DWEWT hat geschrieben:Schon die Überschrift in dem verlinkten Beitrag ist irreführend. Die US Behörde hat bestätigt, dass "bei sachgemäßer Anwendung" kein Risiko besteht. Leider ist jedoch auf dem "Beipackzettel" kein Hinweis auf eine "sachgemäße Anwendung" zu lesen. Man beachte bitte genau die Wortwahl. Denn "Anwendungshinweise" sind vor dem Gesetz nicht gleichzusetzen mit "sachgemäßer Anwendung"!
Also diese Argumentation ist schon sehr schwach auf der Brust. Denn diese Aussage beinhatet einfach die Tatsache, dass man die Auswirkungen einer sachgerechten Anwendung untersucht. Diese hat man um Sicherheitsfaktoren ergänzt (Standard: Mindestens Faktor 100) und zusätzlich durch epidomologische Stuiden das abgesichert.Natürlich kann niemand jedes Risko bei einer unsachgemäßen Anwendung ausschließen. Da benutzt es eienr vielleicht als Hautcreme. oder als Wasserenthärterin seinem Leitungssystem (Verbindung wurde ursprünglich als Wasserenthärter hergestellt).
Wie sieht es übrigens mit Stoffen wie Salz oder Wasser aus. Da kann auch niemand Risiken bei unsachgemäßer Anwendung ausschließen. Sind doch schon Leute sowohl an Salzvergiftung als auch an Wasservergiftung gestorben. Da ist übrigens die sachgemäße Anwendung auch nicht wirklich definiert.