lief ja alles nach Plan.
(Btw: Es ist vertrauenserweckender wenn du 1h vor Plan fertig bist, wie wenn der Ofen wenige Minuten vor Zeitende noch volle Pulle läuft) :wink:

Der Kontingentspreis von 1€ pro lA ist voll in Ordnung - ein landläufiger Preis in deiner Gegend mit dem beide zufrieden sein können (komme aus dem gleichen Gebiet). Manche Kollegen zahlen in "gefragten" Gemeinden und Ortschaften auch 1,5€ oder gar 2€, aber mehr um andere Interessenten auszustechen, wie damit etwas zu verdienen. Diesen Kaspern werden aber noch die Augen aufgehen mit den Folgen des neuen Alkoholsteuergesetzes.

Gruß
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon Frankenbauer » Do Feb 28, 2019 20:50

An Deiner Rechnung passt aber etwas nicht! Du hast weniger Ausbeute als Du versteuerst. Bei Äpfeln und meines Wissens auch deren Most nimmt der Zoll 3,6l je 100kg an, wären bei Dir schon 32,4l reinen Alkohol, den Du haben müsstest. Unter der angenommenen Ausbeute bleibt hier aber keiner, da käuft eher mehr, gerade aus 2018er Material. Nach meinem Dafürhalten aus der Ferne reißt Du Deine Raubrände ab, wenn noch Alkohol in der Maische/ dem Most ist.
Wenn Du außerdem Spitzenbrände erzeugen willst und nur für die finden sich im Moment Kunden in Direktvermarktung arbeitest Du zu unsauber, vor dem Feinbrand gehört das Geschirr geputzt, Du holst Dir sonst das Fett aus dem Lutter in den reinen Brand, der wird trüb.
Außerdem ist es bei uns tabu Lutter ins heiße Geschirr zu füllen, ob berechtigt oder nicht, der Erfolg gibt und recht.

Gruß

Werner
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon mf13597 » Do Feb 28, 2019 21:09

Ich denke er meint mit seiner Formulierung mit den "über 30 Litern Alkohol erzeugt", dass er über die Grenze von den 30lA die selber zu brennen sind gekommen ist, um das restliche Kontingent von 270lA im vereinfachten Lohnbrennen abgeben zu können. Von der tatsächlichen Ausbeute konnte ich nichts herauslesen.

Ihm wird es warscheinlich weniger darum gehen Spitzenbrände zu erzeugen, sondern eher darum mit dem Erlös was der Schnapshändler auszahlt die Berufsgenossenschaftsbeiträge für Brennerei und eventuelle Obstbauflächen reinzuholen, und im gleichen Zug das Kontingent nicht verfallen zu lassen. Weil verdienen kann man in dieser Größenordnung nicht wirklich etwas.

Gruß
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon spaßvogel » Do Feb 28, 2019 22:06

Er hat drei Tage lang gebrannt ,jeden Tag fünf Brände mal 60 ltr .Macht zusammen drei mal fünf mal 60 ...gibt 900 ltr Most oder Maische .
Dadurch nimmt das Kontigent um 32,4 ltr ab . 300 minus 32,4 gibt 267,6 !
Ob man die verbleibenden 267,6 noch für das vereinfachte Lohnbrennen weiter geben kann weiß ich nicht ,ich denke aber nein .

Oder er hat halt am letzten Tag nur noch drei Rohbrände gemacht ,dann passt es noch .
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon Fendt 308 ci » Do Feb 28, 2019 22:13

spaßvogel hat geschrieben:Er hat drei Tage lang gebrannt ,jeden Tag fünf Brände mal 60 ltr .Macht zusammen drei mal fünf mal 60 ...gibt 900 ltr Most oder Maische .
Dadurch nimmt das Kontigent um 32,4 ltr ab . 300 minus 32,4 gibt 267,6 !
Ob man die verbleibenden 267,6 noch für das vereinfachte Lohnbrennen weiter geben kann weiß ich nicht ,ich denke aber nein .


Doch!
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon mf13597 » Fr Mär 01, 2019 8:56

Na klar kann man den Rest abgeben, nur müssen mindestens 30lA pro Jahr selbst abgebrannt werden. Neuerdings (seit 01.01.2018) kann man mit dem vereinfachten Lohnbrennen auch in den Abschnitt, d.h. der Besitzer kann - wenn er mindestens 90lA selber brennt - dann theoretisch die restlichen 810lA aus dem 3Jahres-Abschnitt auf einen Schlag abgeben (Ein Kontingentnehmer darf aber trotzdem in einem Jahr nicht über 540lA zusätzlichem Kontingent auf seiner Brennanlage kommen). Die Regelung, dass der Kontingentsnehmer beim vereinfachten Lohnbrennen sowohl auf "seinen" 300lA, wie auch beim "hergeholten" Kontingent nur eigene Rohstoffe abbrennen darf (also nix zugekauftes) ist weiterhin geblieben.
Alles ein wenig kompliziert, wobei sich letztes Jahr meiner Meinung nach einiges vereinfacht hat, was über die Jahre immer wieder an das alte Bundesmonopolgesetz "angeflickt" wurde.

Gruß
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon Waldmichel » Sa Mär 02, 2019 9:33

Moin zusammen!

Vielen Dank für euer Feedback. Ich hatte ja schon fast befürchtet, dass meine Angaben nicht zur Beantwortung aller Fragen ausreichen würden. Aber als Brenner-Laie möge mir das verziehen werden.
Wir haben schon immer für das Monopol gebrannt, von dem was übrig geblieben ist wurde das meiste an Brandweinhändler verkauft. Privatverkauf oder Eigenbedarf ist nicht. Somit gab es auch keine Ansprüche an die Qualität bzgl. Geschirr gründlich nach dem Rohbrand auswaschen. Klar, jetzt gibt es das Monopol nicht mehr, aber jetzt auf hochwertige Erzeugnisse machen, ergibt kein Sinn für mich. Zum einen große Konkurrenz um uns herum weil das hier recht viele machen und zum anderen würde das an meinen aktuellen Fähigkeiten und der Ausrüstung kläglich scheitern. Und hier jetzt groß investieren um in einen Markt vorzudringen, der schon ein sehr großes Angebot bietet, macht sicher keinen Sinn.

mf13597 hat geschrieben:Wenn sie sehen das die angemeldete Menge passt, die Ausbeute stimmig ist, und alles mit rechten Dingen zugeht, sind sie zu 99% zufrieden.
mf13597 hat geschrieben:(komme aus dem gleichen Gebiet).

Da scheint zwischen uns beiden aber irgendwo eine Grenze der Zuständigkeitsbereiche vom Zoll zu liegen. Die Herren, die bei uns schon aufgetaucht sind, waren durchweg unfreundliche Haarspalter und Düpfles-Schisser! Daher ja auch meine Fragen wegen der Einhaltung der Zeiten...
Ich habe ja jetzt meine 3 Tage hinter mir und welch Wunder, es gab zum ersten mal seit richtig langer Zeit keine Kontrolle! Lag es an der Narrenzeit oder an der Grippewelle oder an beiden zusammen dass zu wenig Personal zur Verfügung stand?

mf13597 hat geschrieben:Ich denke er meint mit seiner Formulierung mit den "über 30 Litern Alkohol erzeugt", dass er über die Grenze von den 30lA die selber zu brennen sind gekommen ist, um das restliche Kontingent von 270lA im vereinfachten Lohnbrennen abgeben zu können. Von der tatsächlichen Ausbeute konnte ich nichts herauslesen.

Ihm wird es warscheinlich weniger darum gehen Spitzenbrände zu erzeugen, sondern eher darum mit dem Erlös was der Schnapshändler auszahlt die Berufsgenossenschaftsbeiträge für Brennerei und eventuelle Obstbauflächen reinzuholen, und im gleichen Zug das Kontingent nicht verfallen zu lassen. Weil verdienen kann man in dieser Größenordnung nicht wirklich etwas.

Gruß


genau so ist es!

spaßvogel hat geschrieben:Er hat drei Tage lang gebrannt ,jeden Tag fünf Brände mal 60 ltr .Macht zusammen drei mal fünf mal 60 ...gibt 900 ltr Most oder Maische .
Dadurch nimmt das Kontigent um 32,4 ltr ab . 300 minus 32,4 gibt 267,6 !
Ob man die verbleibenden 267,6 noch für das vereinfachte Lohnbrennen weiter geben kann weiß ich nicht ,ich denke aber nein .

Oder er hat halt am letzten Tag nur noch drei Rohbrände gemacht ,dann passt es noch .


Rein rechnerisch hätte ich mir tatsächlich am letzten Tag einen Rohbrand sparen können, das ergäbe 30,24L Alkohol. Damit wäre dann am letzten Tag etwas mehr Zeit zum Aufräumen. Das fällt dann wieder unter das Thema "hat der Schwiegervater halt immer schon so gemacht"...

mf13597 hat geschrieben:Na klar kann man den Rest abgeben, nur müssen mindestens 30lA pro Jahr selbst abgebrannt werden.


Das sehe ich auch so, sonst hätte mich der Kollege nicht darauf angesprochen. Wenn er das Restkontingent haben will, wird er sich vorher informiert haben...

mf13597 hat geschrieben:Die Regelung, dass der Kontingentsnehmer beim vereinfachten Lohnbrennen sowohl auf "seinen" 300lA, wie auch beim "hergeholten" Kontingent nur eigene Rohstoffe abbrennen darf (also nix zugekauftes) ist weiterhin geblieben.


Das ist interessant! Das heißt, wenn ich mal eine schwache Ernte habe und ich nicht auf die nötigen 900L Most komme und von einem Nachbar, Kollegen oder Händler noch 200L Most zukaufe mache ich mich strafbar?

Gruß Mathias
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon mf13597 » Sa Mär 02, 2019 12:38

Waldmichel hat geschrieben:Das ist interessant! Das heißt, wenn ich mal eine schwache Ernte habe und ich nicht auf die nötigen 900L Most komme und von einem Nachbar, Kollegen oder Händler noch 200L Most zukaufe mache ich mich strafbar?


Hallo!
Es ist dir als Kontingents-Abgebender freigestellt, ob deine "Mindestmenge" von 30lA pro Jahr (oder 90 in 3 Jahren) mit eigenen oder zugekauften Rohstoffen abgebrannt wird. Die Regelung mit den eigenen Rohstoffen gilt nur den Nehmenden, d.h. betrifft dich nicht. Mit zugekauftem Wein oder Weinhefe würde das ganze auch ein bisschen schneller gehen, da dort der Ausbeutesatz auf 6Litern ist, und nicht nur bei 3,6 (Wenn du vielleicht keine so große Lust hast, tagelang im Brennhaus zu sitzen :wink: ) Dann hättest du die 30 bzw. 90lA schneller erreicht. Wenn du aber sowieso Most von eigenen Äpfeln hast, tut es ja keinen Abbruch.

Hatte mit "meinen" Zollbeamten in den letzten Jahren eigentlich nie Probleme, der eine ist natürlich mal "pingeliger" als der andere, aber gepasst hat trotzdem immer alles. Kontrollen habe ich auch nicht jedes mal, sondern kommen glaube ich eher nach Zufallsprinzip

Mit der Selbstvermarktung sehe ich es ähnlich, momentan zu unklarer Markt, in den mit größeren Investitionen schnell viel Geld versenkt werden kann (Sprichwort: Viele Köche verderben den Brei). Außerdem halte ich es in solchen Punkten wie Hofläden und Schnaps-Verkauf eher nach dem Motto: Entweder ganz oder gar nicht. Und "ganz" fordert einigen zeitlichen und nervlichen Aufwand, welchen man gerne machen sollte, sonst wird es zur Belastung.
Einige haben mittlerweile aus Mangel an Betriebsnachfolgern, wie auch aus dem Sinn heraus "Das rentiert sich nichtmehr" ihre Brennerei aufgelöst, und diesen Schritt werden noch einige tun. Ich persönlich möchte die Gesamtsituation nicht schwarzmalen, sondern einfach eine Weile den Markt beobachten und abwarten. Es geht ja nichts kaputt davon, wenn der Kessel auch mal ein Jahr kalt ist. Ich sage gerne: Was man weit weg wirft, muss man weit wieder her holen!
Habe nur Bedenken, dass die meisten die momentan überschreiben wollen, nun an der Regelung mit den 1,5ha Obstbau- oder 3ha sonstiger landwirtschaftlicher Fläche (also auch Wald) scheitern, die bei Beantragung der Betriebserlaubnis vom Nachfolger vorhanden sein müssen. Angeblich soll eine Gesetzesänderung in Planung sein, aber Papier ist bekanntlich geduldig...

Gruß
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon Waldmichel » So Mär 03, 2019 18:29

mf13597 hat geschrieben:Hallo!
Es ist dir als Kontingents-Abgebender freigestellt, ob deine "Mindestmenge" von 30lA pro Jahr (oder 90 in 3 Jahren) mit eigenen oder zugekauften Rohstoffen abgebrannt wird. Die Regelung mit den eigenen Rohstoffen gilt nur den Nehmenden, d.h. betrifft dich nicht. Mit zugekauftem Wein oder Weinhefe würde das ganze auch ein bisschen schneller gehen, da dort der Ausbeutesatz auf 6Litern ist, und nicht nur bei 3,6 (Wenn du vielleicht keine so große Lust hast, tagelang im Brennhaus zu sitzen :wink: ) Dann hättest du die 30 bzw. 90lA schneller erreicht. Wenn du aber sowieso Most von eigenen Äpfeln hast, tut es ja keinen Abbruch.


Das ist jetzt interessant! Wie schon gesagt, wir haben eigene Äpfel und damit den Rohstoff vor Ort. Aber schlechte Ernten verhageln immer mal wieder die Planungen und es reicht mengenmäßig nicht auf 30L Alkohol. Ich kann also tatsächlich Weinhefe kaufen und die brennen? Auch wenn ich und mein Hof Null Komma Garnichts mit Wein zu tun hat? Klar, der höhere Ausbeutesatz ist auf jeden Fall verlockend! Damit würde ich mir ja einen ganzen Brenntag sparen.


Gruß Mathias
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon mf13597 » So Mär 03, 2019 22:49

Das ist richtig, seit letztem Jahr sind die 3 verschiedenen Brennereiklassen (Obst-, Landwirtschaftlich-, Gewerblich-) weggefallen, bzw. wurden zu einer Klasse zusammengefasst. Somit darf jede Abfindungsbrennerei das brennen, was auf der amtlichen Rohstoffliste steht. Auch beim Abschnitt gibt es keine "abschnittsschädlichen" Rohstoffe mehr. War vorher ein wenig kompliziert, wurde deutlich einfacher mit dem neuen Gesetz.

Da es dir als Kontingents-Abgebender beim Vereinfachten Lohnbrennen freigestellt ist ob du eigene oder zugekaufte Rohstoffe brennst, darfst du daraus resultierend Weinhefe kaufen und verarbeiten. :wink:

Gruß
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon spaßvogel » Mo Mär 04, 2019 7:46

Guten Morgen
Jetzt hab ich auch mal eine Frage an die erfahrenen Brenner .

Lohnbrennen heißt ich bring die Maische zur Betriebstätte mit von dem ich das Kontingent habe und brenn dort alles runter ,die 300 ltr .
Kann ich beliebig viel mal machen , Beispielsweise bei fünf verschiedenen Brennereien ,richtig so ?

Vereinfachtes Lohnbrennen heißt 30ltr brennt der Kontingentvergeber bei sich ,denn Rest brenn ich bei mir ,also die verbleibenden 270 ltr .
Richtig so ?
Kann ich auf diese Art (vereinfachtes Lohnbrennen ) x-beliebige Kontingente bei mir zu Hause brennen ?

Wir brennen bis jetzt halt nur unseres einfaches 300 ltr Kontingent runter ,mehr nicht .

Danke Gruß
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Re: Fragen zum Schnaps brennen

Beitragvon mf13597 » Mo Mär 04, 2019 15:30

Lohnbrennen heißt ich bring die Maische zur Betriebstätte mit von dem ich das Kontingent habe und brenn dort alles runter ,die 300 ltr .
Kann ich beliebig viel mal machen , Beispielsweise bei fünf verschiedenen Brennereien ,richtig so ?


Hallo!

Das ist richtig so, auf diese Weise kannst du beliebig viele Brennereien "runterbrennen". Kenne welche die machen damit 10 Kontingente und mehr pro Jahr. Rechtlicher Hersteller ist der Kontingentsgeber, d.h. auf seinen Namen und seiner Brennereinummer werden die Abfindungsanmeldungen abgegeben (Hierbei wird angekreuzt: "Die Rohstoffe werden im Lohn gebrannt"). Er ist also auch haftbar für eventuelle Steuerschulden (also wenn die Branntweinsteuer nicht bezahlt wird) oder vom Zollamt festgestellte Unregelmäßigkeiten während dem Betrieb. Der Kontingentsabgebende schaut deshalb in der Regel genauer hin, wen er sich im wahrsten Sinne des Wortes ins Haus holt. Seit letztem Jahr wird auch der Lohnbrenner, sprich derjenige der das Verfahren durchführt namentlich erwähnt. Dies war vorher nicht der Fall.
Beim Lohnbrennen ist es egal, ob eigene oder zugekaufte Rohstoffe abgebrannt werden, sprich auch Weinhefe kaufen und abbrennen ist erlaubt.

Vereinfachtes Lohnbrennen heißt 30ltr brennt der Kontingentvergeber bei sich ,denn Rest brenn ich bei mir ,also die verbleibenden 270 ltr .
Richtig so ?


Auch das stimmt. Mindestens 30lA müssen auf den Namen des Kontingentgebers abgebrannt werden. Der Rest, also maximal 270lA können dann an einen anderen Brennereibesitzer abgegeben werden, und auf dessen Anlage zuhause unter dessen Namen abgebrannt werden. In dem Fall ist der Kontingents-Abgeber natürlich raus aus der Geschichte mit Haftung etc... Rechtmässiger Hersteller ist dann der Nehmer bei sich zuhause. Gibt aber ein paar Haken an der Sache:

Vorraussetzungen für den Kontingentnehmer:
-Sein Kontingent muss in diesem Jahr mindestens zu 90% verbraucht sein (also mindestens 270lA abgebrannt)
-Es dürfen in diesem Jahr nur selbsgewonnene Rohstoffe abgebrannt worden sein (also zukaufen ist nicht)
-Auf dem "hergeholten" Kontingent dürfen ebenfalls nur selbstgewonnene Rohstoffe verarbeitet werden.

Funktioniert also leider nicht mit der beliebten Weinhefe-Taktik, in dem Fall muss man wirklich so viele Äpfel oder anderes Obst selber auf den Äckern haben, und dies auch belegen können (mit BG-Bescheiden oder sogar Feldbegehungen wenn es hart auf Hart kommt)

Die Vorraussetzungen für den Kontingents-Abgeber habe ich ein paar Beiträge weiter oben erläutert.


Kann ich auf diese Art (vereinfachtes Lohnbrennen ) x-beliebige Kontingente bei mir zu Hause brennen ?

Nein, das funktioniert leider nicht. Du kannst zu deinen eigenen 300lA maximal weitere 540lA pro Jahr auf deiner Anlage abbrennen, also praktisch 2 "fremde" Kontingenter (2mal270) zusätzlich heimholen. Mehr geht nicht. In Anbetracht des 3 Jahresabschnittes hättest du unter voller Ausnutzung auf deiner Anlage zuhause also theoretisch ein Potenzial von 2520lA (900 "Eigene" + 3Mal 540 "Fremdes"). Allerdings wie gesagt nicht auf einmal, sondern eben beschränkt auf maximal 540 zusätzlich pro Jahr.

Das Vereinfachte Lohnbrennen muss übrigens vom Hauptzollamt genehmigt werden. Die Betriebsgröße des Abgebenden wird dabei unter anderem auch geprüft, wie auch ob der Nehmer nur eigene Rohstoffe abgebrannt hat. Der Antrag fürs Vereinfachte Lohnbrennen sollte rechtzeitig vor geplanten Aktionen gestellt werden, das Hauptzollamt in Stuttgart war diesen Winter ja durchaus überlastet...

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen :D

Gruß
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