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Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon gaugruzi » Do Sep 14, 2023 20:24

Hallo. Habe Fragen zu Mindestbodenbedeckung:

GLÖZ 6 besagt, dass „Mindestbodenbedeckung auf 80 % der AF“ mit der Option Bodenbedeckung ab Ernte HF Bis 01.10.2023 eingehalten werden muss.

Ich habe auf einer Fläche z. B. Getreide im Juli / August 23 geerntet und gegrubbert. Ich darf somit die "Option ziehen" dass ab 02.10.2023 pflügen darf . Die Fläche hat Kein K-Wasser 1 oder 2. Ich nenne sie K-Wasser 0 (sie ist eben) Ich falle unter die Regelung schwere Böden > 17 % Ton.

Ich habe 2 weitere Flächen welche bei mir 17 % der gesamten Ackerfläche ausmachen , wo ich nach Zuckerrüben im Okt / Nov pflüge will und in 2024 Sommergerste ansäe.

Wenn ich beide vorgenannten Flächen addiere dann komme ich z. B. 28 % gepflügte Fläche. Darf ich somit "28 % gepflügte Fläche"
über Winter ohne Einsaat liegen lassen ? Ich meine ja, da ich mit der erstgenannten Getreidefläche die Bodenbedeckung bis zum 01.10.2023 eingehalten habe oder ?

Kann somit ein Betrieb (wie in meinem Falle) über den Winter mehr wie 20 % gepflügt liegen lassen ? Dies wäre de Fall, wenn er sehr viele ebene Flächen hat oder liege ich falsch ?

Bei mir kommt noch dazu, dass die erstgenannte Fläche mit K-Wasser 0 im Roten Gebiet liegt. Da muss ich eigentlich eine ZF anbauen, damit ich im Folgejahr die Sommerung ( ZR / SG) überhaupt mit Dünger mit einem wesentlichen Stickstoff Gehalt … düngen darf.
Ich habe aber "das Glück" dass ich im Gebiet mit langjährigen Niederschlagsmittel unter550 mm. da kann dann die Aussaat der ZF unterbleiben.

Kann mir jemand kurz antworten, ob ich richtig liegen ? Vielen Dank.
gaugruzi
 
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon gaugruzi » Mi Nov 08, 2023 22:58

Habe nochmal eine andere Frage:

Nach Ernte Zuckerrüben möchte ich bei einem Schlag K Wasser 2 pflügen. Das darf ich in Bayern auch machen, wenn ich in 2024 Sommergerste anbaue. (Option rauhe Winterfurche vor frühen Sommerkulturen ohne Reihenkulturen...)

darf ich aber im Nov / Dez 2023 oder auch Jan 2024 den Acker noch einebnen bzw. direkt Sommergerste reinsäen ?

Gibt es eine Regelung bei GLÖZ 5 Erosionsschutz, wie lange die rauhe Winterfurche liegen muß ?

Danke
gaugruzi
 
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon strokes » Do Nov 09, 2023 0:51

Könnte der 16.Februar sein. Bin mir aber nicht sicher
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Höffti » Do Nov 09, 2023 9:03

240236 hat geschrieben:Langholzbauer: Steht das wirklich in den Abnahmeverträgen drinnen, daß man einen Mehrfachantrag gestellt hat?


Du kannst kein Gramm Weizen als nachhaltig verkaufen, wenn Du keinen MFA stellst. Außer Du lässt Deinen Betrieb als Einzelbetrieb zertifizieren.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon County654 » Do Nov 09, 2023 9:13

Höffti hat geschrieben:
Du kannst kein Gramm Weizen als nachhaltig verkaufen, wenn Du keinen MFA stellst. Außer Du lässt Deinen Betrieb als Einzelbetrieb zertifizieren.


Quellenangabe?
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 09, 2023 9:52

Schaut halt mal richtig in die AGB eurer Abnehmer!
Manchmal solle man auch durchlesen, was man unterschreibt...

Erst, wenn genug Betriebe aus der GAP aussteigen, wird es auch wieder einen nennenswerten Inlandsmarkt für allein privatrechtlich zertifizierte Ware geben.

Dann werden sich die Kontrollstellen die Zettelwirtschaft so gut vergolden lassen, dass es sich für Massenware kaum lohnt, auszusteigen...

Das ganze System kommt erst wieder auf vernünftige Füße, wenn in Mitteleuropa die Nahrung knapp wird.
Aber Chem und Co. arbeiten ja schon fleißig dran...
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Bison » Do Nov 09, 2023 10:43

... wenn dann demnächst die Ukraine in der EU sein wird, werden Lebensmittel in der EU niemals knapp werden.
Ich habe nichts gegen die Ukraine, bin aber absolut dagegen das wir dann mit dem Geld das uns fehlt die Ukraine und deren Landwirtschaft subventionieren. Ist jetzt O Ton passt aber gerade zum Thema
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Brudi22 » Do Nov 09, 2023 11:19

langholzbauer hat geschrieben:Schaut halt mal richtig in die AGB eurer Abnehmer!
Manchmal solle man auch durchlesen, was man unterschreibt...


Das wird immer wieder im Internet behauptet, habe mich daraufhin auf Suche in den AGBs gemacht. Keiner meiner Abnehmer hat solche Klauseln drin. Keine Baywa, kein Raiffeisen und keine Südzucker. Es gibt Klauseln zur Einhaltung des Fachrechts, teilweise RED Zertifizierung, aber nirgends irgend eine Pflicht zur Abgabe des MFA.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Bonifaz » Do Nov 09, 2023 12:13

Brudi22 hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Schaut halt mal richtig in die AGB eurer Abnehmer!
Manchmal solle man auch durchlesen, was man unterschreibt...


Das wird immer wieder im Internet behauptet, habe mich daraufhin auf Suche in den AGBs gemacht. Keiner meiner Abnehmer hat solche Klauseln drin. Keine Baywa, kein Raiffeisen und keine Südzucker. Es gibt Klauseln zur Einhaltung des Fachrechts, teilweise RED Zertifizierung, aber nirgends irgend eine Pflicht zur Abgabe des MFA.


Dem ist nichts hinzuzufügen. Der Eine behauptet in QM sei der MFA Ko- Kriterium - Quatsch und Höffti seine geschreibsel ebenfalls.
In der von meinem Abnehmer vertriebenen Ackerschlagkartei gibt es so eine Ausdruck "Schlagpass". Hat noch nie einen interessiert.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Nick » Do Nov 09, 2023 12:21

Bei der red Zertifizierung wird zumindest abgefragt ob du Mehrfachantrag stellst. Inwieweit sich das auswirkt wenn nein angekreuzt wird weiß ich nicht.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Botaniker » Do Nov 09, 2023 13:21

Bei der Unterschrift zur Nachhaligkeitserklärung steht es unmissverständlich dabei. Hier die erste die ich über :google: auf schnelle gefunden habe.

0_2023_Nachhaltigkeitserklaerung_aktuell_Formular.pdf
(194.21 KiB) 186-mal heruntergeladen
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Bonifaz » Do Nov 09, 2023 19:03

Und warum? Damit die abnehmende Hand auf die BLE-Kontrolleure (Die LwÄmter sind deren nachgeordnete Behörde[grob gesagt]) zurückgreifen kann und nicht eigene Kontrolleure aus schicken muss.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Brudi22 » Do Nov 09, 2023 19:55

Wie gesagt, bei mir steht nirgends etwas dergleichen drin.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 09, 2023 20:47

Bei allen, von mir aus traktormäßig erreichbaren, Aufkäufern steht das seit 15 Jahren drin. :oops:
Für privaten Verkauf der ganzen Ernte bin ich zu groß und für eine sonstige Zertifizierung zu klein, als dass sich was einsparen ließe.
Ergo= gefangen im System.
Aber mit der jährlichen Absenkung der Basisprämien in Verbindung mit, für kleine Betriebe kaum noch realisierbarer, Bürokratie und spätestens nach Beitritt der UA wird sich da einiges ändern.

Wir wissen nicht, wann...
Aber es kommt die Zeit zurück, wann jede Region froh ist, ihre Grundnahrung selbst erzeugt zu bekommen.
Aktuell läuft hier ein Projekt zur Rückkehr der Kartoffelerzeugung....
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Botaniker » Do Nov 09, 2023 21:30

Machst du dir ernsthaft Sorgen um den Eintritt der Ukraine in die EU, Langholzbauer? :D
Also zuerst muss der Krieg mal rum sein und dann wird man sehen was für ein Land in welchem Zustand da beitreten möchte. Selbst wenn das Recht positiv ausgingen, wird es noch etliche Jahre dauern bis es soweit wäre.
Nicht zuletzt, weil die EU selbst sich erstmal zu Reformen durchringen muss. Und zwar bevor überhaupt noch ein weiteres Mitglied aufgenommen werden kann. Mit ihren derzeitigen Regeln und 27 Mitgliedern ist sie doch jetzt schon kaum noch handlungsfähig.
Das ist auch in der EU selbst anerkannt.

https://www.tagesschau.de/ausland/europ ... h-100.html

https://www.tagesspiegel.de/internation ... 39560.html
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