Wenn sich einer als kleinerzeuger einstufen lässt der ist ja weder an das Greening noch an CC gebunden laut lwk Niedersachsen:
Kleinerzeugerregelung: Wer sich der Regelung zum Kleinerzeuger anschließt, für den gelten die CrossCompliance-Verpflichtungen und die Greeningauflagen nicht. Diese Regelung sieht eine Antragsfläche von mind. 1 ha und einer max. Auszahlungshöhe von 1.250 € pro Betrieb vor.
Ein solcher Betrieb kann ja eigentlich mit den Grünland verfahren wie er will oder sehe ich das falsch?
