Gestern hat einer vom Landvolk erzählt das in Niedersachsen fast 25000 ha gebrochen werden dürfen und ca. 70000 Ha jetzt gebrochen wurden!
Da wird der ein oder andere wieder ansäen müssen
Aktuelle Zeit: Do Feb 12, 2026 10:51
Puma155 hat geschrieben:Gestern hat einer vom Landvolk erzählt das in Niedersachsen fast 25000 ha gebrochen werden dürfen und ca. 70000 Ha jetzt gebrochen wurden!
Da wird der ein oder andere wieder ansäen müssen

Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
Fortschritt hat geschrieben:Ich bin ja auch gegen zuviel staatl. Regulierung,bei uns hier aber haben jetzt einige übertrieben,nachdem die FRIST am 31.12 abläuft,es wurde alleS gepflügt was ging,oder noch schlimmer richtiges eher feuchtes Dauergrünland gefräst ,und überall Roggen teilweise reingeschmiert,da man ja noch den Ackerstatus erreichen kann !
Von ursprünglich 65%bis 70% Grünland hat man doch schon das Verhältnis in den letzten 15 bis 20Jahre umgekehrt,diese ,ja man muß schon sagen krankhafte Aktivität geht mir denn doch zu weit,mit dem Greening bekommen ja alle Probleme ,die auf gedeih und Verderb Silomais benötigen,sei es für die gewaltig gewachsenen Milchviehbestände,außerdem denn noch mit angeschlossenen ,wohl noch 2 weiteren geplanten Hofbiogas Anlagen der 75Kw Klasse,alles braucht Mais und Gülle,,,,
Ich bin eigentl. voll auf der Seite der jetzt noch tüchtig arbeitenden Landwirte mit den hoffentl. Zukunftsbetrieben,und gegen die regulierenden ,meistens von grünen Agraministern (Beispiel Meyer) Maßnahmen,und dem blödem Greening der EU
Aber jetzt haben einige Landwirte,ja ,natürlich aufgrund des Umbruchverbotes,und des einzuhaltenden Greenings doch überzogen...
Als ich hier in der Kreis Zeitung am 18.12 gelesen habe das Grünlandumbruch bis zum 31.12 möglich ist ,hab ich nur gedacht,naja,wer will jetzt,bei den Niederschlägen ,vor Weihnachten schon noch was umbrechen,geschweige denn Roggen säen,,,,ich war echt von den Socken !!!
Mad hat geschrieben:Puma155 hat geschrieben:Gestern hat einer vom Landvolk erzählt das in Niedersachsen fast 25000 ha gebrochen werden dürfen und ca. 70000 Ha jetzt gebrochen wurden!
Da wird der ein oder andere wieder ansäen müssen
Sag ich doch.
Ulikum hat geschrieben:ratzmoeller hat geschrieben:julius hat geschrieben:Ihr seit doch in Hessen noch weit von der 5 % Hürde entfernt.
Da sollte 2015 eigentlich nichts passieren.
Oder gibts aufgrund der neuen GAP ab 2015 ein neues Umbruchverbot ?
So wie ich es verstanden habe,wird ab 2015 die bisherige Regelung beendet und durch die "Greening"-Regelung ersetzt,bzw.verschlimmert.
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meines Wissens nach tritt in Hessen mit dem 01.01.2015 ein absolutes Umbruchverbot in Kraft.
Ausnahme nur dort wo die gleiche Fläche (Größe) Grünland neu angelegt und die Neuanlage durch die Behörde als Ökologisch gleichwertig oder wertvoller eingestuft wird ( Auen und Trockenflächen Hänge). Die Flächen müssen in Hessen liegen.
julius hat geschrieben:Ulikum hat geschrieben:![]()
meines Wissens nach tritt in Hessen mit dem 01.01.2015 ein absolutes Umbruchverbot in Kraft.
Ausnahme nur dort wo die gleiche Fläche (Größe) Grünland neu angelegt und die Neuanlage durch die Behörde als Ökologisch gleichwertig oder wertvoller eingestuft wird ( Auen und Trockenflächen Hänge). Die Flächen müssen in Hessen liegen.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Ausser Hessen führt ein national beschlossenes Umbruchverbot fürs Bundesland Hessen ein. Wie die Grünen Länderpolitiker in Baden Württemberg.
Wenn die EU 5 % Hürde ( wie in Bayern ) im MFA 2014 überschritten worden wäre, wäre das Umbruchverbot bereits im Juni 2014 wie in Bayern in Kraft getreten.
Sollte diese Hürde beim nächsten mal, also im MFA 2015 überschritten werden, würde ein Umbruchverbot dann frühestens ca.im Juni 2015 in Kraft treten. Also sobald die MFA ausgewertet wurden und die Zahlen vorliegen.
(3) Dauergrünland darf nur mit Genehmigung umgewandelt werden. Eine Genehmigung wird erteilt
1. im Fall von Dauergrünland, das im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 oder der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 oder Agrarumwelt-Klima-Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 entstanden ist,
§ 24 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil
Liegt ein Fall des § 23 Absatz 1 nicht vor und sinkt nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes in einer Region die Abnahme des nach Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ermittelten Dauergrünlandanteils unter 4,5 Prozent des nach § 16 Absatz 2 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes bekannt gemachten Referenzanteils, hebt die zuständige Behörde die Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes auf und macht dies im Bundesanzeiger bekannt.

Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
elchtestversagt hat geschrieben:Muss ich denn auch wiedereinsäen, wenn das ehemalige Grünland nicht mehr im GAP Antrag aufgeführt wird, sprich man keine Prämien dafür beantragt?
In unserer Region mit hoher Viehdichte und massenhaft BGAs bekomme ich vom ha doch auch ohne GAP wesentlich mehr Geld vom ha als mit Grünland, welches hier eh keiner mehr braucht..
Ich kenne hier einige Nebenerwerbler mit 12 bis 13 ha Ackerland, die nehmen 2-3 ha aus dem GAP Antrag raus und brauchen so keine zwei Früchte mehr anbauen, denn das lohnt sich für die nicht ( haben fast keinen Maschinen, lassen alles vom LU machen, haben aber auch jedes Jahr eine andere Frucht stehen, aber davon halt 100% weil es sich sonst nicht lohnt..)
Raider hat geschrieben:[
Jeder Antragsteller sichert mit seiner Unterschrift zu, dass er seine KOMPLETTEN Flächen angegeben hat.
County654 hat geschrieben:Raider hat geschrieben:[
Jeder Antragsteller sichert mit seiner Unterschrift zu, dass er seine KOMPLETTEN Flächen angegeben hat.
Wo ist das Problem, deine Großtante mütterlicherseits kann doch 5 ha Ackerland pachten und bewirtschaften.
Wenn sie eh Beiträge zur BG zahlen muß, kann sie doch auch vom Nachbarn die überzähligen 3 ha mitbewirtschaften
NobbyNobbs hat geschrieben:Dann musst du eben wirklich mit jemandem tauschen der keine Prämie beantragt.

Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
County654 hat geschrieben:Raider hat geschrieben:[
Jeder Antragsteller sichert mit seiner Unterschrift zu, dass er seine KOMPLETTEN Flächen angegeben hat.
Wo ist das Problem, deine Großtante mütterlicherseits kann doch 5 ha Ackerland pachten und bewirtschaften.
Wenn sie eh Beiträge zur BG zahlen muß, kann sie doch auch vom Nachbarn die überzähligen 3 ha mitbewirtschaften
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