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Jährliche Seilwindenprüfung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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146 Beiträge • Seite 3 von 10 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 10
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon hornspee » Sa Mai 06, 2017 18:52

Die Seilwindenprüfung kannst Dir sparen!Kauf ne Pfanzelt S-line ,dann muß sowiso alle 40-80 Stunden die Kupplung erneuert werden!!! n8 :mrgreen:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon crazypainting » Di Okt 17, 2017 11:51

Oskar schrieb etwas weiter vorne das die Jährliche Prüfung für Private nicht Gewerbliche nicht gebraucht wird.
Wie ist das ganze dann wenn ich mit einer Ungeprüften Seilwinde in den Staatswald gehe & Holz für mich selber mache also Eigenerwerb?
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Rapp » Di Okt 17, 2017 18:46

Das ist dann richtig, wenn du mit der BG nichts am Hut hast.
Nur hier gilt auch wieder, dass wenn dieser Umstand dem Waldbesitzer bekannt ist oder bekannt sein könnte, darf er dich nicht mit der Winde arbeiten lassen.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon 210ponys » Di Okt 17, 2017 18:50

die Seilwindenprüfung hat mich 110Euro gekostet, und das Seil bekam ich fast nicht mehr aus der Winde gezogen so schwer ging das nach der Prüfung. Und beim Seil einziehen hat Sie gepfiffen wie sau...
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon buntspecht » Di Okt 17, 2017 18:59

pony,

lese mal deine betriebsanleitung oder mach einen kurs mit, dann ist dein geschildertes problem sicherlich kein problem mehr ... :roll:

meint der buntspecht
Alle Kinder sind klug, solange sie klein sind, aber bei der Mehrzahl bleibt es beim Kinderverstand.

Jüdisches Sprichwort
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Rapp » Di Okt 17, 2017 19:14

Ich habe mir diesen Strang noch einmal durchgelesen.
Weiter oben stehen leider falsche Annahmen.
Jeder der irgendwie mit der SVLFG in Form eines Beitragsbescheides zu tun hat, also Mitglied ist, hat die Winde zu prüfen. Genau genommen darf er die Winde nicht einmal ohne Prüfung betriebsbereit Vorhalten.
Grundsatzannahme ist, wer vorhält benutzt auch.
Nur wer wirklich die Winde im privaten Besitz und Einsatz hat, der nicht in die Zuständigkeit der BG fällt braucht keine Prüfung.
Und wie gesagt, wenn der Waldbesitzer Kenntnis von der nicht geprüften Winde hat, muss er den Einsatz unterbinden.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Fuchse » Di Okt 17, 2017 19:40

An der WBS Goldberg wird der Kurs: Sachkunde wiederkehrende Seilwindenprüfung angeboten.
Damit darf man die EIGENE Winde prüfen.
Dieses ist im Prüfbuch zu dokumentieren.
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
https://www.bauernjaeger.de/
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Stoapfälzer » Di Okt 17, 2017 19:49

Den Kurs hab ich vor 2 Jahren dort gemacht, ist wirklich sehr zu empfehlen und sehr gut investiertes Geld. :klug:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Rapp » Di Okt 17, 2017 19:52

Mehrere Forstliche Bildungszentren bieten diesen Kurs an.
Ich denke auch lohnt sich auf jeden Fall
Mit der dritten selbst durchgeführten Prüfung hat man Material und den Lehrgang finanziell wieder raus.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon 210ponys » Di Okt 17, 2017 20:21

buntspecht hat geschrieben:pony,

lese mal deine betriebsanleitung oder mach einen kurs mit, dann ist dein geschildertes problem sicherlich kein problem mehr ... :roll:

meint der buntspecht



ist es auch so nicht mehr... aber in Betriebsanleitung steht was der Prüfer an der Winde verstellt interessant!
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Re:

Beitragvon bug-me-not » So Nov 26, 2017 15:56

wiso hat geschrieben:Zusätzlich brauchst du noch einen Hydraulikzylinder (gebraucht) und ein Manometer zur Zugkraftmessung, was vielleicht auch nochmal geschätzte 100€ kostet und du kannst deine Sachkundeprüfung jedes Jahr selbst machen.



Gibts zu dem Zylinder noch weitere Infos?

Ich habe vor 2 Jahren den Kurs in Königsbronn besucht.
Vormittags wurde uns von einem Refrenten der SVLFG erzählt wie toll es ist das wir jetzt unsere eigene Seilwinde prüfen können, eine Urkunde gabs auch noch.
Nachmittags hat ein Meister vom Maschinenbetrieb Ochsenberg mit den Teilnehmern die Praxis gemacht, und uns beileifäufig noch erklärt dass wir ohne Meßgerät für die Zugkraftprüfung gar keine eigene Prüfung durchführen können. Da war der Mann von der SVLFG jedoch schon abgereist.

Jetzt bin ich auf der Suche nach einem geeigneten Meßgerät.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Falke » So Nov 26, 2017 16:48

Den Beitrag von Johannes1 auf Seite 2 dieses Themas hast du gelesen?
Dort war auch ein "Meßgerät" abgebildet ...

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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon bug-me-not » So Nov 26, 2017 17:53

So sah das Prüfgerät in Königsbronn auch ungefähr aus.
Wiso erwähnte jedoch einen gebrauchten Hydraulikzylinder mit Manometer für 100 Euro.
Diese selbst gebaute Prüfgerät würde mich interessieren.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ecoboost » So Nov 26, 2017 18:07

Hallo,
bug-me-not hat geschrieben:Wiso erwähnte jedoch einen gebrauchten Hydraulikzylinder mit Manometer für 100 Euro.
Diese selbst gebaute Prüfgerät würde mich interessieren.

Das mit einem Hydraulikzylinder kannst Du vergessen. Wenn eine Winde fachgerecht geprüft wird dann mittels Seilwindenprüfstand. Hier wird dann die Zugleistung an der Seilmitte, die Haltekraft der Seilbremse sowie die Dauer der Überschneidung von Kupplung lösen und der Seilbremse gemessen.
Was man selbst meines Wissens nach erfolgreicher Teilnahme und entsprechenden Zertifikat machen kann und darf ist lediglich die UVV-Prüfung an der Winde.

Den Kurs hätte ich ebenfalls geplant mal zu machen. Allerdings bringt es mir nichts wenn dieses Zertifikat nur für die UVV-Prüfung gilt und ich nicht über die hierfür notwendigen Messmittel zur umfangreichen Windenprüfung verfüge.

Gruß

Ecoboost
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Sternkeil » So Nov 26, 2017 18:35

@ ecoboost:

Und wieso genau soll ein hydraulik Zylinder nix sein???

Also ich laufe ja sowieso unter total illegal mit meiner Winde( war mal Tajfun- jetzt isse ... Eigenbau).
Ich baue mir demnächst genau so ein Zugkraft/Bremskraftmessgerät für meine Winde zu messen. Und das geht wunderbar!
Wenn du mit deiner Winde (auf unterster Lage!!) ziehst (für 5 Sekunden) darf sie die maximale Zugkraft nie überschreiten. Wenn du aufhörst zu ziehen dann greift die Bandbremse , aber die Bremskraft darf da abfallen, sie darf nur nicht ganz auf Null Tonnen abfallen! Dann gibst du mit dem Hydraulikzylinder soviel Druck über eine Handpumpe auf das Seil bis deine Bremskraft (25% höher) erreicht ist- dass muss deine Bremse halten sprich das Seil darf nicht aus der Winde gezogen werden in dem Moment ( auch ca. 5-10 Sekunden lang)

Und das alles gehört zur Windenprüfung!
Ist meiner Meinung nach sogar das Wichtigste.
Und wenn du deine Winde nicht MESSEN kannst, dann kannst die Restliche Prüfungspunkte in die Tonne kloppen!

Nur meine Meinung
Und das von jemandem der ne furchtbar Gemeine/ Illegale Seilwinde besitzt.

Gruß Franky
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