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Gründlandumbruch

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Puma155 » Mi Dez 24, 2014 13:30

Gestern hat einer vom Landvolk erzählt das in Niedersachsen fast 25000 ha gebrochen werden dürfen und ca. 70000 Ha jetzt gebrochen wurden!
Da wird der ein oder andere wieder ansäen müssen
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Mad » Mi Dez 24, 2014 13:55

Puma155 hat geschrieben:Gestern hat einer vom Landvolk erzählt das in Niedersachsen fast 25000 ha gebrochen werden dürfen und ca. 70000 Ha jetzt gebrochen wurden!
Da wird der ein oder andere wieder ansäen müssen


Sag ich doch. :lol:
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon askari » Do Dez 25, 2014 14:12

Fortschritt hat geschrieben:Ich bin ja auch gegen zuviel staatl. Regulierung,bei uns hier aber haben jetzt einige übertrieben,nachdem die FRIST am 31.12 abläuft,es wurde alleS gepflügt was ging,oder noch schlimmer richtiges eher feuchtes Dauergrünland gefräst ,und überall Roggen teilweise reingeschmiert,da man ja noch den Ackerstatus erreichen kann !
Von ursprünglich 65%bis 70% Grünland hat man doch schon das Verhältnis in den letzten 15 bis 20Jahre umgekehrt,diese ,ja man muß schon sagen krankhafte Aktivität geht mir denn doch zu weit,mit dem Greening bekommen ja alle Probleme ,die auf gedeih und Verderb Silomais benötigen,sei es für die gewaltig gewachsenen Milchviehbestände,außerdem denn noch mit angeschlossenen ,wohl noch 2 weiteren geplanten Hofbiogas Anlagen der 75Kw Klasse,alles braucht Mais und Gülle,,,,

Ich bin eigentl. voll auf der Seite der jetzt noch tüchtig arbeitenden Landwirte mit den hoffentl. Zukunftsbetrieben,und gegen die regulierenden ,meistens von grünen Agraministern (Beispiel Meyer) Maßnahmen,und dem blödem Greening der EU
Aber jetzt haben einige Landwirte,ja ,natürlich aufgrund des Umbruchverbotes,und des einzuhaltenden Greenings doch überzogen...
Als ich hier in der Kreis Zeitung am 18.12 gelesen habe das Grünlandumbruch bis zum 31.12 möglich ist ,hab ich nur gedacht,naja,wer will jetzt,bei den Niederschlägen ,vor Weihnachten schon noch was umbrechen,geschweige denn Roggen säen,,,,ich war echt von den Socken !!!


Dem stimme ich zu,
meiner Ansicht nach hätte man das Umbrechen in Grenzen halten können wenn man die Flächenprämien für Grünland deutlich über denen von Ackerland setzen würde. Dies müsste ohne Auflagen (wie extensive Nutzung) geschehen. Gerade in Rindvieh-und Biogasintensiven Regionen in Norddeutschland wäre der Druck zum Umbrechen wesentlich geringer.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon julius » Fr Dez 26, 2014 0:04

Mad hat geschrieben:
Puma155 hat geschrieben:Gestern hat einer vom Landvolk erzählt das in Niedersachsen fast 25000 ha gebrochen werden dürfen und ca. 70000 Ha jetzt gebrochen wurden!
Da wird der ein oder andere wieder ansäen müssen


Sag ich doch. :lol:


Ist doch egal. Man muss halt dann 15 ha umbrechen, wenn man 5 ha mehr Acker braucht. Dann kann man auch ruhig die restlichen 10 ha per Verordnung später wieder als Dauergrünland einsäen.
julius
 
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon julius » Fr Dez 26, 2014 0:10

Ulikum hat geschrieben:
ratzmoeller hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Ihr seit doch in Hessen noch weit von der 5 % Hürde entfernt.
Da sollte 2015 eigentlich nichts passieren.
Oder gibts aufgrund der neuen GAP ab 2015 ein neues Umbruchverbot ?

So wie ich es verstanden habe,wird ab 2015 die bisherige Regelung beendet und durch die "Greening"-Regelung ersetzt,bzw.verschlimmert.


:mrgreen:

meines Wissens nach tritt in Hessen mit dem 01.01.2015 ein absolutes Umbruchverbot in Kraft.
Ausnahme nur dort wo die gleiche Fläche (Größe) Grünland neu angelegt und die Neuanlage durch die Behörde als Ökologisch gleichwertig oder wertvoller eingestuft wird ( Auen und Trockenflächen Hänge). Die Flächen müssen in Hessen liegen.


Kann ich mir nicht vorstellen.
Ausser Hessen führt ein national beschlossenes Umbruchverbot fürs Bundesland Hessen ein. Wie die Grünen Länderpolitiker in Baden Württemberg.

Wenn die EU 5 % Hürde ( wie in Bayern ) im MFA 2014 überschritten worden wäre, wäre das Umbruchverbot bereits im Juni 2014 wie in Bayern in Kraft getreten.
Sollte diese Hürde beim nächsten mal, also im MFA 2015 überschritten werden, würde ein Umbruchverbot dann frühestens ca.im Juni 2015 in Kraft treten. Also sobald die MFA ausgewertet wurden und die Zahlen vorliegen.
julius
 
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Mad » Fr Dez 26, 2014 1:22

julius hat geschrieben:
Ulikum hat geschrieben: :mrgreen:

meines Wissens nach tritt in Hessen mit dem 01.01.2015 ein absolutes Umbruchverbot in Kraft.
Ausnahme nur dort wo die gleiche Fläche (Größe) Grünland neu angelegt und die Neuanlage durch die Behörde als Ökologisch gleichwertig oder wertvoller eingestuft wird ( Auen und Trockenflächen Hänge). Die Flächen müssen in Hessen liegen.


Kann ich mir nicht vorstellen.
Ausser Hessen führt ein national beschlossenes Umbruchverbot fürs Bundesland Hessen ein. Wie die Grünen Länderpolitiker in Baden Württemberg.

Wenn die EU 5 % Hürde ( wie in Bayern ) im MFA 2014 überschritten worden wäre, wäre das Umbruchverbot bereits im Juni 2014 wie in Bayern in Kraft getreten.
Sollte diese Hürde beim nächsten mal, also im MFA 2015 überschritten werden, würde ein Umbruchverbot dann frühestens ca.im Juni 2015 in Kraft treten. Also sobald die MFA ausgewertet wurden und die Zahlen vorliegen.


Ulikum hat schon recht. Es gilt allerdings nicht nur für Hessen, sondern im gesamten Bundesgebiet. Diese Regelung wird nämlich im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz festgelegt, wie ich es auf vorhiger Seite zitierte.

Der Fall, wie aktuell in Niedersachsen, wird dann zur Regel. Erst wenn am Jahresende festgestellt wurde, dass die 5% nicht erreicht wurden, wird das Grünlandumbruchverbot bis 31.12. ausgesetzt. (Was wiederum in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung geregelt wird)

Ohne die Aufhebung des Verbotes gilt es, den Umbruch zu beantragen und dafür im Gegenzug eine Ausgleichsfläche anzulegen, so fern eine Genehmigung erteilt wurde.

Ausgenommen, du hast eine Genehmigung und es liegt der folgende Fall vor, dann entfällt die Ausgleichsfläche:
(3) Dauergrünland darf nur mit Genehmigung umgewandelt werden. Eine Genehmigung wird erteilt

1. im Fall von Dauergrünland, das im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 oder der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 oder Agrarumwelt-Klima-Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 entstanden ist,


Was wiederum bedeutet, dass jenes Grünland ersatzlos umgebrochen werden darf. Dieses Grünland ist aber ebenso maßgebend für die Umbruchfläche, die in den Referenzteil einfließt und über die Umbruch-Prozente entscheidet.

Das heißt auf Deutsch: Wenn du im kommenden Antrag 2015 eine Fläche mit einer Sommerung angibst, die in 2014 noch Grünland war, wirst du mit 99%iger Wahrscheinlichkeit Post mit der Aufforderung zur Neuansaat von Dauergrünland erhalten.

Also nochmal:

Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz legt das generelle Umbruchverbot fest, ausgenommen man beantragt einen Umbruch und legt dafür eine Referenzfläche mit neuem Dauergrünland an, außer das Dauergrünland entspricht §16 Absatz 3, Satz 1 des DirektZahlDurchfG.

Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung regelt darüber hinaus die %-Regelungen. Darin enthalten: Die Regelungen für mehr als 5% Grünlandumbruch, sowie jene, die für weniger als 5% Grünlandumbruch gelten.

Wichtig für jeden Landwirt, der Grünland umbrechen, aber dafür kein neues Grünland anlegen möchte ist der Folgende § aus der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung:

§ 24 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil

Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes in einer Region die Abnahme des nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ermittelten Dauergrünlandanteils unter 4,5 Prozent des nach § 16 Absatz 2 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes bekannt gemachten Referenzanteils, hebt die zuständige Behörde die Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes auf und macht dies im Bundesanzeiger bekannt.


Was praktisch aktuell in Niedersachsen der Fall war. Nur mit dem kleinen Unterschied, dass Niedersachsen bei 4,89% lag und ab 2015 gilt, dass es unter 4,5% liegen muss.

Ich hoffe, das war irgendwie verständlich.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon elchtestversagt » Fr Dez 26, 2014 8:39

Muss ich denn auch wiedereinsäen, wenn das ehemalige Grünland nicht mehr im GAP Antrag aufgeführt wird, sprich man keine Prämien dafür beantragt?
In unserer Region mit hoher Viehdichte und massenhaft BGAs bekomme ich vom ha doch auch ohne GAP wesentlich mehr Geld vom ha als mit Grünland, welches hier eh keiner mehr braucht..
Ich kenne hier einige Nebenerwerbler mit 12 bis 13 ha Ackerland, die nehmen 2-3 ha aus dem GAP Antrag raus und brauchen so keine zwei Früchte mehr anbauen, denn das lohnt sich für die nicht ( haben fast keinen Maschinen, lassen alles vom LU machen, haben aber auch jedes Jahr eine andere Frucht stehen, aber davon halt 100% weil es sich sonst nicht lohnt..)
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Grimli » Fr Dez 26, 2014 9:03

ja ! ....nur wenn im gesamten Betrieb keine GAP Prämie beantragt wird kann umgebrochen werden !
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Raider » Fr Dez 26, 2014 10:20

elchtestversagt hat geschrieben:Muss ich denn auch wiedereinsäen, wenn das ehemalige Grünland nicht mehr im GAP Antrag aufgeführt wird, sprich man keine Prämien dafür beantragt?
In unserer Region mit hoher Viehdichte und massenhaft BGAs bekomme ich vom ha doch auch ohne GAP wesentlich mehr Geld vom ha als mit Grünland, welches hier eh keiner mehr braucht..
Ich kenne hier einige Nebenerwerbler mit 12 bis 13 ha Ackerland, die nehmen 2-3 ha aus dem GAP Antrag raus und brauchen so keine zwei Früchte mehr anbauen, denn das lohnt sich für die nicht ( haben fast keinen Maschinen, lassen alles vom LU machen, haben aber auch jedes Jahr eine andere Frucht stehen, aber davon halt 100% weil es sich sonst nicht lohnt..)



Jeder Antragsteller sichert mit seiner Unterschrift zu, dass er seine KOMPLETTEN Flächen angegeben hat.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon County654 » Fr Dez 26, 2014 11:10

Raider hat geschrieben:[


Jeder Antragsteller sichert mit seiner Unterschrift zu, dass er seine KOMPLETTEN Flächen angegeben hat.


Wo ist das Problem, deine Großtante mütterlicherseits kann doch 5 ha Ackerland pachten und bewirtschaften.
Wenn sie eh Beiträge zur BG zahlen muß, kann sie doch auch vom Nachbarn die überzähligen 3 ha mitbewirtschaften
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Raider » Fr Dez 26, 2014 11:25

County654 hat geschrieben:
Raider hat geschrieben:[


Jeder Antragsteller sichert mit seiner Unterschrift zu, dass er seine KOMPLETTEN Flächen angegeben hat.


Wo ist das Problem, deine Großtante mütterlicherseits kann doch 5 ha Ackerland pachten und bewirtschaften.
Wenn sie eh Beiträge zur BG zahlen muß, kann sie doch auch vom Nachbarn die überzähligen 3 ha mitbewirtschaften



Na, Probleme gibt es da genug. Viehbesatz, Düngebilanz, Greening, Buchführung etc.

Kann man alles machen, aber muss halt in Relation zum Nutzen stehen.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Dez 26, 2014 17:34

Dann musst du eben wirklich mit jemandem tauschen der keine Prämie beantragt.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Mad » Fr Dez 26, 2014 18:13

NobbyNobbs hat geschrieben:Dann musst du eben wirklich mit jemandem tauschen der keine Prämie beantragt.


Aber dann bloß nicht irgendwann zurücktauschen und im GA als Ackerland angeben. Solange das Greening besteht, muss dann sämtliches Ackerland wieder zu DGL ausgesät werden.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon essay » Sa Dez 27, 2014 23:40

Wie siehts dann aus, wenn Dauergrünland 2012 oder 2013 umgebrochen worden ist. Und seither als Ackergras im Mehrfachantrag deklariert ist. Die 5 Jahres-Frist wäre demzufolge ja erst 2017 und 2018.

Muss dann 2015 eine andere Frucht angebaut werden um den Ackerstatus nicht zu verlieren?
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon speeder » So Dez 28, 2014 18:27

County654 hat geschrieben:
Raider hat geschrieben:[


Jeder Antragsteller sichert mit seiner Unterschrift zu, dass er seine KOMPLETTEN Flächen angegeben hat.


Wo ist das Problem, deine Großtante mütterlicherseits kann doch 5 ha Ackerland pachten und bewirtschaften.
Wenn sie eh Beiträge zur BG zahlen muß, kann sie doch auch vom Nachbarn die überzähligen 3 ha mitbewirtschaften



Und deine Großtante Mütterlicherseits:

-Steht beim Landhandel auf den Abrechnungen für den Getreideverkauf?
-Kauft die PSM, Dünger etc?
-Zahlt BG für die Fläche? ... Wenn sie eh zahlt, wie du schriebst, dann stellt sie auch selber einen Grundantrag... folge: darf selber nicht Umbrechen!
-Zahlt dir Pacht wenns deine Fläche ist oder steht als (genehmigte!) Unterpächterin im Vertrag?
-Stellt selbst den Dieselantrag?
- trägt das alleinige finanzielle Risiko?

Wenn auch nur ein Punkt nicht stimmt, hauen sie dir deine Scheinkonstruktion bei einer Kontrolle um die Ohren!
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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