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Jagdschein BaWü

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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon jetztaberschlau » Mo Feb 19, 2018 13:07

Badener hat geschrieben:
Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:[...] Wir können dir hier im landtreff nicht jeden Krampf extra erklären.[...]


Ich weiß zwar nicht, was ich Dir getan hab, aber Gott sei Dank wissen die Meisten hier, was ein Forum ist, und wofür man dieses nutzt.

Und lieber Flecki_aus_Bayern, ich glaube nicht, dass Du für alle sprechen darfst :wink:
Ich übersetze das für Dich.

Flecki_aus_Bayern wollte schreiben:
Ich kann dir hier im landtreff (das schreibt man übrigens groß) nicht jeden Krampf extra erklären.

Nichts für ungut, vllt solltest Du das hier lesen, damit du weißt was ich mein.

Grüße

Die hat nichts verkehrtes geschrieben ,war so alles o.k .
Du wirst noch einiges an "Krampf" lernen müssen in nächster Zeit .

Im Moment gibt es so viele Anwärter auf den Schein wie noch nie ,das macht das Ganze sicher auch nicht einfacher .
Viel Glück !
jetztaberschlau
 
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mo Feb 19, 2018 13:38

yogibaer hat geschrieben:Ich versuch es mal so zu erklären. Ist der Jäger Jagdberechtigter für den gesamten Jagdbezirk und gleichzeitig Jagdausübungsberechtigter in einer Person haftet er für den Wildschaden. Ist er nur Jagdausübungsberechtigt haftet er vom Grundsatz her erst einmal nicht.
Gruß Yogi


Welche Wildarten können Ersatzpflichten Wildschaden nach dem Jagdgesetz verursachen? : Alles Schalenwild, Kaninchen, Fasan.

In einem Genossenschaftjagd ist erstmal die JGS wildschadenspflichtig. In der Regel wurde bisher der Wildschaden dem Jagdpächter per Pachtvertrag aufgedrückt!
In letzter Zeit kann man das wegen der hohen Schwarzwildschäden nicht mehr überall durchsetzen.

Baadener darf den Yogibär durchaus mit zum Jagdkurs mitnehmen....
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fassi » Mo Feb 19, 2018 14:14

Wieso? Yogi hat doch vollkommen recht, mit dem was er schreibt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon stamo » Mo Feb 19, 2018 16:44

Fassi macht das genau richtig! Es ist nämlich gefährliches Eis, auf das sich Flecki aka. Julia da begiebt. Ich wurde dafür gesperrt: https://www.landtreff.de/landwirt-im-nebenerwerb-t122405-30.html
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
stamo
 
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mo Feb 19, 2018 17:55

Also ich habe für meine Jagdscheinprüfung das Bundesjagdgesetz und das Bayerische Jagdgesetz aus dem FF beherrscht!

Der Wildschadenersatz wird im §29 Bundesjagdgesetz geregelt.

Ja, ja, der Lindner von der FDP hat schon recht gehabt. Lieber mal nichts geschrieben als was falsches geschrieben!


Erklär deinen mündlichen Prüfer bei der Jagdscheinprüfung den Wildschadensersatz wie es Yogi vorschlägt und du bekommst ein dickes minus auf deiner Bewertung.
Flecki_aus_Bayern
 
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fassi » Mo Feb 19, 2018 19:10

Und trotzdem schon mehrfach bewiesen, dass da Lücken sind. Yogis Erklärung steht so, etwas umfassender erklärt, im §29 Absatz 1 und 2.

BJG §29 hat geschrieben:(1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. Der aus der Genossenschaftskasse geleistete Ersatz ist von den einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundstücke zu tragen. Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpächter. Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt bestehen, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.
(2) Wildschaden an Grundstücken, die einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind (§ 5 Abs. 1), hat der Eigentümer oder der Nutznießer des Eigenjagdbezirks zu ersetzen. Im Falle der Verpachtung haftet der Jagdpächter, wenn er sich im Pachtvertrag zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet hat. In diesem Falle haftet der Eigentümer oder der Nutznießer nur, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.


Er hat lediglich die ersatzpflichtigen Wildarten nicht erwähnt, danach war aber auch nicht gefragt. Man kann durchaus so in der mündlichen Prüfung antworten, kommt halt uU nochmal ne Nachfrage, warum denn viele Pächter trotzdem zahlen.

Gruß
PS: Ist man erstmal in der mündlichen Prüfung, fällt man eigentlich nur aus zwei Gründen noch durch. Entweder in der Waffenhandhabung oder man hat das Ergebnis der schriftlichen angezweifelt und ist so in die mündliche gekommen. Kurs und Prüfung hatte ich übrigens beim örtlichen Jagdschein, ebenfalls mit voller Punktzahl im Recht.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mo Feb 19, 2018 21:15

yogibaer hat geschrieben:Ich versuch es mal so zu erklären. Ist der Jäger Jagdberechtigter für den gesamten Jagdbezirk und gleichzeitig Jagdausübungsberechtigter in einer Person haftet er für den Wildschaden. Ist er nur Jagdausübungsberechtigt haftet er vom Grundsatz her erst einmal nicht.
Gruß Yogi


Und wo ist bei so einer Antwort der Hinweis auf die Jagdgenossenschaft oder die Schadensübernahme durch den Jagdpächter? Nicht da. So schauts aus.

Habe ich eine Begehungsschein bin ich auch Jagdberechtigter. Wildschadenübernahme kann mir dann aber keiner aufdrücken.
Zuletzt geändert von Flecki_aus_Bayern am Mo Feb 19, 2018 21:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fuchse » Mo Feb 19, 2018 21:25

Jagdbezirk = Jagdgenossenschaft ?
Gruß Robert
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fassi » Mo Feb 19, 2018 21:40

Nö, Jagdbezirk=Zusammenfassung der Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Jagdgenossen= Eigentümer der Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Und nein, der Jagdgast ist kein Jagdausübungsberechtigter (zumindest nach HJG). Auch der Begehungsschein ist keine Jagdausübungsberechtigung. Das ist alles nur Jagderlaubnis. Jagdausübungsberechtigt ist nur der/die Pächter, welche im Pachtvertrag stehen und der Jagdbehörde gemeldet sind (§14HJG). Und somit paßt Yogis Antwort.

Gruß
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mo Feb 19, 2018 21:45

Tzzz. Wenn ich mir Jogis Behauptung mehrmals durchlese, dann wird es auch nicht besser. Er widerspricht mit dem zitierten 2. Satz seinen 1. Satz.
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fuchse » Mo Feb 19, 2018 21:51

Nö. Jagdbezirk ist die bejagbare Fläche der Jagdgenossen = Jagdgenossenschaft. (ohne Dorfplatz, Gärten und Strassen oder sonstige befriedigte Bereiche, Friedhof, Parkplatz usw.).
Nur gibts halt in Ö und Ost D andere Begriffe dafür.

Jagdgäste und Begehungsscheininhaber können persönlich nicht für Wildschäden haftbar gemacht werden.
Gruß Robert
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fassi » Mo Feb 19, 2018 23:28

Du hast schon so oft gehört, Dir mal die Jagdgesetze anzuschauen. Die Definition hat nix mit Ö, Ost- D oder Hinterwaldingen in Niederbayern zu tun. Die steht, mit etwas anderem Wortlaut, so im BJG. Der Jagdbezirk ist die Fläche, die Jagdgenossenschaft die dazu gehörige Körperschaft. Aber die beiden Begriffe sind nicht identisch, erst recht nicht bei juristischer Auslegung.

Gruß
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fuchse » Mo Feb 19, 2018 23:49

Es wird wegen euch nicht anders, Grundstücksbesitzer in einer Gemeinde, Markt, Bezirk, Stadt, oder Dorf sind ein großer Hegering, daraus bricht man die Jagdgenossenschaften runter.
Großgrundbesitzer, Barone und Grafen haben eigene Besitze die groß genug sind eigene Bewirtschaftung darüber zu pflegen können.

Es wird nicht leichter wenn alle das gleiche meinen, aber unterschiedliche Begriffe dafür haben.

Weder Fleckchen, Fassi oder Fuchse werden zu 100%
das Jagdgesetz von BaWü inne haben.
Also Butter bei die Fische !!!
Gruß Robert
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fassi » Di Feb 20, 2018 0:23

Das juckt auch erstmal nicht, weil die Grunddefinition im Bundesgesetz steht. Übrigens stimmt auch Deine Definition von Hegegemeinschaft nicht so richtig, zumal die Mitgliedschaft im Gegensatz zur Jagdgenossenschaft in vielen Bundesländern freiwillig ist. Aber bitte:

BJagdG §4] Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8). [quote]

[quote="BJagdG § 8 hat geschrieben:
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.


BJagdG §9 hat geschrieben: Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.


Und so wird Hegegemeinschaft definiert:

[quote="BJagdG §10a] (1) Für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke können die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft als privatrechtlichen Zusammenschluß bilden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die Länder bestimmen, daß für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft bilden, falls diese aus Gründen der Hege im Sinne des § 1 Abs. 2 erforderlich ist und eine an alle betroffenen Jagdausübungsberechtigten gerichtete Aufforderung der zuständigen Behörde, innerhalb einer bestimmten Frist eine Hegegemeinschaft zu gründen, ohne Erfolg geblieben ist. [/quote]

Die hat erstmal auch nichts mit der Jagdgenossenschaft zu tun, sondern mit dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (der, der beim Amt als solcher eingetragen ist). Das kann uU die Genossenschaft sein, muss es aber nicht. Das regelt dann das Landesgesetz, in Hessen ist zB der Forst im Boot, die Genossenschaft nur mit ihrem Vorstand und auch nur auf deren Antrag. In BW brauchen sie keinen Antrag, sondern können sich so anschließen. In BY steht zB nichts von Jagdgenossen in Hegegemeinschaften, da ist es auf die Revierinhaber beschränkt.

Gruß
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Re: Jagdschein BaWü

Beitragvon Fuchse » Di Feb 20, 2018 0:42

OHA 645 bayrische Jahdgenossenschaften haben gegen das Gesetz verstossen!!!

Fassi wir danken dir !
Gruß Robert
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