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Jährliche Seilwindenprüfung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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146 Beiträge • Seite 9 von 10 • 1 ... 6, 7, 8, 9, 10
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Paragraf » Mi Mär 26, 2025 22:04

Falke hat geschrieben:Die Sägespäne am Fuß des Zylinders des RiBaDe Windenprüfstands aus dem verlinkten .pdf lassen auf heftigen Ölaustritt schließen! Nicht gut. :roll: :cry:



langholzbauer hat geschrieben:Na hoffentlich ist das kein Abrieb von Kuststoffseil! :oops:


Abrieb?
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Ecoboost » Mi Mär 26, 2025 22:06

Servus,

weil es gerade so schön ist:
wie sieht es mit den Rückewagenkränen dann aus?
Bisher habe ich da noch keinen angetroffen der den Kran prüfen lässt, bei den Winden ist die Bereitschaft da schon eher da.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon langholzbauer » Mi Mär 26, 2025 22:26

Paragraf hat geschrieben:...

Abrieb?

Du wirst es wohl nicht mehr lernen, ein Thema sachlich zu betrachten? :oops:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Paragraf » Mi Mär 26, 2025 23:17

In dem Beitrag über dem Bild, schreibt Falke, dass man das Öl binden wollte,
verwechselst du ( falls ich mich richtig erinnere, nach eigenen Angaben vom "Fach" ? ) das mit Seilabrieb :D ?

Bitte um Erklärung, danke :wink:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon 240236 » Do Mär 27, 2025 0:41

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

240236 hat geschrieben:Ich wüsste nicht einmal, wo man bei mir in der Nähe seine Seilwinde prüfen lassen kann.

Warst wohl dort nur beim Brotzeit machen. :shock: :roll: :lol:
post2131853.html#p2131853

Gruß

Ecoboost
In der nächsten Nähe. Wir haben dort einfach 30 km und mehr hin. Mir ging es eigentlich darum, daß eigentlich zur Seilwindenprüfung sehr wenig bekannt ist und es sehr wenig Betriebe gibt, die das durchführen
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Höffti » Do Mär 27, 2025 6:15

langholzbauer hat geschrieben:https://pruefung-dguv3.gmbh/die-bedeutung-der-uvv-pruefung-fuer-forstseilwinden-verstehen/


Der Link ist leider keine UVV Vorschrift sondern verlinkt zu einem Unternehmen, das Geld mit Prüfungen verdient.

Schon interessant, dass es offenbar doch so schwer ist, die Rechtsgrundlage hier mitzuteilen.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Höffti » Do Mär 27, 2025 6:18

Ernst Eiswürfel hat geschrieben:@langholzbauer

Das ist Perlen nach Athen tragen oder Eulen vor die Säue werfen!
Die meisten Privatwaldbesitzer denken anscheinend, dass sie in ihrem Wald privat arbeiten. Dass der Wald aber den Betrieb darstellt und sie deshalb einen Forstwirtschaftsbetrieb besitzen und quasi Unternehmer sind scheint man zu ignorieren.


Entscheidend ist mMn nicht die Unternehmereigenschaft sondern vielmehr, ob man die Seilwinde (wie übrigens alle anderen Arbeitsmittel auch) ausschließlich selbst nutzt oder diese auch Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Ich bin weiterhin gespannt auf einen Link, der meine erstere Aussage widerlegt.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Höffti » Do Mär 27, 2025 6:20

DST hat geschrieben:.

Gewerbliche mit Angestellten bräuchten eigentlich auch jährlich "TÜV" auf die Motorsäge.


So kenne ich das auch. Es geht darum, ob man Beschäftigte(oder mithelfende Familienangehörige) damit arbeiten lässt.

Dann darfst Du nämlich gleich noch jede Forstkette, jeden Fällheber usw. einer Prüfung durch eine befähigte Person unterziehen.

Wieso einige meinen, für die Seilwinde gäbe es eine gesonderte Prüfpflicht, verstehe ich nicht und ich behaupte mal, es ist hier auch noch nicht nachgewiesen.

Wer meint, seine Seilwinde müsste jährlich geprüft werden, sollte dann auch schnell darüber nachdenken, jede Flex, jeden Hoflader, Stapler, Sektionaltor usw. prüfen zu lassen.
Aber ich lasse mich gerne belehren, dass es für Seilwinde eine gesonderte Prüfpflicht gibt.
Einer von denen, die das hier behaupten, wird das schon noch mit Rechtsquelle (die einen Anwendungsbereich hat) belegen.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon 240236 » Do Mär 27, 2025 7:25

Höffti: Sektionaltore und Rolltore müßtest eigentlich schon prüfen lassen. Aber irgendwie wird das alles dann unbezahlbar.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Höffti » Do Mär 27, 2025 7:30

240236 hat geschrieben:Höffti: Sektionaltore und Rolltore müßtest eigentlich schon prüfen lassen. Aber irgendwie wird das alles dann unbezahlbar.


Auch hier die Bitte: wo steht das. Gerne die Quelle hier verlinken.
Danke.

Auch hier bin ich mir sicher, dass die Quelle nicht genannt werden kann.

Wenn ich alleine auf meinem Hof werkle, dann kann mir keiner eine Sektionaltorprüfung vorschreiben. So zumindest mein Standpunkt.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Lenkfix » Do Mär 27, 2025 8:05

Höffti hat geschrieben:Einer von denen, die das hier behaupten, wird das schon noch mit Rechtsquelle (die einen Anwendungsbereich hat) belegen.

Dazu gibt es genügend Literatur, z.b. bei der Feuerwehr müssen auch Aufstiegs-Steckleitern geprüft werden.
Aber bei Seilwinden -siehe Zug und Hubgeräte- nicht TÜV sondern UVV-Sachkundeprüfung und zwar Gewerblicher-Einsatz mit Angestellten jährlich, Privater und gelegentlicher
Einsatz alle 2 Jahre, wobei bei neueren und sichtbar ok intakten Winden die BG nicht kleinlich ist da oftmals eben auch teils ein - zwei Jahre die Winde gar nicht in Einsatz kommt.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Höffti » Do Mär 27, 2025 8:09

Lenkfix hat geschrieben:
Höffti hat geschrieben:Einer von denen, die das hier behaupten, wird das schon noch mit Rechtsquelle (die einen Anwendungsbereich hat) belegen.

Dazu gibt es genügend Literatur, z.b. bei der Feuerwehr müssen auch Aufstiegs-Steckleitern geprüft werden.
Aber bei Seilwinden -siehe Zug und Hubgeräte- nicht TÜV sondern UVV-Sachkundeprüfung und zwar Gewerblicher-Einsatz mit Angestellten jährlich, Privater und gelegentlicher
Einsatz alle 2 Jahre, wobei bei neueren und sichtbar ok intakten Winden die BG nicht kleinlich ist da oftmals eben auch teils ein - zwei Jahre die Winde gar nicht in Einsatz kommt.



Bitte hier nicht mit Feuerwehr usw. kommen. Dort sind die Feuerwehrleute quasi die "Beschäftigten'" der Gemeinde. Dass dort alles geprüft werden muss, ist logisch.

Aber nimm Dir doch bitte einfach die zwei Minuten Zeit und poste hier die Rechtsquelle, wo steht, dass ich als Forstwirt bei alleiniger Nutzung meier Seilwinde diese alle zwei Jahre prüfen muss.

Wenn das Vorschrift ist, dann wirst Du ja diese Vorschrift hier verlinken können. Oder ist das eine geheime Vorschrift, die nur von Mund zu Mund weitergetragen werden darf?

Ich geb Dir mal einen kleinen Tipp, damit die Suche wärmer wird: Stichwort Betriebssicherheitsverordnung sowie autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.
Aber den Rest kriegst Du sicher selbst hin.

Ich bin schon so gespannt.

So Viele hier sind sich sicher, dass das vorgeschrieben ist. Da müsste es doch ein Leichtes sein, mir mal wieder eins reinzudrücken und die Rechtsquelle einfach mal hier verlinken. :wink:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon langholzbauer » Do Mär 27, 2025 9:07

https://www.arbeitsschutzgesetze.com/vo ... chrift-54/
Bitte einfach mal komplett durchlesen und drüber nachdenken.
Da hat man auch Argumente parat, wenn der BG- Prüfer meckern will. :wink:
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon Höffti » Do Mär 27, 2025 9:20

langholzbauer hat geschrieben:https://www.arbeitsschutzgesetze.com/vorschriften/dguv-vorschrift-54/
Bitte einfach mal komplett durchlesen und drüber nachdenken.
Da hat man auch Argumente parat, wenn der BG- Prüfer meckern will. :wink:


Danke für den Link. Es wird wärmer und wir kommen der Sache näher.

Ich bin bei der SVLFG versichert. Die für mich bindenden UVVs sind hier gelistet:

https://www.svlfg.de/gesetze-vorschrift ... eitsschutz

Wäre nett, wenn mir jemand den Passus mit dem Selwindenprüfen raussuchen könnte. Ich finde da bei Forsten leider nix.
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Re: Jährliche Seilwindenprüfung

Beitragvon langholzbauer » Do Mär 27, 2025 9:34

So meinte ich auch ungeschrieben den letzten Satz. :wink:
Die SVLFG stützt ihre Forderungen auf diese DGUV Vorschrift.
Da kommt quasi hintenrum der Bumerang dafür, dass wir Land- und Forstwirte auch als alleinarbeitende Unternehmer Versicherte sind, die der gleichen Sorgfaltspflicht unterliegen, wie für weisungsgebundene Angestellte.
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