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Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Rohana » Di Aug 08, 2023 8:33

Bonifaz hat geschrieben:
Stoapfälzer hat geschrieben:
tröntken hat geschrieben:Ich lass es einfach mit dem Antrag.
In spezialisierten Futterbau Betrieben kann ich es nicht einhalten bzw. denen alles recht machen. Das nimmt einen jede Flexibilität.


Ab 2024 soll Flächenantragsstellung ein KO Kriterium bei QM werden was man so hört dann haben sie wieder alle bei den Eiern gepackt. :evil:


@graugruzi QM Milch = Qualitätsmanagement Milch

Das Gerücht hält sich wohl hartnäckig. Wie ich aus absolut zuverlässiger Quelle, auf meine Nachfrage, erfahren habe, sei davon in den QM-Gremien noch nie die Rede gewesen, geschweige denn das Wort Mehrfachantrag gefallen.
Denkt doch mal praktisch, einem Milchviehhalter schreibt man das im QM vor bzw. wird Ko-Kriterium und was ist mit dem viehlosen Ackerbauern?


Einfach warten und gucken wie's läuft. Zuverlässige Quelle hin oder her, irgendwas fällt denen doch immer ein...
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon 240236 » Di Aug 08, 2023 9:43

Dieses QS ist doch alles Mist. Das ist doch nur ein Grund für eine Schikane mehr. Der Handel fordert es, will es aber nicht bezahlen. Wenn man sieht welch ein Apparat da dahinter steht, dann versteht man warum die Spanne zwischen Erzeugerpreis und Ladenpreis so groß ist.

Bei mir hat gestern der QS Kontrolleur angerufen, er kommt morgen. Habe dankend abgelehnt, da ich noch bis Januar Zertifiziert bin. Die haben scheinbar zu wenig zu tun.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Wini » Mi Aug 09, 2023 19:53

In keinem anderen Berufsstand wird so von extern hineinregiert wie in der Landwirtschaft.
Diese ganze GLÖZ-Scheiße sollte vom gesamten Berufsstand ignoriert werden.
Sind doch eh keine Kontrolleure da, die das vor Ort prüfen.
Zuletzt seit Ihr nur noch der Bilder-Depp für die FAL-BY-App um den ganzen Scheiß f
ür die Sesselfurzer vom Amt im Winter 3mal pro Fläche zu dokumentieren.

Gruß
Wini
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon DWEWT » Mi Aug 09, 2023 20:03

Wini hat geschrieben:Zuletzt seit Ihr nur noch der Bilder-Depp für die FAL-BY-App um den ganzen Scheiß f
ür die Sesselfurzer vom Amt im Winter 3mal pro Fläche zu dokumentieren.


Das machen die nur, um den Halbjahresbauern (reine Ackerbauern), den Winterurlaub zu vermiesen. :wink:
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Ackersau » Mi Aug 09, 2023 21:27

https://www.youtube.com/watch?v=Me95F4WTV5c
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Peter North » Mi Aug 30, 2023 8:38

Kann man die Vorgaben für Glöz 6 jetzt irgendwo nachlesen. Werde ich bei versehentlicher Nichteinhaltung gekürzt oder wird der Zuschuss ganz gestrichen?

Erfüllen Maisstoppeln auch die Mindestbodenbedeckung?

Geplant ist die Silomaisernte schätze mal so um den 10.10. Nachfolgend haben schon meine Vorfahren gepflügt und Weizen angebaut. Darf ich das jetzt nicht mehr so machen?
Wenn der Weizen nur vor dem Winter keimt und aufläuft, was passiert dann mit mir?
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon jak » Mi Aug 30, 2023 9:05

Ich kenn mich auch nicht mehr aus.
Zu deinem Thema glaub ich streiten "Sie" gerade.
https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/ ... ist-574089
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Sönke Carstens » Mi Aug 30, 2023 9:16

Wenn etwas grünes zu sehen ist sind die Anforderungen erfüllt.
Man kann auch die Stoppeln einfach stehen lassen oder Mulchsaat betreiben, ist alles erlaubt.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Sebbo » Mi Aug 30, 2023 11:04

Die letzte Aussage erachte ich für schwierig.
Bei den letzten Sachvorträgen zu dem Thema wurde klar gesagt, dass ein durchspitzender Weizen nicht wirklich eine ausreichende Bodenbedeckung darstellt. Wo jedoch genau die Grenze liegt ist natürlich hart zu beurteilen. Wer Anfang November nach der KM Ernte seinen Weizen drillt, wird damit aber unter kaum darstellbaren Umständen die Vorgabe der Bodenbedeckung bis Mitte November mit dem vllt gerade auflaufendem Weizen erfüllen.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Sönke Carstens » Mi Aug 30, 2023 11:09

In SH reicht es wenn die gesäte Kultur flächendeckend aufgegangen ist, es gibt keine Vorgabe wie weit die Kultur entwickelt sein muss.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Sebbo » Mi Aug 30, 2023 11:41

Nicht falsch verstehen. Ich bin kein Freund von den Vorgaben. Aber unabhängig von der Auslegung einzelner Bundesländer steht dort ausdrücklich das Wort Mindestbodenbedeckung.... Mal ehrlich.. Ein spitzender Weizen bedeckt noch ziemlich ganau nichts....
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Botaniker » Mi Aug 30, 2023 11:48

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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon bauer hans » Mi Aug 30, 2023 11:59

Wini hat geschrieben:In keinem anderen Berufsstand wird so von extern hineinregiert wie in der Landwirtschaft.

Gruß
Wini

bauern sind ja auch dafür insbesondere gemacht :mrgreen:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Sebbo » Mi Aug 30, 2023 12:56

https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/gloez-6-bodenbedeckung-nach-ernte-2023-beachten-29959

Siehe Passage :
Für die Ansaat später Winterungen (z.B. Winterweizen) und für Zwischenfrüchte ist zu beachten, dass die Bodenbedeckung am ersten Tag des Zeitraums – sprich 15.11. – bereits vorhanden und entwickelt sein muss. Regional ist den Praktikern und Praktikerinnen nach guter fachlicher Praxis und durch die Erfahrung mit ihren Flächen in der Regel bekannt, bis wann dann eine Ansaat hier rechtzeitig zu erfolgen hat, um dies zu erfüllen. Ein Prozentsatz für die Bedeckung ist nicht festgelegt. Eine Aussaat z.B. von Winterweizen am 10.11. reicht nicht aus, um die Bodenbedeckung zu erfüllen.


In diesem Fall ist wohl klar, dass nicht mal ein flächendeckender Auflauf zu erwarten ist... Aber selbst wenn....... Es ist klar dargelegt, dass Bodenbedeckung vorhanden UND entwickelt sein muss.

Dass hier wohl kein Konsens herrscht ist schade. Denn das führt in der Praxis nicht zu Fairness.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon jan187 » Mi Aug 30, 2023 14:44

Habt ihr schon mal geschaut, was für Boden ihr habt?
Bei schweren Böden ist die Mindestbodenbedeckung von der Ernte bis 1. Oktober einzuhalten und nicht über den Winter. Ich habe nur schwere Böden und somit spielt GLÖZ 6 für mich keine Rolle, da in dieser Zeit immer irgendwas auf der Fläche ist, z.b. Stoppeln, gegrubberte Stoppeln, noch nicht geernteter Mais, Soja, Rüben...
Man darf aber auch die Option Bedeckung vom 15. November bis 15. Januar für schwere Böden wählen, diese greift dann wenn man z.b. Raps oder Zwischenfrüchte vor dem 1. Oktober aussät (wo ja dann laut Kriterium für schwere Böden bis zum Auflaufen kurze Zeit keine Bedeckung da ist)
Laut zuständigem AELF sind z.b in ganz Niederbayern bis auf paar Ausnahmen fast nur schwere Böden.
Schwere Böden sind in der Kondibroschüre definiert Anlage 7 und auch im Ibalis einsehbar, habe ich heute von meinem Berater erfahren.
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