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Terreblanche hat geschrieben:Jetzt kam vom Landratsamt der Bescheid über die Eröffnung des Strafverfahrens.
Terreblanche hat geschrieben:Vom LAndwirtschaftsamt kam einer, der bei einer Durchfahrt die abgespritzten Flächen gesehen hat.
Der hat mich angesprochen darauf, als ich gerade einer der Flächen gegrubbert habe.
Kann sein, daß mich da jemand angezeigt hat, wenn, dann vermutlich ein lieber Berufskollege. Eine Fläche fehlbehandelt habe ich nicht.
Der voM LWA sagte dann er wird "prüfen" ob die Behandlung zulässig war und verlangte das Einreichen der Dokumentation.
Jetzt kam vom Landratsamt der Bescheid über die Eröffnung des Strafverfahrens.
Botaniker hat geschrieben:Wenn man hartnäckige Wurzelunkräuter mit Glypho bekämpfen will, ist es durchaus sinnvoll mit der Bodenbearbeitung zu warten bis das Zeug gelb ist. Sieht nicht schön aus, lässt sich aber manchmal nicht vermeiden.
Todde hat geschrieben:Bußgeldverfahren stammen ja nicht von landwirtschaftlichen Behörden, müssten also vom Landkreis laufen.
Warum schickt man denen seine Ackerschlagdatei? Die müssen die Gründe vorlegen und man muss erst einmal überhaupt keine Auskunft geben. Für sowas hat man einen Anwalt, der regelt das.
Wenn natürlich nicht-ziel-Flächen betroffen sind durch Fehlbehandlung, dann hilft aber auch kein Anwalt, da wäre die Investition in gute Spritztechnik und das Abwarten auf Windstille immer die bessere Variante.
Todde hat geschrieben:Terreblanche hat geschrieben:Jetzt kam vom Landratsamt der Bescheid über die Eröffnung des Strafverfahrens.
Da muss ja dann drin stehen was Dir vorgeworfen wird.
Die Kammer kam nur als Kontrollbehörde.
Das stimmt schon. Das ist aber kein Freibrief für den Standarteinsatz.michael97 hat geschrieben:https://www.agrarheute.com/pflanze/pflanzenschutz-zulassung-glyphosat-um-jahr-verlaengert-601089
um ein Jahr verlängert
AEgro hat geschrieben:In BW ist das Landratsamt die sogen. " Untere Landwirtschaftsbehörde ".
Nicht jedes Landratsamt unterhält aber eine Abteilung " Landwirtschaftsamt ".
Die Aufgaben könne auch einem anderen Amt/Abteilung des Landratsamts zugeordnet sein - z. B. dem Amt für Bau und Umwelt.
Dann ists ganz haarig.
Der Amtsleiter ist dann ein x-beliebiger Beamter, der wohl in den seltensten Fällen was mit Landwirtschaft am Hut hat.
Gruß AEgro
240236 hat geschrieben:Das stimmt schon. Das ist aber kein Freibrief für den Standarteinsatz.michael97 hat geschrieben:https://www.agrarheute.com/pflanze/pflanzenschutz-zulassung-glyphosat-um-jahr-verlaengert-601089
um ein Jahr verlängert
Terreblanche hat geschrieben:AEgro hat geschrieben:In BW ist das Landratsamt die sogen. " Untere Landwirtschaftsbehörde ".
Nicht jedes Landratsamt unterhält aber eine Abteilung " Landwirtschaftsamt ".
Die Aufgaben könne auch einem anderen Amt/Abteilung des Landratsamts zugeordnet sein - z. B. dem Amt für Bau und Umwelt.
Dann ists ganz haarig.
Der Amtsleiter ist dann ein x-beliebiger Beamter, der wohl in den seltensten Fällen was mit Landwirtschaft am Hut hat.
Gruß AEgro
Richtig.
Bei mir kam der Bescheid vom Ausländeramt.
Da steht drin, daß ich Glyphosat ohne vorliegende Situation angewendet hätte.
Mehr weiß ich bis jetzt auch nicht.
böser wolf hat geschrieben:
Bei mir kam der Bescheid vom Ausländeramt.
Da steht drin, daß ich Glyphosat ohne vorliegende Situation angewendet hätte.
Mehr weiß ich bis jetzt auch nicht.
Und, wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
210ponys hat geschrieben:@ allgaier81 kann das jeder in dem Baumarkt kaufen?
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