Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Feb 12, 2026 9:16

Gründlandumbruch

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
178 Beiträge • Seite 5 von 12 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 12
  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon NobbyNobbs » Di Dez 23, 2014 11:22

Fortschritt hat geschrieben:Ich bin ja auch gegen zuviel staatl. Regulierung,bei uns hier aber haben jetzt einige übertrieben,nachdem die FRIST am 31.12 abläuft,es wurde alleS gepflügt was ging,oder noch schlimmer richtiges eher feuchtes Dauergrünland gefräst ,und überall Roggen teilweise reingeschmiert,da man ja noch den Ackerstatus erreichen kann !
Von ursprünglich 65%bis 70% Grünland hat man doch schon das Verhältnis in den letzten 15 bis 20Jahre umgekehrt,diese ,ja man muß schon sagen krankhafte Aktivität geht mir denn doch zu weit,mit dem Greening bekommen ja alle Probleme ,die auf gedeih und Verderb Silomais benötigen,sei es für die gewaltig gewachsenen Milchviehbestände,außerdem denn noch mit angeschlossenen ,wohl noch 2 weiteren geplanten Hofbiogas Anlagen der 75Kw Klasse,alles braucht Mais und Gülle,,,,

Ich bin eigentl. voll auf der Seite der jetzt noch tüchtig arbeitenden Landwirte mit den hoffentl. Zukunftsbetrieben,und gegen die regulierenden ,meistens von grünen Agraministern (Beispiel Meyer) Maßnahmen,und dem blödem Greening der EU
Aber jetzt haben einige Landwirte,ja ,natürlich aufgrund des Umbruchverbotes,und des einzuhaltenden Greenings doch überzogen...
Als ich hier in der Kreis Zeitung am 18.12 gelesen habe das Grünlandumbruch bis zum 31.12 möglich ist ,hab ich nur gedacht,naja,wer will jetzt,bei den Niederschlägen ,vor Weihnachten schon noch was umbrechen,geschweige denn Roggen säen,,,,ich war echt von den Socken !!!


Ganz ehrlich, die Politik hat sich in den letzten Jahren einfach ein Eigentor geschossen. Das Verhängnis des größten Teils des Grünlandes welches in den letzten Jahren umgebrochen wurde (und gerade aktuell unter grenzwertigen Bedingungen gedreht wird) ist der Politik in diese Richtung geschuldet. Ich sehe es ja an mir: Ich habe 15, 20 ha "ackerfähiges" Grünland draußen, das ich gerade noch liebend gerne ummachen würde wenn ich könnte. Da herrscht draußen erst mal die Meinung, "alles umbrechen, sonst geht's nie mehr, einsäen können wir immer wieder". Diese Hektik hätte man nicht, wäre es uns überlassen, was man MIT DEM EIGENEN LAND macht. Wenn ich ständig Restriktionen rein packe und mit allem Stumpfsinn darauf hin arbeite das Grünland zu "schützen", dann brauche ich mich nicht wundern wenn jede Gesetzeslücke oder letzte Möglichkeit genutzt wird, das zu ändern. Ich bin auch dagegen was hier und da gerade Teilweise draußen abläuft und man muss nicht jeden Rüppel oder jedes Stückchen Sumpfland umbrechen. Es ist aber nun mal so, dass jede Menge Grünland, mit dem heutigen Wissen und vor allem dem Stand der Technik, wunderbares Ackerland wären. Ich sehe keinen Sinn darin, dieses als Grünland zu lassen, wenn a) der Gesamtgrünlandanteil nicht so drastisch sinkt, dass es ökologische Probleme geben könnte und b) links und rechts genug Grünland und Wald, Landschaftselemente etc.pp. sind (was ja im Prinzip mit Punkt eins verknüpft ist).
Wir in Hessen haben in den letzten Jahren meines Wissens nach nur den relativen Grünlandanteil gemehrt und Mad's Graphik sagt ja nichts anderes. Das ist in meinen Augen nicht richtig uns jetzt den Umbruch mehr und mehr untersagen zu wollen.
Mittelhessen und Westerwald
Benutzeravatar
NobbyNobbs
 
Beiträge: 1599
Registriert: Do Nov 05, 2009 17:30
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Raider » Di Dez 23, 2014 11:28

Fortschritt hat geschrieben:Ich bin ja auch gegen zuviel staatl. Regulierung,bei uns hier aber haben jetzt einige übertrieben,nachdem die FRIST am 31.12 abläuft,es wurde alleS gepflügt was ging,oder noch schlimmer richtiges eher feuchtes Dauergrünland gefräst ,und überall Roggen teilweise reingeschmiert,da man ja noch den Ackerstatus erreichen kann !
Von ursprünglich 65%bis 70% Grünland hat man doch schon das Verhältnis in den letzten 15 bis 20Jahre umgekehrt,diese ,ja man muß schon sagen krankhafte Aktivität geht mir denn doch zu weit,mit dem Greening bekommen ja alle Probleme ,die auf gedeih und Verderb Silomais benötigen,sei es für die gewaltig gewachsenen Milchviehbestände,außerdem denn noch mit angeschlossenen ,wohl noch 2 weiteren geplanten Hofbiogas Anlagen der 75Kw Klasse,alles braucht Mais und Gülle,,,,


Natürlich hat man Regionen, in denen der Grünlandumbruch massiv übertrieben worden ist. Keine Frage. Aber:

1. Warum darf ich in meiner Gemeinde in Rheinland-Pfalz mit einem Grünlandanteil höher als in den 50er-60er Jahren kein Grünland mehr umbrechen weil nur weil es in ANDEREN Regionen übertrieben worden ist? Dort hat man tausende Hekatere umgebrochen und wer wird dafür bestraft? Wir, die seit jeher relativ extensiv wirtschaften... Unglaublich was unsere Politik macht
2. Die paar Hektar die umgebrochen worden sind, sind zum Großteil nur deshalb umgebrochen worden, weil ein umbruchverbot im Raum stand. KONTRAPRODUKTIVITÄT hoch 3
Raider
 
Beiträge: 1380
Registriert: Fr Mai 30, 2014 10:25
Wohnort: Südwesten
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Welfenprinz » Di Dez 23, 2014 11:31

Diese Regelung in Niedersachsen (von der ich inhaltlich überhaupt keine Ahnung habe) treibt jedenfalls seltsame Blüten. Gefühlt hör ich aus jeder Ecke des Landes von pflügenden Bauern.
Dann wird Heilig Abend wohl gedrillt. :mrgreen:
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
Benutzeravatar
Welfenprinz
 
Beiträge: 5854
Registriert: So Mär 27, 2011 10:22
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Fortschritt » Di Dez 23, 2014 13:52

Letzten 3Schreibern entnehme ich vollkommen mit übereinstimmend,das die Politik den Bockmist,mit zu verantworten hat,Landwirt reagiert sofort,und wenns auch für die Außendarstellung geierig aussieht!

Das einige Bundesländer darunter leiden ,das es bundesweit verechnet wird,mit dem Grünlandanteil,weiß ich so nicht !

frohe Weihnachten,oder gut Pflügen und Drillen ?

Mfg. Sch.
3 bauern unter einen Hut bringen,ist wie die Quadratur eines Kreises!
Fortschritt
 
Beiträge: 955
Registriert: Fr Dez 08, 2006 13:25
Wohnort: Osterholz-scharmbeck
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Welfenprinz » Di Dez 23, 2014 16:05

Grad ne Fotomontage bekommen.
Ein Trecker mit Pflug auf dem Rasen in einem Stadion.
Text:
"Lage in Niedersachsen.
Alles für den Ackerstatus".

:mrgreen:
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
Benutzeravatar
Welfenprinz
 
Beiträge: 5854
Registriert: So Mär 27, 2011 10:22
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Mad » Di Dez 23, 2014 17:14

Welfenprinz hat geschrieben:Grad ne Fotomontage bekommen.
Ein Trecker mit Pflug auf dem Rasen in einem Stadion.
Text:
"Lage in Niedersachsen.
Alles für den Ackerstatus".

:mrgreen:


:mrgreen:
Dateianhänge
IMG_55318159159793.jpeg
IMG_55318159159793.jpeg (54.38 KiB) 1328-mal betrachtet
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
Benutzeravatar
Mad
 
Beiträge: 6169
Registriert: Fr Sep 28, 2007 18:14
Wohnort: Nordhessen
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon julius » Di Dez 23, 2014 17:46

Immerhin bekommt der Schlepperfahrer vom Schiri schon mal die rote Karte.
Der Platzwart hat halt in der Halbzeitpause einiges zu tun. :mrgreen:
Zuletzt geändert von julius am Di Dez 23, 2014 17:48, insgesamt 2-mal geändert.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Grenzwächter » Di Dez 23, 2014 17:47

Made my Day jetzt ist es wieder soweit.
Grenzwächter
 
Beiträge: 724
Registriert: Fr Okt 03, 2014 18:32
Wohnort: Nordhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon julius » Di Dez 23, 2014 17:51

NobbyNobbs hat geschrieben:Ganz ehrlich, die Politik hat sich in den letzten Jahren einfach ein Eigentor geschossen. Das Verhängnis des größten Teils des Grünlandes welches in den letzten Jahren umgebrochen wurde (und gerade aktuell unter grenzwertigen Bedingungen gedreht wird) ist der Politik in diese Richtung geschuldet. Ich sehe es ja an mir: Ich habe 15, 20 ha "ackerfähiges" Grünland draußen, das ich gerade noch liebend gerne ummachen würde wenn ich könnte. Da herrscht draußen erst mal die Meinung, "alles umbrechen, sonst geht's nie mehr, einsäen können wir immer wieder". Diese Hektik hätte man nicht, wäre es uns überlassen, was man MIT DEM EIGENEN LAND macht. Wenn ich ständig Restriktionen rein packe und mit allem Stumpfsinn darauf hin arbeite das Grünland zu "schützen", dann brauche ich mich nicht wundern wenn jede Gesetzeslücke oder letzte Möglichkeit genutzt wird, das zu ändern. Ich bin auch dagegen was hier und da gerade Teilweise draußen abläuft und man muss nicht jeden Rüppel oder jedes Stückchen Sumpfland umbrechen. Es ist aber nun mal so, dass jede Menge Grünland, mit dem heutigen Wissen und vor allem dem Stand der Technik, wunderbares Ackerland wären. Ich sehe keinen Sinn darin, dieses als Grünland zu lassen, wenn a) der Gesamtgrünlandanteil nicht so drastisch sinkt, dass es ökologische Probleme geben könnte und b) links und rechts genug Grünland und Wald, Landschaftselemente etc.pp. sind (was ja im Prinzip mit Punkt eins verknüpft ist).
Wir in Hessen haben in den letzten Jahren meines Wissens nach nur den relativen Grünlandanteil gemehrt und Mad's Graphik sagt ja nichts anderes. Das ist in meinen Augen nicht richtig uns jetzt den Umbruch mehr und mehr untersagen zu wollen.


Ihr seit doch in Hessen noch weit von der 5 % Hürde entfernt.
Da sollte 2015 eigentlich nichts passieren.
Oder gibts aufgrund der neuen GAP ab 2015 ein neues Umbruchverbot ?
Hab mal irgendwo was gelesen das die Ackerfläche im Betrieb nur noch um max. 5 % ausgedehnt werden darf ?
Wurde das beschlossen ?
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon ratzmoeller » Di Dez 23, 2014 18:58

julius hat geschrieben:Ihr seit doch in Hessen noch weit von der 5 % Hürde entfernt.
Da sollte 2015 eigentlich nichts passieren.
Oder gibts aufgrund der neuen GAP ab 2015 ein neues Umbruchverbot ?

So wie ich es verstanden habe,wird ab 2015 die bisherige Regelung beendet und durch die "Greening"-Regelung ersetzt,bzw.verschlimmert.
ratzmoeller
 
Beiträge: 934
Registriert: So Dez 10, 2006 18:39
Wohnort: Lkr.HEF
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Mad » Di Dez 23, 2014 20:22

ratzmoeller hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Ihr seit doch in Hessen noch weit von der 5 % Hürde entfernt.
Da sollte 2015 eigentlich nichts passieren.
Oder gibts aufgrund der neuen GAP ab 2015 ein neues Umbruchverbot ?

So wie ich es verstanden habe,wird ab 2015 die bisherige Regelung beendet und durch die "Greening"-Regelung ersetzt,bzw.verschlimmert.


Nein. Die bisherige Regelung bleibt als CC-Regelung bestehen und wird bzw. wurde, da ja schon verabschiedet, in die Direktzahlungsdurchführungsverordnung und in das Direktzsahlungen-Durchführungsgesetz aufgenommen.

Der Fall, wie er aktuell in Niedersachsen aufgekommen ist, wird auch zukünftig eintreten können.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/direk ... G001000000

§ 24 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil
Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes in einer Region die Abnahme des nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ermittelten Dauergrünlandanteils unter 4,5 Prozent des nach § 16 Absatz 2 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes bekannt gemachten Referenzanteils, hebt die zuständige Behörde die Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes auf und macht dies im Bundesanzeiger bekannt.


Man kann auch einen Umbruch beantragen:

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

(3) Dauergrünland darf nur mit Genehmigung umgewandelt werden. Eine Genehmigung wird erteilt

1. im Fall von Dauergrünland, das im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 oder der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 oder Agrarumwelt-Klima-Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 entstanden ist,

2. im Fall von anderem Dauergrünland als dem in Nummer 1 genannten, das ab dem Jahr 2015 neu entstanden ist,

3. im Fall von anderem Dauergrünland als dem in den Nummern 1 und 2 genannten, wenn in derselben Region nach Absatz 1 eine andere Fläche mit der entsprechenden Hektarzahl als Dauergrünland angelegt wird.

Abweichend von Satz 2 Nummer 2 ist Dauergrünland, das auf Grund

1. von Vorschriften über die Erhaltung des Dauergrünlands bei der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden oder

2. von Vorschriften über die Erhaltung des Dauergrünlands zur Durchführung des Artikels 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung oder des Artikels 96 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) in der jeweils geltenden Fassung angelegt worden ist, Dauergrünland im Sinne des Satzes 2 Nummer

3. Abweichend von Satz 2 Nummer 3 wird die Genehmigung ohne Pflicht zur Neuanlage von Dauergrünland erteilt, wenn dies

1. aus Gründen des öffentlichen Interesses oder

2. zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte unter Abwägung der berechtigten Einzelinteressen und der Interessen des Natur- und Umweltschutzes erforderlich ist. Eine Genehmigung nach Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4, wird jedoch nicht erteilt, wenn andere Rechtsvorschriften einer Umwandlung entgegenstehen oder der Betriebsinhaber Verpflichtungen gegenüber öffentlichen Stellen hat, die einer Umwandlung entgegenstehen.

(4) Sobald der nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ermittelte Dauergrünlandanteil in einer Region um mehr als 5 Prozent im Vergleich zu dem nach Absatz 2 Satz 2 bekannt gemachten
Referenzanteil abgenommen hat, macht die zuständige Behörde dies im Bundesanzeiger bekannt.

(5) Ab dem Tag der Bekanntmachung nach Absatz 4 dürfen in der betroffenen Region keine Genehmigungen nach Absatz 3 mehr erteilt werden, soweit in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 17 Absatz 3 nicht etwas anderes bestimmt ist.
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
Benutzeravatar
Mad
 
Beiträge: 6169
Registriert: Fr Sep 28, 2007 18:14
Wohnort: Nordhessen
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon julius » Di Dez 23, 2014 22:47

Mad hat geschrieben:§ 24 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil
Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes in einer Region die Abnahme des nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ermittelten Dauergrünlandanteils unter 4,5 Prozent des nach § 16 Absatz 2 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes bekannt gemachten Referenzanteils, hebt die zuständige Behörde die Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes auf und macht dies im Bundesanzeiger bekannt.

(3) Dauergrünland darf nur mit Genehmigung umgewandelt werden. Eine Genehmigung wird erteilt

1. im Fall von Dauergrünland, das im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 oder der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 oder Agrarumwelt-Klima-Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 entstanden ist,

2. im Fall von anderem Dauergrünland als dem in Nummer 1 genannten, das ab dem Jahr 2015 neu entstanden ist,

3. im Fall von anderem Dauergrünland als dem in den Nummern 1 und 2 genannten, wenn in derselben Region nach Absatz 1 eine andere Fläche mit der entsprechenden Hektarzahl als Dauergrünland angelegt wird.

Abweichend von Satz 2 Nummer 2 ist Dauergrünland, das auf Grund

1. von Vorschriften über die Erhaltung des Dauergrünlands bei der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden oder

2. von Vorschriften über die Erhaltung des Dauergrünlands zur Durchführung des Artikels 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung oder des Artikels 96 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) in der jeweils geltenden Fassung angelegt worden ist, Dauergrünland im Sinne des Satzes 2 Nummer

3. Abweichend von Satz 2 Nummer 3 wird die Genehmigung ohne Pflicht zur Neuanlage von Dauergrünland erteilt, wenn dies

1. aus Gründen des öffentlichen Interesses oder

2. zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte unter Abwägung der berechtigten Einzelinteressen und der Interessen des Natur- und Umweltschutzes erforderlich ist. Eine Genehmigung nach Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4, wird jedoch nicht erteilt, wenn andere Rechtsvorschriften einer Umwandlung entgegenstehen oder der Betriebsinhaber Verpflichtungen gegenüber öffentlichen Stellen hat, die einer Umwandlung entgegenstehen.

(4) Sobald der nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ermittelte Dauergrünlandanteil in einer Region um mehr als 5 Prozent im Vergleich zu dem nach Absatz 2 Satz 2 bekannt gemachten
Referenzanteil abgenommen hat, macht die zuständige Behörde dies im Bundesanzeiger bekannt.

(5) Ab dem Tag der Bekanntmachung nach Absatz 4 dürfen in der betroffenen Region keine Genehmigungen nach Absatz 3 mehr erteilt werden, soweit in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 17 Absatz 3 nicht etwas anderes bestimmt ist.




Also wenn das so weitergeht mit dem § Dschungel brauch ich zukünftig einen Rechtsanwalt in Vollzeit, der mir erstmal die genzen § und neuen Gesetze erläutert bevor ich den Schlepper starte. :roll:

Das nennt sich dann vermutlich auch noch Bürokratieabbau, von dem schon seit Jahren gesprochen wird. :roll:
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Heuer » Di Dez 23, 2014 22:56

Also wenn das so weitergeht mit dem § Dschungel brauch ich zukünftig einen Rechtsanwalt in Vollzeit, der mir erstmal die genzen § und neuen Gesetze erläutert bevor ich den Schlepper starte.

Das nennt sich dann vermutlich auch noch Bürokratieabbau, von dem schon seit Jahren gesprochen wird.


100 Punkte, und damit Gewinner der aufblasbaren Waschmaschine. n8
Völlig Deckungsgleich mit meinen Erfahrungen der letzten 10 Jahre bzgl. Agrarverwaltung
Grüße
der Heuer
Heuer
 
Beiträge: 526
Registriert: Sa Mai 05, 2012 11:18
Wohnort: im wilden Süden
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Max Power » Mi Dez 24, 2014 8:21

Wie sieht das eigentlich mit der Aussaat von Winterkulturen aus, nach dem Umbruch bei Grünland? Unsere LWK sagte, dass es mündlich vom Ministerium heißt, dass nicht unbedingt etwas in den Boden muß, hauptsache es wurde gepflügt!
Was du nicht willst, was man dir tut...
Max Power
 
Beiträge: 251
Registriert: So Okt 05, 2008 9:32
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Ulikum » Mi Dez 24, 2014 9:09

ratzmoeller hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Ihr seit doch in Hessen noch weit von der 5 % Hürde entfernt.
Da sollte 2015 eigentlich nichts passieren.
Oder gibts aufgrund der neuen GAP ab 2015 ein neues Umbruchverbot ?

So wie ich es verstanden habe,wird ab 2015 die bisherige Regelung beendet und durch die "Greening"-Regelung ersetzt,bzw.verschlimmert.


:mrgreen:

meines Wissens nach tritt in Hessen mit dem 01.01.2015 ein absolutes Umbruchverbot in Kraft.
Ausnahme nur dort wo die gleiche Fläche (Größe) Grünland neu angelegt und die Neuanlage durch die Behörde als Ökologisch gleichwertig oder wertvoller eingestuft wird ( Auen und Trockenflächen Hänge). Die Flächen müssen in Hessen liegen.
Für das, was ich schreibe bin Ich verantwortlich.!
Nicht für das, was Du verstehst!
Ulikum
Benutzeravatar
Ulikum
 
Beiträge: 1204
Registriert: Mi Jan 04, 2012 11:53
Wohnort: Nordhessen
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
178 Beiträge • Seite 5 von 12 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 12

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: 210ponys, Bing [Bot], Google [Bot], Manfred, Stoapfälzer

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki