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Jährliche Seilwindenprüfung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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146 Beiträge • Seite 10 von 10 • 1 ... 6, 7, 8, 9, 10
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Paragraf » Do Mär 27, 2025 10:23

Land- und Forstwirte sind nicht „alleinarbeitende Unternehmer“ im gleichen Sinne wie ein Angestellter, der weisungsgebunden ist,
und ihre Sorgfaltspflicht unterscheidet sich von der eines Angestellten.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Lenkfix » Do Mär 27, 2025 12:01

Höffti hat geschrieben:Aber nimm Dir doch bitte einfach die zwei Minuten Zeit und poste hier die Rechtsquelle, wo steht, dass ich als Forstwirt bei alleiniger Nutzung meier Seilwinde diese alle zwei Jahre prüfen muss.

Ja ok waren zehn Minuten, > Wiederkehrende Windenprüfungen; Nach den Unfallverhütungsvorschriften VSG 3.1 "technische Arbeitsmittel" § 19 betragen die Prüffristen 1 Jahr im Profieinsatz.
Bei gelegentlichem Einsatz (Nichtprofi) werden Prüffristen von 2 Jahren akzeptiert. Nach der Betriebssicherheitsverordnung legt der Betriebsunternehmer die Prüffristen nach der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die Zugkraftprüfung und die Ermittlung der Bremshaltekraft sind Bestandteil von der Windenprüfung.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Höffti » Do Mär 27, 2025 12:15

Lenkfix hat geschrieben:
Höffti hat geschrieben:Aber nimm Dir doch bitte einfach die zwei Minuten Zeit und poste hier die Rechtsquelle, wo steht, dass ich als Forstwirt bei alleiniger Nutzung meier Seilwinde diese alle zwei Jahre prüfen muss.

Ja ok waren zehn Minuten, > Wiederkehrende Windenprüfungen; Nach den Unfallverhütungsvorschriften VSG 3.1 "technische Arbeitsmittel" § 19 betragen die Prüffristen 1 Jahr im Profieinsatz.
Bei gelegentlichem Einsatz (Nichtprofi) werden Prüffristen von 2 Jahren akzeptiert. Nach der Betriebssicherheitsverordnung legt der Betriebsunternehmer die Prüffristen nach der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die Zugkraftprüfung und die Ermittlung der Bremshaltekraft sind Bestandteil von der Windenprüfung.


Schön erklärt und nun schließt sich der Kreis.
Denn die BetrSichV hat das Ziel, den Schutz von Beschäftigten zu gewährleisten.


Die SVLFG hat offenbar kraft autonomem Recht manche Dinge auch für Alleinunterhalter für verbindlich erklärt.
Danke für die Aufklärungsarbeit.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ernst Eiswürfel » Do Mär 27, 2025 12:36

@Höffti

Wenn man seinen eigenen Link nicht liest, findet man auch nichts.
Schau einfach unter VSG 4.3.Forsten §8 Holzrücken Hinweis zu Absatz 3. Dann schaust du dir einfach die genannte UVV an.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ecoboost » Do Mär 27, 2025 13:24

Servus,

über die Thematik der Seilwindenprüfung kam ich erst vor ein paar Tagen mit einem Landwirt ins Gespräch, nachdem ich ihm von dem Malheur meiner Winde bei der Prüfung erzählte.
Er sagte dass er bisher die nie prüfen ließ, er aber dies eigentlich genau genommen müsste, da er auch Lehrlinge ausbildet.
Mir ist es so bekannt: solange ich bzw. die Familienangehörigen nur alleine auf eigenen Grund und Boden damit arbeiten, besteht keine wiederkehrende Prüfpflicht.
Wird die Winde in einer Gemeinschaft betrieben - sei es auch nur mit dem Nachbarn zusammen - ist eine UVV Prüfung im Turnus von 1 Jahr erforderlich.
Fahre ich ich im Zuge der Nachbarschaftshilfe mit der eigenen Ausrüstung auf seinem Grundbesitz um Stämme zu rücken, gilt ebenfalls ein einjähriges Prüfintervall.

Gruß

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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Stoapfälzer » Do Mär 27, 2025 19:54

Für Betriebe die bei der Svlfg versichert sind besteht eine jahrlich wiederkehrende Winden und Kranprüfpflicht.
Ich hatte vor kurzen die BG erst am Hof und Winde und Rückewagen standen offen unterm Vordach. Da war das natürlich gleich erstes Thema.
Nachdem ich erklärt hatte, dass ich für beides eine Sachkundeschulung habe war das Thema abgehakt, ein Prüfbuch oder so interessierte dann nicht mehr.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Grumsch » Do Mär 27, 2025 22:28

Ich habe vor einigen Jahren die Sachkunde für Winden und Kräne gemacht. Der Lehrgang war beim Forst und zusammen mit der SVLFG. Die SVLFG hat auch alle Gebühren getragen bei Waldbesitzern.

Dabei wurde gleich zu Anfang ausführlich auf die TRBS1203 hingewiesen und wer eine zur Prüfung befähigte Person ist. Der Fortbildner der SVLFG hat klar gesagt, dass die Sachkunde, die in dieser Fortbildung erworben wird, keine Voraussetzung für die befähigte Person ist.
Eine "Befähigte Person" zur Prüfung zu sein, bestimmt entweder der Chef, oder man selbst. Es gibt in der TRBS zwar Hinweise, wer zu dieser Gruppe zählt, jedoch steht da ein "z.B." oder "ähnlich" dabei. (lediglich bei Hydraulikomponeten stet es etwas genauer aber auch sehr schwammig)
-> "befähigte Person ist Selbstzertifizierung" war die Aussage der SVLFG. Und das gilt für alles wo eine befähigte Person zur Prüfung benötigt wird.
Natürlich kann man nun sagen, ich prüfe alles selbst, aber mit deiner Unterschrift sagt du eben aus, dass du die Sachkunde hast. Wenn dir dann aber grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, da du von dem Thema keine Ahnung hast und es trotzdem prüfst, hast du bei einem Unfall Probleme.

Früher habe ich z.B. den Bagger und Stapler auch von TÜV/Dekra prüfen lassen. Wenn ich gesehen habe, was die gemacht haben...

Was ich damit sagen will: Wenn du die Mittel hast und das technische Verständnis (Befähigung) kannst und darfst du fast alles selbst Prüfen.

Achtung: Sachverstand ist deutlich genauer geregelt.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Steyrer8055 » Fr Mär 28, 2025 6:43

Hallo Grumsch!
Denk mir wenn das eine Lama- Werkstätte anbietet, egal ob Chef o. Mitarbeiter wird das mit der tech. Ausbildung u. Prüfprotokoll begründet. Passieren Fehler wird er hoffentlich zu seinen Lasten auch dazu stehen?

mfg Steyrer8055
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ecoboost » Fr Mär 28, 2025 9:54

Servus,

ich sehe an dem ganzen da durchaus so manche Problematiken.
Nicht wenige Werkstätten bieten diese Prüfungen als zusätzliches Zuckerl an um die Werkstatt besser auszulasten.
Da wird ein Prüfstand gekauft, in ebay Kleinanzeigen mit einem Dreizeiler die Prüfung angeboten usw.
Nach welchen Richtlinien usw. das gemacht werden muss steht in den Anzeigen gar nicht erst drinnen, warum auch immer!?
Ich habe bereits einige dieser Prüfungen jetzt hinter mir, zusammenfassend muss ich leider sagen, dass das zum Teil gewaltige Böcke sind wo da seitens der Prüfer geschossen wurden.
Und da hatte ich auch bei der BayWa mal ein Erlebnis wo ich mir denke, das darf einfach nicht passieren.
Hatte einen Termin zur Windenprüfung und der Prüfstand wurde oder war schon aufgebaut.
Dann Schlepper mit Schild gemäß Anweisung auf dem Prüfstand platziert.
Der Prüfer übernahm den Funk und führte die Zugkraftprüfung durch, dass Manometer am Prüfstand bewegte sich aber nicht wirklich. Letztendlich meinte der Prüfer mit der Winde passt etwas nicht, er ist ins Büro um Technische Unterlagen der Winde einzusehen.
Dann kam er wieder und stellte ein wenig dran rum, mit dem Ergebnis keine Besserung.
Ich wusste dass die Winde eigentlich gut zieht, für mich war es nicht erklärbar.
Bei den ganzen Zugversuchen schweifte mein Blick dann auch mal auf die Verschlauchung des Prüfstandes.
Letztendlich war dort ein Hydraulikschlauch nicht richtig gesteckt, der steckte nur lose in der Kupplung drinnen. Ich habe es bemerkt und ihm dann gesagt, zusammengesteckt und die Sache war erledigt.

Eben noch einen Rückruf von der Dekra erhalten. Prüfung Rückewagen inkl. Kranprüfung mit definierten Gewicht was ich selbst stellen muss: Gebühr 280,00 € exkl. MwSt.
Alljährlich mache ich das mit Sicherheit nicht, alle 2 Jahre lasse ich mir das noch eingehen.
Wer es gewerblich betreibt kommt um das einjährige Intervall nicht drum rum.
Die Art der Zulassung, also ob 25 km/h oder 40 km/h spielt dabei preislich keine Rolle.

Gruß

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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Lenkfix » Fr Mär 28, 2025 20:27

Ecoboost hat geschrieben:Eben noch einen Rückruf von der Dekra erhalten. Prüfung Rückewagen inkl. Kranprüfung mit definierten Gewicht was ich selbst stellen muss:

Weshalb wozu Dekra geht doch lediglich um wiederkehrende Sachkundenprüfung durch einen Sachkundigen.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ecoboost » Di Apr 08, 2025 18:19

Servus,

war heute bei der BayWa und alles lief nahezu ohne Probleme ab, lediglich die Seilbremse musste er etwas nachstellen.
Geprüft wurde mit dem Kunststoffseil, ist so im Prüfprotokoll als Seilart mit aufgeführt und auch zulässig.
Nächster Prüftermin ist 04/2027, also in zwei Jahren.
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Gruß

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