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Puma155 hat geschrieben:Die sind hier echt fertig mit der Welt!Es wir sogar Wasser mit eingepflügt!Aber gut für mich!!
agrarflächendesigner hat geschrieben:Da das thema hier heiß diskutiert wird eine frage meinesseits:
Ich habe 2013 und 2014 DG umgebrochen Kleegras eingesät. Bleibt hier der Ackerstatus des Kleegras erhalten oder wird das wieder DG, wenn ich es 2015 noch als 422 o.Ä nutze?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Grüße
agrarflächendesigner
ratzmoeller hat geschrieben:Das kenne ich von der supertollen Firma EFTAS aus Münster aber auch schon mal anders!
Im Auswinterungsjahr 2012 ist auch im April geflogen worden,obwohl die Vegetation Einheitsbraun war.Das hat eine Menge Fehler gegeben.
Dann wird schon mal ein Schlepper der zufällig mit auf die Bilder kommt aus ner Fläche rausgerechnet oder an Waldrändern der Schattenwurf.
julius hat geschrieben:Wurde nach deinem DGL-Umbruch also nur Kleegras ( keine Ackerfrucht ) angebaut wirds ab 2015 wieder Dauergrünland, da keine Ackerfrucht ( Mais, Getreide ) seit 2010 angebaut wurde um diese 5 Jahre Grünland zu unterbrechen.
CarpeDiem hat geschrieben:Wenn ich diese Gerichtsentscheidung richtig sehe, dann ist es ab diesem Jahr sogar so, dass noch nicht einmal die Stilllegung den Fünf-Jahres-Zeitraum unterbricht, sondern auch Flächen die entweder mit Ackergras oder aber durchgängig still gelegt waren den Status "Dauergrünland" erwerben.
ratzmoeller hat geschrieben:CarpeDiem hat geschrieben:Wenn ich diese Gerichtsentscheidung richtig sehe, dann ist es ab diesem Jahr sogar so, dass noch nicht einmal die Stilllegung den Fünf-Jahres-Zeitraum unterbricht, sondern auch Flächen die entweder mit Ackergras oder aber durchgängig still gelegt waren den Status "Dauergrünland" erwerben.
Im letzten Rundschreiben meines Kreisbauernverbands welches ich die Tage erhalten habe,steht zu Stillegungsflächen (Ackerland,Code 591)folgende Informationen:
Es werden wohl derartige Flächen im Gemeinsamen Antrag 2015 von der Agrarverwaltung als Dauergrünland vorgetragen.
Zum EuGH-Urteil gibt es eine Mitteilung einer Frau Ebert aus dem Hessischen Landwirtschaftsministerium bezüglich des derzeitigen Diskussionsstandes "Flächen...zu Dauergrünland.Dies gilt grundsätzlich auch für Flächen,die seit 2010 aus der Produktion genommen waren und als solche im Gemeinsamen Antrag 2015 (Anmerkung meinerseits:Ich denke,daß hier 2014 gemeint ist,als diesbezüglich 5. Antragsjahr.)angemeldet waren,allerdings gibt es hier folgende Besonderheit:Sofern sie 2015 als ökologische Vorrangfläche deklariert werden,behalten sie den Status Ackerland."
Es würde folgende Möglichkeiten geben,den Dauergrünlandstatus dieser Flächen zu vermeiden:
-Im Antragsjahr 2015 Nutzungsänderung durch Ansaat einer Ackerkultur und entsprechende Codierung
-Im Antragsjahr 2015 Nutzung als Ökologische Vorrangfläche (Brache mit Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung) und entsprechende Codierung
ratzmoeller hat geschrieben:bezüglich des derzeitigen Diskussionsstandes
Grenzwächter hat geschrieben:Letzter Stand den ich mitbekommen hatte war das die Flächen die im nächsten Antrag als Aus der Produktion genommen stehen auch nicht mehr bezuschusst werden.
8080turbo hat geschrieben:was heißt eigentlich umbruch? Muss ich pflügen oder reicht es wenn ich mit dem grubber drüber geh u im Frühjahr Pflüge?
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