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Jährliche Seilwindenprüfung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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146 Beiträge • Seite 1 von 10 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 10
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Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon NetSeeker » Mi Aug 09, 2006 12:35

Wie handhabt ihr das eigentlich mit der jährlichen Seilwindenprüfung? Ich hab keine Lust die Winde jedes Jahr zu meinem Händler zu karren. Macht jemand von euch die Prüfungen selber?
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Beitragvon IHC 844 » Do Aug 10, 2006 10:41

Also des hör ich zum ersten mal . Wer sagt den dass es sowas gibt?
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Beitragvon fritzle1 » Do Aug 10, 2006 10:46

Die BG tut das sagen!

Gilt auch für Forstkrane, Tore und Toranlagen, Gabelstapler und sonstige Hub- und Flurförderfzg. im gewerblichen Einsatz.

Nämlich

Gruß Dominic
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Beitragvon NetSeeker » Do Aug 10, 2006 16:32

Unvallverhütungsvorschrift VSG 3.1 §19 Technische Arbeitsmittel
http://www.lsv.de/mod/04unfallverhuetun ... _1/19.html
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Beitragvon traktorist2222 » Sa Aug 12, 2006 9:19

Hallo,

machst du beruflich Holz?

Mein Onkel ist auch in der BG (Nebenerwerb), hat aber, soweit ich weiß, die Seilwinde noch nie überprüfen lassen.

Grundsätzlich können rechtsgültige Maschinenprüfungen nur von Sachverständigen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, durchgeführt werden.
Gruß
Martin


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Beitragvon NetSeeker » Sa Aug 12, 2006 14:04

In den Vorschriften wird vom "Sachkundigen" und nicht vom "Sachverständigen" gesprochen. Sachkundig ist der, der über das notwendige Wissen zur Prüfung verfügt. ICh verfüge drüber, also bin ich Sachkundig und prüfe selber ?!?
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Beitragvon Markus K. » Sa Aug 12, 2006 14:36

@NetSeeker

Im Prinzip kannst du eh nur eine Sichtprüfung durchführen, oder?

andere Frage: was passiert im Falle eines Unfalles (möge keiner passieren) im gewerblichen Bereich, wenn du als Sachkundiger oder auch befähigte Person die Windenprüfung selbst durchgeführt hast? Wie willst du der BG erklären, das du Sachkundiger bist und die Winde selbst geprüft hast (obgleich du sehr wohl mit der Winde vertraut bist), wenn dann doch was passiert ist? Ist man als Betreiber gleichzeitig automatisch auch Sachkundiger (was ich nicht glaube)? Müsstest du nicht auch eine Prüfplakette erteilen und über die Prüfung Buchführen?
Soweit ich weiß, muß man doch eine Prüfung ablegen, bzw. eine 1-Tages-Schulung beim (z.B.) TÜV absolvieren (=Geld berappen), damit man ein Dokument erhält, welches dich offiziell als Sachkundigen ausweist.
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Beitragvon NetSeeker » Sa Aug 12, 2006 16:21

Es gibt faktisch nur 3 Dinge, die einzustellen sind. Der Rest sind Sichtprüfungen:
Zugkraftbegrenzung
Bremskraftbegrenzung
Seilauszugskraft

In Forst Und Technik ist ein Verfahren mittels Hydraulikzylinder und Manomenter zur Zugkraftmessung vorgestellt, und als praktikabel für den Forstwird bwewertet:
http://www.forstundtechnik.de/sro.php?r ... 8c&print=1
Die entsprechen Kurse werden da auch angeboten. Das ist sicher billiger als beim TÜV (Die nerven mich bem Auto schon!)


VUL Weilburg hat geschrieben:Winden müssen wie alle Winden- Hub- und Zuggeräte mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen daraufhin geprüft werden, ob die maximale Zugkraft der Winde den Angaben des Herstellers entspricht. Für diese Messung kommen drei Messverfahren in Frage. Der Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik beim Hessischen Forstamt Weilburg hat diese Verfahren auf ihre Genauigkeit hin getestet. Ein kostengünstiges und hinreichend genaues Verfahren ist demnach die indirekte Messung über den Öldruck unter Verwendung eines Manometers.

Der Einsatz vom Forstseilwinden gehört zum alltäglichen Bild in der Forstwirtschaft. Neben dem Rücken von Holz gewinnt die seilunterstützte Fällung mehr und mehr an Bedeutung. Insbesondere bei der seilwindenunterstützten Fällung im Starkholz ist das einwandfreie Funktionieren der Seilwinde von entscheidender Bedeutung für das unfallfreie Arbeiten aller Beteiligten.Ein wichtiger sicherheitstechnischer Aspekt ist die Überlastsicherung der Seilwinde. Die Scheibenreibungskupplung der Seilwinde darf Zugkräfte nur bis zu einem vom Hersteller vorgegebenen Maximalwert auf die Seiltrommel übertragen. Bei Belastungen oberhalb dieses Wertes unterbricht die Kupplung den Reibungsschluss, die Spannung des Windenseiles wird zwar noch aufrechterhalten, aber es findet keine Zugbewegung mehr statt.
Gemäß § 19 der VSG 3.1 Winden, Hub- und Zuggeräte sind Seilwinden mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Bei der hierbei auch durchzuführenden Zugkraftmessung soll festgestellt werden, ob die tatsächliche maximale Zugkraft der Winde den Herstellerangaben entspricht.
Seit Dezember 1999 veranstalten die Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen und der Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik beim Hess. Forstamt Weilburg technische Lehrgänge zum Erwerb des Sachkundenachweises für Seilwinden. Ziel dieser Lehrgänge ist es, dem Teilnehmer die erforderliche Sachkunde zu vermitteln.

Zugkraftmessverfahren
1. Messung mit einer Zugkraftmessdose
Hierbei wird die Zugkraftmessdose mit einem Baumschoner an einen fest stehenden Baum befestigt. An der anderen Seite der Messdose wird das Windenseil angebracht. Entscheidend für die Messung der maximalen Zugkraft ist, dass auf der untersten Seillage der Seiltrommel gezogen wird. Das Seil wird langsam in Spannung gebracht, bis eine Lastabschaltung erfolgt (Überdruckventil, Durchrutschen der Kupplung).
Durch eine rau gewordene Kupplung oder ein träges Ventil kann die Zugkraft etwas höher als angegeben sein. Sollte die Zugkaft jedoch auch nach mehreren Messungen über der zulässigen maximalen Zugkraft der Seilwinde liegen, muss die Zukraft der Seilwinde durch eine Werkstatt reduziert werden.
Dieses direkte Messverfahren ist die genaueste Methode und findet seine Anwendung insbesondere im Versuchswesen und bei den forsttechnischen Prüfungen des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF). Für die Unternehmer erschweren aber insbesondere die hohen Anschaffungskosten (ca. 2000Euro) den Praxiseinsatz.

2. Messung mit Prüflast
Bei dieser Zugkraftüberprüfung wird davon ausgegangen, dass eine Maschine mit einer bestimmten maximalen Seilwindenzugkraft nur eine dieser Kraft entsprechende Holzmasse ziehen kann. Die größtmögliche Last kann als Näherungswert berechnet werden. Diese wird als Prüflast bezeichnet. Hierbei sind folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:
• Schlepper und Last müssen sich auf einer Ebene befinden (nicht bergauf oder bergab).
• Verwendung eines ca. 20 m langen Seiles, da der Einzugswinkel zu einer Verzerrung des Ergebnisses führt.
• Starkes Holz, da die Prüflast komplett auf dem Boden liegen muss.
• Gerade Stämme, damit der Reibungswiderstand berechenbar bleibt.
• Saubere Astungsqualität (an der Auflagefläche am Boden dürfen sich keine Äste befinden).
• Kein Erdwall vor den Stämmen.
• Normal feuchter Boden.
Die Anwendung dieses Verfahrens wird wegen der Bereitstellung der Prüflast vor allem in Kleinbetrieben als schwierig angesehen.

3. Indirekte Messung über den Öldruck
Bei der indirekten Messung wird der Hydraulikdruck in einem gebrauchten Zylinder mit Messanschluss gemessen (s. Abb.). Der Zylinder wird auf der Seite der Kolbenstange mit Hydrauliköl gefüllt. Zieht die Seilwinde an der Kolbenstange, steigt der Druck in der Hydraulikflüssigkeit in Abhängigkeit von der Zugkraft an. Über ein Messgerät, das am Zylinder angebracht ist, kann der Maximaldruck abgelesen und in die Windenzugkraft umgerechnet werden.
Bei der indirekten Messung gibt es zwei Alternativen:
Digitales Druckmessgerät. Bei einer vom Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik in Weilburg durchgeführten Messreihe wurde ein digitales Messgerät der Firma Hydrotechnik eingesetzt. Das Gerät ist aus Sicherheitsgründen mit einem 5 m langen Schlauch ausgestattet und bietet die Möglichkeit, Werte genau abzulesen, Daten zu speichern und Messreihen am PC auszuwerten.
Ein Nachteil der elektronischen Messung ist der Anschaffungspreis von ca. 1000 Euro.
Manometermessung. Desweiteren kann der Öldruck im Zylinder mit einem Manometer gemessen werden. Das Monometer ist dabei über eine 5m lange, vollständig entlüftete Schlauchleitung mit dem Hydraulikzylinder verbunden. Der abgelesene Öldruck in bar wird in Kilo-Newton (kN) umgerechnet. Um eine höchstmögliche Messgenauigkeit zu erreichen, sind folgende Punkte zu beachten:
• Messung erst nach einer mehrstündigen Arbeit mit der Seilwinde durchführen, damit die Reibwerte der Kupplung frei sind von Fremdeinflüssen wie Ablagerungen oder Feuchtigkeit, und damit bei hydrostatisch angetriebenen Winden das Hydrauliköl die Betriebstemperatur erreicht (gilt auch für alle Messverfahren).
• Die Skalierung sollte zur Vermeidung von Ablesefehlern eine gut lesbare 5-bar-Einteilung haben. Ebenfalls ist der Einsatz eines Manometers mit Schleppzeiger möglich.
• Der 5 m lange Messschlauch muss vollständig entlüftet sein. Hierzu wird der Schlauch auf den Messanschluss des Zylinders geschraubt und die Winde leicht angezogen. Bei Austritt der ersten Öltropfen am anderen Schlauchende wird das Manometer aufgeschraubt. Bei Verwendung eines auslaufsicheren Schlauches muss diese Entlüftung nur einmal durchgeführt werden.
• Es darf kein Öl an den Dichtungen des Zylinders austreten.
Der Vorteil dieser Manometermessung liegt in der einfachen Praktizierbarkeit und in den geringen Anschaffungskosten für die Messeinrichtung. Als Nachteil ist die im Vergleich zur Zugkraftmessdose und dem digitalen Verfahren geringere Messgenauigkeit zu nennen (s. Messergebnisse).

Messergebnisse
Um die Messverfahren zu vergleichen, hat der Versuchsbetrieb Weilburg bei verschiedenen Forstschleppern Zugkraftmessungen mit der Zugkraftmessdose, mit dem digitalen Druckmessgerät und mit dem Manometer durchgeführt. Als Beispiel sei eine Zugkraftmessung beim Forstspezialschlepper Welte Ökonom 100/4 L angeführt:
• Zugkraftmessdose: 73 kN,
• digitales Druckmessgerät: 72 kN,
• Manometermessung : 71 kN (145 bar).
Die Messergebnisse zwischen der Zugkraftmessdose und dem digitalen Druckmessgerät weichen im Durchschnitt um ±1 % bis maximal ±2 % voneinander ab. Bei der Manometermessung beträgt die Abweichung durchschnittlich zwischen ±2 und ±3 % bezogen auf die Zugkraftmessdose. Die leicht erhöhte Differenz der Manometermessung gegenüber dem elektronischen Druckmessgerät wird zum Einen auf die Pufferwirkung des 5 m langen Messschlauches zurückgeführt und zum Anderen auf die nicht ausreichend differenzierte Skala des Druckmanometers.
Dennoch können beide indirekten Messverfahren als praktikable und kostengünstige Alternativen im Vergleich zur Zugkraftmessdose angesehen werden. Für Kleinbetriebe bietet sich insbesondere die Manometervariante an. Die Genauigkeit wird als ausreichend für die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und für den sicheren Windeneinsatz angesehen, und die Kosten von ca. 150 Euro (ohne den gebrauchten Zylinder) sind vertretbar.

Schlussfolgerung Von den verschiedenen technischen Alternativen zur Zugkraftmessung forstlicher Seilwinden ist die indirekte Messung über den Öldruck in einem Messzylinder von hinreichender Genauigkeit für die vom Gesetzgeber geforderten Windenprüfung. Das vom Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik in Weilburg entwickelte Messverfahren mittels eines gebrauchten Hydraulikzylinders und einem Manometer ist für Rückeunternehmer relativ einfach und kostengünstig durchführbar. Die Akzeptanz bei den Teilnehmern an den Lehrgängen zum Erwerb des Sachkundenachweises für Seilwinden ist für dieses Verfahren sehr gut. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die tatsächliche Umsetzung der notwendigen Seilwindenüberprüfungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beim Rücken von Holz und bei seilwindenunterstützten Holzerntesystemen auch erfolgt.

Klaus Oesterling, Volker Gerding und Winfried Möller sind Mitarbeiter des Versuchs- und Lehrbetriebes für Waldarbeit und Forsttechnik beim Hessischen Forstamt Weilburg. E-mail: VuL-Weilburg@t-online.de
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Beitragvon NetSeeker » Sa Aug 12, 2006 16:24

Kostet 80€ in Weilburg + Hydraulikzylinder und Manometer dann ist die Sache gegessen!

Seminar zum Erwerb des Sachkundenachweises für Seilwinden
Termin feste Termine auf Anfrage, Dauer 1 Tag
Kosten 80,00 € pro Person, ggf. zzgl. 40,00€/ Tag für Unterkunft und Verpflegung
Veranstalter Hessisches Forstliches Bildungszentrum (HBZ)
Kampweg 1
35781 Weilburg
Veranstaltungsort HBZ
Anmeldung HBZ
Ansprechpartner Frau Orendi
Tel.: 06471-62 934 20
e-mail: FAWeilburg@forst.hessen.de
Weitere Informationen
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Beitragvon HobbyLandwirt13 » So Apr 12, 2009 18:38

Hallo,

Habe vor ein paar Tagen eine Seilwinde gekauft, für den privaten Einsatzt.
Daher ist es mir neu mit der Seilwindenprüfung. Darum frage ich mich gilt das auch für meine Seilwinde.
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Beitragvon Obelix » So Apr 12, 2009 19:04

Hallo,

genau, da kann auf Kosten anderer (Landwirte, Forstwirte usw.) mal wieder die Job-Maschine durch Bürokratie angeworfen werden. Unter dem Vorwandt der ansonsten fehlenden Sicherheit.

Um alle Winden bundesweit 1 x jährlich zu prüfen braucht man ca. 10.000 neue BG-Mitarbeiter. Ferner generiert man durch diese Prüfung mindestens 100.000 neue Stellen im Landmaschinenhandel und fördert den Verkauf neuer Seilwinden.

Den Einzelen Land-/Forstwirt wird diese kostenpflichtige BG-Prüfung (also 1 x jährlich guggen, ob die Winde die Plakette hat) pauschal 149 € kosten, direkt an den BG-Prüfer vor Ort zu zahlen.
Zzgl. 399 € Kosten beim Landmaschinenhändler, der die Praxisprüfung durchführt, die Winde einstellt, die Prüfplakette aufklebt, das Windenprüfbuch führt und die Meldung ans zentrale Windenregister bei der BG weiterleitet.

Als Entlastung für die Betroffenen Land- und Forstwirte fallen die Milch- und Holzpreise nochmals deutlich. Denn der billige Milcheinkaufspreis beim Discounter hilft gerade diesen Gruppen enorm.

Grüße
Obelix

p.s.: Nätürlich kommen da noch jede Menge neue Stellen im EDV-Bereiche (Softwareanpassung bei den Händlern) und die Programmierung des Zentralen Windenregisters bei FAP in Falldorf hinzu. Und geschult werden muß da bis zur ... und schulen bedeutet Essen und Übernachten. Das freut das Hotel- und Gastgewerbe.
Man, was eine Job-Maschine habe ich da jetzt gefunden.
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Beitragvon wiso » So Apr 12, 2009 19:17

Hallo Obelix,

Ich kann deine Aufregung nicht nachvollziehen.

Der Sachkundelehrgang Seilwinde mit anschl. Sachkundeprüfung und natürlich dem Zertifikat als Sachkundenachweis kostet bei der Bayrischen Waldbauernschule 85€, für Waldbesitzer (vermutlich nur für fränkische und bayrische?) sogar nur 65€.

Zusätzlich brauchst du noch einen Hydraulikzylinder (gebraucht) und ein Manometer zur Zugkraftmessung, was vielleicht auch nochmal geschätzte 100€ kostet und du kannst deine Sachkundeprüfung jedes Jahr selbst machen.

Ausserdem wird in dem Sachkundelehrgang recht gut auf die Technik der Winden eingegangen, was sicher für keinen Benutzer einer Winde ein Fehler ist.

So schnell hab ich deine vielen Leute wieder arbeitslos gemacht...


Gruß wiso
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Beitragvon Obelix » So Apr 12, 2009 19:26

wiso hat geschrieben:Hallo Obelix, Ich kann deine Aufregung nicht nachvollziehen. ...


Du hast gut Reden. Wenn ich auf Dein Bildchen gugge, sehe ich eine neue, weitverbreitete Winde, die man vermutlich einfach selbst einstellen kann.

Grüße
Obelix
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Beitragvon wiso » So Apr 12, 2009 20:39

Obelix hat geschrieben:Du hast gut Reden. Wenn ich auf Dein Bildchen gugge, sehe ich eine neue, weitverbreitete Winde, die man vermutlich einfach selbst einstellen kann.


Aus dem Grund gibts ja auch n bissl technische Backgroundinfos bei dem Sachkundelehrgang.

Vom Prinzip gibts doch grob gesagt nur zwei verbreitete Windentypen:

Die Getriebewinde im Profibereich und die "Schnürleswinden", also die mechanischen Winden (auch mit el.hydr. Steuerung) im Semiprof. und Hobbybereich.

Und das Funktionsprinzip einer Getriebewinde bzw. einer mechanischen Winde ist immer gleich und variiert von Hersteller zu Hersteller nur im Detail. Natürlich mag z.B. eine Tajfun _vielleicht_ wartungsfreundlicher sein als eine No-Name-Billig-Winde, aber die elementaren Teile sollten nach dem Lehrgang bei jeder Winde identifizierbar sein und somit kannst die Winde auch einstellen.

Ein Handbuch der Winde ist trotz allem natürlich von Vorteil und grössere Reparaturen sollte man eh in der Fachwerkstatt machen lassen. Das ist zumindest meine Meinung.


Gruß wiso
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Beitragvon Oskar- » So Apr 12, 2009 21:36

Hallo,

eine Klarstellung bezüglich der Seilwindenprüfungspflicht hab ich noch: Wer seine Winde, und das gilt auch für Forstkran und Gabelstabler, ausschließlich im eigenen Forstbetrieb nutzt, muss diese jährlichen Prüfungen nicht durchführen!
Wer jedoch die Winde verleiht oder sie in anderen Betrieben einsetzt, ist prüfungspflichtig.
Das die BGs sich ihre eigenen Bestimmungen nach Gutdünken zum Gesetz machen kann, empfinde ich als skandalös...

meint Oskar
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