difra hat geschrieben:Auf Greeningflächen darf es überhaupt nicht eingesetzt werden.
Hallo zusammen,
stimmt nur teilweise:
Auf Greeninng Flächen Brache oder auch Leguminosen ist natürlich Pflanzenschutzmitteleinsatz und damit auch Glyphosat nicht erlaubt, aber bei z. B. Greening als Zwischenfruchtanbau darf man natürlich zur nächsten Hauptkultur Glyhosat einsetzen.
Zitat aus dem Merkblatt:Im Antragsjahr nach Vorkultur bzw. bei Untersaaten bis zur
Vorbereitung/Aussaat der nächsten Hauptkultur ist keine mi-
neralische N-Düngung, keine Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln und keine Aufbringung von Klärschlamm zu-
lässig.
Praktisch gesagt darf man die Zwischenfrucht nicht explizit abspritzen, aber ein Glyphosateinsatz nach der ZR-Saat z.B. ist möglich. Oder auch z. B. nach einem vorherigen Walzen-Arbeitsgang (=Vorbereitung der Aussaat). Die Beurteilung einer Spritzung als erster Arbeitsgang ist wahrscheinlich diskussionswürdig
In Wasserschutzgebieten ist Glyphosat allerdings seit Sept. 21 immer tabu.
VG
Diskussionswürdig ist da in meinen Augen gar nix. Aber das darf gerne jeder selber ausprobieren...
https://www.agrarheute.com/pflanze/zwis ... gen-441334