Kaninchen hat geschrieben:
So ne Luschigkeit kann in der schnelllebigen Zeit des Internets wirklich den Ruf kosten!
Hallo,
Ruf? Welchen Ruf?
Gruß
Dappschaaf
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 17:00
Kaninchen hat geschrieben:
So ne Luschigkeit kann in der schnelllebigen Zeit des Internets wirklich den Ruf kosten!
Harald hat geschrieben:Kreis Kleve: Issumer beantragen Jagdverbot beim KreisZwei Familien wollen aus "ethischen Gründen", dass auf ihrem zwölf Hektar großen Grundbesitz kein Tier mehr erlegt werden darf. Jäger befürchten zunehmende Wildunfälle und Seuchengefahr. Das Prüfverfahren soll Monate dauern.
Zu den "ethischen Gründen" heißt es:Jost Kalisch und seine Ehefrau Lydia nennen in ihrem schriftlichen Antrag unter anderem folgende ethische Gründe: "Eigentum zu erwerben und zu besitzen, bedeutet für uns die moralische Pflicht und das Recht, verantwortungsvoll Lebensräume zu schützen. . . Das Erlebnis der ersten augenscheinlichen Jagd über unsere Grundstücke bleibt für uns bis heute traumatisierend. . . Wir glauben an das Recht auf Leben für jede Kreatur, die Gott erschaffen hat." Für Franz-Josef Kleinmanns, der kein Landwirt ist, dessen Familie jedoch in vierter Generation auf einem Bauernhof lebt, gaben ebenso "Treibjagd-Szenen" den Anstoß.
Die Bilder von dichten Treiberketten, die Hasen keine Chance zum Entkommen gegeben hätten, von alkoholtrinkenden Treibern, die Stöcke auf Hasen schleuderten, hätten die ganze Familie – seine Frau und die elf- und vierzehnjährigen Kinder – bis heute nicht losgelassen. "Sie haben unserer Seele einen tiefen Riss gegeben", schreibt das Ehepaar Kleinmanns in seinem Antrag. Die beiden Issumer wollen keinem die Jagd verbieten. Aber sie wollen bestimmen, was auf ihrem Eigentum geschieht. "Das ist nun endlich unser Recht", meint Jost Kalisch.
*Kopfschüttel*
SHierling hat geschrieben:Ich fände es ganz ok, wenn die entsprechenden Grundstücksbesitzer dann auch anteilig an den Wildschäden beteiligt würden.
yogibaer hat geschrieben:Hallo Rainibo,
in eigener Interesse würde ich in Deinen Beitrag den ersten Teil des letzten Satzes streichen.
Macht ein Milchbauer, dessen Grünfläche in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt, glaubhaft, dass er die weitere Jagdausübung aus ethischen Gründen als Ausdruck seiner individuellen Lebenseinstellung, bei der Tier- und Naturschutz einen hohen Stellenwert besitzen, ablehnt, hat er Anspruch auf eine jagdrechtliche Befriedung der betroffenen Bezirke nach Auslauf der laufenden Pachtverträge. Die gelegentliche Annahme von Wildbrett für Dritte rechtfertige keinen Zweifel an einer solchen Gewissensentscheidung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 14.02.2017, Az.: 1 K 1608/15.
[...]
Nach Auffassung des Gerichts begründe auch die Tatsache, dass der Kläger einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Milchviehhaltung und weiblicher Nachzucht betreibe, keine durchgreifenden Zweifel an der Annahme einer ernsthaften Gewissensentscheidung, zumal der Kläger selbst nie Tiere geschlachtet habe.
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