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Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Altmeister » Mo Sep 10, 2018 14:21

[quote="Paule1"]Jeder weiß und sagt hier was anders, diese Söhnchenprodukte hab ich mir auch schon angeschaut :idea:


Hallo Paule,

dieses stimmt nicht. Das Problem liegt darin, Du liest oder verstehst die Texte nicht.

Ich schreib jetzt ganz langsam zum Mitlesen:
Anhängevorrichtungen mit einer Kupplungskugel welche nachträglich an den Trecker montiert wurden,
und im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden sollen, sind (TÜV) abnahmepflichtig. Ob der TÜV eine Berechnung einfordert, ist abhängig von Deiner Konstruktion und vom jeweiligen Abnehmer. Wenn keine Berechnung verlangt wird, war
das Glück im Spiel.

Gruß Altmeister

P.S. Auf Deinem Grundstück und auch auf Deinem Acker kannst Du alle möglichen und unmögliche
Konstruktonen verwenden. Hier können aber die Vorschriften der BG greifen.

Anhänger Kupplungen im Kfz. Bereich werden von der Industrie geliefert und sind "TYP GEPRÜFT".
Deshalb ist hier keine Abnahme erforderlich.
Altmeister
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Paule1 » Mo Okt 08, 2018 21:49

800km mit meinem Kugelkopf gefahren-geht doch
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Paule1 » Mo Nov 12, 2018 17:43

Also der Hermann Staiger für mit dem Kugelkopf auf der Ackerschiene bis Sizilien, bei Min 1:38 seine Anhängung zu sehen

https://www.youtube.com/watch?v=LNUn-i_KO58
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon froeseljupp » Di Nov 13, 2018 8:23

Kleine Anekdote aus der Praxis: Kollege fuhr mit geliehenem Tieflader und Kugelkopf auf der Ackerschiene nen Schlepper holen den er gekauft hatte. Als er Berg auf nen Gang etwas ruppig zurück schaltete machte es hinten knacks und der Tieflader samt Schlepper fuhr den Berg wieder rückwärts runter :D War damals zum Glück keiner dahinter.
Das Leben ist einfach zu kurz um hässliche Schlepper zu fahren.
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Unimog406 » Di Nov 13, 2018 13:41

da kann wohl der kugelkopf nichts dafür, wenn das Material nicht hält. da war halt easnzu schwach.
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon countryman » Di Nov 13, 2018 14:52

Häufigster Schwachpunkt dürfte die Sicherung gegen Verdrehen der Ackerschiene sein. Wenn's da zwängt wird die Kupplung beschädigt.

Genau das ist die Begründung für die kategorische Forderung des Gesetzes nach geprüften Verbindungseinrichtungen: Kleiner Fehler, große Wirkung.
Richtig gemacht hält es natürlich, aber nicht jedem erschließt sich der Verlauf der möglichen Kräfte in der Praxis und die vermeintlich stabile Konstruktion versagt.
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Paule1 » Di Nov 13, 2018 19:01

Auf der Traktor WM gabts die tollsten Anhänungen zu sehen :wink:
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon SchwarzwaldSiggi » Fr Nov 16, 2018 7:03

hi,

also soweit ich weiß, darf an der Ackerschiene, wenn sie gegen verdrehen gesichert ist, bei einerm gekauften Kugelkopf (also nix selber gemachtes) 750kg angehängt werden. (Aussage eines Anhängerverleihers)
Alle Hänger die schwerer sind, müssen an einer festen Konstruktion (ähnlich wie das Zugmaul) angebracht werden.

ABE brauchst aber immer

Grüße
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Paule1 » Fr Nov 16, 2018 8:17

Toll wie beim Feinstaub--Deutschland schafft sich ab n8
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon countryman » Fr Nov 16, 2018 8:39

SchwarzwaldSiggi hat geschrieben:hi,

also soweit ich weiß, darf an der Ackerschiene, wenn sie gegen verdrehen gesichert ist, bei einerm gekauften Kugelkopf (also nix selber gemachtes) 750kg angehängt werden. (Aussage eines Anhängerverleihers)
Alle Hänger die schwerer sind, müssen an einer festen Konstruktion (ähnlich wie das Zugmaul) angebracht werden. [...]


Das ist unrichtig.
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Justice » Fr Nov 16, 2018 8:41

Da geben die tausende von Euros aus für "ihre" selbst fahrenden, hochglanzpolierten Wichs-vorlagen, und regen sich dann aber auf, wenn sie eine vernünftige Kugelkopfkupplung zum ziehen ihrer Bumscontainer brauchen. Und immer dieses Geflenne: "Aber der hat auch nur eine Kugel in der Ackerschiene und damit bis Italien" Buhhhuuhu.

Meine Fresse.
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon SchwarzwaldSiggi » Fr Nov 16, 2018 9:03

ja es muss halt eine Bauartgenehmigung vorliegen... des ganze Teil muss eingetragen werden. Die Ackerschiene muss gegen hochgehen und verschieben wie auch absenken gesichert sein.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

Heizungen an Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c Absatz 1);

1a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1a);

Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2);

Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

Frontschutzsysteme (§ 30c Abs. 4);

Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist;

Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von

Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),

Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,

Zugeinrichtungen an land oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,

Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,

Langbäumen,

Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon haldjo » Fr Nov 16, 2018 9:29

Aktuelle Information: Ich war wegen eine anderen Änderung einer Zugeinrichtung letzte Woche beim TÜV. Vor einigen Jahren konnten solche Änderungen als Einzelabnahme vom TÜV direkt abgesegnet werden.(mit Prüfnummer etc.)
Das ist nicht mehr möglich. Zugeinrichtungen aller Art müssen inzwischen vom technischen Dienst berechnet, oder aber die Berechnung von diesem geprüft werden.
Dann und nur dann ist eine legale Eintragung möglich.

Und nein das war kein anderer Prüfer, eben jener hat mir vor einigen Jahren eine recht komplizierte Deichselmodifikation an einem 18t SDAH für LKW abgenommen.
Allerdings natürlich nur mit Festigkeitsnachweis etc.
Das darf er so jetzt nicht mehr.

Und das gilt auch für PKW-Anhänger (K50). Das heißt alles selbstgebastelte, egal wie stabil muss vom technischen Dienst gerechnet oder geprüft werden.
Selbst wenn ein Prüfer der die aktuelle Sachlage noch nicht kennt, das einträgt ist es nicht zulässig.
Wenn jemand das Risiko dann trotzdem eingehen will, ist das seine Sache...
Auf ins Holz!
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Paule1 » Fr Nov 16, 2018 21:34

Bürokraten halt immer und überall, die Franzosen hauten die einfach weg :klug:
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Barbicane » Fr Nov 16, 2018 23:08

Paule1 hat geschrieben:Bürokraten halt immer und überall, die Franzosen hauten die einfach weg :klug:


Naja, ist schon gut dass sowas steng geregelt wird.
Wenn jeder der sich befähigt fühlt sowas zusammenbraten dürfte dann n8 .
Man bekommt über TÜV Automotive eine Berechnung für selbst konstruierte Adapter und Kupplungen, die lässt man von einem Metallbaubetrieb schweißen und schon ist man legal unterwegs.
Alles machbar.
Aber kosten soll's halt nix, das ist das zentlale Problem bei der Sache.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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