Laut web.de wird der "Härtefall" so beschrieben:
Hinzu kommt eine Härtefallregelung, also eine Klausel für besondere Ausnahmefälle: Wenn zum Beispiel ein Kind alleine nach Deutschland geflohen und schwer krank ist, hat es Chancen, die Eltern nachholen zu dürfen.
Eine solche Klausel gibt es schon im Gesetz, in Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes. Allerdings ist sie mit hohen Hürden verbunden. Im gesamten vergangenen Jahr profitierten davon weniger als 100 Angehörige von subsidiär Geschützten.
Eine weitere Klausel soll greifen: Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz. Dort ist geregelt, dass die Bundesländer aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufnehmen können. Auf dieser Basis gab es in der Vergangenheit Extra-Kontingente zur Aufnahme von Syrern.
Doch auch die waren nach Ansicht von Asylexperten nur bedingt erfolgreich. Denn Angehörige oder andere Bürgen mussten sich verpflichten, den kompletten Lebensunterhalt für jene zu zahlen, die so ins Land kamen.
Ohne es weiter zu prüfen, weiss ich nicht, in wie weit das auch stimmt...