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Gründlandumbruch

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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178 Beiträge • Seite 7 von 12 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 ... 12
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon NobbyNobbs » Mo Dez 29, 2014 15:22

Wer aus Hessen ist und bis Oktober diese Anträge für die HALM-Geschichten im Bereich Grünland abgegeben hat (wohl am häufigsten "Grünlandextensivierung"), der ist eh in die Falle getappt und darf alleine schon deswegen kein Grünland mehr umbrechen. Nicht anders war es ja auch beim HIAB. Es heißt dann irgendwie so wie, "Der Grünlandanteil im Betrieb darf nicht abnehmen, Flächentausch ist nicht möglich".
Wie ist das aber nun, wenn man Grünland zupachtet, sprich, ich mehr als relative 100 % Grünland habe? Darf ich dann ohne Flächentausch auf Antrag wieder auf die ursprünglichen 100 % reduzieren?
Beim Recherchieren habe ich zudem Folgendes gefunden:

Antragsfristen HALM für das Wirtschaftsjahr 2015/16
HALM-Zuwendungs-Anträge müssen bis zum 01. Oktober 2014 bei der Bewilligungsstelle des Landkreises eingereicht werden.
Zuwendungsbescheide werden bis Ende 2014 zugeschickt.
Bis zum 15. Mai 2015 muss durch den Landwirt zusätzlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Falls kein Auszahlungsantrag gestellt wird, verfallen die Zuwendungsanträge.
Die Auszahlungsbescheide und Auszahlungen erfolgen im Frühjahr 2016.


Bedeutet das etwa, dass man da unter Umständen noch rauskommt? Auch ich habe auf einige Flächen bis 31.12. HIAB laufen und gleich im September zu dem sehr sinnvollen C1 die Grünlandextensivierung auf diese Flächen mit beantragt. Damals habe ich noch keinen Gedanken an den Umbruch verschwendet, heute würde ich es lieber gleich als morgen machen.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon angusy » Mo Dez 29, 2014 15:29

NobbyNobbs hat geschrieben:Zuwendungsbescheide werden bis Ende 2014 zugeschickt.


Off-Topic, aber ich habe noch keinen gesehen!

Gut, es sind ja auch noch gut 56 Stunden!
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon nebenerwerbslandwirt » Mo Dez 29, 2014 15:30

Wie sieht es denn eigentlich mit Flächen aus, die ihren Grünlandstatus (GL) erst seit 2011 oder 2012 haben, weil damals ein NC-Wechsel innerhalb des Bereichs "GL - Grünland" stattgefunden hat (z.B. von Ackergras auf Kleegras).

(vgl. Seite 5, 6. Grünlandstatus 2014 http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/a ... ng_fnn.pdf)

Dürfen diese Fläche dann aus Bestandschutzgründen innerhalb der 5-Jahres-Frist noch weiter mit einem GL-Nutzungscode beantragt werden ohne dass sie einen Dauergrünlandstatus erhalten?
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon NobbyNobbs » Mo Dez 29, 2014 15:37

angusy hat geschrieben:
NobbyNobbs hat geschrieben:Zuwendungsbescheide werden bis Ende 2014 zugeschickt.


Off-Topic, aber ich habe noch keinen gesehen!

Gut, es sind ja auch noch gut 56 Stunden!



By the way: Ich auch nicht. Ich habe seit September überhaupt nichts mehr gehört. Und in Hadamar versuche ich seit 2 Wochen irgendjemanden Fähiges zu erreichen mit dem ich mal in die Materie eintauchen kann. Irgendwie haben die es aber seitdem nicht mehr mit Arbeiten gehabt. :D Wie stand an der Tür ? "...bis... aus organisatorischen Gründen geschlossen" :D
Kannst du mir inhaltlich weiter helfen? Wie interpretierst du meinen letzten Beitrag?
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Tobi. » Mo Dez 29, 2014 15:40

Habe auch den Eindruck dass aufgrund des drohenden Umbruchverbots hier einige Flächen panikartig dran glauben mussten, die sonst sicher noch Wiese wären. War in diesem nassen Jahr besonders schön zu beobachten. War halt nicht umsonst "nur" Wiese...

Glaube schon, dass wir hier ohne Umbruchverbot unterm Strich noch mehr Grünland hätten als jetzt...
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon angusy » Mo Dez 29, 2014 15:42

NobbyNobbs hat geschrieben:
angusy hat geschrieben:
NobbyNobbs hat geschrieben:Zuwendungsbescheide werden bis Ende 2014 zugeschickt.


Off-Topic, aber ich habe noch keinen gesehen!

Gut, es sind ja auch noch gut 56 Stunden!



By the way: Ich auch nicht. Ich habe seit September überhaupt nichts mehr gehört. Und in Hadamar versuche ich seit 2 Wochen irgendjemanden Fähiges zu erreichen mit dem ich mal in die Materie eintauchen kann. Irgendwie haben die es aber seitdem nicht mehr mit Arbeiten gehabt. :D Wie stand an der Tür ? "...bis... aus organisatorischen Gründen geschlossen" :D
Kannst du mir inhaltlich weiter helfen? Wie interpretierst du meinen letzten Beitrag?



Nein, leider nicht. Alles was mit "Grünland....." anfängt, überblättere ich sofort.

...außer hier :wink:

Aber eigentlich handelt es sich ja um eine rein formale Frage, die mit Grünland ja erst einmal gar nichts zu tun hat:

Ich finde die Wortwahl in Deinem Zitat schon seltsam. Wie kann denn ein Antrag verfallen? Der Bescheid könnte m.E. verfallen.
Eine Dich bindende Verwaltungsanweisung existiert ja nur mit Bescheid. Sollte dieser wirklich verfallen, dann gäbe es nach meiner Interpretation auch keine Bindung mehr.
Wenn aber wirklich der Antrag verfällt, würde der Bescheid mit der bindenden Wirkung bestehen bleiben. Das verstehe wer will!

Aber wahrscheinlich ist es wieder mal alles ganz anders.....
Zuletzt geändert von angusy am Mo Dez 29, 2014 15:55, insgesamt 2-mal geändert.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
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Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon NobbyNobbs » Mo Dez 29, 2014 15:49

angusy hat geschrieben:
By the way: Ich auch nicht. Ich habe seit September überhaupt nichts mehr gehört. Und in Hadamar versuche ich seit 2 Wochen irgendjemanden Fähiges zu erreichen mit dem ich mal in die Materie eintauchen kann. Irgendwie haben die es aber seitdem nicht mehr mit Arbeiten gehabt. :D Wie stand an der Tür ? "...bis... aus organisatorischen Gründen geschlossen" :D
Kannst du mir inhaltlich weiter helfen? Wie interpretierst du meinen letzten Beitrag?

Nein, leider nicht. Alles was mit "Grünland....." anfängt, überblättere ich sofort.

...außer hier :wink:



Dann wünsche ich mir jetzt einen Mad oder Ulikum herbei.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon angusy » Mo Dez 29, 2014 15:56

NobbyNobbs hat geschrieben:

Dann wünsche ich mir jetzt einen Mad oder Ulikum herbei.


Du hast Wini vergessen! :lol:

Grünlandumbruch: Da ist er doch mit seinem Pflug, schon per Definition Experte :klug:
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon steel. » Mo Dez 29, 2014 17:34

Was Grünlandumbruch angeht, ist doch alles lückenlos geklärt. Ich weis nicht warum da noch Fragen offen sind.
Wer wegen ein paar Euros diverse Programme wie unter anderem Kulap und ähnlichen Quatsch abgeschlossen hat, hat Pech gehabt. Man sollte sich vorher informieren und die Beschränkungen ( jahrelanger Umbruchverbot ) mit seiner Unterschrift auch aktzeptieren.

Ausser der Betriebsprämie schliesse ich seit vielen Jahren nichts mehr von diesem Kram ab. Nicht nur wegen den Knebelverträgen dieser Programme, sondern auch durch die Warscheinlichkeit der Betriebsprüfungen, die durch diese abgeschlossenen freiwilligen Programme, um ein vielfaches höher ist.
Wer aufgrund irgendwelcher freiwilliger Programme nicht mehr umbrechen kann, hat diese erhaltene Prämie verzehnfacht in den Wind geschossen, durch den erheblichen Minderwert der Grundstücke ( statt Acker :arrow: Dauergrünland ).
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Mad » Mo Dez 29, 2014 18:47

NobbyNobbs hat geschrieben:
Antragsfristen HALM für das Wirtschaftsjahr 2015/16
HALM-Zuwendungs-Anträge müssen bis zum 01. Oktober 2014 bei der Bewilligungsstelle des Landkreises eingereicht werden.
Zuwendungsbescheide werden bis Ende 2014 zugeschickt.
Bis zum 15. Mai 2015 muss durch den Landwirt zusätzlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Falls kein Auszahlungsantrag gestellt wird, verfallen die Zuwendungsanträge.
Die Auszahlungsbescheide und Auszahlungen erfolgen im Frühjahr 2016.



Ich würde sagen: Ob du die Kohle mitnimmst oder da lässt ist egal. "Ein Vertrag sie zu knechten."
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon NobbyNobbs » Mo Dez 29, 2014 18:50

Mad hat geschrieben:
Ich würde sagen: Ob du die Kohle mitnimmst oder da lässt ist egal. "Ein Vertrag sie zu knechten."


Und das gilt es erst einmal zu klären. Die Definition ist schwammig. Wenn kein AUSZAHLUNGSantrag gestellt wird, verfallen die ZUWENDUNGSanträge.
Aber eines ist gewiss: Wetten, die wissen's selbst erst mal nicht? :lol:
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Grenzwächter » Mo Dez 29, 2014 19:02

Es kommen jetzt viel zu viele neue Vorschriften auf uns und die Ämter zu. Ich würde mal sagen so mancher Landwirt weiß im Moment mehr als manch ein Mensch vom Amt. ;-) Das Problem dabei ist nur, der Landwirt hat nich die Zügel in der Hand. Deswegen Ruhe bewahren.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Mad » Mo Dez 29, 2014 19:11

NobbyNobbs hat geschrieben:
Mad hat geschrieben:
Ich würde sagen: Ob du die Kohle mitnimmst oder da lässt ist egal. "Ein Vertrag sie zu knechten."


Und das gilt es erst einmal zu klären. Die Definition ist schwammig. Wenn kein AUSZAHLUNGSantrag gestellt wird, verfallen die ZUWENDUNGSanträge.
Aber eines ist gewiss: Wetten, die wissen's selbst erst mal nicht? :lol:


Da müssen wir aufpassen. Wenn das Schule macht, erwartet uns das auch noch beim GA.

Aber Antrag und Vertrag sind halt 2 verschiedene paar Schuhe. Im Zweifel wird man sich immer auf den bestehenden Vertrag berufen. Ob du das Geld bekommen hast oder nicht. ;)
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon steel. » Di Dez 30, 2014 10:29

NobbyNobbs hat geschrieben:Aber eines ist gewiss: Wetten, die wissen's selbst erst mal nicht? :lol:


Keine Sorge, die wissen sehr genau Bescheid. Und jeder der seine abgeschlossenen Verträge kennt + halbwegs mit Google umgehen kann weiss ebenso Bescheid.
Nur die vermeintlich schlausten Bauern stehen mal wieder mit beiden Beinen auf dem Schlauch und haben keinerlei Plan. :mrgreen:
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Marian » Di Dez 30, 2014 11:27

Also ich persönlich (ich sage hier niemandem was er machen soll) würde es auf Grund der schwammigen Auslegung so interpretieren, dass wenn ich keinen Auszahlungsantrag stelle, der Vertrag als solcher nicht zustande kommt. Mir würde es reichen um einen Umbruch zu riskieren (habe hier in NRW schon eher mit rigorosem Umbruchverbot zutun gehabt und manche Schote miterleben müssen); Wenn gleich ich mit meinem LW Fachanwalt kurz referieren würde was er im Falle eines Falles daraus machen kann...
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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