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Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 09, 2023 22:10

Ach!
Sorgen mach ich mir nicht mehr um die GAP.
Muss ich auch nicht, weil leider niemand nach mir letztem Bauern in einem 280 ha LF Ort kommt.
Aber ich versuche trotzdem alle Varianten der Zukunft rechtzeitig durchzudenken, bevor mich die Realität überrennen kann. :wink:
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Bison » Do Nov 09, 2023 22:48

Botaniker hat geschrieben:Machst du dir ernsthaft Sorgen um den Eintritt der Ukraine in die EU, Langholzbauer? :D
Also zuerst muss der Krieg mal rum sein und dann wird man sehen was für ein Land in welchem Zustand da beitreten möchte. Selbst wenn das Recht positiv ausgingen, wird es noch etliche Jahre dauern bis es soweit wäre.
Nicht zuletzt, weil die EU selbst sich erstmal zu Reformen durchringen muss. Und zwar bevor überhaupt noch ein weiteres Mitglied aufgenommen werden kann. Mit ihren derzeitigen Regeln und 27 Mitgliedern ist sie doch jetzt schon kaum noch handlungsfähig.
Das ist auch in der EU selbst anerkannt.

https://www.tagesschau.de/ausland/europ ... h-100.html

https://www.tagesspiegel.de/internation ... 39560.html

Wart mal ab Botaniker, das ist nicht mehr so weit weg. Die EU ist mittlerweile so verblödet, denen ist alles zuzutrauen. Klar wird es noch ein wenig dauern bis der Tag kommt, aber er kommt und das wird uns deutsche Bauern das Genick brechen. Dann können wir im gaaaaaaanz großen Stil überall Blühflachen und Streuobstwiesen anlegen.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 09, 2023 23:17

Bison hat geschrieben:Wart mal ab Botaniker, das ist nicht mehr so weit weg. Die EU ist mittlerweile so verblödet, denen ist alles zuzutrauen. Klar wird es noch ein wenig dauern bis der Tag kommt, aber er kommt und das wird uns deutsche Bauern das Genick brechen. Dann können wir im gaaaaaaanz großen Stil überall Blühflachen und Streuobstwiesen anlegen.


Das sehe ich genau andersrum.
Mit einem Zusammenbruch der industriellen Versorgung, steigt die Nachfrage für regionale Produkte.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Botaniker » Do Nov 09, 2023 23:35

Ich sage zur Jugend immer, Augen auf bei der Berufswahl. Gerade wenn der Berufswunsch zur Landwirtschaft tendiert.
Dabei spielt die Ukraine aber die geringste Rolle. Strukturen, Gesetze, Verordnungen, gesellschaftliche Entwicklungen usw. spielen da die größte Rolle aber auch die Gewissheit, dass es weitere Freihandelsabkommen geben wird.
Die Lage allgemein ist halt nicht einfach, guckt euch mal den Clemens Fuest im Video an, was ich verlinkt habe.
Ne Lösung für alle Fragen und Probleme habe ich auch nicht, dafür sind Andere in diesem Forum zuständig. :wink:
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Fendt 308 ci » Sa Nov 11, 2023 22:25

Also ich Blicke nicht mehr durch.
Darf jetzt nach Körnermais gepflügt werden, wenn im zeitigen Frühjahr Sommergerste geplant ist?
Wann darf die Zwischenfrucht umgebrochen werden, wenn Körnermais folgen soll?
Gilt gemulchtes Körnermais-Stroh als Mindestbodenbedeckung? Bzw. darf es mit einer Scheibenegge flach eingearbeitet werden?
Mais nach Mais noch erlaubt oder nicht?
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Kaiserstuhl » So Nov 12, 2023 5:42

Fendt 308 ci hat geschrieben:Also ich Blicke nicht mehr durch.
Darf jetzt nach Körnermais gepflügt werden, wenn im zeitigen Frühjahr Sommergerste geplant ist?
Wann darf die Zwischenfrucht umgebrochen werden, wenn Körnermais folgen soll?
Gilt gemulchtes Körnermais-Stroh als Mindestbodenbedeckung? Bzw. darf es mit einer Scheibenegge flach eingearbeitet werden?
Mais nach Mais noch erlaubt oder nicht?

da solltest du villeicht mal eine Fortbildung besuchen. du bist doch so ein toll ausgebildeter Vollerwerbslandwirt, der keine möglichkeit auslässt Nebenerwerbslandwirten ihre mangelnde Fachkompetenz zu unterstellen. Aber scheinbar scheinbar kommt auch bei dir wie bei so vielen die meinen was besseres zu sein nur heise Luft.
hier findest du alle informationen die du brauchst: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de ... mer+Antrag
wenn du mit den Informationen nicht klar kommst, solltest du die Betriebsleitung an jemanden abgeben der sich damit auskennt!
Ich könnte dir die Infos geben, habe aber keine lust dazu so Arogant wie du dich als aufführst! wies in Wald schreit, schreits zurück :wink:
Gruss vom Kaiserstuhl
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Fendt 308 ci » So Nov 12, 2023 8:44

Spar dir deine Infos.
Bevor ich meine Zeit mit einer Fortbildung in dieser Sache verschwende verzichte ich auf die erbärmliche Sozialhilfe.

Du als Prämienoptimierender Nebenerwerbler verstehst das natürlich nicht.

Warum hast du eigentlich mehrere Accounts? Bist du früher nicht Unimog gefahren? :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon strokes » So Nov 12, 2023 8:52

Fendt 308 ci hat geschrieben:Also ich Blicke nicht mehr durch.
Darf jetzt nach Körnermais gepflügt werden, wenn im zeitigen Frühjahr Sommergerste geplant ist?
Wann darf die Zwischenfrucht umgebrochen werden, wenn Körnermais folgen soll?
Gilt gemulchtes Körnermais-Stroh als Mindestbodenbedeckung? Bzw. darf es mit einer Scheibenegge flach eingearbeitet werden?
Mais nach Mais noch erlaubt oder nicht?


Mais nach Mais auf 34% der Fläche ohne Untersaat oder ZWF möglich. Aber wechsel dann im Folgejahr, andere Frucht.
MBB Maisstoppel, oder Scheibeneggen beides möglich.
Pflügen geht problemlos wenn Schwere Böden sind auf Erosion k1 wenn Saat quer zum Hang. Bei K2 nur mit Anlage von Erosionsstreifen alle 75m, 9m breit bereits im Herbst 23. Ausnahme bei K2 nur bei frühen Sommerungen, weiss jetzt nicht ob da SG dazu zählt.
ZWF Umbruch 16.Jan oder 16. Feb. Hab ich Grad nicht im Kopf, hängt glaub ich auch an der Erosionseinstufung.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Fendt 308 ci » So Nov 12, 2023 9:07

Danke.
Zwischenfruchtumbruch ab 16. Januar und im roten Gebiet 16. Februar?
Bin größtenteils im roten Gebiet zu Gange.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon strokes » So Nov 12, 2023 10:25

Rotes Gebiet, wenn du schwere Böden hast, und Ernte nach dem 1.Okt, brauchst eigentlich nur noch die Erosionsauflagen beachten.
Ich glaube 16. Februar ist der Termin für Erosionseinstufung 2. Und dann auch keine Reihenkulturen glaube ich
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon gaugruzi » Mo Nov 13, 2023 14:12

gaugruzi hat geschrieben:Habe nochmal eine andere Frage:

Nach Ernte Zuckerrüben möchte ich bei einem Schlag K Wasser 2 pflügen. Das darf ich in Bayern auch machen, wenn ich in 2024 Sommergerste anbaue. (Option rauhe Winterfurche vor frühen Sommerkulturen ohne Reihenkulturen...)

darf ich aber im Nov / Dez 2023 oder auch Jan 2024 den Acker noch einebnen bzw. direkt Sommergerste reinsäen ?

Gibt es eine Regelung bei GLÖZ 5 Erosionsschutz, wie lange die rauhe Winterfurche liegen muß ?

Danke


Hallo. Antwort vom "Amt": entweder Pflugeinsatz mit (unmittelbarer) Aussaat einer Winterung oder Zwischenfrucht bis 30.11.2023 !
oder Grubber nehmen, wobei Grubbereinsatz nach dem Regen, welcher in den nächsten Tagen kommen soll ( ca. 20 - 25 mm), dann wahrscheinlich ausscheidet.

Die rauhe Winterfurche muß bis 15.02.2024 liegen bleiben. Ab dem 16.02.2024 Einebnung / Bearbeitung möglich !
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon burgunder » Mo Nov 13, 2023 17:14

Auf einem kwasser2 schlag ist der Pflugeinsatz vor Mais praktisch unmöglich geworden. Ich pflüge seit Jahrzehnten quer zum Hang und habe damit die allerbeste Erfahrung gemacht. Erosion findet nur noch haupsächlich am Vorgewende statt, das natürlich in Hangrichtung bearbeitet wird. In Zukunft geht dann vor Mais auch bei Bearbeitung quer zum Hang nur noch ohne Pflug, weil Mais Reihenabstand größer 45cm hat. Vielleicht kommt jetzt Mais mit 45cm? Gibts da Erfahrungen?
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon 240236 » Mo Nov 13, 2023 17:41

burgunder hat geschrieben:Auf einem kwasser2 schlag ist der Pflugeinsatz vor Mais praktisch unmöglich geworden. Ich pflüge seit Jahrzehnten quer zum Hang und habe damit die allerbeste Erfahrung gemacht. Erosion findet nur noch haupsächlich am Vorgewende statt, das natürlich in Hangrichtung bearbeitet wird. In Zukunft geht dann vor Mais auch bei Bearbeitung quer zum Hang nur noch ohne Pflug, weil Mais Reihenabstand größer 45cm hat. Vielleicht kommt jetzt Mais mit 45cm? Gibts da Erfahrungen?
Ich blicke da auch nicht mehr durch und befasse mich auch nicht. Lieber stelle ich keinen Sozialhilfeantrag bis ich diesen ganzen Schmarn da mitmache. Wenn sie die Prämie nochmal um 25€ absenken, dann fällt der Ausstig noch viel leichter :lol:.

Da ich sowieso nicht weiss ob ich nicht schon 2024 aussteige, habe ich nocht nicht einmal meine Zwangsstillegung angesät.
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon burgunder » Mo Nov 13, 2023 18:11

Kwasser1 ist gelb schraffiert. Kwasser2 ist rot schraffiert
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Re: Handhabung Erosion (GLÖZ5) und Mindestbodenbed. (GLÖZ6)

Beitragvon Falke » Mo Nov 13, 2023 18:13

@240236
Lieber keinen Sozialhilfeantrag oder doch einen Sozialhilfeantrag?

Bitte mehr Sorgfalt bei den entscheidenden kleinen Buchstaben!

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