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GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon Eizo » So Nov 23, 2025 20:54

RABE-Profi hat geschrieben:So wird das schon seit 60 Jahren gemacht, und stell Dir vor, das ist ein ungeheurer Saustall, es wächst immer noch Unkraut und die größte Sauerei, die Nutzpflanzen auch, und seit 60 Jahren immer besser.
Man kann es nicht fassen.


Hallo Rabe Profi
erst seit wir auf Öko Bewirtschaftung umgestellt habe, merkt man wie man die Ungräser auch ohne den Chemie Dreck bekämpfen kann.
Wahrscheinlich dein Großvater oder Ur Großvater hatte auch eine ordentliche Landbewirtschaftung, auch ohne Chemie.
Leider merkt man, dass das Wissen das die Vorfahren hatten, den jungen Landwirten vorenthalten wird. Die Chemische Industrie lässt einen glauben, das es ohne nicht geht.
An den Resistenzen (Afu, Glanzkäfer usw.) sieht man das die Wirkung immer nur ein paar Jahre anhält.
Falls welche jetzt wieder mit der Welternährung usw. argumentieren, es dankt Euch keiner wenn Ihr 100dt Weizen und 50dt Raps drescht, die Kohle verdienen immer die anderen.
Und ja, es gibt unter den Ökobauern welche denen man die Lizenz der guten Bewirtschaftung entziehen sollte, aber die gibst aber auch bei den konventionellen.
Wenn ich im Frühjahr sehe wie Kollegen bei starken Wind und hohen Temp. ihre Herbizide ausbringen, da schüttelt man nur den Kopf.
Der teure Wirkstoff sollte doch eigentlich auf die Zielpflanze und nicht in die Luft (Thermik).
Und ja wir hatten vor 25 Jahren auch schon intensiven Ackerbau betrieben. CCC und Vollblütenbehandlung im Raps mit AHL, Ährenbehandlung im Weizen früh morgens bei Tau mit 80-100l Wasser (damals war das noch erlaubt) usw und ja es war schön anzusehen wenn die Bestände top sauber waren, aber unterm Strich sah es anders aus.
Glaub mir ich weiß von ich spreche, ich schimpfe auch nicht über die kon. Kollegen, jeder soll machen was er für richtig hält.
Ich hab im letzten Jahr erst mit einem befreundeten Pflanzenbau Berater gesprochen, das die Raps Erträge bei seinen Mandanten auch stagnieren und niedriger sind als bei uns in den 90zigern. Weil das Wasser immer mehr der begrenzender Faktor bei unseren Böden ist. Drei Wochen Hitze und Trockenheit im Mai-Juni und der ertrag ist hinüber.
Eizo
 
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon Schwabenjung26 » Mo Nov 24, 2025 9:04

Lorch hat geschrieben:Hallo Schwabenjunge,
was da für ökologisch zertifizierte Betriebe steht, gilt für K-Wasser 2 Flächen, auf deutsch, für Flächen mit Erosionsgefahr. Meine Flächen sind nicht erosionsgefährdet, also Klasse 0. Alle meine Flächen sind nicht erosionsgefärdet, trotzdem muß ich für die 80 %ige Bedeckung sorgen, kann das einer verstehen!


Kann ich verstehen, ja.
Du darfst ja dann ab dem 15.1. pflügen, ist es da nicht mehr ausreichend?
Nach dem K-Mais grubbern damit Erntereste oben aufliegen, ab dem 15.1 pflügen.
Wo ist da das Problem?
Und wenn deine Flächen intakt und die Böden in Ordnung wird dein Soja auch wachsen.
Älbler, zwecks Überblick
Schwabenjung26
 
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon difra » Mo Nov 24, 2025 11:41

Lorch hat geschrieben:Hallo Schwabenjunge,
was da für ökologisch zertifizierte Betriebe steht, gilt für K-Wasser 2 Flächen, auf deutsch, für Flächen mit Erosionsgefahr. Meine Flächen sind nicht erosionsgefährdet, also Klasse 0. Alle meine Flächen sind nicht erosionsgefärdet, trotzdem muß ich für die 80 %ige Bedeckung sorgen, kann das einer verstehen!

Hallo Lorch, ich hab jetzt nicht das ganze Thema zurück gelesen:
Wenn du wirklich alle Flächen in K0 hast, also nicht erosionsgefährdet, hast doch mit den Glötz 6 Auflagen kein großes Problem.
Ich weiß jetzt nicht welche Böden du in Nordschwaben hast, denke aber da gibts auch "schwere Böden". Ist in deiner Feldstückskarte unter Info ersichtlich. (auf Feldstück klicken und dann in der Info-Box aufs Auge, da ist dann der Anteil schwerer Boden erfasst.)
Und auf diesem hast doch die Glötz 6 Auflagen erfüllt, wenn du in der Zeit von der Ernte bis zum 01.10. nicht pflügst.
Also, z. B. KM - Ernte am 28.09. : ab 02.10. darfst wieder pflügen, KM Ernte am 10.10.: darfst sofort pflügen.
Kannst auch jetzt noch für deinen MFA 2025 ändern in Anträge, "Änderungen zu Flächendaten" und dort beim jeweiligen Feldstück auf "Bodenbedeckung nach Ernte ... auf schweren Böden".
Rote/gelbe Gebiete, die auch eine Bodenbedeckung bei geplanter Düngung gefordert hätten, gibt es ja nicht mehr in Bayern.
difra
 
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon Lorch » Mo Nov 24, 2025 16:38

Hallo difra,
ich hab jetzt nachgesehen, ich habe lauter schwere Böden u. bin in Erosionsstufe 0. Wenn ich jetzt das mit der "Bodenbedeckung nach Ernte bis 1.10. auf schweren Böden" mache, heißt das, dass auf dieser Fläche die Regel mit der 80 %igen Bodenbedeckung nicht gilt, ich diese Fläche ab dem 1.10. ackern kann u. bis zum Frühjahr so liegen lassen kann?
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon Lorch » Mo Nov 24, 2025 16:54

Hallo Schwabenjung,
wenn ich erst ab dem 15.1. ackern darf, hab ich das Risiko, dass der Boden zu der Zeit gefrohren ist, die Wetterbedingungen erst ein Ackern im März zulassen. Dann bekomme ich meine schweren Böden nichtmehr richtig fein u. die empfindlichen Sojabohnen können nicht richtig gestriegelt werden, vom Wasserverlust garnicht gesprochen.
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon difra » Mo Nov 24, 2025 18:46

Nein, die Vorgabe, daß du auf 80 % der Ackerfläche eine Bodenbedeckung brauchst, bleibt grundsätzlich bestehen, nur hast du sie - auf schwerem Boden - durch den Pflugverzicht von der Ernte bis zum 01.10. auf diesem Feld bereits erfüllt. Genauso, wie wenn du eine Winterkultur oder eine Zwischenfrucht drauf säst. Praktisch gesagt, wird die Zeit des Pflugverzichts vorgezogen.
Und ja: in der praktischen Umsetzung kannst du nach dem 01.10. eine klassische Winterfurche machen und im Frühjahr dann irgendwas anbauen. (bei K0 und ohne rote/gelbe Gebiete!)
Deswegen: Glötz 6 bereitet normalerweise keine nennenswerten Probleme. Bei leichten Böden verwendest den Grubber für die Bodenbearbeitung, es geht nur um den Pflugeinsatz.
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon TS135A » Mo Nov 24, 2025 18:51

difra hat geschrieben:
Kannst auch jetzt noch für deinen MFA 2025 ändern in Anträge, "Änderungen zu Flächendaten" und dort beim jeweiligen Feldstück auf "Bodenbedeckung nach Ernte ... auf schweren Böden".

In Hessen geht das jetzt aber wohl nicht mehr :oops: .
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon Lorch » Mo Nov 24, 2025 20:11

Wenn ich, wie ich es normalerweise mache, nach der Getreideernte grubbere u. eine Zwischenfrucht anbauen, dann hab ich ja nicht gepflügt, gilt das dann auch, kann ich dann auch ab 1.10. ackern u. das gepflügte Feld bis zum Frühjahr "ungeschützt" liegen lassen?
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon difra » Mo Nov 24, 2025 21:25

Erstmals ja, natürlich. Solltest du eigentlich selber rauslesen können aus der Konditionaltätsbroschüre 2025, Seite 17.
Auf schweren Boden erfüllst du die Bodenbedeckung eben im Zeitraum nach der Ernte bis 1.10. durch z. B. deine Zwischenfrucht oder nur grubbern (=mulchende Bodenbearbeitung) und kannst danach eine Winterfurche machen.
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon difra » Mo Nov 24, 2025 21:30

TS135A hat geschrieben:In Hessen geht das jetzt aber wohl nicht mehr :oops: .

Weiß nicht wie es in Hessen ist, musst ausprobieren.
In Bayern hieß es auch immer, dass Änderungen der Winterbegrünung bis 30.09. gemeldet werden müssen. Sei ca. zwei Jahren lässt sich diese bis Neujahr selber im Ibalis ändern, danach nur über den Sachbearbeiter.
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon Lorch » Di Nov 25, 2025 7:54

Hallo difra,
das war ja ein richtig guter Tipp, danke dir dafür.
Gruß
Lorch
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon AEgro » Mi Dez 03, 2025 13:18

Studie überrascht
Humusgehalt in ökologischen und konventionellen Ackerböden identisch!
https://www.topagrar.com/acker/news/hum ... au_2122025

Die Schlagzeile über der eigentlichen Überschrift, dass es überraschend wäre, dassder Humiusgehalt identisch ist,
zeigt doch schon, dass oft so geforscht wird, wie es nacher rauskommen soll.

Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon MF4355 » Do Dez 04, 2025 10:29

Bei uns an der Uni wurden damals die Versuchsgüter miteinander verglichen. Auch nach zwölf Jahren Umstellungszeitraum konnte keine signifikante Erhöhung der Biodiversität auf den Ackerflächen nachgewiesen werden (was erwartet worden war).
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon mogwai » Fr Dez 05, 2025 9:25

Sie wurde aber anscheinend auch nicht weniger, was viele hier aber erwarten bzw meinen zu glauben. Ergo, sinnloses gegenseitigrs Bashing.
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Re: GLÖZ-Regeln für Bio-Betriebe

Beitragvon Agrohero » Fr Dez 05, 2025 15:46

mogwai hat geschrieben:Sie wurde aber anscheinend auch nicht weniger


Das dümmste überhaupt was ich zu diesem Thema bisher gelesen habe!
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