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Jährliche Seilwindenprüfung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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146 Beiträge • Seite 2 von 10 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 10
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Beitragvon Kormoran2 » So Apr 12, 2009 21:40

DAnke für diese Klarstellung, Oskar!
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Beitragvon Eckart » So Apr 12, 2009 22:29

Oskar hat recht, aber nur wenn PRIVAT genutzt wird, wenn man diese Gewerblich nutzt, ist eine jährliche Prüfung pflicht!
Nutzt man diese täglich ist der Prüfintervall zu verringern und so anzupassen, das ein einwand-/unfallfreies Arbeiten gewärleistet ist!
....so oder ähnlich heißt es auf dem Sachkundelehrgang(Anschlagmittel) vom TÜV-Nord.

Noch als anhang ALLE Lastaufnahmemittel müssen minimum 1 mal jährlich geprüft werden, wenn sie Gewerblich genutzt werden.
Darunter versteht man :

-Anschlanmittel (Ketten,Hebebänder,Drahtseile,Schäckel,Rundschlingen,Schlup,Zurrketten/-gurte,...)
-Lasttraversen ( http://www.hebezone.de/produktinfos/Las ... en-30.html )
-Krane,Winden,Greif-/Kettenzüge (hierbei ist das komplette Gerät zu prüfen)

Zusätzlich muß jede Kette alle 5 Jahre zur Rissprüfung oder zum Belastungstest(hier bei werden nur vom TÜV geeichte Gewicht verwendet) auch wenn es nur ein paar Glieder sind!

Der Prüfer muß neutral sein und über Berufserfahrung im "Handwerk" verfügen!


CU OLLi

PS.: Der Lehrgang hat über 3500 € pro Person gekostet, ich habe damit die Erlaubnis bekommen bei jeden(auch Handwerk/Industrie) Anschlagmittel zu Prüfen. Krane,Winden,Greif-/Kettenzüge ist ein eingenstädiger Lehrgang!
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Beitragvon Oskar- » Mo Apr 13, 2009 21:33

Hi,

vergiss nicht den stündlich zu absolvierenden Schnürsenkelreißtest...

mahnt Oskar
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Beitragvon Eckart » Mi Apr 15, 2009 0:15

@ Oskar

Ist mir relativ egal was hier der ein oder andere macht!

"Leider"(zum Glück) hat die BG das Sagen in solchen Sachen!

1. Fall:
Wenn es zu nem Unfall kommt und man wird erwerbsunfähig.
In der Ermittlung der BG stellt sich raus, das wenn die Technik geprüft wurden wäre, das ein Unfall vermieden werden kann........

So gilt das vor dem Gesetz als (grob) fahrlässige Handlung und man bekommt kein Geld von der Versicherung/BG, wenn man pech hat bezahlt man sogar Krankentransport,Krankenhaus aufenthalt,.....

2. Fall:
Oder ein Zweiter kommt zu schaden und wird erwerbsunfähig oder ist tot....
Die Ermittlungen ergeben das gleiche wie im ersten Fall...

Dann kannst schön für den Zahlen, wenn der auch noch Frau und Kinder hat...... und vor Gericht wirst auch noch wegen Köperverletzung bzw. Totschlag/Tötung bestraft.

In machen Sachen muß man sich leider mal gedanken machen, wo zu es Vorschriften und Regeln gibt! Was dabei ein Unfall mit sich bringen kann :cry:

CU OLLi

Ps.: Man kann nur Geld sparen, in dem man Geld ausgibt! (bezüglicher einer jährlichen Prüfung zu lebenslagem Unterhalt einer "fremden"Familie)

Bin mir nicht ganz sicher ob es grob fahrlässig ist oder nur Fahrlässig.
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prüfung

Beitragvon brennholzprofi » Mi Apr 15, 2009 7:11

Moin....
Fahrlässig einen Tatbestand herbeigeführt haben obwohl gewusst werden musste das dies dann hätte passieren können.

Grob Fahrlässig wissendlich und wollend einen Tatbestand herbeigeführt haben und dabei in Kauf genommen haben das Menschen verletzt oder Gegenstände von erheblichen Wert beschädigt wurden.

Etwa so ist die Legaldefinition...
Ich bin bei den Prüfungen auch etwas schluderich....allerdings hab ich meine Augen immer an der Maschine und tausche eher aus als zu spät....Flämische Auge oder durchgescheuerte Rückekette zBspl....
Ciao Patric
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Beitragvon Eckart » Mo Apr 20, 2009 19:49

OK ich habe eine falsche Aussage gemacht! Die BG kann nix vorschreiben sie kann nur dazu raten, aber der TÜV macht es dafür. Erkundigt euch beim TÜV wie es mit der jährlichen Abnahme aus sieht, dann seid ihr auf der sicheren Seite!

CU OLLi
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Beitragvon dieholzer2004 » Di Apr 21, 2009 10:23

wiso hat geschrieben:Hallo Obelix,

Ich kann deine Aufregung nicht nachvollziehen.

Der Sachkundelehrgang Seilwinde mit anschl. Sachkundeprüfung und natürlich dem Zertifikat als Sachkundenachweis kostet bei der Bayrischen Waldbauernschule 85€, für Waldbesitzer (vermutlich nur für fränkische und bayrische?) sogar nur 65€.

Gruß wiso


@ wiso + @ all

Servus Jochen, hallo alle anderen Diskussionsteilnehmer,

Verfahren bei uns in BaWü:

Sachkundenachweis Seilwinde und Kran - durchgeführt und finanziert durch die BG, sprich - er war kostenlos! Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung darfst du an deinen eigenen Maschinen ( Seilwinde und Kran - aber nur an deinen!) die jährlich wiederkehrende Prüfung durchführen.

Allerdings - bist du dann auch für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Geräte verantwortlich!

@ all

Ich weiß nicht, warum ihr euch darum streitet, ob eine Prüfung nur bei gewerblicher Nutzung vorgeschrieben ist, oder auch bei privater Verwendung? Allein schon die Tatsache, dass wohl viele hier im Thread sowieso BG-Beiträge entrichten - also auch im Unglücksfall ein Recht auf Zahlungen aus der BG-Kasse hätten, veranlaßt mich dazu, die Prüfung regelmäßig durchzuführen.

Gruß Thomas
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“
(Hermann Hesse - Dichter, Schriftsteller und Maler, 1877-1962 - und ein SCHWABE!)
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Beitragvon Eckart » Sa Apr 25, 2009 21:32

Hallo,

Ich habe noch mal in den Unterlagen geblättert die Ketten müssen sogar schon nach 3 Jahren zur Rissprüfung!


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Re: Jährliche Seil - Windenprüfung

Beitragvon Johannes1 » Mo Sep 05, 2011 0:36

Hallo mal aufgepasst,
nicht jeder der einen Lehrgang besucht und einen gebrauchten Zylinder mit Manometer hat, darf auch Seilwinden einstellen.
Nicht ein Sachkundiger sondern nur eine befähigte Person nach den Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 darf diese technischen Prüfungen und Einstellungen durchführen. Die TRBS 1203 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung -Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV müssen befähigte Personen für die genannte Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Diese werden erworben durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Neben der Prüfung des Zugkraftbegrenzers und der Bremshaltekraft (+25% der max. Zugkraft) ist außerdem zu prüfen, ob die Bremsreaktionszeit unter Last den Werksvorgaben entspricht.(Seilkraft unter Last soll möglichst wenig, aber auf keinen Fall vollständig abfallen).
Bei Seilzugbedienten Winden ist außerdem die Bremslösekraft unter max.Zug-Last zu prüfen.
Im Gefahrenfall muß sich die Bremse mit einem Kraftaufwand von max. 300 N lösen lassen. Bei falscher Einstellung kann es sein, dass sich die Bremese nicht mehr lösen lässt.
Ich denke das Prüfgerät, das auf der Interforst auf dem KWF / BG Stand gezeigt gewährleistet eine sichere und minutenschnelle Prüfung. In einem einfachen Stahlrahmen sind ein Prüfzylinder mit Hydrospeicher als Zugkraft-Dehnungssimulator zur Messung der Zug- und Bremshaltekraftüberschneidung zugeordnet. Der zu Grunde gelegte Dehnungskoeffizient wurde vom KWF berechnet und simuliert definierte Einsatzbedingungen bei Rückearbeiten. Eine Handhydraulikpumpe mit Druckbegrenzung ermöglicht die individuelle Ladung des Messzylinders zur Messung der Bremshaltekraft. Damit können Winden sicher unter deffinierten und vergleichbaren Rückebedingungen geprüft und eingestellt werden. Das Gerät ist mit einem Meßschreiber ausgestattet und kann auch Meßspitzen erfassen. Auf Knopfdruck wird ein Messprotokoll erstellt .
Es wurde auf der Messe gesagt, dass die LBG in Baden-Württemberg solche Geräte im Einsatz hat und verleiht diese für ein geringen Betrag an Landmaschinenwerkstätten. Am besten man geht in einen Fachbetrieb und lässt die Prüfung und wenn nötig auch unmittelbare Einstellarbeiten dort machen. Alle weitere Kontrollen an der Winde können mit einem Winden-Lehrgang auch selbst gemacht werden.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ecoboost » Do Mai 04, 2017 18:57

Hallo,

heute war ich mit dem D5206 bei der BxxWx.
Habe endlich mal in eine neue Hinterradbereifung BKT Agrimax RT 855 der Dimension 380/85 R28 investiert.
Die alten Michelin waren jetzt 35 Jahre drauf, schon sehr rissig, vor allem steinhart und hatten rund 10.000 Bh runter.
Der erste Eindruck der neuen Reifen ist sehr gut, kein Höhenschlag, guter Fahrkomfort usw.
Dabei gleich auch die fällige Hauptuntersuchung des Schleppers sowie die Windenprüfung mit erledigt.
Bei der Windenprüfung meinte der Prüfer erst, sie ziehe um ca. 1 Tonne zu wenig. War etwas verwundert aber na gut kann ja sein.
Er verstellte dann die Einstellung, das Ergebnis blieb aber dennoch unverändert.
Durch Zufall habe ich dann gesehen, das am Prüfgerät ein Hydraulikstecker nicht richtig in die Kupplung eingerastet war.
Kaum war der Steckverbindung ordnungsgemäß hergestellt passte auch das Ergebnis.
Brauche allerdings ein neues Seil, da dieses zum Teil sichtbare Schäden von Seilklemmern hat. Plakette gab es entgegen meinen Erwartungen aber trotzdem.
Im Mai 2019 ist dann die nächste Windenprüfung fällig.

Gruß

Ecoboost
Zuletzt geändert von Ecoboost am So Nov 26, 2017 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Waldhäusler » Do Mai 04, 2017 19:09

Hallo,
also BG sagt ja sollte min. 1xjährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Da gabs dann ne Schulung (1Tag in der Waldbauernschule) Sachkunde Seilwinde und nun wird selber gemacht.

Is kein Ding.

Gruß,
Grüße,
Waldhäusler
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ecoboost » Do Mai 04, 2017 19:29

Waldhäusler hat geschrieben:Hallo,
also BG sagt ja sollte min. 1xjährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.


Davon ging eigentlich auch aus. Vorgesehen ist die nächste für 05/2019, es heißt allerdings auch "Bei Bedarf früher".
Ich belasse es bei den 2 Jahren, für die Einsatzverhältnisse bei mir sollte das allemal reichen.

Gruß

Ecoboost
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon jaher23 » Fr Mai 05, 2017 9:51

Steh ich gerade aufm Schlauch oder interpretiere ich das Diagramm der Prüfung falsch:

Wie bekommt man denn mit einer Seilwinde die eine Nennzugkraft von 4,5KN haben sollte, eine Zugkraft von 6,5KN hin?

:roll:

Gruß
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Wide » Fr Mai 05, 2017 10:34

Servus,

bei 5 Sekunden ist die Zugkraft. Danach fällt die Zugkraft ab, da die Winde nicht mehr betätigt wird. Der Anstieg bei 25 Sekunden ist die Prüfung der Bremskraft. Diese muss höher sein, als die Zugkraft.

Habe vor kurzem den Kurs in der Waldbauernschule gemacht. Muss mir noch einen Zylinder zur Prüfung besorgen.



Grüße Michael
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon jaher23 » Fr Mai 05, 2017 10:48

@ Wide: Und schon wieder was dazu gelernt :)

Jetzt ists logisch für mich :) danke!
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