TMueller hat geschrieben:marius hat geschrieben:Aber diese Enteignungen sind nur erste Vorboten gegen das was noch kommen wird.
Hallo marius,
wie bewertest du nachfolgenden Beitrag:
der-burokratiewahnsinn-nimmt-weiter-zu-t130656.html
Wozu benötigt das Finanzamt all diese Angaben?
Übrigens habt ihr bei den Abfragen noch den Zensus vergessen. Nach 2011 wird nochmal einer 2021 folgen.
2021 soll u.a. der Gebäude- und Wohnungsbestand der Immobilien abgefragt werden, wie :
Eigentumsverhältnisse, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Heizungsart, Dämmung.
Zusätzlich werden noch sogenannte Wohnungsmerkmale abgefragt: Art der Nutzung, Wohnfläche, Anzahl der Räume, Namen von bis zu zwei Bewohnern und die Zahl der Bewohner.
Und diese Daten werden natürlich gespeichert, egal was sie euch bei der Abfrage erzählen werden.
Auskunft muss erteilt werden, sonst bis zu 5000 Euro Bußgeld :
http://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/__23.html
Mal sehen ob ich die 5000 Euro bezahle und die Auskunft verweigere. Wobei die Strafe vor der Zensusabfrage 2021 sicher deutlich erhöht wird.
Nunja. Der Bürger wird also immer gläserner. Damit läßt sich schonmal der aktuelle Marktwert der Immobilien für den Fiskus ermitteln da der Standort ebenfalls bekannt ist.
Warum der Marktwert für den Fiskus wichtig ist, hatten wir ja schon.