Rudolfs Vorschlag ist rechtlich nicht zu beanstanden und effektiv!
Wenn ein Stromanschluß vorhanden ist, würde ich auch einen Bewegungsmelder mit Sirene und Strahler anbringen. Möglichst aber in 4 m Höhe, sonst ist der nächstes Mal weg.
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 10:24
Moderator: Falke
rednose hat geschrieben:Nun haltet aber mal die Bälle flach, die "Schwarzpulvergeschichte" ist doch genauso alt wie andere Horrorgeschichten auch. Ich wüsste noch von keinem Ofen, der explodiert ist, oder blauer Rauch aus dem Schornstein kam.
Stammtischphantasien.
Ich selbst bin schon lange genug im Holz, mir ist bislang noch nichts gestohlen worden, lagere mein Holz bis zur Abholung halt nicht direkt am Wegrand.
Und bevor ich solche Experimente mit Brunnenbohrer, Gewindestangen oder 180er Nägeln starte, habe ich Wichtigeres und Sinnvolleres zu tun.
Und nur paranoid durch den Wald zu schleichen um Diebe zu erwischen wollte ich auch nicht wirklich.
Obwohl, als Kind habe ich auch mal hinter jedem Baum einen Räuber vermutet...
Gruß
Bernhard
Anja Ranke hat geschrieben:Wie ich feststelle, gibt es hier einige "Überall-SB-Juristen". Ich bemühe mich jetzt einmal gedanklich in Eure Spären vorzudringen, und auf das daraus resultierende "Haftungsrisko" eines Brennholzhändlers hinzuweisen.
Wenn es dann tatsächlich noch ein paar (in Euren Augen vielleicht schwachsinnige) Kunden gibt, die auch noch blöd genug sind für Ihr Holz Geld zu bezahlen (das Entwenden sollte ja straffrei sein und möglicherweise vom vorherigen rechtmäßigen Eigentümer noch belohnt werden.
Hierfür schlage ich einen Kasten neben dem Holzstapel vor, der den Holzeigentümer verpflichtet dort 1000€ in kleinen Scheinen zu lagern, damit die Diebe für Ihr Tun noch besonders belohnt werden.
Sollte nun wieder Erwarten doch noch jemand auf ehrliche Art trockenes Holz erwerben und es auch geliefert bekommen stellt sich mir nach eurem Rechtempfinden forgende Frage: Gesetzt den Fall dieser Kunde lager sein Holz im Hauseigenen Schwimmbecken (das er natürlich vorher nicht geleert hat, denn darauf hat ihn sein Lieferant ja nicht extra hingewiesen)
und es kommt nach dem Verbrennen dieses Holzes zu einem Kaminbrannt, dann kann es ja nach Meinung unserr "juristich Vorgebildeten" oder auch der RTLII Reporten nicht sein, dass der Ofenbetrieber für die Folgen aufkommen muss. Der Schuldige, der schadenersatzpflichtig ist ist in diesem Fall doch der Brennholzllieferant, denn hätte er kein Brennholz geliefert, hätte es nicht zu dem Kaminbrannt kommen können!!!!!!!!!!!!!!! Da s kann doch jeder unterschreiben oder????
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