Hallo.
Ich möchte meine Anbauplanung und Ansaat für Herbst / Winter 2023 / 2024 voran bringen und ich tue mich schwer, wie ich GLÖZ 5 und GLÖZ 6 korrekt umsetzte. Leider gibt es derzeit im nördlichen Bayern keine Vernünftige Hilfestellung von seitens Bauernverband oder anderen Fachverbänden. Es wird immer darauf verwiesen, beim Amt für Landwirtschaft nachzufragen. Ein Berufskollege hat erzählt, dass ein Webinar vom BBV heute vormittag nicht wirklich hilfreich war !!!
Kann ich auf der einen Seite bei dem Komplexen Thema verstehen aber ist trotzdem Schade, dass es keine Berechnungshilfe / Leitfaden gibt.
Was mir klar ist, dass ich 4 % meiner Ackerfläche stilllegen muß. Bei der Ackerfläche sind leider auch meine Gewässerschutzstreifen enthalten, obwohl ich darauf keine Frucht anbaue sondern nur Kleegras wächst.
Ich ziehe von meiner Ackerfläche die 4 % Stilllegung ab aber wie rechne ich dann weiter ? 80 % Mindestbodenbeckung und dann gibt es eine Sonderregelung "Pflugeinsatz vor frühen Sommerkulturen" und "alternativ ab der Ernte der Hauptkultur bis zum 1. Oktober auf schweren Böden korrespondierend mit mindestens 17 % Tongehalt (siehe
Anlage 7)".....
Ich überlege mir eine Tabelle zu machen um eine Übersicht meiner Flächen zu machen und dann darüber die % - Anteile zu errechnen und auch anhand dessen bei einer Kontrolle einen nachweis zu haben, weshalb z. B. gepflügt habe bzw. andere tätigkeiten gemacht habe oder unterlassen habe, damit ich die GLÖZ Auflagen einhalte.
Wer hat hier für mich Tipps bzw. kann mir helfen bei der weiteren Vorgehensweise. ich möchte am Anfang erstmal meine Planung machen und werde sicherlich am Ende nochmal im Amt anrufen, um das o.k. einzuholen. Deswegen bin ich für Tipps sehr dankbar ! Grüße