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Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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312 Beiträge • Seite 3 von 21 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 21
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Mo Dez 05, 2022 10:00

difra hat geschrieben:
Auf Greeningflächen darf es überhaupt nicht eingesetzt werden.


Hallo zusammen,
stimmt nur teilweise:
Auf Greeninng Flächen Brache oder auch Leguminosen ist natürlich Pflanzenschutzmitteleinsatz und damit auch Glyphosat nicht erlaubt, aber bei z. B. Greening als Zwischenfruchtanbau darf man natürlich zur nächsten Hauptkultur Glyhosat einsetzen.
Zitat aus dem Merkblatt:
    Im Antragsjahr nach Vorkultur bzw. bei Untersaaten bis zur
    Vorbereitung/Aussaat der nächsten Hauptkultur
    ist keine mi-
    neralische N-Düngung, keine Anwendung von Pflanzen-
    schutzmitteln und keine Aufbringung von Klärschlamm zu-
    lässig.

Praktisch gesagt darf man die Zwischenfrucht nicht explizit abspritzen, aber ein Glyphosateinsatz nach der ZR-Saat z.B. ist möglich. Oder auch z. B. nach einem vorherigen Walzen-Arbeitsgang (=Vorbereitung der Aussaat). Die Beurteilung einer Spritzung als erster Arbeitsgang ist wahrscheinlich diskussionswürdig :wink:
In Wasserschutzgebieten ist Glyphosat allerdings seit Sept. 21 immer tabu.
VG


Diskussionswürdig ist da in meinen Augen gar nix. Aber das darf gerne jeder selber ausprobieren...
https://www.agrarheute.com/pflanze/zwis ... gen-441334
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Was morgen ist, das ist erst morgen.
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon 240236 » Mo Dez 05, 2022 10:13

Kleinbauer: Da steht: Kein Glyphosat vor der Saat. Vor welcher Saat? Die von der Zwischenfrucht, oder der Hauptfrucht. So wie ich es immer interpretiert und verstanden habe, darf man die Zwischenfrucht in Problemfällen mit Glyphosat abspritzen, wenn man vorher z. B mal mit der Walze drübergefahren ist, denn das zählt dann schon zur Bodenbearbeitung der Hauptfrucht.
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Kleinbauer2.0 » Mo Dez 05, 2022 10:29

240236 hat geschrieben:Kleinbauer: Da steht: Kein Glyphosat vor der Saat. Vor welcher Saat? Die von der Zwischenfrucht, oder der Hauptfrucht. So wie ich es immer interpretiert und verstanden habe, darf man die Zwischenfrucht in Problemfällen mit Glyphosat abspritzen, wenn man vorher z. B mal mit der Walze drübergefahren ist, denn das zählt dann schon zur Bodenbearbeitung der Hauptfrucht.


Natürlich vor der Saat der Hauptfrucht. Wie gesagt: mir ist es ja egal, aber das o.g. Beispiel zeigt doch, dass die Behörden da keinen Spaß verstehen...
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Mad » Mo Dez 05, 2022 10:43

In Hessen steht in sämtlichen amtlichen Erklärungen, dass sich das PSM-Verbot auf das Antragsjahr bezieht. Und zwar von der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.12. Früher galt die Regelung bis zum 15.02., entsprechend dem Zeitraum, in dem die ZF auf der Fläche verbleiben muss. Die Zeiträume beißen sich zwar, bieten dem Landwirt allerdings eine eindeutige Vorgabe.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Terreblanche » Mo Dez 05, 2022 14:50

Natürlich hab ich keine Greening Fläche abgespritzt, sondern Flächen auf denen danach Wintergetreide eingesät worden ist, Vorfrucht war ebenfalls Getreide.
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon langholzbauer » Mo Dez 05, 2022 18:32

Hast Du die Indikation " Wurzelunkräuter" bzw. Quecke in der Schlagdoku vergessen?
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Terreblanche » Mo Dez 05, 2022 20:52

langholzbauer hat geschrieben:Hast Du die Indikation " Wurzelunkräuter" bzw. Quecke in der Schlagdoku vergessen?


Ja, hab das nicht reingeschrieben.
Dürfte aber nicht relevant sein, da ich Mulchsaat durchführte ?
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon 240236 » Mo Dez 05, 2022 21:08

Terreblanche hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Hast Du die Indikation " Wurzelunkräuter" bzw. Quecke in der Schlagdoku vergessen?


Ja, hab das nicht reingeschrieben.
Dürfte aber nicht relevant sein, da ich Mulchsaat durchführte ?
Das ist schon relevant, denn du must dokumentieren, daß du dem Problem mit den Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes nicht Herr geworden bist. Wie ist die Kontrolle abgelaufen. Wollte der die Dokumentation sehen? Hat der auch den Acker begutachtet und nach Problemunkrätern gesucht? Mulchsaat ist noch kein Freibrief für den Glyphosateinsatz. Bei mir hatte es im letzten Jahr mein Getreide verhagelt. Auf einer nichst so stark geschädigten Fläche ließ ich die Gerste stehen und habe sie dann gedroschen. Habe dann die Fläche auflaufen lassen und gegrubbert. Danach ist noch einmal eine Menge aufgelaufen. Habe dann gemeint, daß ich diese mit Glyphosat abspritze. Mein Lagerhaus hat mich abgeraten. Habe dann den Pflanzenbauberater angerufen und dieser ist auch gekommen und hat gesagt, daß das noch kein Problemfall ist und das dies den Einsatz nicht erlaube. Dann habe ich meine Zwischenfrucht angebaut und lies die Fläche bis zum Frühjahr so. Wenn alle Versuche dann im Frühjahr scheitern, daß man mein Problem nicht mit mechanischer Bearbeitung in den Griff bekommt, dann wäre ich berechtigt gewesen für einen Glyphosateinsatz.
Zuletzt geändert von 240236 am Mo Dez 05, 2022 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon langholzbauer » Mo Dez 05, 2022 21:10

Gefahr erkannt!
Nix für ungut!

Wo macht Ihr Eure Weiterbildung Sachkunde Pflanzenschutz?

Normal sollte heute eigentlich jeder Anwender vor Ort auch deutlich die legalen Zielorganismen nennen können. :?:
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon böser wolf » Di Dez 06, 2022 7:41

Also ich halte die ganze Geschichte für ein Märchen!

Denn wenn , dann gibt es kein Bußgeldverfahren in so einem Fall, sondern min. 3% Prämienabzug als ahnende Maßnahme.
In dem beschriebenen Fall noch höhere Sanktionen, weil logischer Vorsatz unterstellt wird !

Es wurde nun schon mehrere Male nach dem Ablauf der Prüfung und anderer Umstände gefragt, die noch nicht von dir beantwortet wurden .
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Terreblanche » Di Dez 06, 2022 9:51

Wie die Prüfung ablief kann ich selbst nicht genau sagen, ich war ja nicht dabei.
Der hat sich die Flächen angesehen ohne mich. Die Dokumentationen hab ich ihm zukommen lassen, nachdem er es verlangt hat.
Ich lebte in der Annahme Mulchsaat allein sei Grundlage genug für Glyphosateinsatz. So wie sich der Prüfer artikuliert hat muß ich das auch so verstehen.
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon böser wolf » Di Dez 06, 2022 10:49

Terreblanche hat geschrieben:Wie die Prüfung ablief kann ich selbst nicht genau sagen, ich war ja nicht dabei.
Der hat sich die Flächen angesehen ohne mich. Die Dokumentationen hab ich ihm zukommen lassen, nachdem er es verlangt hat.
Ich lebte in der Annahme Mulchsaat allein sei Grundlage genug für Glyphosateinsatz. So wie sich der Prüfer artikuliert hat muß ich das auch so verstehen.



Welcher Prüfer Bzw von welcher Behörde?
Prüfung auf Grund einer Anzeige?
Vielleicht Behandlung einer nichtzielfäche ?
Das kann sehr schnell mal ungewollt passieren .Ist mir selber schon so ergangen , dann aber schnell beim ersten sichtbar werden des absterbeprozess die grasnarbe abschieben.
Ganz ehrlich, manchmal verstehe ich auch meine berufskollegen nicht warum sie die Flächen nach dem glyposieren wochenlang den blicken vieler kritischer Augen präsentieren bevor sie mit der Bearbeitung beginnen .......
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Todde » Di Dez 06, 2022 11:22

Bußgeldverfahren stammen ja nicht von landwirtschaftlichen Behörden, müssten also vom Landkreis laufen.
Warum schickt man denen seine Ackerschlagdatei? Die müssen die Gründe vorlegen und man muss erst einmal überhaupt keine Auskunft geben. Für sowas hat man einen Anwalt, der regelt das.

Wenn natürlich nicht-ziel-Flächen betroffen sind durch Fehlbehandlung, dann hilft aber auch kein Anwalt, da wäre die Investition in gute Spritztechnik und das Abwarten auf Windstille immer die bessere Variante.
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Terreblanche » Di Dez 06, 2022 13:48

Vom LAndwirtschaftsamt kam einer, der bei einer Durchfahrt die abgespritzten Flächen gesehen hat.
Der hat mich angesprochen darauf, als ich gerade einer der Flächen gegrubbert habe.
Kann sein, daß mich da jemand angezeigt hat, wenn, dann vermutlich ein lieber Berufskollege. Eine Fläche fehlbehandelt habe ich nicht.
Der voM LWA sagte dann er wird "prüfen" ob die Behandlung zulässig war und verlangte das Einreichen der Dokumentation.
Jetzt kam vom Landratsamt der Bescheid über die Eröffnung des Strafverfahrens.
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Re: Glyphosat Zulassung - Verlängerung in Sicht

Beitragvon Terreblanche » Di Dez 06, 2022 13:50

Nach der Spritzung im September hat es wochenlang nur geregnet ohne dass es genügend abtrocknete um das Wintergetreide einzusäen. Das sind lT Böden.
Aber ich weiß ja, meine Berufskollegen sind all " Top Landwirt des jahres"
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