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Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon gaugruzi » Do Aug 03, 2023 21:56

Hallo.
Ich möchte meine Anbauplanung und Ansaat für Herbst / Winter 2023 / 2024 voran bringen und ich tue mich schwer, wie ich GLÖZ 5 und GLÖZ 6 korrekt umsetzte. Leider gibt es derzeit im nördlichen Bayern keine Vernünftige Hilfestellung von seitens Bauernverband oder anderen Fachverbänden. Es wird immer darauf verwiesen, beim Amt für Landwirtschaft nachzufragen. Ein Berufskollege hat erzählt, dass ein Webinar vom BBV heute vormittag nicht wirklich hilfreich war !!!

Kann ich auf der einen Seite bei dem Komplexen Thema verstehen aber ist trotzdem Schade, dass es keine Berechnungshilfe / Leitfaden gibt.

Was mir klar ist, dass ich 4 % meiner Ackerfläche stilllegen muß. Bei der Ackerfläche sind leider auch meine Gewässerschutzstreifen enthalten, obwohl ich darauf keine Frucht anbaue sondern nur Kleegras wächst.

Ich ziehe von meiner Ackerfläche die 4 % Stilllegung ab aber wie rechne ich dann weiter ? 80 % Mindestbodenbeckung und dann gibt es eine Sonderregelung "Pflugeinsatz vor frühen Sommerkulturen" und "alternativ ab der Ernte der Hauptkultur bis zum 1. Oktober auf schweren Böden korrespondierend mit mindestens 17 % Tongehalt (siehe
Anlage 7)".....
Ich überlege mir eine Tabelle zu machen um eine Übersicht meiner Flächen zu machen und dann darüber die % - Anteile zu errechnen und auch anhand dessen bei einer Kontrolle einen nachweis zu haben, weshalb z. B. gepflügt habe bzw. andere tätigkeiten gemacht habe oder unterlassen habe, damit ich die GLÖZ Auflagen einhalte.

Wer hat hier für mich Tipps bzw. kann mir helfen bei der weiteren Vorgehensweise. ich möchte am Anfang erstmal meine Planung machen und werde sicherlich am Ende nochmal im Amt anrufen, um das o.k. einzuholen. Deswegen bin ich für Tipps sehr dankbar ! Grüße
gaugruzi
 
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon tröntken » Sa Aug 05, 2023 7:13

Ich lass es einfach mit dem Antrag.
In spezialisierten Futterbau Betrieben kann ich es nicht einhalten bzw. denen alles recht machen. Das nimmt einen jede Flexibilität.
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tröntken
 
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon gaugruzi » Sa Aug 05, 2023 7:35

Bei meinen ca. 30 Hektaren gehts leider um zu viel Geld !

Zudem finde ich eine Zwischenfrucht, welche über den Winter den Boden bedeckt ganz sinnvoll. Wenn z. B. im Folgejahr Silomais angebaut wird, ich es kein Problem, die Zwischenfrucht klein zu bekommen.

Würde mich über weitere Wortmeldungen und Tipps sehr freuen. Ich bin verwundert, dass sich evtl. noch nicht mehr Leute mit den GLÖZ - Auflagen beschäftigt haben. Hoffe auf das Wochenende :-)

PS GLÖZ 3 Abbrennen von Ackerstoppeln habe ich schon erfüllt. Zum Glück ist kein einziger Halm abgebrannt :-)
gaugruzi
 
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon böser wolf » Sa Aug 05, 2023 9:00

Vielleicht hilft dir das weiter
https://youtu.be/TnN_Ceftfko
böser wolf
 
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon difra » Mo Aug 07, 2023 8:38

Hallo Gaugruzi,
es schreibt deswegen keiner, weil es sehr komplex ist, dies für alle möglichen Betriebe, rote/gelbe Gebiete und Fruchtfolgen aufzuzeigen, da tun sich die Ämter schon schwer.
Und das Hauptproblem von uns Landwirten besteht darin, es fachlich sinnvoll machen zu wollen. Geht aber nur sehr schwer, dies mit den fachlich unsinnigen Vorgaben in Einklang zu bringen. Keine Aussage von mir, sondern eines Beraters eines Amtes bei einer Online-Veranstaltung mit mehr als 1.000 Teilnehmer vorige Woche.

Zielsetzung dieser Regelungen in Glöz 5 und 6 ist die Verhinderung von Wintererosion - die es aber nur vernachlässigbar gibt. Viel wichtiger wäre die Verhinderung der Sommererosion durch Gewitterniederschläge und Starkregenwetterlagen. Diese bekommst du sinnvollerweise mit Mulch- oder Direktsaat in den Griff. Bei allen Glöz 5/6 Vorschriften und den roten/gelben Gebieten darfst du spätestens am 16.02. wieder alles umbrechen und hast dann einen ungeschützten Boden. Unsinn!!!

Und auch wichtig zum Verstehen: Es geht nur um den Pflugenisatz!! Dreimal tief gegrubbert schaut nach Bearbeitung nicht viel anders aus als gepflügt, darfst du aber zu jeder Zeit, gibt es bei Glöz 5/6 null Beschränkungen - außer natürlich Zwischenfruchtauflage bei roten/gelben Gebieten.
Auch wichtig: Bei Glöz 5 gehts um jede einzelne Fläche, bei Glöz 6 um den Gesamtbetrieb, wobei die Auflagen nur für 80 % deiner Ackerfläche gelten, auf 20 % hast du keine Glöz 6 Auflagen.

Also mit deiner geplanten Zwischenfrucht vor Mais hast du alle Auflagen - auch fachlich sinnvoll und problemlos durchführbar erfüllt. Bei Rüben gehts auch ähnlich gut, allerdings brauchst du dazu rel. sicher ein Glyphosat.
Wer keine Mulchsaat mag - aber in den roten/gelben Gebieten braucht - macht dort eine Pflugsaat mit z. B. Lehnerstreuer mit einigen kg Senf Mitte Oktober, der natürlich nichts wird - unmittelbare Aussaat und Bodenbedeckung erfüllt !!
Anderenfall muss man unterscheiden nach dem Ernteterminen (wegen DV, Zwischenfruchtauflage)
Bei Ernte vor dem 1. Oktober geht überall wie oben die Mulchsaat mit ZF oder in den grünen Gebieten darfst du bei schweren Böden (Definition nach mind. 17 % Tonanteil) bei Erosionseinstufung K-Wasser 0 ab 02. Oktober pflügen und erfüllst die Glöz 6 mit der Ausnahme für schwere Böden. Bei leichtem Boden dafst ab 16. Januar pflügen oder bei K-Wasser 1/2 ab. 16.02. (Bei nachfolgend früher Sommerkultur zählt auch die rauhe Winterfurche als ausreichen für Glöz 5) Wie geschrieben, grubbern geht für Glöz 5/6 immer!! gibst dann mulchende, nichtwendende Bodenbearbeitung an.
Bei Ernteterminen nach 01. Oktober und nachfolgend Sommerung und K-Wasser 0 darfst ab 02. Oktober pfügen (wg. Ausnahme schwere Böden), bei mehr als 20 % leichte Böden darfst bei frühen Sommerkulturen (Definition Broschüre Konditionalität) ab 16.11 pflügen oder bei "späten" Sommerkulturen ab. 16.01.

Bei K-Wasser 1/2 dürfte man auf schweren Böden ab 2.10 wieder pflügen, muss dann aber vorgeschriebenen Erosionsschutzstreifen anlegen oder eine Hangteilung vornehmen - fachlich alles ziemlich unsinnig ==> Mulchsaat das Mittel der Wahl. Bei mehr als 20 % leichte Böden darf man bei frühen Sommerungen ab 16.11 pflügen, andere Kulturen ab 16. Januar (außer bei K-Wasser 2 und Reihenkulturen über 45 cm, da geht keine Frühjahrspfügen).

Noch kurz zu Glöz 8: Stillegung brauchst nicht rausrechnen bei Glöz 5/6, sondern erfüllt diese automatisch. Und die Gewässerrandstreifen kannst für die Glöz 8 Stilllegung verwedenn, sofern diese mind. 1000 m² groß sind, evtl. bestehende GWR etwas vergrößern.
Sinnvoll sind hier Dauerbrachen an schlechten Stellen, Waldränder, usw. Was sollte man z. B. nach Körnermais noch sinnvoll ansäen, da bist du automatisch in der Selbstbegrünung, die keiner will.

Keinen Antrag mehr zu stellen kostet halt richtig Geld und führt auch zu weiteren Problemen. Die Nachhaltigkeitszertifizierungen der Käufer von z.B Getreide, Rüben sind häufig an Antragstellung von Direktzahlungsprogrammen gebunden, weiß nicht, welche Alternativen man da hat.
Viel Erfolg wünscht Franz
Zuletzt geändert von difra am Mo Aug 07, 2023 16:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon 240236 » Mo Aug 07, 2023 8:47

Passt zwar nicht ganz zum Thema. Habe mich mit diesen Gölz noch nicht so genau befasst. Gestern hat mein Nachbar gesagt, daß für diese Gölz 8 Flächen keine Flächenprämie bezahlt wird. Kann das sein?
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon difra » Mo Aug 07, 2023 8:53

Quatsch, natürlich gibts die Flächenprämie.
Nur bei den Kulap-Programmen gibt es seit heuer neue Einschränkungen bei der Anrechnung als z. B. fünfte Frucht bei den Fruchtfolgeprogrammen, Kulap-Geld gabs auch bisher schon nicht.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Aug 07, 2023 19:02

tröntken hat geschrieben:Ich lass es einfach mit dem Antrag.
In spezialisierten Futterbau Betrieben kann ich es nicht einhalten bzw. denen alles recht machen. Das nimmt einen jede Flexibilität.


Ab 2024 soll Flächenantragsstellung ein KO Kriterium bei QM werden was man so hört dann haben sie wieder alle bei den Eiern gepackt. :evil:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon gaugruzi » Mo Aug 07, 2023 19:35

Stoapfälzer hat geschrieben:
tröntken hat geschrieben:Ich lass es einfach mit dem Antrag.
In spezialisierten Futterbau Betrieben kann ich es nicht einhalten bzw. denen alles recht machen. Das nimmt einen jede Flexibilität.


Ab 2024 soll Flächenantragsstellung ein KO Kriterium bei QM werden was man so hört dann haben sie wieder alle bei den Eiern gepackt. :evil:



Was ist "QM"

Abkürzung für Qualität ? Milch ? Bitte kläre mich auf. Danke.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Bonifaz » Mo Aug 07, 2023 19:44

Stoapfälzer hat geschrieben:
tröntken hat geschrieben:Ich lass es einfach mit dem Antrag.
In spezialisierten Futterbau Betrieben kann ich es nicht einhalten bzw. denen alles recht machen. Das nimmt einen jede Flexibilität.


Ab 2024 soll Flächenantragsstellung ein KO Kriterium bei QM werden was man so hört dann haben sie wieder alle bei den Eiern gepackt. :evil:


@graugruzi QM Milch = Qualitätsmanagement Milch

Das Gerücht hält sich wohl hartnäckig. Wie ich aus absolut zuverlässiger Quelle, auf meine Nachfrage, erfahren habe, sei davon in den QM-Gremien noch nie die Rede gewesen, geschweige denn das Wort Mehrfachantrag gefallen.
Denkt doch mal praktisch, einem Milchviehhalter schreibt man das im QM vor bzw. wird Ko-Kriterium und was ist mit dem viehlosen Ackerbauern?
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Botaniker » Mo Aug 07, 2023 20:01

Bonifaz hat geschrieben:was ist mit dem viehlosen Ackerbauern?


Der viehlose Ackerbauer hat in seinen Abnahmeverträgen/Kontrakten stehen, dass er verpflichtet ist am Antragsverfahren teilzunehmen.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Bonifaz » Mo Aug 07, 2023 20:08

Soll ich jetzt die ganze Bandbreite der Landwirtschaft in D aufzählen?

Hab auch schon ein paar Tonnen Weizen verkauft. Aktuell läuft auch noch ein Vertrag für eine regionale Mehlsorte. Aber solche Klauseln sind mir unbekannt.
Außer Anbau nach DüVO stand da nichts drinn. Das ist aber eine andere Baustelle.
Könnte sich mal ein Schweinemäster äußern?
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon langholzbauer » Mo Aug 07, 2023 21:57

Botaniker hat geschrieben:
Bonifaz hat geschrieben:was ist mit dem viehlosen Ackerbauern?


Der viehlose Ackerbauer hat in seinen Abnahmeverträgen/Kontrakten stehen, dass er verpflichtet ist am Antragsverfahren teilzunehmen.


Das kenne ich, als Kleinerzeuger, nicht anders von den Lieferverträge mit
" der aufnehmenden Hand".
Es mag durchaus möglich sein, mit entsprechenden Mengen und Qualitäten ,auch ohne die GAP- Auflagen am Markt teilzunehmen.
Aber letztlich wird dann ein privates QS- System auch wieder auf ein ähnliches Niveau an Auflagen und Dokumetation kommen, damit die Abnehmer am globalen Handel bestehen wollen/können...
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon 240236 » Mo Aug 07, 2023 22:38

Langholzbauer: Steht das wirklich in den Abnahmeverträgen drinnen, daß man einen Mehrfachantrag gestellt hat?
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon difra » Di Aug 08, 2023 7:48

Beim Zuckerrübenanbauvertrag von Südzucker ist eine Abfrage drin, ob ein GAP-Antrag gestellt ist, man kann allerdings auch nein ankreuzen. Meines Wissens erleichtert das die Zertifizierung von Südzucker in Bezug auf Nachhaltigkeit. Ein angekreuztes Nein führt zu zweimaliger Nachfrage " Sind Sie sich wirklich sicher?"
Ebenso schicken meine Käufer von Getreide und Soja jährlich einen Fragebogen zu ihrer Zertifizierung, in dem konkret abgefragt wird, ob an Direktzahlungsprogrammen teilgenommen wird.
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