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Gründlandumbruch

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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178 Beiträge • Seite 4 von 12 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... 12
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Puma155 » Mo Dez 22, 2014 10:31

Die sind hier echt fertig mit der Welt!Es wir sogar Wasser mit eingepflügt!Aber gut für mich!!
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Grenzwächter » Mo Dez 22, 2014 11:27

Puma155 hat geschrieben:Die sind hier echt fertig mit der Welt!Es wir sogar Wasser mit eingepflügt!Aber gut für mich!!



Warum ist das gut für dich?
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon ratzmoeller » Mo Dez 22, 2014 12:12

[quote="2810"]Das Wetter und die Vegetation müssen passen für einen Bildflug.
Danach müssen Orthophotos und Kataster eingepasst werden -nennt sich m. W. Entzerrung.[/quote
Das kenne ich von der supertollen Firma EFTAS aus Münster aber auch schon mal anders!
Im Auswinterungsjahr 2012 ist auch im April geflogen worden,obwohl die Vegetation Einheitsbraun war.Das hat eine Menge Fehler gegeben.
Dann wird schon mal ein Schlepper der zufällig mit auf die Bilder kommt aus ner Fläche rausgerechnet oder an Waldrändern der Schattenwurf.
Zuletzt geändert von ratzmoeller am Mo Dez 22, 2014 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Puma155 » Mo Dez 22, 2014 12:14

Weil ich im Lohn auch Drainage lege
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon agrarflächendesigner » Mo Dez 22, 2014 14:48

Da das thema hier heiß diskutiert wird eine frage meinesseits:
Ich habe 2013 und 2014 DG umgebrochen Kleegras eingesät. Bleibt hier der Ackerstatus des Kleegras erhalten oder wird das wieder DG, wenn ich es 2015 noch als 422 o.Ä nutze?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Grüße

agrarflächendesigner
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon julius » Mo Dez 22, 2014 15:21

agrarflächendesigner hat geschrieben:Da das thema hier heiß diskutiert wird eine frage meinesseits:
Ich habe 2013 und 2014 DG umgebrochen Kleegras eingesät. Bleibt hier der Ackerstatus des Kleegras erhalten oder wird das wieder DG, wenn ich es 2015 noch als 422 o.Ä nutze?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Grüße

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Ja, es wird 2015 wieder Dauergrünland ! Womöglich sogar schon am 01.01.2015 und nicht erst bei Abgabe des MFA, hab ich erst im Wochenblatt gelesen. In deinem Fall mit lückenlos durchgehendem GL Status würde ich das noch vor dem 31.12. umbrechen, wenn der Ackerstatus sicher erhalten bleiben soll.

Es kommt immer darauf an wann zuletzt eine Ackerfrucht ( z.b. Mais, Getreide ) drauf war.
Im 6. Jahr danach ists automtisch Dauergrünland.

Beispiel in deinem Fall : Wurde seit 2010 nur Grünland, Kleegras, Klee, Ackergras, Luzerne angebaut, wirds ab 2015 Dauergrünland.

Wurde nach deinem DGL-Umbruch also nur Kleegras ( keine Ackerfrucht ) angebaut wirds ab 2015 wieder Dauergrünland, da keine Ackerfrucht ( Mais, Getreide ) seit 2010 angebaut wurde um diese 5 Jahre Grünland zu unterbrechen.

Klee, Kleegras, Grünland, Weide, Grünlandeinsaat, Ackergras, Luzerne = Grünland. Ein Wechsel untereinander mit Umbruch und Neuansaat unterbricht diese 5 Jahresfrist nicht mehr. Wurde kürzlich entschieden.
julius
 
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon 2810 » Mo Dez 22, 2014 18:08

ratzmoeller hat geschrieben:Das kenne ich von der supertollen Firma EFTAS aus Münster aber auch schon mal anders!
Im Auswinterungsjahr 2012 ist auch im April geflogen worden,obwohl die Vegetation Einheitsbraun war.Das hat eine Menge Fehler gegeben.
Dann wird schon mal ein Schlepper der zufällig mit auf die Bilder kommt aus ner Fläche rausgerechnet oder an Waldrändern der Schattenwurf.


Mit Vegetation meinte ich nur , dass es keinen Sinn macht, im Mai zu fliegen, wenn Bäume und Hecken voll belaubt sind .
Die Vegetation bei landw. Kulturen kann man eigentlich so gut wie vergessen , da die Luftbilder eine sehr gute Qualität haben und GL und AL eigentlich gut zu unterscheiden sind.
Wenn jemand natürlich mit dem Schattenwurf eines Waldes im Süden nicht umgehen kann , so sollte er doch vor Ort die Sache überprüfen.
Wobei bei Ortsterminen auch Fehler passieren können .
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon CarpeDiem » Mo Dez 22, 2014 18:16

julius hat geschrieben:Wurde nach deinem DGL-Umbruch also nur Kleegras ( keine Ackerfrucht ) angebaut wirds ab 2015 wieder Dauergrünland, da keine Ackerfrucht ( Mais, Getreide ) seit 2010 angebaut wurde um diese 5 Jahre Grünland zu unterbrechen.


Wenn ich diese Gerichtsentscheidung richtig sehe, dann ist es ab diesem Jahr sogar so, dass noch nicht einmal die Stilllegung den Fünf-Jahres-Zeitraum unterbricht, sondern auch Flächen die entweder mit Ackergras oder aber durchgängig still gelegt waren den Status "Dauergrünland" erwerben.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon ratzmoeller » Mo Dez 22, 2014 19:58

CarpeDiem hat geschrieben:Wenn ich diese Gerichtsentscheidung richtig sehe, dann ist es ab diesem Jahr sogar so, dass noch nicht einmal die Stilllegung den Fünf-Jahres-Zeitraum unterbricht, sondern auch Flächen die entweder mit Ackergras oder aber durchgängig still gelegt waren den Status "Dauergrünland" erwerben.

Im letzten Rundschreiben meines Kreisbauernverbands welches ich die Tage erhalten habe,steht zu Stillegungsflächen (Ackerland,Code 591)folgende Informationen:
Es werden wohl derartige Flächen im Gemeinsamen Antrag 2015 von der Agrarverwaltung als Dauergrünland vorgetragen.
Zum EuGH-Urteil gibt es eine Mitteilung einer Frau Ebert aus dem Hessischen Landwirtschaftsministerium bezüglich des derzeitigen Diskussionsstandes "Flächen...zu Dauergrünland.Dies gilt grundsätzlich auch für Flächen,die seit 2010 aus der Produktion genommen waren und als solche im Gemeinsamen Antrag 2015 (Anmerkung meinerseits:Ich denke,daß hier 2014 gemeint ist,als diesbezüglich 5. Antragsjahr.)angemeldet waren,allerdings gibt es hier folgende Besonderheit:Sofern sie 2015 als ökologische Vorrangfläche deklariert werden,behalten sie den Status Ackerland."
Es würde folgende Möglichkeiten geben,den Dauergrünlandstatus dieser Flächen zu vermeiden:
-Im Antragsjahr 2015 Nutzungsänderung durch Ansaat einer Ackerkultur und entsprechende Codierung
-Im Antragsjahr 2015 Nutzung als Ökologische Vorrangfläche (Brache mit Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung) und entsprechende Codierung
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Grenzwächter » Mo Dez 22, 2014 20:10

ratzmoeller hat geschrieben:
CarpeDiem hat geschrieben:Wenn ich diese Gerichtsentscheidung richtig sehe, dann ist es ab diesem Jahr sogar so, dass noch nicht einmal die Stilllegung den Fünf-Jahres-Zeitraum unterbricht, sondern auch Flächen die entweder mit Ackergras oder aber durchgängig still gelegt waren den Status "Dauergrünland" erwerben.

Im letzten Rundschreiben meines Kreisbauernverbands welches ich die Tage erhalten habe,steht zu Stillegungsflächen (Ackerland,Code 591)folgende Informationen:
Es werden wohl derartige Flächen im Gemeinsamen Antrag 2015 von der Agrarverwaltung als Dauergrünland vorgetragen.
Zum EuGH-Urteil gibt es eine Mitteilung einer Frau Ebert aus dem Hessischen Landwirtschaftsministerium bezüglich des derzeitigen Diskussionsstandes "Flächen...zu Dauergrünland.Dies gilt grundsätzlich auch für Flächen,die seit 2010 aus der Produktion genommen waren und als solche im Gemeinsamen Antrag 2015 (Anmerkung meinerseits:Ich denke,daß hier 2014 gemeint ist,als diesbezüglich 5. Antragsjahr.)angemeldet waren,allerdings gibt es hier folgende Besonderheit:Sofern sie 2015 als ökologische Vorrangfläche deklariert werden,behalten sie den Status Ackerland."
Es würde folgende Möglichkeiten geben,den Dauergrünlandstatus dieser Flächen zu vermeiden:
-Im Antragsjahr 2015 Nutzungsänderung durch Ansaat einer Ackerkultur und entsprechende Codierung
-Im Antragsjahr 2015 Nutzung als Ökologische Vorrangfläche (Brache mit Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung) und entsprechende Codierung



Also nur das ich das jetzt richtig verstanden habe. Wenn ich Flächen die ich seit 2010 oder länger als Aus der Produktion genommen deklariert habe dieses Jahr als Stillegung deklariere fürs Greening bleibt es Ackerland und diese Aussage ist offizel?! Habe solche Flächen mit denen ich genau das vorhatte. Letzter Stand den ich mitbekommen hatte war das die Flächen die im nächsten Antrag als Aus der Produktion genommen stehen auch nicht mehr bezuschusst werden.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon ratzmoeller » Mo Dez 22, 2014 20:57

ratzmoeller hat geschrieben:bezüglich des derzeitigen Diskussionsstandes

Es ist hier nur vom derzeitigen Diskussionsstand die Rede.Die Herrschaften von Politik und Agrarverwaltung haben ja noch einige Tage Zeit bis zum Gemeinsamen Antrag 2015.
Grenzwächter hat geschrieben:Letzter Stand den ich mitbekommen hatte war das die Flächen die im nächsten Antrag als Aus der Produktion genommen stehen auch nicht mehr bezuschusst werden.

Aus welcher Quelle?Das würde bedeuten,daß Greening-Flächen und -Elemente keine eigenen Zahlungsansprüche generieren,sondern nur bei genügend hohem Greening-Anteil eine Auszahlung der Greening-Prämie zusätzlich zur Basis-Prämie der Zahlungsansprüche der produktiven Fläche auslösen.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon NobbyNobbs » Mo Dez 22, 2014 21:01

Seit August, als ich intensiv angefangen habe mich mit diesem ganzen Greeningkram zu beschäftigen, stinkt mir dieses Thema auf Gutdeutsch gesagt bis zum Himmel. Heute wieder am Amt angerufen und mal Theorien aufgestellt, beruhigende Routine: Die wissen auch nicht mehr als ich. Die Hälfte, die evtl. noch Ahnung gehabt hätte, ist im Urlaub, die andere Hälfte weiß gar nichts, tut aber so. Da könntest du doch verrückt werden.
Die sind für uns zu unausgeschlafen oder träumen mal wieder schon von der Weihnachtsgans oder dem Urlaub auf den Malediven.
Ich habe den Eindruck, die denken bei Weitem nicht so weit wie unsereins wenn es um grenzwertige Gründlandumbruchsfälle geht.
Ich würde da nicht alles glauben was die einem so spontan erzählen wenn du sie mit ausgetüftelten Strategien bombadierst. Im Endeffekt schauen sie dann doch aus der Luft drauf und sagen, "geht nicht, Sanktionen, Neuansaat".
Wenn man mal ganz tief eintaucht und im Detail bohrt, merkt man erst mal welche ahnungslosen Beamten da doch größtenteils am Werk sind.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon 8080turbo » Mo Dez 22, 2014 21:36

was heißt eigentlich umbruch? Muss ich pflügen oder reicht es wenn ich mit dem grubber drüber geh u im Frühjahr Pflüge?
zum Pflügen ist es zu naß
Haben eine Fläche die seit 2010 Grünland ist, mein Vater hat sich drum gekümmert u meint können wir auch nächstes
Jahr noch umbrechen. dem trau ich aber auch nur wenn er noch in sichtweise ist, hat schonmal ackerstatus verfallen lassen
Sinnlos ist ein Leben ohne Sinn für Unsinn

Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit
jedem Arsch klarkommen
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon ratzmoeller » Mo Dez 22, 2014 22:17

8080turbo hat geschrieben:was heißt eigentlich umbruch? Muss ich pflügen oder reicht es wenn ich mit dem grubber drüber geh u im Frühjahr Pflüge?

Die Bezeichnung "Umbruch" ist doch eigentlich nur ein Relikt aus den Zeiten als der Pflug die einzige Möglichkeit war Grünland in Ackerland umzuwandeln.Im jetzigen Fall ist es egal wie du deine Ackerkultur in die Erde bekommst.
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Re: Gründlandumbruch

Beitragvon Fortschritt » Di Dez 23, 2014 8:22

Ich bin ja auch gegen zuviel staatl. Regulierung,bei uns hier aber haben jetzt einige übertrieben,nachdem die FRIST am 31.12 abläuft,es wurde alleS gepflügt was ging,oder noch schlimmer richtiges eher feuchtes Dauergrünland gefräst ,und überall Roggen teilweise reingeschmiert,da man ja noch den Ackerstatus erreichen kann !
Von ursprünglich 65%bis 70% Grünland hat man doch schon das Verhältnis in den letzten 15 bis 20Jahre umgekehrt,diese ,ja man muß schon sagen krankhafte Aktivität geht mir denn doch zu weit,mit dem Greening bekommen ja alle Probleme ,die auf gedeih und Verderb Silomais benötigen,sei es für die gewaltig gewachsenen Milchviehbestände,außerdem denn noch mit angeschlossenen ,wohl noch 2 weiteren geplanten Hofbiogas Anlagen der 75Kw Klasse,alles braucht Mais und Gülle,,,,

Ich bin eigentl. voll auf der Seite der jetzt noch tüchtig arbeitenden Landwirte mit den hoffentl. Zukunftsbetrieben,und gegen die regulierenden ,meistens von grünen Agraministern (Beispiel Meyer) Maßnahmen,und dem blödem Greening der EU
Aber jetzt haben einige Landwirte,ja ,natürlich aufgrund des Umbruchverbotes,und des einzuhaltenden Greenings doch überzogen...
Als ich hier in der Kreis Zeitung am 18.12 gelesen habe das Grünlandumbruch bis zum 31.12 möglich ist ,hab ich nur gedacht,naja,wer will jetzt,bei den Niederschlägen ,vor Weihnachten schon noch was umbrechen,geschweige denn Roggen säen,,,,ich war echt von den Socken !!!
3 bauern unter einen Hut bringen,ist wie die Quadratur eines Kreises!
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