[quote="Paule1"]Jeder weiß und sagt hier was anders, diese Söhnchenprodukte hab ich mir auch schon angeschaut
Hallo Paule,
dieses stimmt nicht. Das Problem liegt darin, Du liest oder verstehst die Texte nicht.
Ich schreib jetzt ganz langsam zum Mitlesen:
Anhängevorrichtungen mit einer Kupplungskugel welche nachträglich an den Trecker montiert wurden,
und im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden sollen, sind (TÜV) abnahmepflichtig. Ob der TÜV eine Berechnung einfordert, ist abhängig von Deiner Konstruktion und vom jeweiligen Abnehmer. Wenn keine Berechnung verlangt wird, war
das Glück im Spiel.
Gruß Altmeister
P.S. Auf Deinem Grundstück und auch auf Deinem Acker kannst Du alle möglichen und unmögliche
Konstruktonen verwenden. Hier können aber die Vorschriften der BG greifen.
Anhänger Kupplungen im Kfz. Bereich werden von der Industrie geliefert und sind "TYP GEPRÜFT".
Deshalb ist hier keine Abnahme erforderlich.