Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 18:26

Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
100 Beiträge • Seite 3 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Peter North » Mi Aug 30, 2023 15:02

Wenn jemand etwas über eine mögliche Sanktionierung bei unabsichtlicher Nichteinhaltung der Vorgabe gehört hat bitte dazu etwas schreiben
Peter North
 
Beiträge: 536
Registriert: Di Okt 18, 2016 12:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Hammer|on » Mi Aug 30, 2023 18:13

Hältst du die 4% Brache nicht ein, bekommst du keinen einzigen Cent :roll: So war sie Aussage der Kammer im Webinar :klug:
Von sonstigen Sanktionen hab ich noch nichts gehört oder gelesen.
Hammer|on
 
Beiträge: 713
Registriert: So Jun 12, 2005 15:46
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Sönke Carstens » Mi Aug 30, 2023 18:30

Man muss die Ausnahme für schwere Böden aber nicht nutzen wenn das das nicht möchte, hier gibt es nur schwere Böden und einige Betriebe haben schon fast alles gepflügt.
Ich frage mich wer das kontrollieren möchte, schließlich muss man ja nicht vorher angeben welchen Zeitraum man wählt. Die Satellitenüberwachung hat ja eindrucksvoll beweisen das sie nicht funktioniert.
Sönke Carstens
 
Beiträge: 2203
Registriert: Do Jun 11, 2015 21:44
Wohnort: nördlichste Ecke Deutschlands
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon strokes » Mi Aug 30, 2023 18:58

Wo in Ibalis sieht man ob es schwere Böden sind?
In der feldstückskarte, wo man auch Erosionsklasse oder EMZ sieht?
strokes
 
Beiträge: 938
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon jan187 » Mi Aug 30, 2023 19:12

Im Ibalis Mehrfachantrag Register Konditionalität/ÖR ist eine Zeile wo die gesamt Hektar schwere Böden angezeigt werden. In der Feldstückskarte muss man bei jedem Feldstück einzeln auf die Feldstücksinformation mit dem Auge links oben klicken und dann in dem Pop up Fenster runter scrollen. Leider gibts keinen Layer wo man sich einblenden kann, zumindest hat mein Amtler mir keinen zeigen können
jan187
 
Beiträge: 48
Registriert: Do Jun 13, 2019 8:43
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Wini » Mi Aug 30, 2023 20:32

Hammer|on hat geschrieben:Hältst du die 4% Brache nicht ein, bekommst du keinen einzigen Cent :roll: So war sie Aussage der Kammer im Webinar :klug:
Von sonstigen Sanktionen hab ich noch nichts gehört oder gelesen.


Auweia, da bin ich ja mal gespannt.
Ich bin heuer bei 3,8% Stilllegung gelandet.
Habe nicht bedacht, dass ab heuer die Fläche der Landschaftselemente und Hecken nur einfach gerechnet
und nicht wie in den Vorjahren mit einem Faktor 1,5 bzw 5 mulitpliziert wird.
Außerdem werden nur Landschaftselemente und Hecken an Ackerflächen berückischtigt.
Ich habe auch welche, die an Streuobstfläche angrenzen ins Kalkül einbezogen, die jedoch vom System abgelehnt wurden.

Leider war im bayrischen iBalis zum Zeitpunkt meiner Antragstellung die Programmierung noch
nicht in der Lage die Summenwerte für die Stilllegung auszuweisen.

So ist der Fehler erst jetzt zu Tage getreten.

Gruß
Wini
Benutzeravatar
Wini
 
Beiträge: 5894
Registriert: Sa Mär 25, 2006 10:38
Wohnort: Franken Bayerns Elite
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Botaniker » Mi Aug 30, 2023 20:47

Heiner bringt es gut auf den Punkt.

Botaniker
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Stillegung und Sörfaktoren (Leitungsbau, Ambrosia ...)

Beitragvon adefrankl » Mi Aug 30, 2023 22:33

Wini hat geschrieben:
Hammer|on hat geschrieben:Hältst du die 4% Brache nicht ein, bekommst du keinen einzigen Cent :roll: So war sie Aussage der Kammer im Webinar :klug:
Von sonstigen Sanktionen hab ich noch nichts gehört oder gelesen.


Auweia, da bin ich ja mal gespannt.
Ich bin heuer bei 3,8% Stilllegung gelandet.
Habe nicht bedacht, dass ab heuer die Fläche der Landschaftselemente und Hecken nur einfach gerechnet
und nicht wie in den Vorjahren mit einem Faktor 1,5 bzw 5 mulitpliziert wird.
Außerdem werden nur Landschaftselemente und Hecken an Ackerflächen berückischtigt.
Ich habe auch welche, die an Streuobstfläche angrenzen ins Kalkül einbezogen, die jedoch vom System abgelehnt wurden.

Leider war im bayrischen iBalis zum Zeitpunkt meiner Antragstellung die Programmierung noch
nicht in der Lage die Summenwerte für die Stilllegung auszuweisen.

So ist der Fehler erst jetzt zu Tage getreten.

Gruß
Wini

Das sind Fehler, die nachträglich zutage getreten sind. Auf der Stilllegungsfläche (GÖLZ8) für das nächste Jahr habe ich vor einigen Wochen ein Kleegemisch nach der Getreideernte angesät. Nun habe ich vor wenigen Tagen einen Brief von der Gemeinde bekommen, dass sie einen Teil der Fläche als Lagerplatz nutzen möchten bei den Arbeiten zum Glasfaserausbau. Das hätte dann allerdings zur Folge, dass ich die Stillegungsverpflichtung für das nächste Jahr unterschreiten würde. Abgesehen davon, dass es viele Gründe gibt der Gemeinde da nicht entgegenzukommen (die versucht mich zu sabotieren (hängt mit der Korruption des Bürgermeisters zusammen, aber das ist ein anderes Thema) ist das schon ein hinreichender Grund nicht darauf einzugehen.
Aber was ist eigentlich, wenn durch öffentliche Baumaßnahmen (Strom- Wasserleitung, etc.) ein Teil der Fläche unter dem Jahr (zwangsweise) in Anspruch genommen wird und man dadurch die Mindestfläche unterschreitet. Wird dann der Maßnahmenträger für die gesamte wegfallende Prämie ausgleichspflichtig?
Und was ist wenn auf der Fläche Pflanzen wie Ambrosia aufkommen. Auf einen Teil meiner jetzigen Stilllegungsfläche war ein Erdlager, auf dem man Ambrosia fand. Es wurde dann versucht, dies zu entfernen. Nach Beendigung der Erdlagerung habe ich da vorsichtshalber eine Spätbehandlung mit Ariane C in Getreide durchgeführt. Ansonsten habe ich keine Ambrosia gefunden (hatte aber zuvor vom Landratsamt ein Schreiben bekommen, mit dem Merkblatt Ambrosia und der Aufforderung auftretende Pflanzen zu beseitigen), liegt neben Siedlung. Sollte nun doch Ambrosia auftreten, so kann ich diese ja aufgrund der Stilllegungsvorschriften nicht bekämpfen. Was ist, falls da das Landratsamt dann auffordern würde, diese zu beseitigen? Einfach darauf hinweisen, dass eine Bekämpfung gegen die Stilllegungsvorschriften verstoßen würde und daher halt leider unterbleiben muss, oder ....? Fragen über Fragen die da die Bürokratie schafft und kaum ösbar sind.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
adefrankl
 
Beiträge: 2798
Registriert: Do Feb 07, 2013 23:41
Wohnort: Mittelfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon böser wolf » Do Aug 31, 2023 6:49

Wini hat geschrieben:
Hammer|on hat geschrieben:Hältst du die 4% Brache nicht ein, bekommst du keinen einzigen Cent :roll: So war sie Aussage der Kammer im Webinar :klug:
Von sonstigen Sanktionen hab ich noch nichts gehört oder gelesen.


Auweia, da bin ich ja mal gespannt.
Ich bin heuer bei 3,8% Stilllegung gelandet.
Habe nicht bedacht, dass ab heuer die Fläche der Landschaftselemente und Hecken nur einfach gerechnet
und nicht wie in den Vorjahren mit einem Faktor 1,5 bzw 5 mulitpliziert wird.
Außerdem werden nur Landschaftselemente und Hecken an Ackerflächen berückischtigt.
Ich habe auch welche, die an Streuobstfläche angrenzen ins Kalkül einbezogen, die jedoch vom System abgelehnt wurden.

Leider war im bayrischen iBalis zum Zeitpunkt meiner Antragstellung die Programmierung noch
nicht in der Lage die Summenwerte für die Stilllegung auszuweisen.

So ist der Fehler erst jetzt zu Tage getreten.

Gruß
Wini

Redest du vom diesjährigen Antragsverfahren ?
Wenn ja stellen sich mir persönlich mehrere Fragen,
Warum macht man seinen trotz der vielen fussangelen im System Antrag selber, anstatt einen Dienstleister mit ins Boot zu nehmen ?
Die Gebühren richten sich nach zeitlichen Aufwand und wer seinen Antrag gut vorbereitet, der kommt für einen geringen finanziellen Aufwand eine gewisse Rechtssicherheit.
Warum schaft man sich bei der Stilllegung nicht einen ausreichenden Puffer , geraden wenn man trotz sauberer pflugfurche , Standortbedingt nicht im hochertragsbereich arbeitet?
Im Gegenteil da sollte man eher die 6% anstreben .
Dieses Jahr ist es eigentlich egal weil du deine 4 % auch über den Getreideanbau erreichst.
Oder redest du vom kommenden Antrag?
Da hast du doch noch alle Möglichkeiten offen um darauf zu reagieren!
böser wolf
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Family Guy » Do Aug 31, 2023 8:03

böser wolf hat geschrieben:...Dieses Jahr ist es eigentlich egal weil du deine 4 % auch über den Getreideanbau erreichst.
.....

Ja aber nur, wenn du in deinem Antrag angekreuzt hast, dass du von der Ausnahmeregelung gebrauch machen möchtest.
Benutzeravatar
Family Guy
 
Beiträge: 1472
Registriert: Fr Nov 04, 2016 14:26
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon GeDe » Do Aug 31, 2023 11:12

Kann es sein, daß es sich manche Kollegen schwerer machen als es tatsächlich ist? Bzw. sie sich etwas verrückt machen lassen?
Ich habe den Schei.. mal durchgekaut und sehe das jetzt gelassen. Klar, an das Sommergetreide brauche ich keine hohen Erwartungen mehr stellen.
Meine Anbauplanung habe ich soweit fertig. Weizen bleibt wie bisher, Wintergerste wird mehr und in Raps steige ich neu ein. K-Wasser 1/2 werden begrünt (wenn die Regenzeit vielleicht mal aufhört) und ab16.02. gepflügt. Für die 4% Stillegung säe ich demnächst dick Klee, der alles andere unterdrückt (hoffentlich).
GeDe
 
Beiträge: 2323
Registriert: Mo Dez 23, 2013 20:16
Wohnort: Gäu/Nordschwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon strokes » Do Aug 31, 2023 11:52

Also meine Gesamtfläche sind schwere Böden.
D.h. ich kann die MBB auf Ende Ernte bis 1.Okt. schieben. Irgendwas ist in diesem Zeitraum dann ohnehin auf der Fläche. Rüben,Mais, Sojabestand vor der Ernte...,oder bereits gegrubberter Weizen oder Stoppeln, usw...
Hier hätte ich nach meinem Verständnis dann ab 2.Okt die MBB erfüllt , und keine Probleme mit der Winterfurche, solange es Erosionsstufe 0 oder 1 ist. Somit kann ich durchaus auf 60-70% meiner Flächen eine blanke Winterfurche machen. (Wir haben viele Sommerungen).
Bei ER2 Flächen dann entweder Weizen, oder bei einer Sommerung eine ZWF, oder bei einer spätraumenden Kultur dann Pfluglos oder Pflug+Erosionsschutzstreifen eine folgende Sommerung.
Winterraps und ZWF gebe ich dann den MBB Zeitraum ab 15.Nov an, weil im Zeitraum der Aussaat keine MBB herrscht.
Beim Weizen ist Vorfrucht Mais, da gebe ich auch den MBB Zeitraum Ernte bis 1.Okt an, somit hätte ich keine Probleme mit dem Sinnlosen Feldaufgang am 15.Nov.
Ich hoffe das passt so, bin aber alles durchgegangen. Anbauplan steht.
Zuletzt geändert von strokes am Do Aug 31, 2023 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
strokes
 
Beiträge: 938
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Nick » Do Aug 31, 2023 11:55

K2 wasser pflügen vor Mais oder Soja ist im zeitigen Frühjahr nicht möglich oder täusche ich mich da?
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
Beiträge: 3486
Registriert: Mi Apr 26, 2006 20:44
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon strokes » Do Aug 31, 2023 12:03

Soweit ich es verstehe, in Bayern ist es bei schweren Böden möglich, den MBB auf Ende Ernte bis 1.Okt zu schieben. Somit wäre MBB erfüllt.
In Bayern gilt dann die Ausnahme, bei Pflug vor dem 1.Dez und Erosionsschutzstreifen alle 75m (9m breit), dann kann man bei KWasser2 Pflügen/Winterfurche machen.
Bearbeiten dann ab 16.Feb.
Unter diesen Voraussetzungen würde das gehen.
Eine Frühjahrsfurche klappt da aber nicht. Denn es ist ab 16.Feb zu Reihenkulturen trotzdem verboten , auch wenn vorher eine ZWF stand. So steht's im schlauen Internet....
strokes
 
Beiträge: 938
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon JonnyD2250 » Do Aug 31, 2023 19:06

Wenn du mais mit reihenabstand <45cm säst, sollte es doch gehen.

KWASSER2 bedeutet pflugverbot bei reihenkulturen mit Abstand >45cm


Ich habe einen Haufen Flächen mit kwasser2 im wasserschutzgebiet, das ist jetzt richtig lustig, wegen zusätzlichem glyphosatverbot
Benutzeravatar
JonnyD2250
 
Beiträge: 1662
Registriert: Do Mai 24, 2007 0:31
Wohnort: Osthessen
  • ICQ
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
100 Beiträge • Seite 3 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: bacchus478, Bing [Bot], Google [Bot], Majestic-12 [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki