Wer aus Hessen ist und bis Oktober diese Anträge für die HALM-Geschichten im Bereich Grünland abgegeben hat (wohl am häufigsten "Grünlandextensivierung"), der ist eh in die Falle getappt und darf alleine schon deswegen kein Grünland mehr umbrechen. Nicht anders war es ja auch beim HIAB. Es heißt dann irgendwie so wie, "Der Grünlandanteil im Betrieb darf nicht abnehmen, Flächentausch ist nicht möglich".
Wie ist das aber nun, wenn man Grünland zupachtet, sprich, ich mehr als relative 100 % Grünland habe? Darf ich dann ohne Flächentausch auf Antrag wieder auf die ursprünglichen 100 % reduzieren?
Beim Recherchieren habe ich zudem Folgendes gefunden:
Antragsfristen HALM für das Wirtschaftsjahr 2015/16
HALM-Zuwendungs-Anträge müssen bis zum 01. Oktober 2014 bei der Bewilligungsstelle des Landkreises eingereicht werden.
Zuwendungsbescheide werden bis Ende 2014 zugeschickt.
Bis zum 15. Mai 2015 muss durch den Landwirt zusätzlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Falls kein Auszahlungsantrag gestellt wird, verfallen die Zuwendungsanträge.
Die Auszahlungsbescheide und Auszahlungen erfolgen im Frühjahr 2016.
Bedeutet das etwa, dass man da unter Umständen noch rauskommt? Auch ich habe auf einige Flächen bis 31.12. HIAB laufen und gleich im September zu dem sehr sinnvollen C1 die Grünlandextensivierung auf diese Flächen mit beantragt. Damals habe ich noch keinen Gedanken an den Umbruch verschwendet, heute würde ich es lieber gleich als morgen machen.



