haldjo hat geschrieben:
Aktuelle Information: Ich war wegen eine anderen Änderung einer Zugeinrichtung letzte Woche beim TÜV.
Vor einigen Jahren konnten solche Änderungen als Einzelabnahme vom TÜV direkt abgesegnet werden.(mit Prüfnummer etc.)
Das ist nicht mehr möglich. Zugeinrichtungen aller Art müssen inzwischen vom technischen Dienst berechnet, oder aber die Berechnung von diesem geprüft werden.
Dann und nur dann ist eine legale Eintragung möglich.
Das habe ich schon vor Jahren so gemacht.
Ich habe mal 16 Seiten Berechnungsunterlagen den TÜV-Nord vorgelegt, was die Konstruktion meiner Zwischenkupplung
von 40mm-Bolzen auf PKW-Kugelkopf betrifft.
Ich bin mir sicher, daß der Technische Dienst etwa 10 % verstanden hat.
Naja, nach 15 Minuten Bedenkzeit hat der Prüfingenieur seinen TP7-Stempel herausgekramt, und per Motek auf der Stahlplatte eingeschlagen.
Olli