ich denke, dass man mit der Kettensäge erst mit 18 arbeiten darf.
Im Tischlerhandwerk ist der Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen unter 18 Jahren verboten. Außnahmen bilden hier nur Jugendliche die sich in einer Ausbildung zum Tischler befinden, nach Einweisung durch eine Fachkraft.
Jugendliche an Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten zu lassen (z.B. Kettensäge) kann dann bei einem Unfall als grob Fahrlässig eingestuft werden. (kein Versuicherungsschutz, Anzeige wegen Verletzung der Führsorge-/Aufsichtspflicht).
Ich denke, die Berufgenossenschaften im Forstbereich werden ähnliche Regelungen haben.
Hab mich heute mal informiert, und da hab ich raus bekommen dass es bei uns eine Möglichkeit gibt, den Schein kostenlos zu machen. Wie das geht weis ich aber noch nicht genau, da muss ich nochmal nachfragen.