rudolfdiesl hat geschrieben:Servus,
PS: Woody - Habe BGB-Buch doch ich verstehe es nicht und wer will will mich wegen was anzeigen?
Du schriebst, Brennholz "bearbeiten" sei Notwehr, richtig? Dann lies nach wie der Begriff definiert ist, kann ja nicht so schwer sein...
Wegen was man dich anzeigen könnte, wenn du dein Brennholz "bearbeitest"?
Im oben genannten Fall nennt man so etwas fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung!
Dem gegenüber steht ein Diebstahlsdelikt, das ist böse, keine Frage. Aber wer vorsätzlich kleine Bomben bastelt und billigend in Kauf nimmt, das jemand zu Schaden kommt, gehört eingelocht.
Wollen wir mal hoffen, dass das alles nur Strammtischgesülze ohne Substanz ist, wovon ich jetzt mal ausgehe. Man soll ja immer an das Gute im Menschen glauben...